Abbau der kalten Progression
Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation auf den Weg gebracht, dem auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Zudem wird das Kindergeld erhöht.
1 Min. Lesedauer
Das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen. Damit werden Mehrbelastungen vermieden. Zudem werden Familien steuerlich gezielt unterstützt, etwa durch die Anhebungen des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die Beschlüsse sind Teil des dritten Entlastungspakets.
Kalte Progression: Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.
Geplante Entlastungsmaßnahmen
Das Inflationsausgleichsgesetz sieht zwei Entlastungsschritte vor - ab 2023 und ab 2024. Ziel ist es, inflationsbedingte Mehrbelastungen auszugleichen und Familien gezielt zu unterstützen. Das gesamtstaatliche Entlastungs- beziehungsweise Fördervolumen beläuft sich auf 33,1 Milliarden Euro in der vollen Jahreswirkung.
Mit dem Gesetz werden:
- die Existenzminima von Kindern und Erwachsenen im Steuerrecht abgebildet. Dies wird durch entsprechende Anhebungen des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sichergestellt;
- die sogenannte kalte Progression im Einkommensteuertarif ausgeglichen. Dabei handelt es sich um die geschätzte Inflation für 2022 beziehungsweise 2023, die im Tarif 2023 beziehungsweise im Tarif 2024 ausgeglichen wird. Im Bereich der sogenannten Reichensteuer (Steuersatz 45 Prozent) wird es keine Änderungen geben;
- das Kindergeld zum 1. Januar 2023 für jedes Kind auf einheitlich 250 Euro monatlich angehoben;
- die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ab 2023 und 2024 angehoben, um ein Hineinwachsen in den Solidaritätszuschlag zu verhindern. Es sollen weiterhin rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig vom sogenannten Soli entlastet bleiben.
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 den 5. Steuerprogressionsbericht sowie den 14. Existenzminimumbericht verabschiedet. Die Ergebnisse beider Berichte sind im parlamentarischen Verfahren in das Inflationsausgleichsgesetz eingeflossen.