Größerer Regierungssitz
Um allen Beschäftigten wieder an einem Standort Platz zum Arbeiten bieten zu können, entsteht westlich der Spree ein Erweiterungsbau für das Bundeskanzleramt. Der Baubeginn war planmäßig im Jahr 2023. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bauprojekt.
22 Min. Lesedauer
Vor dem Hintergrund kontinuierlicher Aufgabenerweiterungen in der aktuellen und den zurückliegenden Legislaturperioden und dem damit einhergehenden deutlichen Aufwuchs des Personalkörpers ist eine bauliche Erweiterung des Bundeskanzleramtes um bis zu 400 Büroräume erforderlich.
In jeder Legislaturperiode gibt es zusätzliche Aufgaben, die aufgrund ihrer besonderen politischen Bedeutung unmittelbar vom Bundeskanzleramt gesteuert werden. Als Themen seien hier etwa die Pandemie, Energiepolitik, Finanzkrise, Ukrainekrieg, Bekämpfung von Cyberkriminalität und Digitalisierung genannt. Hierfür müssen die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein.
In der Vergangenheit konnte der angespannten Raum- und Belegungssituation nur durch Verdichtung und Anmietung zusätzlicher externer Büroräume sowie Verlagerung von Arbeitseinheiten begegnet werden. So arbeiten zurzeit rund 270 Beschäftigte in Büros in den Liegenschaften des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Kapelle-Ufer), des Bundespresseamtes (Dorotheenstraße) sowie in einem Bürogebäude in der Rungestraße. Diese Problematik soll durch die Errichtung eines Erweiterungsbaus und Zusammenführung aller Berliner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße (sog. „Campuslösung“) nachhaltig gelöst werden.
Der gesamte Post- und Warenverkehr des Bundeskanzleramtes soll künftig zentral in einem solitären Post- und Logistikgebäude bearbeitet werden. Dadurch wird eine Entlastung der Hauptzufahrt zur Liegenschaft erreicht.
Mit der zentralen Verortung von Palettenstellflächen, Postöffnungsräumen sowie von Schleusen und Röntgenanlagen wird eine Störung des Dienstbetriebes im Bestandsgebäude bei Sprengstoff- oder anderen Funden gefährlicher Substanzen und damit eine Gefährdung des umliegenden, stark frequentierten öffentlichen Bereichs verhindert. Zusätzlich werden dringend benötigte Parkplatzflächen für Besucherinnen, Besucher und Gäste geschaffen.
Aus luftverkehrsrechtlichen Gründen muss die derzeitige Hubschrauberlandemöglichkeit im Park, die durch den Erweiterungsbau überbaut wird, auf eine erhöhte Landeplattform verlegt werden. Nur so ist eine Genehmigung gemäß § 6 LuftVG zu erreichen, um den regelmäßigen Flugbetrieb mit Hubschraubern, auf den die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler angewiesen ist, zu ermöglichen.
Die aktuelle Kostenermittlung der Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau, Preisstand 1. Quartal 2022) umfasst Gesamtbaukosten in Höhe von rund 637 Millionen Euro. Sie basiert auf einer komplexen Entwurfsplanung mit hohen Qualitätsstandards und ist realistisch. Insbesondere sind alle wesentlichen Ergebnisse aus den umfassenden Abstimmungen mit dem Land Berlin wie beispielsweise die geänderte Tunnelerschließung berücksichtigt.
Für Risiken wie einen allgemeinen Anstieg der Baupreise werden zum jetzigen Zeitpunkt weitere rund 140 Mio. Euro prognostiziert. Die in den letzten Jahren zu verzeichnenden schwierigen Rahmenbedingungen infolge von Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Störung von Lieferketten und Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sind hier soweit möglich berücksichtigt.
Die Kosten gemäß der Entwurfsunterlage Bau wurden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im August 2022 im Rahmen der baufachlich geprüft. Die haushaltsmäßige Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie die Genehmigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sind Ende September 2022 erfolgt.
Die Kostenentwicklung weist im Verhältnis zur vorangegangenen Kostenermittlung der Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau, Preisstand 1. Quartal 2019) Mehrkosten in Höhe von etwa 152 Millionen Euro aus. Diese Mehrkosten sind zu einem überwiegenden Teil (rund 111 Millionen Euro) in der realen Baupreissteigerung der letzten drei Jahre begründet und waren in dem Ausmaß nicht absehbar. Weitere rund 41 Millionen Euro Mehrkosten beruhen auf Planungsfortschreibungen und Anforderungen des Landes Berlin aus dem Bebauungsplanverfahren. Hier sind beispielhaft zu nennen die geänderte Tunnelerschließung sowie in deren Folge eine Vergrößerung des Bauvolumens im Untergeschoss, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sowie die Sanierung der Nordbrücke, die nun in diese Baumaßnahme integriert ist.
Nach der Haushaltsunterlage Bau war für den damaligen Neubau des Bundeskanzleramtes (Bestandsgebäude) mit Kosten von 398,5 Millionen DM oder 203,8 Millionen Euro geplant worden. Die tatsächlichen Kosten betrugen 513 Millionen DM oder 262,5 Millionen Euro (Preisstand 2001). Dies entspricht 542,9 Millionen Euro hochgerechnet auf den Preisstand Anfang 2022.
Mit einer Nutzfläche des Bestandsgebäudes von 25.347 m² betrugen die Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche 10.356,26 Euro (Preisstand 2001). Hochgerechnet auf Anfang 2022 entspricht das circa 21.500 Euro pro m² Nutzfläche (Preisstand 2022).
Der Kostenkennwert für Gesamtbaukosten je Quadratmeter Nutzfläche liegt gemäß aktueller Planung und Kostenermittlung (Stand 1. Quartal 2022) bei rund 27.650 Euro.
Bei einem Vergleich mit anderen Bauprojekten ist unter anderem zu berücksichtigen, dass der Erweiterungsbau mit den Bauteilen der Südbrücke, des Erschließungstunnels und der zugehörigen Bewegungsflächen im Untergeschoss sowie der Hubschrauberlandeplattform einen überdurchschnittlich hohen Verkehrsflächenanteil hat. Diese werden in diesem Kostenkennwert nicht berücksichtigt.
Die Gründe für die, im Vergleich zu anderen Bauprojekten, hohen Kosten liegen in den umfangreichen Anforderungen und Besonderheiten des Projektes bei einer Regierungszentrale. Diese haben sich auch gegenüber dem Bau des bestehenden Bundeskanzleramtes deutlich erhöht. Insbesondere in den höheren Sicherheitsanforderungen beim Erweiterungsbau wegen seiner Errichtung auf der Grundstücksgrenze und in für die Gesamtliegenschaft erforderlichen dienenden Funktionsbereichen wie beispielsweise dem Hubschrauberlandeplatz. Zudem sind im Vergleich zum Bestandsbau heute deutlich höhere gesetzliche Anforderungen umzusetzen, zum Beispiel zur Energieeinsparung, generell zur Nachhaltigkeit des Bauens oder zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, die erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gesamtkosten haben.
Die aktuelle Kostenprognose berücksichtigt neben den ermittelten Baukosten auch eine Abschätzung zur allgemeinen Baupreisentwicklung in den nächsten Jahren. Der Anstieg der Baupreise entwickelt sich gerade in den letzten zwei Jahren stark und betrifft öffentliche und private Bauvorhaben gleichermaßen.
Wegen der herausgehobenen Funktion und seiner Lage im Zentrum des Regierungsviertels besteht bei diesem Bauwerk ein hoher architektonischer Anspruch.
Gleichzeitig sind viele unterschiedliche Funktionsbereiche auf engem Raum unterzubringen und hohe technische Anforderungen zu erfüllen. Hierzu bedarf es umfangreicher Planungen mit entsprechendem Zeitvorlauf, um Qualität und Kostenziele erreichen zu können. Für die Maßnahme sind zudem zeitaufwendige Abstimmungen mit dem Senat von Berlin und den kommunalen Behörden erforderlich, um die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das derzeitige architektonische Konzept ist Grundlage für die weitere integrierte Planung unter Einbeziehung aller Planungsbereiche. In diesem Sinne stellen die bekannten Perspektiven noch nicht die abschließende Planung dar, sondern lediglich die gestalterische Leitidee.
Die Planungszeiträume orientieren sich an den Vorgaben der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes, den gesetzlichen Forderungen an die Vergabe- und Genehmigungsverfahren und den Erfahrungen vergleichbarer Bundesbauten dieser Größenordnung. Verkürzungen durch den Rückgriff auf vorhandene Planungen sind wegen des Alters der Planungen (Stand 1995-1997) und des Fortschreitens des Technisierungsgrades nicht möglich.
Ein solches Regierungsgebäude mit umfangreichen funktionalen, gebäude- und sicherheitstechnischen Anforderungen stellt eine komplexe Bauaufgabe dar. Um diese zu beherrschen, ist ein Planungsteam unter Beteiligung der erforderlichen Spezialisten mit der Planung beauftragt. Ergänzend wird das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Planungs- und Ausführungsprozess integrieren. Insbesondere wird die zu erwartende komplexe Phase der Inbetriebnahme im Bereich der technischen Gebäudeausstattung in einem gesonderten Prozess frühzeitig geplant.
Der Uferweg und die Ingeborg-Drewitz-Allee bleiben für Fußgänger und Radfahrer zugänglich.
Im Sinne der Nachhaltigkeit bleiben die verbleibenden Freiflächen im zentralen Bereich des Kanzlerparks so weit wie möglich erhalten. Die Dachflächen des Annex – Nord und Süd – werden begrünt.
Eine größere Lärm- und Staubbeeinträchtigung ist nicht zu erwarten, da die Hubschrauberlandeplattform hochgelegt ist (23 Meter) und einen größeren Abstand zur Wohnbebauung als bisher haben wird.
Die Flugbewegungen liegen in der Regel in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 21:00 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch einmal außerhalb dieser Zeiten geflogen werden. Wohl ist mit der geplanten Außerbetriebnahme des militärischen Teils am Flughafen Berlin Tegel mit einer gewissen Erhöhung des Flugaufkommens zu rechnen. Daher werden im Genehmigungsverfahren bei der zuständigen gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) circa 200 Starts/Landungen im Jahr beantragt.
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin benötigt aufgrund seines/ihres extrem engen Terminkalenders eine maximale Mobilität, die ohne Hubschraubereinsätze nicht gewährleistet werden kann. Im Zuge des Erweiterungsbaus wird die derzeitige Hubschrauberlandemöglichkeit im Kanzlerpark überbaut. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde der Neubau einer Hubschrauberlandeplattform als einzige nach § 6 LuftVG genehmigungsfähige und den Flugvorgaben an einen sicheren Lufttransport zulässige Variante ermittelt.
Durch die erhöhte Lage kommt es zu einer geringeren Belastung der unmittelbaren Umgebung durch Verwirbelungen und Lärm als in der Vergangenheit.
Eine Baustelle dieser Größenordnung wird temporäre Beeinträchtigungen für die direkte Umgebung mit sich bringen. Im Zuge der Planung und Abstimmung mit den kommunalen Behörden wird großer Wert darauf gelegt, die Auswirkungen für alle Betroffenen möglichst gering zu halten. Konkrete Einschränkungen werden je nach Baufortschritt kommuniziert. Die betroffenen Nachbarn wurden und werden rechtzeitig über erforderliche Maßnahmen unterrichtet.
Das BBR, Abteilung Bundesbau II, Referat BB II 2, wird die Baumaßnahme durchführen. Es ist hierfür mit ausreichend Personal ausgestattet.
Nach dem Bundesministergesetz hat die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler Anspruch auf eine Amtswohnung. Eine ursprünglich bis 2005 bestehende Amtswohnung im Bestandsbau wurde mit Amtsantritt der Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine der Bundeskanzlerin umgestaltet, der auch künftig vom Bundeskanzler in dieser Form weiter genutzt werden wird. Daher soll nunmehr im Erweiterungsbau eine Amtswohnung entstehen, die nur für Wohnzwecke der jeweiligen Amtsinhaberin beziehungsweise des Amtsinhabers zur Verfügung steht.
Die Dimensionierung der Amtswohnung orientiert sich an den Raumgrößen für Amtswohnungen herausgehobener deutscher Botschaften im Ausland. Die Ausstattung wird mit der Bundeskanzlerin beziehungsweise dem Bundeskanzler zu gegebener Zeit im Rahmen der haushalterischen Bestimmungen abgestimmt. Die Kosten der Amtswohnung sind Bestandteil der Gesamtkosten des Bürogebäudes. Die Ausstattungskosten lassen sich noch nicht beziffern, da die Ausstattung auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes vorerst zurückgestellt wurde, bis geklärt ist, welche Anforderungen durch den zukünftigen Amtsinhaber beziehungsweise die zukünftige Amtsinhaberin bestehen.
Aufgrund des geprüften Urheberrechtes von Schultes Frank Architekten, die 1993 als erste Preisträger aus einem Realisierungswettbewerb für das heutige Bestandsgebäude hervorgegangen waren, wurde das Büro nun auch mit der Planung für den Erweiterungsbau beauftragt.
Bei der Planung des Erweiterungsbaues sollen die mit von Glasflächen verbundenen Gefahrenquellen für Vögel – Durchsicht, Spiegelung und Beleuchtung – berücksichtigt und minimiert sowie vogelfreundliche Lösungen gefunden werden. Dazu werden zum Beispiel der Leitfaden “Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ sowie die neuesten Erkenntnisse zum Thema herangezogen und umgesetzt.
Eine Überdachung der Nordbrücke als Wetterschutz ist nicht vorgesehen. Hierfür ist auch die Tragfähigkeit der Brücke nicht gegeben.
Der Bedarf für eine zusätzliche Fußgängerbrücke ergibt sich aus der künftigen Nutzung der gesamten Liegenschaft. Mit Inbetriebnahme des Post- und Logistikbereiches besteht die Notwendigkeit, Post und Waren sowohl in den Erweiterungsbau als auch in das Bestandsgebäude zu transportieren. Dies soll nach derzeitigen Überlegungen mittels Elektrofahrzeugen erfolgen, die tagsüber regelmäßig zwischen den Gebäuden hin und her pendeln und zu einer hohen Frequentierung der bestehenden Nordbrücke führen werden. Zu ihrer Entlastung wird eine zusätzliche Fußgängerbrücke benötigt.
Darüber hinaus muss jederzeit die interne Erreichbarkeit des Bestands- sowie des Erweiterungsbaus gegeben sein. Die wäre mit nur einer Brücke im Falle von Unfällen, Havarien oder im Wartungsfall nicht gewährleistet.
Nicht zuletzt wird die zusätzliche Fußgängerbrücke für die medientechnische Verbindung der beiden Gebäude benötigt, über die eine teilweise technische Redundanz hergestellt werden soll. Dies ist über die Bestandsbrücke aufgrund begrenzter Flächen nicht möglich.
Die untere Ebene dieser neuen Brücke über die Spree wird entsprechend der Abstimmungen mit dem Land Berlin der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung stehen und wird so die Wegeverbindungen im Bereich des Tiergartens für Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Die beengten örtlichen Gegebenheiten sowie die Anforderungen an die Sicherheit der Baustelle erfordern die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des geplanten Baufeldes. Dies sind derzeit die Fläche südlich des Zollpackhofs am Wendehammer der Elisabeth-Abegg-Straße, der Mittelstreifen der Ingeborg-Drewitz-Allee, die an den Birkenhain angrenzende Grünfläche, sowie ein kleines Baufeld für die Errichtung der Südbrücke am Bettina-von-Arnim-Ufer in Höhe des Hauses der Kulturen der Welt (HKW). Die Baustellenhauptzufahrt erfolgt über die Elisabeth-Abegg-Straße, um die Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Im Bereich der Ingeborg-Drewitz-Allee und Joachim-Karnatz-Allee werden zusätzliche Behelfsausfahrten entstehen, um eine konfliktfreie Verkehrsführung aller Verkehre für den Büroneubau in der Elisabeth-Abegg-Straße (parallele Baumaßnahme), den Erweiterungsbau sowie der Polizei und Feuerwehr sicherzustellen.
Innerhalb des Baufeldes ist eine Verdichtung der Baustelleneinrichtung bauablauftechnisch nicht weiter möglich. Die von dem zu erwartenden Aufkommen des Baustellenverkehrs für die Öffentlichkeit ausgehenden Gefahren sollen durch die Verlagerung eines Großteils des Verkehrs innerhalb des umzäunten Baufeldes minimiert werden.
Die Zugänglichkeit von der Ingeborg-Drewitz-Allee zur Elisabeth-Abegg-Straße ist durch einen Rad-/Gehweg entlang des Standortes der Feuerwehr/Polizei Berlin sichergestellt.
Die Planung für den Erweiterungsbau wurde intensiv mit den Natur- und Umweltschutzbehörden des Landes Berlin abgestimmt. Im Ergebnis wurden im Bebauungsplan des Landes Berlin entsprechende naturschutzrechtliche Regelungen festgeschrieben. Grundsatz der Planung ist, die Eingriffe in die Vegetation so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Baumfällungen soweit möglich durch Neupflanzungen vor Ort auszugleichen.
Die besonders wertvolle Vegetation in den öffentlichen Grünanlagen wie die wildwachsenden Robinien bleiben erhalten und werden während der Bauphase durch Wurzel-, Stamm- und Kronenschutz gesichert. Die gesamten öffentlichen Grünanlagen werden nach Abschluss der Baumaßnahme nicht nur wiederhergerichtet, sondern durch Neupflanzungen aufgewertet. Insbesondere soll der Bereich westlich des Kanzlerparks aufgeforstet werden.
Rund 40 Großbäume, die an der Stelle des künftigen Erweiterungsbaus stehen, sind dauerhaft in umgebende Grünanlagen umgesetzt worden. Rund 35 Bäume wurden entfernt und werden nach Abschluss der Maßnahme an gleicher Stelle neu gepflanzt. Knapp 180 Bäume mussten zur Errichtung der Gebäudeteile auf dem Baugrundstück dauerhaft entfernt werden. Dafür werden insgesamt rund 200 Bäume im Kanzlerpark, auf den vollständig begrünten Dachflächen des Erweiterungsbaus sowie in den umgebenden öffentlichen Grünanlagen neu gepflanzt. Um den Parkcharakter zu unterstützen wird an den äußeren Fassaden des Erweiterungsbaus wilder Wein emporranken.
Die Hauptzufahrt für den Baustellenverkehr erfolgt über die Elisabeth-Abegg-Straße zum Baufeld. Die Be- und Entladung des Materials soll innerhalb des Baufeldes erfolgen. Vorstauzonen für Baustellenfahrzeuge sind in der Elisabeth-Abegg-Straße sowie in der Nähe des Hauptbahnhofes vorgesehen.
Für den Mitarbeiterinnen-, Mitarbeiter- und Besucherverkehr des Erweiterungsbaus ist zur Entlastung des derzeitigen Einfahrtbereiches der Hauptwache ein separater Zugang zum Erweiterungsbau mit einer eigenen Wache an der Grünanlage vorgesehen (Fußgängereingang). Die Pkw-Zufahrt für Beschäftigte verläuft über ein vom Bezirk gefordertes Tunnelbauwerk. Die Annahme und Kontrolle von Post und Waren für die gesamte Liegenschaft erfolgt auf einem angrenzenden Bundesgrundstück (Flurstück 657) außerhalb der Liegenschaft Kanzlerpark, auf dem ein Post- und Logistikbereich mit vorgelagerter Fahrzeugunterbodenkontrolle sowie Parkflächen für Busse und Fahrzeuge der Besucherinnen und Besucher entstehen wird.
Die öffentliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die bestehende Grünanlage bleibt dadurch ungehindert bestehen.
Der Erweiterungsbau wird nach neusten energetischen Standards errichtet und entspricht dem Niveau eines Energieeffizienzgebäudes Bund 40 (EGB 40). Ferner ist die Silber-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt.
Für das Bürogebäude sind eine Dach -und Fassadenbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die eingeschossigen Bauteile erhalten intensive, begehbare Dachbegrünungen. Die Energieversorgung wird größtenteils durch regenerative Energien gedeckt.
Aus Sicherheitsgründen bleibt der Kanzlerpark weiterhin für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Einmal im Jahr, Ende August, besteht allerdings die Möglichkeit, im Rahmen des Tags der offenen Tür der Bundesregierung Bundeskanzleramt und Kanzlerpark zu besuchen. 2022 fand der letzte Tag der offenen Tür unter Einbeziehung des Kanzlerparks in der bisherigen Form statt. Seit Januar 2023 ist der gesamte Bereich als Baustelle gesichert.
Der Verzicht auf eine Umzäunung erfordert einen Sicherheitsbereich um den Erweiterungsbau, der ein unkontrolliertes Befahren durch Fahrzeuge verhindert.
Dazu wurde die Umfahrung am Ende der Joachim-Karnatz-Allee um einige Meter zurückgebaut. Damit einher geht der Wegfall einer geringen Anzahl von Stellplätzen.
Erste vorbereitende Maßnahmen erfolgten bereits zum Jahresende 2022. Im Januar 2023 wurde mit der Baufeldfreimachung begonnen. Derzeit laufen die Rohbauarbeiten. Die Bauzeit wird insgesamt voraussichtlich vier bis fünf Jahre betragen.
Die Kita ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes, mit allen energetischen und sicherheitstechnischen Vorgaben. Daher können die einzelnen Baukosten der Kita nicht mit denen kommunaler Kitas verglichen werden.
Als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Familienpflichten möchte das Bundeskanzleramt seinen Beschäftigten eine eigene Kinderbetreuungsmöglichkeit anbieten. Auch andere Bundesministerien in Berlin haben den Vorteil eines frühkindlichen Betreuungsangebotes auf der eigenen Liegenschaft erkannt, bereits umgesetzt beziehungsweise befinden sich in der Umsetzung. Insofern ist das Bundeskanzleramt diesbezüglich kein Einzelfall.
Eine frühere Möglichkeit, bis zu zehn Kinder von Beschäftigten des Bundeskanzleramtes in der Betriebskindertagesstätte der Bundestagsverwaltung betreuen zu lassen, ist auf Grund des hohen Eigenbedarfs des Deutschen Bundestages entfallen. Daher ist eine eigene Kindertagesstätte für bis zu 15 Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren im Erweiterungsbau in Planung. Gegebenenfalls nicht belegte Plätze werden durch andere Bundesbehörden im Umfeld genutzt werden können.
Erste Gespräche mit dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Berlin-Mitte im Frühjahr 2019 sahen eine einvernehmlich abgestimmte, oberirdische Erschließung von der Elisabeth-Abegg-Straße durch die öffentliche Grünanlage zum Erweiterungsbau vor. Im Zuge der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde erstmals im August 2020 die oberirdische Erschließung vom Bezirk und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgelehnt und als einzig genehmigungsfähige Lösung ein Tunnelbauwerk gefordert. Begründet wurde dies unter Verweis auf das Berliner Grünanlagengesetz mit den Gefährdungen für Fußgänger, Fußgängerinnen, Radfahrerinnen und Radfahrer durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen zum Erweiterungsbau sowie mit der Befürchtung, dass die Grünanlage später aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt werden könnte.
Die aktuelle Planung berücksichtigt die in 2020 durch das Land Berlin geforderte Tunnelerschließung. Die aktuelle Kostenermittlung weist hierzu Mehrkosten in Höhe von rund 20 Millionen Euro (Preisstand 1. Quartal 2022) aus. Diese umfassen sowohl die Konstruktion des Tunnelbauwerks selbst als auch die Änderungen am Büro-, Post- und Logistikgebäude, die aufgrund der modifizierten Erschließung nötig wurden, sowie anteilige Planungskosten.
Alternativ zu der nun vorgesehenen Erschließung von Nord-Ost über die Elisabeth-Abegg-Straße wurden im Zuge der Planung verschiedene Varianten untersucht.
Die Erschließungsvarianten aus westlicher Richtung über die Ingeborg-Drewitz-Allee oder die Joachim-Karnatz-Allee wurden dabei als nicht realisierbar bewertet, da auch hierbei eine Querung öffentlicher Grünanlagen notwendig gewesen wäre. Zudem wäre es bei diesen Varianten schwer gewesen, die Sicherheitsanforderungen des Bundeskanzleramtes mit dem Anspruch eines für Bürgerinnen und Bürger möglichst frei zugänglichen Umfelds in Einklang zu bringen.
Eine andere geprüfte Variante bezog sich auf die Nutzung der Nordbrücke sowie der bestehenden Hauptzufahrt und Hauptwache an der Willy-Brandt-Straße. Die existierende einspurige Nordbrücke ist nicht für den Dauerverkehr ausgelegt, da hier Höhen- und Lastbeschränkungen gegeben sind. Gegen einen möglichen Neubau einer zweispurigen Nordbrücke sprachen nicht nur Kostengründe, auch Logistik- und Sicherheitsaspekte schließen diese Variante aus, auch mit Blick auf die fehlenden Kapazitäten der Hauptwache.
Die Planung des Erweiterungsbaus wurde aus urheberrechtlichen Gründen an die Architekten des bestehenden Kanzleramtsgebäudes vergeben. Im Kontext der städtebaulichen Figur „Band des Bundes“ ist eine direkte Bezugnahme und Weiterführung der Architektur des Bestandsgebäudes bis hin zur Materialität gestalterischer Leitgedanke der Architekten, so dass die Materialien Sichtbeton, Glas, Stahl, Aluminium, Naturstein und Holzeinbauten die Planung prägen sollen.
Weiterhin bestimmen die hohen Sicherheitsanforderungen, unter anderem hinsichtlich eines effektiven Sprengschutzes zur Terrorabwehr, die Materialität von Tragkonstruktion und Außenfassaden. Derzeit sind eine massive, entsprechend dimensionierte Stahlbetonkonstruktion, speziell verstärkte Betonfassadenelemente sowie Spezialgläser zur Aufnahme dynamischer Lasten von Sprengladungen konzipiert. Die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz als Baustoff sind vor diesem Hintergrund stark eingeschränkt.
Eine Abschätzung der jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Nutzfläche für den Erweiterungsbau kann derzeit noch nicht erfolgen, da im Planungsprozess die erforderlichen Daten noch nicht abschließend vorliegen und dieser derzeit noch optimiert wird.
Der aktuelle Planungsstand (Stand EW-Bau, 07/2022) hat folgende Flächenkennwerte gemäß DIN 277:
- Bruttogrundfläche (BGF) 60.000 m²
- Bruttorauminhalt (BRI) 323.000 m³
Im Bundeskanzleramt besteht eine im Jahr 2020 geschlossene Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit, Telearbeit und mobilem Arbeiten, die den Rahmen auch für ortsflexibles Arbeiten setzt. Trotz dieses Angebots muss eine auskömmliche Anzahl von Büroräumen für die Beschäftigten des Bundeskanzleramtes zur Verfügung stehen, da Arbeitsplatzkonzepte wie Desksharing (Teilen des Schreibtisches) nur bedingt in die täglichen Arbeitsabläufe (unter anderem wegen der Sicherheit und Vertraulichkeit von Vorgängen) integrierbar sind. Auch bedingen grundsätzlich die Organisationszusammenhänge einer Regierungszentrale und das erforderliche Zusammenspiel zwischen politischer Leitung des Hauses und den Fachbereichen eine häufige Präsenz der Beschäftigten. Eine verstärkte Inanspruchnahme mobilen Arbeitens lässt daher auch nicht per se eine signifikante Reduzierung des Büroflächenbedarfs erwarten.
Mit der Einführung der e-Akte geht ein reduzierter Raumbedarf an Lagerflächen für Akten und Archivräume einher. Gleichwohl werden weiterhin Räumlichkeiten für die Archivierung von nicht digitalen Eingängen und die Vorhaltung von Bestandsakten benötigt, um den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu entsprechen.
Zur Erfüllung des Klimaschutzplans der Bundesregierung wird der Erweiterungsbau dem energetischen Niveau eines EGB 40-Standard-Gebäudes entsprechen. Um die klimapolitischen Ziele einer klimaneutralen Bundesverwaltung zu erreichen, werden die Planungen des Erweiterungsbaus eng durch den Bundes-Energiebeauftragten des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im BBR sowie den internen Umweltmanagementbeauftragten, der das europäische Umweltmanagementsystem EMAS im Bundeskanzleramt verantwortet, betreut.
Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieursleistungen - HOAI) ist kurz vor Abschluss. Die baufachliche Genehmigung der Bauunterlage wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) zuständigen Obersten Technischen Instanz (OTI) Anfang September 2022 erteilt. Die haushaltsmäßige Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) folgte kurz danach. Die Baumaßnahme wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf dieser Grundlage bewilligt.
Auf Grundlage der genehmigten Planung werden Ausführungsunterlagen erstellt, Ausschreibungs- sowie Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt. Mit der Baudurchführung wurde begonnen.
Alle wesentlichen Objekt-, Fachplanungs-, Beratungs- und Sachverständigenleistungen sowie erste ausführende Firmen sind durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Im Erweiterungsbau wird es einen kombinierten Sport- und Gymnastikraum für die Beschäftigten der Bundespolizeiinspektion des Bundeskanzleramtes zur Ausübung von Dienstsport geben. Die Trainingsmöglichkeit wird durch andere Dienststellen der Bundespolizei (vor allem Bundespolizeirevier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) mit genutzt werden können. Der Sport- und Gymnastikraum ist insgesamt für bis zu 25 Personen ausgelegt.
Die Planung des Erweiterungsbaus wurde aus urheberrechtlichen Gründen an die Architekten des bestehenden Kanzleramtsgebäudes vergeben. Im Kontext der städtebaulichen Figur „Band des Bundes“ ist eine direkte Bezugnahme und Weiterführung der Architektur des Bestandsgebäudes bis hin zur Materialität gestalterischer Leitgedanke der Architekten (siehe auch Frage: Welche Materialien werden beim Erweiterungsbau hauptsächlich verwendet?) – diese Konzeption umfasst insbesondere auch das sich regelmäßig wiederholende, die Gesamtkubatur gliedernde Element des Wintergartens bis hin zu seiner Ausprägung durch großflächige Glasfassaden mit einer hohen Transparenz.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant als Eigentümerin der Flächen den Abriss der Garagen und die anschließende Renaturierung. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme in enger Abstimmung mit dem Bezirk Lichtenberg. Ziel ist es, ein stark versiegeltes und mit zum Teil baufälligen Garagen bebautes Grundstück aufzuwerten und den Bewohnerinnen und Bewohnern der angrenzenden dichten Wohnbebauung als renaturierte Fläche zur Verfügung zu stellen. Damit gleicht der Bund den ökologischen Eingriff in den Kanzlerpark aus, der im neuen Bebauungsplan für den Erweiterungsbau vorgesehen ist. Die Ausgleichsfläche wurde mithilfe einer Machbarkeitsstudie ermittelt, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Auftrag gegeben wurde.
Der geplante Abriss von Erholungsgärten in unmittelbarer Nähe zur Ausgleichsfläche steht in keinem Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes.
Oft wird das Bundeskanzleramt und dessen geplante Erweiterung mit der Größe anderer Regierungszentralen mit der Unterstellung verglichen, dass es nach der Erweiterung bis zu zehnmal größer sei, als beispielsweise das Weiße Haus in den USA oder der Amtssitz des britischen Premierministers Downing Street 10. Das ist unzutreffend.
In der mit dem Bundeskanzleramt vergleichbaren Behörde Executive Office of the President of the United States (EOP) arbeiten ca. 2.500 Beschäftigte. Unmittelbar im Gebäude des Weißen Hauses ist neben dem US-Präsidenten nur ein geringer Teil der Beschäftigten des EOP untergebracht. Der Großteil hat seinen Arbeitsplatz in einem großen nahegelegenen Bürogebäude, dem sogenannten Eisenhower Executive Office Building. In Großbritannien arbeiten ca. 2.050 Beschäftigte für das Cabinet Office (vergleichbar mit dem hiesigen Bundeskanzleramt). In Downing Street 10 ist ausschließlich der Premierminister mit einem kleinen Mitarbeiterstab untergebracht; die übrigen Beschäftigten arbeiten im nahen Whitehall-Building. Der Elysée Palast ist der Dienstsitz des französischen Präsidenten. Seine Verwaltung umfasst ca. 1.000 Beschäftige. Davon arbeitet im Elysée Palast neben dem französischen Präsidenten weniger als ein Viertel des Personals; ca. 850 sind in angrenzenden Gebäuden untergebracht. Demgegenüber arbeiten im Bundeskanzleramt aktuell rd. 870 Beschäftigte, von denen ca. 270 in Berliner Liegenschaften außerhalb des Hauptgebäudes in der Willy-Brandt-Straße untergebracht sind.
Ein seriöser Flächenvergleich des Bundeskanzleramtes inklusive der geplanten Erweiterung mit den aus dem Ausland bekannten Regierungsgebäuden ist kaum möglich, da in den genannten Liegenschaften jeweils nur kleine Teile der insgesamt für den jeweiligen Regierungschef dort tätigen Beschäftigten untergebracht sind. Angesichts der dortigen bis zu dreifach höheren Beschäftigtenzahlen kann davon ausgegangen werden, dass das Bundeskanzleramt auch nach seiner Erweiterung jedenfalls nicht mehr Fläche aufweisen dürfte als die genannten Regierungszentralen inklusive deren zugehörigen Außenliegenschaften.