
1961: Erstmals wird mit Elisabeth Schwarzhaupt eine Frau Bundesministerin. Die CDU-Politikerin war von 1961 bis 1966 Bundesminister für Gesundheitswesen. Parteifreundinnen setzten ihre Ernennung gegen den Widerstand von Bundeskanzler Konrad Adenauer durch.
1977: Die Reform des Ehe- und Familienrechts schafft die sogenannte „Hausfrauenehe“ ab, hebt also die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenverteilung in der Ehe auf. Frauen durften nun z.B. auch ohne Erlaubnis des Ehemannes arbeiten und sind nicht länger verpflichtet, den Haushalt zu führen.
1980: Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wird als Rechtsanspruch festgeschrieben. Frauen dürfen seither weder bei der Einstellung, der Entlohnung noch beim beruflichen Aufstieg benachteiligt werden. Das Gesetz war allerdings lediglich ein Appell an die Arbeitgeber, konkrete Verbote enthielt es nicht. Schmerzhafte Sanktionen gibt es erst, seit 1994 das „Zweite Gleichbehandlungsgesetz“ in Kraft trat.
1996: Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren wird eingeführt. Seit 2013 gilt er auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist oftmals die Voraussetzung dafür, dass Eltern – und insbesondere Mütter – überhaupt arbeiten und somit eigenes Geld verdienen können.
1997: Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar. Vergewaltigung existierte bis dahin per Gesetz nur außerhalb, nicht in der Ehe. Hier konnte sie allenfalls als Nötigung wesentlich geringer bestraft werden.
2005: Angela Merkel wird Bundeskanzlerin. Nach sieben männlichen Vorgängern ist sie die erste Frau in diesem Amt. Zugleich ist sie auch die erste Person aus Ostdeutschland, die Bundeskanzlerin wird.
2007: Start des Elterngeldes, das explizit auch Vätermonate vorsieht. Damit zielt das Elterngeld nicht nur auf eine wirtschaftliche Absicherung der Familien und eine höhere Berufstätigkeit von Müttern. Es hat auch eine gleichstellungspolitische Komponente, da es die Abkehr von der traditionellen Aufgabenverteilung „Mann = Erwerbsarbeit“, „Frau = Kindererziehung“ fördert.
2015: Die gesetzliche Frauenquote wird für DAX-Unternehmen und für den Öffentlichen Dienst des Bundes eingeführt. Es ist ein erster Schritt um zu erreichen, dass Frauen überall angemessener an Führungspositionen beteiligt werden – zum Beispiel Elke Simon-Kuch, die Geschäftsführerin in einer Werbeagentur ist. Unverbindliche Appelle hatten zuvor jahrelang keine wirklichen Verbesserungen gebracht.

1961: Erstmals wird mit Elisabeth Schwarzhaupt eine Frau Bundesministerin. Die CDU-Politikerin war von 1961 bis 1966 Bundesminister für Gesundheitswesen. Parteifreundinnen setzten ihre Ernennung gegen den Widerstand von Bundeskanzler Konrad Adenauer durch.
1977: Die Reform des Ehe- und Familienrechts schafft die sogenannte „Hausfrauenehe“ ab, hebt also die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenverteilung in der Ehe auf. Frauen durften nun z.B. auch ohne Erlaubnis des Ehemannes arbeiten und sind nicht länger verpflichtet, den Haushalt zu führen.
1980: Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wird als Rechtsanspruch festgeschrieben. Frauen dürfen seither weder bei der Einstellung, der Entlohnung noch beim beruflichen Aufstieg benachteiligt werden. Das Gesetz war allerdings lediglich ein Appell an die Arbeitgeber, konkrete Verbote enthielt es nicht. Schmerzhafte Sanktionen gibt es erst, seit 1994 das „Zweite Gleichbehandlungsgesetz“ in Kraft trat.
1996: Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren wird eingeführt. Seit 2013 gilt er auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist oftmals die Voraussetzung dafür, dass Eltern – und insbesondere Mütter – überhaupt arbeiten und somit eigenes Geld verdienen können.
1997: Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar. Vergewaltigung existierte bis dahin per Gesetz nur außerhalb, nicht in der Ehe. Hier konnte sie allenfalls als Nötigung wesentlich geringer bestraft werden.
2005: Angela Merkel wird Bundeskanzlerin. Nach sieben männlichen Vorgängern ist sie die erste Frau in diesem Amt. Zugleich ist sie auch die erste Person aus Ostdeutschland, die Bundeskanzlerin wird.
2007: Start des Elterngeldes, das explizit auch Vätermonate vorsieht. Damit zielt das Elterngeld nicht nur auf eine wirtschaftliche Absicherung der Familien und eine höhere Berufstätigkeit von Müttern. Es hat auch eine gleichstellungspolitische Komponente, da es die Abkehr von der traditionellen Aufgabenverteilung „Mann = Erwerbsarbeit“, „Frau = Kindererziehung“ fördert.
2015: Die gesetzliche Frauenquote wird für DAX-Unternehmen und für den Öffentlichen Dienst des Bundes eingeführt. Es ist ein erster Schritt um zu erreichen, dass Frauen überall angemessener an Führungspositionen beteiligt werden – zum Beispiel Elke Simon-Kuch, die Geschäftsführerin in einer Werbeagentur ist. Unverbindliche Appelle hatten zuvor jahrelang keine wirklichen Verbesserungen gebracht.