Was tut die Bundesregierung gegen Antisemitismus?

Jüdisches Leben schützen
Was tut die Bundesregierung gegen Antisemitismus?

Die Zahl der antisemitischen Straftaten ist im vergangenen Jahr 2020 um gut 15 Prozent angestiegen. Es gilt, Antisemitismus mit der ganzen Konsequenz des Rechtsstaats zu bekämpfen. Ebenso wichtig ist wirkungsvolle Prävention. In Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen, die sich für ein gutes und friedliches Miteinander einsetzen - die Demokratie lebt vom Mitmachen und Mitgestalten. 

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Nahaufnahme eines Hinterkopfes mit bunter Kippa auf den kurzen Haaren.

Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist jüdisches Leben in Deutschland ein Grund zur Freude und Dankbarkeit.

Foto: imago images/epd

Antisemitische Taten und Worte sind immer auch Angriffe auf unsere ganze Gesellschaft. Sie zielen auf die menschliche Würde, auf Frieden, Freiheit und Toleranz. In Deutschland werden antisemitische Handlungen als Straftat geahndet.

Verschärfung von Gesetzen

Bereits 2015 wurde als Konsequenz aus den Morden des NSU die Vorschrift des Paragrafen 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch dahingehend ergänzt, dass die Gerichte bei der Strafzumessung auch rassistische, fremdenfeindliche und sonst menschenverachtende Tatmotive zu berücksichtigen haben.
Im Gesetz zur Bekämpfung Rechtsextremismus und Hasskriminalität , das im April dieses Jahres in Kraft getreten ist, werden nun auch antisemitische Motive ausdrücklich im Gesetzestext genannt. Bislang waren sie als „sonst menschenverachtende Beweggründe“ erfasst. 

Präventionsarbeit stärken

Neben der Verschärfung von Gesetzen und der konsequenten Verfolgung von Straftaten setzt die Bundesregierung auf Prävention: Sie unterstützt ziviles Engagement bereits seit Jahren. Sie fördert und stärkt diejenigen, die sich vor Ort aktiv für die Demokratie einsetzen und sich damit gegen Extremismus jeglicher Art wenden. So legte die Bundesregierung im Juli 2016 die "Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung"  vor. Die wichtigsten Eckpfeiler sind die großen Bundesprogramme "Demokratie leben!"  und "Zusammenhalt durch Teilhabe" .

Die Programme haben jetzt ein jährliches Fördervolumen von insgesamt über 160 Mio. € (2021) und werden auch in den kommenden Jahren fortgeführt und weiter ausgebaut.
Damit wird ein klares Signal gegen Hass, Rassismus und Antisemitismus in Deutschland gesetzt.
Durch das Programm "Demokratie leben!" unterstützt der Bund deutschlandweit Projekte, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Das Programm fördert zahlreiche Projekte und Maßnahmen mit kommunalen, regionalen und überregionalen Schwerpunkten. In der neuen Förderperiode bis 2024 ist der verstärkte Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus ein bedeutender Schwerpunkt. Die vielen lokalen "Partnerschaften für Demokratie" machen sich mit konkreten Maßnahmen vor Ort für Vielfalt und Demokratie stark. Um insbesondere Jugendliche für ein Engagement zu gewinnen, können partizipativ gestaltete Jugendfonds eingerichtet werden. Die weiteren Kernziele der aktuellen Förderperiode des Projekts (2020 bis 2024) lauten:

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen

Erinnerung wach halten

Es ist eine bleibende Aufgabe, die Erinnerung an die Shoa wachzuhalten und der Opfer zu gedenken. 2020 jährte sich das Ende des Zweiten Weltkrieges und der Shoah zum 75. Mal. Ein Grund, sich noch intensiver mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen - und auch, um neue Formen der Bildungsarbeit in NS-Gedenkstätten und Dokumentationszentren anzustoßen. Dazu hat die Bundesregierung im April 2019 das Förderprogramm "Jugend erinnert" gestartet. Ziel ist es, die Gedenkstätten dabei zu unterstützen, mit einer zeitgemäßen Vermittlungsarbeit mehr junge Menschen zu erreichen und so das Gedenken auch in den künftigen Generationen wachzuhalten.

Kabinettausschuss und Aktionsplan gegen Rassismus

Im März 2020 hatte die Bundesregierung den Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingesetzt, um ihre Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nochmals zu intensivieren. Der dazugehörige Abschlussbericht war am 12. Mai 2021 im Kabinett. Für die Jahre 2021 bis 2024 ist ein Finanzvolumen von insgesamt rund einer Milliarde Euro vorgesehen. Eine ganze Reihe der beschlossenen 89 Maßnahmen beziehen die Bekämpfung von Antisemitismus mit ein; einzelne Maßnahmen sind gezielt darauf gerichtet, speziell Antisemitismus den Nährboden zu entziehen.
Auch die Förderung jüdischen Lebens wird durch den Maßnahmenkatalog gestärkt.


Zudem gibt es den 2017 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus . Hierin finden sich Positionen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Weitere wichtige Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus, finden Sie hier übersichtlich erläutert. 

Beauftragter für jüdisches Leben

Die Bundesregierung hat zudem einen Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus benannt. Seit Mai 2018 hat Felix Klein dieses Amt inne. Als Antisemitismusbeauftragter ist es seine Aufgabe, Maßnahmen zur Förderung jüdischen Lebens und zur Bekämpfung von Antisemitismus ressortübergreifend zu koordinieren. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für jüdische Gruppen und gesellschaftliche Organisationen und Vermittler für die Antisemitismusbekämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft.

Bund-Länder-Kommission

Der Antisemitismusbeauftragte koordiniert auch eine ständige Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens. Aufgabe der Kommission ist es, Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens zu geben sowie mit Empfehlungen und Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an die Shoa beizutragen.