1 Min. Lesedauer
Ab Mitte der 1950er Jahre wuchs in Westdeutschland der Arbeitskräftebedarf. Die Bundesregierung schloss daher zwischen 1955 und 1973 Anwerbeabkommen mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien, Jugoslawien und Südkorea.
Die „Gastarbeiter“ arbeiteten meist als Ungelernte in der Industrie. Für sie war die Arbeit in Deutschland finanziell attraktiv. Bis Anfang der 1970er Jahre lebten die meisten von ihnen in Baracken und Wohnheimen mit strengen Regeln.
Anfang der 1970er Jahre geriet die Wirtschaft in eine Krise, viele verloren ihre Arbeit. Die „Gastarbeiter“ wurden oft als Erste entlassen. 1973 wurde ein Anwerbestopp erlassen.
Zu dieser Zeit arbeiteten rund 2,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Westdeutschland. Viele blieben in der Bundesrepublik und holten allmählich ihre Familien nach.