erklaerungen zum inkrafttreten des schengener abkommens

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Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, erklärte am 26. März 1995 anläßlich des Inkrafttretens des Schengener Durchführungsabkommens:

Das Inkrafttreten des Schengener Abkommens am 26. März 1995 für sieben der neun Schengen-Staaten ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg hin zu dem Europa, das die Gründungsväter der EG in den fünfziger Jahren vor Augen hatten. Mit dem Schengener Abkommen wird endlich die volle Freizügigkeit im Personenverkehr zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien hergestellt. Personenkontrollen an den Binnengrenzen dieser Staaten gehören damit der Vergangenheit an.

Die Beseitigung der Schlagbäume zwischen den Schengen-Staaten darf aber nicht auf Kosten der persönlichen Sicherheit der Bürger gehen. Schengen bedeutet deshalb zweierlei: freie Fahrt für den Bürger einerseits und weitere Verbesserung der Sicherheit vor grenzüberschreitender Kriminalität andererseits. Das war die schwierige Gratwanderung, die bei der Umsetzung des Schengener Abkommens geleistet werden mußte.

Deshalb werden als Ersatz für die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen die Außengrenzen nach einem einheitlichen Standard stärker kontrolliert. Das neu geschaffene Schengener Informationssystem mit Zentralcomputer in Straßburg ist als „elektronisches Fahndungsbuch" ein schlagkräftiges Instrument für die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die hier gesammelten Erfahrungen werden beim Aufbau des Europäischen Polizeiamtes EUROPOL eine wichtige Rolle spielen.

Die Schengen-Regelungen über einheitliche Außengrenzkontrollen, eine gemeinsame Visa- und Asylpolitik, enge Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung, justitielle Zusammenarbeit bei Rechtshilfe und Auslieferung und polizeiliche Zusammenarbeit sind Modell für die ganze Europäische Union. Schengen versteht sich als Vorreiter einer vollständigen Freizügigkeit in ganz Europa. Dieses im EG-Vertrag vereinbarte Ziel muß möglichst bald für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Wirklichkeit werden.

Der Staatsminister im Bundeskanzleramt und Koordinator der Bundesregierung für die Schengen-Verhandlungen, Bernd S ehm id bauer, gab nach einem Informationsbesuch auf dem Flughafen Frankfurt/Main am 26. März 1995 folgende Erklärung ab:

Die vollständige Anwendung des Schengener Abkommens gewährleistet die Personen-Freizügigkeit in sieben der EU-Länder. Damit entfallen die Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Schengenländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien und Portugal. Hiervon profitieren insbesondere die Millionen deutscher Urlauber, die an die Urlaubsstrande Frankreichs, Spaniens oder Portugals reisen. Die gleichen Reiseerleichterungen gelten auch für einen Zeitraum bis zu drei Monaten für alle sich in den Schengenländem legal aufhaltenden Drittausländer, etwa Gastarbeiter oder ausländische Studenten.

Damit der Wegfall der Binnengrenzkontrollen nicht zu einem Verlust an Sicherheit führt, haben wir ein umfangreiches Sicherheitspaket vereinbart, das jetzt zum Tragen kommt. Kernelement dieses Sicherheitspakets ist das Schengener Informationssystem. Es ist das erste grenzüberschreitende polizeiliche Fahndungssystem in Europa. Ihm kommt auch für Europol eine wichtige Vorreiterfunktion zu.

Am Flughafen Frankfurt/Main habe ich mich persönlich davon überzeugen können, daß der Wegfall der Personenkontrollen bei Intra-Schengen-Flügen gewährleistet ist. Zugleich werden die Kontrollen von Drittlandsflügen nach dem neuen einheitlichen Schengenstandard durchgeführt. Dabei erfolgt auch eine Abfrage des Fahndungsbestandes im Schengen-Computer. Die Grenzdienststellen haben sich intensiv auf die neuen Regelungen vorbereitet. Gewisse Übergangsschwierigkeiten und Unsicherheiten bei den Reisenden können schnell überwunden werden. Die Schengen-Minister werden auf ihrer nächsten Exekutivausschuß-Sitzung die in ihren Ländern gewonnen Erfahrungen austauschen.

Schengen bedeutet für die Bürger in Europa ein deutliches Mehr an Freiheit und zugleich größere Sicherheit durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.