zur Reform des Nachrichtendienstrechts vor dem Deutschen Bundestag am 24. September 2026 in Berlin:
- Bulletin 89-1
- 24. September 2026
Guten Morgen!
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir bringen heute die größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes in die parlamentarische Beratung. Und wir tun dies nicht ohne Grund, denn Deutschland und unsere Demokratie sind bedroht, und zwar in einem Ausmaß, wie wir es uns bis vor Kurzem überhaupt nicht vorstellen konnten. Unser Land ist zum ständigen Ziel hybrider Angriffe geworden. Das ist eine reale und akute Gefahr.
Bislang – so ehrlich muss man, denke ich, sein – haben wir uns zu häufig darauf verlassen, dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird. Um unsere Souveränität in Sicherheitsfragen zu stärken und unserer Verantwortung in Europa gerecht zu werden, werden wir unsere Nachrichtendienste jetzt konkurrenzfähiger machen. Wir setzen damit nicht nur einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, sondern wir reagieren auch auf die aktuelle innere und äußere Sicherheitslage.
Das machen wir, indem wir die Aufklärungsbefugnisse stärken. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz müssen Bedrohungen rechtzeitig entdecken können. Um das zu erreichen, werden wir die Aufklärungsmöglichkeiten der Dienste modernisieren und sie auf Augenhöhe mit unseren europäischen Partnern bringen. Denn es ist so: Im Bereich der technischen Aufklärungsmittel hinken unsere Fähigkeiten denen unserer Partner hinterher. Insbesondere bei der strategischen Fernmeldeaufklärung passen wir deshalb unsere Regelungssystematik an. Damit können wir besser auf Daten zugreifen und diese auch schneller und zuverlässiger auswerten.
Weiter sieht das Gesetz auch die Anwendung aktiver Maßnahmen vor. Dabei ändert sich am Grundsatz, dass der BND ein aufklärender Nachrichtendienst ist, nichts. Wenn aber eine besonders relevante Bedrohung vorliegt und wenn man diese nicht durch andere Stellen abwenden kann, dann wäre es auch nicht vertretbar, würde der BND hier tatenlos zusehen. Denn der Staat hat Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung und muss diesen auch gerecht werden. So kann eine aktive Maßnahme zum Beispiel sein, dass Server von staatlichen Hackergruppen abgeschaltet werden können.
Wenn wir die Befugnisse der Dienste stärken, versteht es sich von selbst, dass damit auch eine Stärkung der Kontrolle einhergeht. Wir bündeln diese und übertragen sie an den bereits bestehenden Unabhängigen Kontrollrat. Er wird künftig sowohl die Erhebung von Daten, die Durchführung der aktiven Maßnahmen als auch die Datenverarbeitung kontrollieren. Damit stärken wir auch die parlamentarische Kontrolle der Dienste, denn der Unabhängige Kontrollrat ist gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichtspflichtig.
Ziel der Reform ist es, einen besseren Schutz für unsere freiheitliche Gesellschaft und unsere demokratischen Werte zu erreichen, kurz gesagt: unsere wehrhafte Demokratie zu stärken. Wir als Regierungskoalition arbeiten täglich daran, unser Land besser und sicherer zu machen. In diesem Sinne freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.
Herzlichen Dank.