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Die Volkskammer beschließt in einer turbulenten Sitzung am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Von 363 Abgeordneten stimmen 294 dem Beitritt zu, 62 votieren dagegen, sieben enthalten sich.
Der Einigungsvertrag ist nach dem Währungsvertrag der zweite bedeutende Staatsvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik im Vorfeld der Wiedervereinigung abschließen. Die Verhandlungen über den Vertrag beginnen am 6. Juni 1990 und werden von den Delegationen unter Leitung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf der Seite der BRD und dem Staatssekretär der DDR, Günther Krause, geführt. Diese Gespräche bilden die Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands und sind deshalb von großer politischer Bedeutung. Am 31. August 1990 unterzeichnen die Unterhändler den „Vertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands”, der den rechtlichen Rahmen für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und damit für die Wiedervereinigung des Landes festlegt.
Artikel 1, Absatz 1 des Einigungsvertrages lautet: „Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.” Es folgen Regelungen zu Berlin als künftiger Hauptstadt bis hin zu den Kehrbezirken der Bezirksschornsteinfeger.
Am 20. September 1990 stimmen Bundestag und Volkskammer über den umfangreichen Einigungsvertrag ab. Der Einigungsvertrag bestimmt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990. Für den Einigungsvertrag stimmen 442 von 492 Bundestagsabgeordneten. Von 380 Volkskammerabgeordneten stimmen 299 für den Vertrag. Der Bundesrat stimmt dem Einigungsvertrag einstimmig zu. Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erheben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von ihren Sitzen, applaudieren und singen die deutsche Nationalhymne.
3. Oktober 1990, Null Uhr: Zu den Klängen der Freiheitsglocke wird vor dem Reichstagsgebäude die Bundesflagge gehisst – Deutschland ist wiedervereint. Bundeskanzler Helmut Kohl richtet eine Botschaft an die Regierungen in aller Welt: „Unser Land will mit seiner wiedergewonnenen Freiheit dem Frieden in der Welt dienen und die Einigung Europas voranbringen.”
Höhepunkt der Feierlichkeiten ist ein Feuerwerk über dem Reichstagsgebäude. Hunderttausende feiern in Berlin bis in die frühen Morgenstunden. Das für viele Menschen schmerzhafte Kapitel der deutschen Geschichte – die Teilung Deutschlands – ist überwunden.
Auf Einladung des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker findet der Staatsakt zur Wiedervereinigung in der Berliner Philharmonie statt. In seiner Rede ruft von Weizsäcker die Deutschen zu gegenseitiger Solidarität auf: „Nicht weniger entscheidend ist unsere Zusammenarbeit im vereinten Land. Wir müssen jetzt solidarisch handeln – in aller ureigenstem Interesse. Für den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern tragen wir nunmehr zusammen die Verantwortung. Wir sind gemeinsam am Erfolg interessiert. Denn was nicht gelingt, wird auf Dauer die Deutschen im Westen ebenso belasten wie die Deutschen im Osten. Unser Verfassungsauftrag lautet, allen Deutschen vergleichbare Lebensverhältnisse und Entfaltungschancen zu gewährleisten.” Seit 1990 ist der 3. Oktober Nationalfeiertag in Deutschland.
Nach über vier Jahrzehnten, 45 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, ist Deutschland wiedervereint. Bereits am 4. Oktober konstituiert sich der Deutsche Bundestag. In einer Regierungserklärung beschreibt Bundeskanzler Helmut Kohl die Grundsätze der ersten gesamtdeutschen Regierung: Die Politik der Bundesregierung werde geprägt sein vom Bewusstsein für die deutsche Geschichte in allen ihren Teilen und der daraus folgenden Verantwortung. Kohl sagte: „Nur wer seine Herkunft kennt, hat einen Kompass für die Zukunft.“
Die Volkskammer beschließt in einer turbulenten Sitzung am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Von 363 Abgeordneten stimmen 294 dem Beitritt zu, 62 votieren dagegen, sieben enthalten sich.
Der Einigungsvertrag ist nach dem Währungsvertrag der zweite bedeutende Staatsvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik im Vorfeld der Wiedervereinigung abschließen. Die Verhandlungen über den Vertrag beginnen am 6. Juni 1990 und werden von den Delegationen unter Leitung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf der Seite der BRD und dem Staatssekretär der DDR, Günther Krause, geführt. Diese Gespräche bilden die Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands und sind deshalb von großer politischer Bedeutung. Am 31. August 1990 unterzeichnen die Unterhändler den „Vertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands”, der den rechtlichen Rahmen für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und damit für die Wiedervereinigung des Landes festlegt.
Artikel 1, Absatz 1 des Einigungsvertrages lautet: „Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.” Es folgen Regelungen zu Berlin als künftiger Hauptstadt bis hin zu den Kehrbezirken der Bezirksschornsteinfeger.
Am 20. September 1990 stimmen Bundestag und Volkskammer über den umfangreichen Einigungsvertrag ab. Der Einigungsvertrag bestimmt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990. Für den Einigungsvertrag stimmen 442 von 492 Bundestagsabgeordneten. Von 380 Volkskammerabgeordneten stimmen 299 für den Vertrag. Der Bundesrat stimmt dem Einigungsvertrag einstimmig zu. Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erheben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von ihren Sitzen, applaudieren und singen die deutsche Nationalhymne.
3. Oktober 1990, Null Uhr: Zu den Klängen der Freiheitsglocke wird vor dem Reichstagsgebäude die Bundesflagge gehisst – Deutschland ist wiedervereint. Bundeskanzler Helmut Kohl richtet eine Botschaft an die Regierungen in aller Welt: „Unser Land will mit seiner wiedergewonnenen Freiheit dem Frieden in der Welt dienen und die Einigung Europas voranbringen.”
Höhepunkt der Feierlichkeiten ist ein Feuerwerk über dem Reichstagsgebäude. Hunderttausende feiern in Berlin bis in die frühen Morgenstunden. Das für viele Menschen schmerzhafte Kapitel der deutschen Geschichte – die Teilung Deutschlands – ist überwunden.
Auf Einladung des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker findet der Staatsakt zur Wiedervereinigung in der Berliner Philharmonie statt. In seiner Rede ruft von Weizsäcker die Deutschen zu gegenseitiger Solidarität auf: „Nicht weniger entscheidend ist unsere Zusammenarbeit im vereinten Land. Wir müssen jetzt solidarisch handeln – in aller ureigenstem Interesse. Für den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern tragen wir nunmehr zusammen die Verantwortung. Wir sind gemeinsam am Erfolg interessiert. Denn was nicht gelingt, wird auf Dauer die Deutschen im Westen ebenso belasten wie die Deutschen im Osten. Unser Verfassungsauftrag lautet, allen Deutschen vergleichbare Lebensverhältnisse und Entfaltungschancen zu gewährleisten.” Seit 1990 ist der 3. Oktober Nationalfeiertag in Deutschland.
Nach über vier Jahrzehnten, 45 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, ist Deutschland wiedervereint. Bereits am 4. Oktober konstituiert sich der Deutsche Bundestag. In einer Regierungserklärung beschreibt Bundeskanzler Helmut Kohl die Grundsätze der ersten gesamtdeutschen Regierung: Die Politik der Bundesregierung werde geprägt sein vom Bewusstsein für die deutsche Geschichte in allen ihren Teilen und der daraus folgenden Verantwortung. Kohl sagte: „Nur wer seine Herkunft kennt, hat einen Kompass für die Zukunft.“