Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern

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Vermieter werden in die Pflicht genommen
Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern

Die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Für Unfallopfer soll es leichter werden, Schadensersatz zu bekommen. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz ist in Kraft getreten.   

E-Scooter parken am Straßenrand.

Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Deshalb hat die Bundesregierung die Regelungen angepasst.

Foto: picture alliance / imageBROKER

Für Geschädigte von Unfällen mit E-Rollern wird es leichter, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Halter von Elektro-Scootern werden zur Verantwortung gezogen. Außerdem sieht das Straßenverkehrsgesetz jetzt verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vor. 

E-Scooter: In Deutschland sind im Jahr 2023 laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rund 990.000 versicherte E-Scooter gemeldet gewesen; 2020 noch waren es 180.000. Auch die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern ist gestiegen: Im Jahr 2024 betrug die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern etwa 12.000 – im Jahr 2020 waren es noch weniger als 6.000. 

Vermieter von E-Scootern werden in die Pflicht genommen

Bei vielen Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind, handelt es sich um Mietfahrzeuge. Deren jeweilige Fahrerin oder Fahrer sind deshalb häufig schwer zu ermitteln. Die Halter sind überwiegend Sharing-Anbieter, die E-Scooter vermieten. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen. 

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern gilt jetzt eine Haftung für vermutetes Verschulden: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis gelten für Unfälle mit E-Scootern die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr.