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Entlastungspaket II Weitere Erleichterungen auf dem Weg

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger deutlich – denn die Kosten für Energie, Lebensmittel und Mobilität sind gestiegen. Bundestag und Bundesrat haben unter anderem dem Neun-Euro-Ticket und der temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zugestimmt.

2 Min. Lesedauer

Grafik zum Entlastungspaket 2 (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Die Bundesregierung entlastet die Bürgerinnen und Bürger.

Die Grafik zeigt in gelber und weißer Schrift auf blauem Grund eine Zusammenfassung des zweiten Entlastungspakets:

  • Einmalige Energiepreispauschale: 300 Euro für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Einmaliger Kinderbonus: 100 Euro pro Kind
  • 9-Euro-Monatsticket: ÖPNV-Tarif von Juni bis August
  • Weniger Energiesteuer auf Kraftstoffe: von Juni bis August auf nach Europarecht möglichen Mindestbetrag
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: verdoppelt auf 200 Euro, für Bezieher von Arbeitslosengeld 100 Euro

Foto: Bundesregierung

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Diese kommen zusätzlich zu den bereits beschlossenen umfangreichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket

Um welche Maßnahmen geht es?

Bundestag und Bundesrat beschlossen die Umsetzung folgender, milliardenschwerer Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger:

  • Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird auf 200 Euro verdoppelt.
  • 9-Euro-Ticket: Bus und Bahn sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto. Deshalb bietet die Bundesregierung ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat an. Die Maßnahme gilt bundesweit für die Monate Juni bis August 2022.
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Ebenfalls für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter.

Die Beschlüsse gehen zurück auf die Einigung des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 zum weiteren Umgang mit den hohen Energiekosten.

Welche Gesetzentwürfe wurden beschlossen?

Zur Umsetzung des zweiten Entlastungspakets für Bürgerinnen und Bürger wurden folgende Gesetze beschlossen oder geändert:

Energiepreispauschale und Familienzuschuss (Kinderbonus) werden mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 umgesetzt. Die Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen fließt in das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz ein.

Die Finanzierung des „9 für 90“-Tickets wird mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes gewährleistet und die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe mit dem Energiesteuersenkungsgesetz.

Was sieht das erste Entlastungspaket vor?

Die Bundesregierung hatte angesichts steigender Energiepreise bereits einen umfangreichen Katalog von Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. So steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Es wird ein Heizkostenzuschuss vor allem für Wohngeldempfänger und Studierende mit BAföG gezahlt und die EEG-Umlage für Stromkunden fällt bereits zum 1. Juli 2022 weg.