Deutsch-tschechische Vereinbarung über Zukunftsfonds und Gesprächsforum

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Der Stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Herbert Schmülling, teilt
mit:

(1) Die Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik haben am
29. Dezember 1997 durch Notenwechsel die Errichtung des deutsch-tschechischen
Zukunftsfonds und des deutsch-tschechischen Gesprächsforums vereinbart.
Zukunftsfonds und Gesprächsforum werden damit wie vorgesehen Anfang
1998 funktionsfähig sein.

Die Einrichtung beider Institutionen war in der "Deutsch-Tschechischen
Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung"
vom 21. Januar 1997 verabredet worden. In der Gemeinsamen Erklärung hatten die
beiden Regierungen ihren Willen bekundet, die bilateralen Beziehungen im
Geiste guter Nachbarschaft und Partnerschaft weiter zu entwickeln und damit
zur Gestaltung des zusammenwachsenden Europas beizutragen.

(2) Mit der heutigen Vereinbarung ist ein Ergebnis erzielt worden, das den
wesentlichen Zielsetzungen der Bundesregierung im deutsch-tschechischen
Verhältnis entspricht. Hervorzuheben sind die konkreten weiterführenden
Schritte zur Vertiefung der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit durch
gemeinsame Projekte sowie zur Verwirklichung eines breit angelegten Dialogs
aller am deutsch-tschechischen Verhältnis interessierten gesellschaftlichen
Gruppen.

Damit wurden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die im
deutsch-tschechischen Verhältnis besonders engagierten Sudetendeutschen in
diesen Dialog aktiv einbezogen und in den neu geschaffenen Gremien angemessen
vertreten sein werden. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß mit der
Errichtung des Zukunftsfonds und des Gesprächsforums die deutsch-tschechischen
Nachbarschaftsbeziehungen, die sich in den vergangenen Jahren bereits
erfreulich entwickelt haben, einen wesentlichen neuen Impuls erhalten.

(3) Der deutsch-tschechische Zukunftsfonds wird als Stiftungsfonds nach
tschechischem Recht mit Sitz in Prag errichtet. Er wird gemäß Ziffer VII der
Gemeinsamen Erklärung vom 21. Januar 1997 der Finanzierung von Projekten
gemeinsamen Interesses dienen. Ein überwiegender Teil der Mittel wird
Projekten zugunsten von Opfern nationalsozialistischer Gewalt zugute kommen.

Darüber hinaus werden Projekte unter anderem in den Bereichen der
Jugendbegegnung, der Altenfürsorge, der Minderheitenförderung, der Pflege von
Baudenkmälern und Grabstätten, gemeinsame wissenschaftliche und ökologische
Projekte sowie Vorhaben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finanziert.
Aus den Mitteln des Fonds wird auch das deutsch-tschechische Gesprächsforum
gefördert. Für den Zukunftsfonds stellt die Bundesregierung durch Zahlungen in
Jahrestranchen von 1998 bis 2001 insgesamt 140 Millionen D-Mark, die
Tschechische Regierung circa 25 Millionen D-Mark zu Verfügung.

Die heutige Vereinbarung sieht vor, daß ein paritätisch besetzter,
achtköpfiger Verwaltungsrat die wesentlichen Entscheidungen trifft und
insbesondere über die Vergabe der Projektmittel entscheidet. Dem Vorstand
steht ein ständiges Sekretariat – mit Sitz in Prag – mit einem deutschen und
einem tschechischen Geschäftsführer zur Seite. Die deutschen und tschechischen
Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der jeweiligen Regierung berufen.

(4) Das deutsch-tschechische Gesprächsforum soll gemäß Ziffer VIII der
Gemeinsamen Erklärung vom 21. Januar 1997 unter der Schirmherrschaft beider
Regierungen und unter Beteiligung aller an einer engen und guten
deutsch-tschechischen Partnerschaft interessierten Kreise den
deutsch-tschechischen Dialog pflegen.

Beide Regierungen berufen jeweils bis zu 20 Mitglieder des Koordinierungsrates
des Gesprächsforums für eine Amtszeit von bis zu zwei Jahren. Der
Koordinierungsrat soll Aufgaben, Themen und Projekte des deutsch-tschechischen
Dialogs vorbereiten und vorschlagen.

(5) Mit der tschechischen Seite ist vereinbart, daß die beiden Regierungen die
Mitglieder des Verwaltungsrates und den Geschäftsführer des Zukunftsfonds
sowie die Mitglieder des Koordinationsrates des Gesprächsforums im Januar 1998
berufen.