Gerhard Schröder zum Bundeskanzler gewählt

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Der Deutsche Bundestag trat am 27. Oktober 1998 in Bonn zu seiner 2. Sitzung
zusammen. Tagesordnungspunkte waren die Wahl des Bundeskanzlers, die
Eidesleistung des Bundeskanzlers und der Bundesminister.

Wahl des Bundeskanzlers

In der 2. Sitzung des Deutschen Bundestages stand der gemäß Artikel 63 Absatz
1 des Grundgesetzes vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat Gerhard
Schröder zur Wahl.

Nach der Auszählung der Stimmen gab der Präsident des Deutschen Bundestages,
Wolfgang Thierse, folgendes Ergebnis bekannt:

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Abgegebene Stimmen 666. Gültige
Stimmen 665, also eine ungültige Stimme. Mit Ja haben gestimmt 351. Mit Nein
haben gestimmt 287, Enthaltungen 27.

Damit hat der Abgeordnete Gerhard Schröder die erforderliche Mehrheit
erhalten und ist zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes ist zum
Bundeskanzler gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des
Bundestages auf sich vereinigt.

Ich stelle fest, daß der Abgeordnete Gerhard Schröder mit der erforderlichen
Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages zum
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden ist.

Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Schröder: Nehmen Sie die Wahl an?

Gerhard Schröder: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Präsident Wolfgang Thierse: Herr Bundeskanzler, ich gratuliere Ihnen im Namen
des ganzen Hauses und auch
persönlich zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen Kraft und viel Erfolg für unser
Land.

Das Ergebnis der Wahl werde ich unverzüglich dem Herrn Bundespräsidenten
mitteilen.

Um 16 Uhr findet die Eidesleistung des Bundeskanzlers statt.

Ernennung durch den Bundespräsidenten

Bundespräsident Roman Herzog empfing am 27. Oktober
1998 Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Überreichung
der Ernennungsurkunde in der Villa Hammerschmidt. Anläßlich der
Überreichung der Ernennungsurkunde
an den Bundeskanzler hielt der Bundespräsident folgende Ansprache:

Herr Bundeskanzler Schröder,

Regierungswechsel kommen in Deutschland bekanntlich nicht allzu häufig vor.
Andere Länder beneiden uns um diese politische Stabilität mitunter. Aber
natürlich ist auch der Wechsel Ausdruck demokratischen Lebens.

Ich begrüße Sie heute als den neu gewählten Bundeskanzler der Bundesrepublik
Deutschland.

Zur Demokratie gehört der politische Streit. Das ist gut so. Sie wissen es
auch und werden es weiter erleben - aktiv wie passiv. Aber ihr tut auch eine
Gemeinsamkeit von Grundüberzeugungen gut, über die es keinen Dissens gibt, und
es lohnt sich, gelegentlich daran zu erinnern, wie viele Grundprinzipien der
deutschen Politik zwischen allen demokratischen Parteien unumstritten sind.
Diese Grundprinzipien sind die Basis dessen, was wir in der Politik zu tun und
zu leisten versuchen.

Das gilt übrigens besonders für die Außenpolitik. Das Vertrauen der Welt in
die feste Orientierung der deutschen Außenpolitik, insbesondere in die
Festigkeit unserer Bindungen an die euro-atlantischen Institutionen, ist für
ein Land mit unserer Geschichte und unserer geographischen Lage das
wertvollste Kapital.

Ihre neue Regierung, Herr Bundeskanzler, tritt in einer Zeit umfassenden
globalen Wandels an. Angesichts der weltweiten Umbrüche und Herausforderungen
ist auch Deutschland keine Insel der Seligen.

Ich wünsche Ihnen in dieser Stunde und in den kommenden Jahren den Mut zu
Offenheit und Klarheit und den Mut, notwendige Veränderungen anzupacken; unser
Land braucht sie dringend, auch wenn sie gelegentlich unbequem sein mögen.
Deutschland braucht Reformen, und für manche haben wir nicht allzuviel Zeit.
Die Welt wartet nicht auf uns.

Niemand wird es allen recht machen können. Es geht in der Politik aber auch
nicht um den kleinsten gemeinsamen Nenner der organisierten Interessen. Es ist
also Führung nötig. Sie haben jetzt das Mandat, unser Land in das nächste
Jahrhundert zu führen. Dabei begleiten Sie große Erwartungen.

Ich wünsche Ihnen Glück und Gottes Segen.

Eidesleistung des Bundeskanzlers

In der 2. Sitzung des Deutschen Bundestages leistete Bundeskanzler Gerhard
Schröder den im Grundgesetz vorgeschriebenen Eid:

Präsident Wolfgang Thierse: Der Herr Bundespräsident hat mir mit Schreiben
vom heutigen Tag mitgeteilt:

Gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland habe ich heute Herrn Gerhard Schröder zum Bundeskanzler ernannt.

Nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes leistet der Bundeskanzler bei der
Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes
vorgesehenen Eid.

Herr Bundeskanzler, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich)

Herr Bundeskanzler, ich reiche Ihnen das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und bitte Sie, den Eid zu leisten.

Gerhard Schröder, Bundeskanzler: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle
des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das
Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Präsident Wolfgang Thierse: Alles Gute!

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß der Herr Bundeskanzler den
vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet hat.

Herr Bundeskanzler, ich darf Ihnen noch einmal persönlich und im Namen des
Deutschen Bundestages die besten Wünsche aussprechen.