Rede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier

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„Dat ham wa uns so nich vorjestellt“, mit diesen Worten soll Konrad Adenauer 1952 seinen Unmut über die Eigenwilligkeit des noch jungen Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck gebracht haben – und das, obwohl das Gericht erst im Jahr zuvor seine Arbeit aufgenommen hatte. Knapp ein Vierteljahrhundert später heißt es in der Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum schon, das Bundesverfassungsgericht sei „aus dem Grundgesetz nicht mehr wegzudenken“ und habe sich „als der wichtigste Garant für die Einhaltung des Verfassungsrechts durch die anderen Staatsorgane erwiesen“. Und heute konstatiert Dieter Grimm zu Recht, man könne eine Geschichte der Bundesrepublik auch entlang der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben. Und in der Tat, in dieser Rechtsprechung spiegeln sich fast alle gesellschaftlichen Entwicklungen und Konflikte zunächst der alten Bundesrepublik, seit 36 Jahren auch des wiedervereinten Deutschlands.

Das Bundesverfassungsgericht, als jüngstes Mitglied im Kreis der Verfassungsorgane, hat also maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere zweite deutsche Demokratie eine Erfolgsgeschichte geworden ist. Dafür danke ich Ihnen im Namen unseres ganzen Landes und natürlich auch im Namen der Geburtstagsgäste hier im Saal!

Das Bundesverfassungsgericht steht für die Bindung der politischen Macht an unsere Verfassung, für den Schutz der Grundrechte eines jeden Einzelnen, für die Kraft und Integrität des Rechtsstaates. Aber wir leben in einer Zeit, in der politische Kräfte erstarken, die Front machen gegen eine liberale Ordnung, in der all das selbstverständlich schien – über Jahrzehnte. Wir begehen kein beschauliches Jubiläum, bei dem wir völlig unbeschwert feiern könnten.

Viele Menschen in unserem Land sorgen sich um unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Sie sind beunruhigt über das Erstarken von Kräften an den politischen Rändern, die beides, die Demokratie und den Rechtsstaat, als „das System“ diskreditieren und infrage stellen. Diese Sorgen sind verständlich. Aber gerade deshalb sage ich hier gleich zu Anfang: Das Grundgesetz gilt – für alle und in allen deutschen Ländern!

Dass das Grundgesetz gilt, dass es beachtet und durchgesetzt wird, dazu trägt das Bundesverfassungsgericht entscheidend bei. Es schützt und sichert unsere Verfassungsordnung, die Rechte des Einzelnen und ebenso die Balance zwischen den Staatsorganen und zwischen Bund und Ländern. Ein starkes Bundesverfassungsgericht ist wichtiger Teil der Resilienz unserer Demokratie. Ich bin überzeugt: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant dafür, dass – allen Anfechtungen zum Trotz – die Erfolgsgeschichte unserer freiheitlichen Demokratie weitergeschrieben wird.

Die starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts und wie nachhaltig dieses Gericht das gesellschaftliche und politische Leben der Bundesrepublik Deutschland prägen würde, all das war bei seiner Gründung im Jahr 1951 keineswegs absehbar. Mit seinen weitreichenden Kompetenzen hatte es kein Vorbild in der deutschen Geschichte. Es musste seine unabhängige Position und seinen Status als Verfassungsorgan in der jungen Bundesrepublik vielmehr gegen den teils erbitterten Widerstand der damaligen Bundesregierung erstreiten.

Die wegweisenden Entscheidungen aus der Frühphase des Gerichts kennen die Juristinnen und Juristen alle: das Lüth-Urteil zur Meinungsfreiheit, das Elfes-Urteil zur allgemeinen Handlungsfreiheit, auch die Entscheidungen zur Wehrverfassung. Mit diesen und vielen anderen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht auf Basis des Grundgesetzes unseren politischen Kompass neu justiert – weg vom überkommenen Obrigkeitsstaat und hin zu einer modernen Bürgergesellschaft, die von demokratischer Teilhabe geprägt ist.

Aber es ging nicht nur um Grundrechte und das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Staat. Mit dem Bundesverfassungsgericht veränderten sich auch die Rahmenbedingungen für das Handeln sämtlicher anderen Staatsorgane. Es ging immer auch darum, die Gewaltenteilung zu sichern, horizontal zwischen den Organen des Bundes und vertikal zwischen Bund und Ländern. Also keine Dominanz der Exekutive mehr, sondern eine starke Volksvertretung mit weitreichenden Rechten des Bundestages; ein Föderalismus ohne Hegemonie des Bundes, sondern mit Ländern, in denen sich demokratische Selbstbestimmung rechtlich und tatsächlich entfalten kann.

Entscheidungen wie zum „Deutschlandfernsehen" und die Verfahren zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft machten schon früh deutlich: Das Bundesverfassungsgericht war fest entschlossen, unabhängig zu handeln, sich nicht an den Wünschen anderer oder behaupteten Sachzwängen zu orientieren – nicht, wenn es darum ging, das Grundgesetz auszulegen.

Wenn man auf die personelle Zusammensetzung des Gerichts in seinen ersten Jahren schaut, dann waren seine Entwicklung und seine Rechtsprechung alles andere als selbstverständlich. Eine kritische Aufarbeitung der NS-Herrschaft hatte in der jungen Bundesrepublik noch nicht begonnen. Und so unbelastet vom NS-Unrecht, wie lange Zeit angenommen, waren die ersten Richter des Bundesverfassungsgerichts eben doch nicht alle. Das hat eine jüngere Untersuchung gezeigt. Aber hier in diesem Gericht gab es sie eben durchaus: die Rückkehrer aus dem Exil, die vertriebenen Demokraten. Und sie haben die Arbeit des Gerichts entscheidend geprägt, denken wir nur an Gerhard Leibholz und sein engagiertes Eintreten für eine moderne Parteiendemokratie. Immer wieder hat das Gericht bemerkenswerte Akzente mit Blick auf die NS-Vergangenheit gesetzt, etwa wenn es – anders als der Bundesgerichtshof – alle Dienstverhältnisse im öffentlichen Dienst wegen ihrer Prägung durch den nationalsozialistischen Unrechtsstaat für erloschen erklärte oder wenn es feststellte, dass der einstige Folterknecht der Gestapo keinen Anspruch darauf hat, in den Staatsdienst der jungen Bundesrepublik zurückzukehren. Hier zeigte sich, wie stark der „Wille zum Neuanfang“, zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates war, in dem das Bundesverfassungsgericht zu einer starken Stütze der jungen Demokratie werden sollte. Dem Gericht gelang es, sich kontinuierlich und – wie man nachlesen kann – in großer Einigkeit gegen die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft zu positionieren und durch seine Rechtsprechung zu betonen: Das Grundgesetz war und ist ein bewusster Gegenentwurf zu dieser Unrechtsherrschaft.

Eine Demokratie lebt aber nicht allein von den Buchstaben der Verfassung, sondern es kommt darauf an, den Geist, die Werte, die sie verkörpert, zu verwirklichen, mit anderen Worten: die Praxis der Gesellschaft zu prägen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung immer wieder ganz entscheidend dazu beigetragen. Das gilt auch und gerade mit Blick auf die Grundrechte – wir haben es gerade in der Lesung gehört. Mit dem Lüth-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Die Verfassung steht über allen anderen Rechtsgebieten und wirkt in sie hinein. Und das bedeutet, das gesamte einfache Recht ist nach Maßgabe der Verfassung auszulegen und anzuwenden. Die Deutung der Grundrechte als Werteordnung geht auf diese bahnbrechende Entscheidung zurück – ein Meilenstein der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit!

Mit seinen wegweisenden Entscheidungen zur mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten oder zu den Schutzpflichten des Staates hat das Bundesverfassungsgericht über die Jahrzehnte hinweg den Einfluss der Grundrechte gestärkt. Und ganz ausdrücklich will ich auch daran erinnern, wie die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bereits früh die Gleichstellung der Geschlechter vorangebracht hat – und das entgegen den damals noch vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen. Schon in den 1950er Jahren stellte das Gericht klar: Das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes ist nicht nur politisches Programm, sondern verbindlicher Maßstab für geltendes Recht.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Übrigen nie darauf beschränkt, Gegenwart gegen Veränderung zu schützen, sie so zu betonieren. Es hat stets jeden dogmatischen Stillstand vermieden und behutsam notwendige Fortentwicklungen mit Blick auf neuartige Gefährdungen vorgenommen. So hat es 1983 im Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde abgeleitet. Diese Entscheidung traf das Bundesverfassungsgericht in einer Zeit, in der die technische Datenverarbeitung noch ganz am Anfang stand – das ist heute anders.

Heute gilt es, beim Schutz der Grundrechte vor neuen Gefahren auf der Höhe der Zeit zu sein. Ich denke an die rasante Fortentwicklung künstlicher Intelligenz und die Risiken, die damit einhergehen. Technische Systeme dürfen keine Gestaltungsmacht gewinnen, um wirtschaftliche Strukturen, öffentliche Kommunikation und politische Entscheidungsprozesse zu steuern. Hier ist das Grundverhältnis von Mensch, Technik und gesellschaftlicher Ordnung betroffen. Hier werden Fragen der Verantwortungszuordnung aufgeworfen und letztlich Aspekte der Menschenwürde berührt. Innovationsförderung und Sicherheitsvorsorge müssen hier Hand in Hand gehen. Und das fordert Staat und Gesellschaft heraus. Das wird, man muss kein Prophet sein, voraussehbar auch das Bundesverfassungsgericht in Zukunft beschäftigen.

Neuland hat das Bundesverfassungsgericht auch 2021 beschritten mit seinem Klimaschutzbeschluss, als es die miteinander in Einklang zu bringenden Freiheiten um diejenigen der kommenden Generationen erweiterte. Wohin dieser Topos der „intertemporalen Freiheitssicherung“ führt – bei Übertragung in andere Rechtsbereiche, jenseits des Klimaschutzes –, das bleibt abzuwarten.

Politische Unabhängigkeit und ein effektiver Grundrechtsschutz, dafür steht das Bundesverfassungsgericht. Dies hat ihm großes Vertrauen in der Bevölkerung eingebracht – ein Vertrauen, das sich sogar beziffern lässt: Seit 1951 sind über eine Viertelmillion Verfassungsbeschwerden eingegangen. „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – das ist ein Ausruf selbstbewusster Staatsbürger, ja, aber gleichzeitig Ausdruck des großen Vertrauens, das das Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung genießt.

Liebe Gäste, wenige Tage vor dem 3. Oktober wollen wir auch daran erinnern: Auch die Deutsche Einheit hat das Gericht immer wieder beschäftigt. Wir sollten nicht vergessen: Es war das Bundesverfassungsgericht, das alle Verfassungsorgane verpflichtete, auf das Ziel der Wiedervereinigung hinzuwirken. Dann waren es der Einigungsvertrag oder die Strafverfolgung der sogenannten Mauerschützen, mit denen sich das Gericht auseinandergesetzt hat. Und indem es 1990 bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl dafür sorgte, dass die Fünfprozentklausel getrennt in Ost und West angewandt wurde, hat es die frisch errungene demokratische Selbstbestimmung der Ostdeutschen im vereinten Deutschland damals gestärkt.

Zu den hochkontroversen und hochsensiblen Themen der jüngeren Vergangenheit, über die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, zählen auch Fragen der europäischen Integration und ihre verfassungsrechtlichen Bedingungen – ein Thema, das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerordentlich relevant ist, aber insbesondere bei uns mehrfach Gegenstand verfassungsrechtlicher Entscheidungen geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich – wie Sie es, lieber Andreas Voßkuhle, in vornehmer westfälisch-lippischer Zurückhaltung formuliert haben – intensiv in einen „Verfassungsgerichtsverbund“ eingebracht. So kann man das sagen! Auch wenn es hier wohl immer ein gewisses Spannungsverhältnis gibt, nämlich zum Anwendungsvorrang des europäischen Rechts und dessen Grenzen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes in seinen Entscheidungen immer wieder betont und den Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union fördert. Sie, lieber Stephan Harbarth, haben darauf hingewiesen, dass der Normalfall eben nicht der Dissens ist, sondern ein für beide Seiten bereichernder Austausch. Und dass Sie, sehr verehrter Koen Lenaerts, als Präsident des Europäischen Gerichtshofs heute mit uns dieses besondere Jubiläum begehen, das ist ein großartiges Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung. Ihnen und auch dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Matthias Guyomar, ein herzliches Willkommen!

Meine Damen und Herren, die Bindung politischer Macht durch das Recht und durch Verfassungsgerichte, die diese Rechtsbindung schützen, gehört heute zur europäischen Identität. Aber die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Demokratie ist neuer Kritik, ja Anfechtungen ausgesetzt. Da wird etwa mit Blick auf eine zunehmende Verrechtlichung das Schwinden demokratischer Gestaltungsmacht beklagt. Der politische Wettbewerb werde verengt durch supranationale Politikverflechtungen auf der einen Seite, nationale Verfassungsgerichtsbarkeit auf der anderen Seite. Und demokratische Ohnmacht sei die Folge. Ganz im Sinne des Luhmann’schen Diktums: Alles könnte ganz anders sein, aber nichts kann ich ändern.

Aber vor allem sind da zugleich jene – ich möchte sagen – Vulgärdemokraten, die unter Berufung auf demokratische Mehrheiten und den angeblichen Volkswillen für sich unbeschränkte Macht fordern, die von illiberaler Demokratie reden und sich von keiner Verfassung und keiner Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen. All dies ist ein gefährlicher Irrweg! Demokratie ist entweder liberal – in der Diktion unseres Jubilars: freiheitlich –, oder sie ist keine Demokratie!

Ja, wenn die Menschen Engel wären, dann bedürfte es keiner Checks and Balances, hieß es vor fast 250 Jahren sinngemäß in den Federalist Papers. Und wer wüsste besser als wir Deutsche mit unserer Vergangenheit, dass die Menschen eben keine Engel sind? Wer wüsste besser als wir, dass Demokratien in Diktatur abgleiten können?

Wer die Demokratie nur auf den Wahlakt reduziert, ignoriert, dass eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt – Chancengleichheit und fairer Wettbewerb, kommunikative Freiheiten und Minderheitenrechte, die parteipolitische Neutralität des Staates und seiner Institutionen. Zudem: Demokratische Mehrheiten sind fluide. Wer heute zur Mehrheit zählt, kann morgen in der Minderheit sein. Wer heute Macht genießt, kann morgen den Schutz vor ihr brauchen.

Ja, Verfassungen und Verfassungsgerichte begrenzen in der Demokratie politische Macht, aber sie tun dies, um die Demokratie zu sichern. Genau deshalb ist eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit unverzichtbar!

Zugleich sind Verfassungsgerichte – und ich weiß, ich bin nicht der Erste, der das sagt – besonders verletzliche Organe. Die Verfassungsgerichtsbarkeit, die Macht an Recht bindet, ist nicht mehr überall eine Selbstverständlichkeit, auch nicht in Europa. Die jüngere Geschichte zeigt es: Es sind immer zuerst der Rechtsstaat und insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz, die die Gegner der liberalen Demokratie angreifen, untergraben, funktionsunfähig machen oder abschaffen wollen. Und das ist kein Zufall. Denn die Gerichte, die die Verfassung schützen, sind die Institutionen, die sich Willkür und autokratischer Selbstherrlichkeit in den Weg stellen. Die Beispiele für Angriffe sind leider zahlreich, aber auch die couragierten Richterinnen und Richter, die dem standhalten – wir erinnern uns an die Auseinandersetzungen in Polen, an Ungarn und an die Angriffe auf den Rechtsstaat jenseits des Atlantiks.

Die „besondere Verletzlichkeit“ rührt aber nicht nur von den gezielten Angriffen der Autoritären her. Sie alle kennen den berühmten Satz aus der amerikanischen Verfassungsgeschichte über die Durchsetzung verfassungsgerichtlicher Urteile. Ein US-Präsident soll einst mit Blick auf den Vorsitzenden Richter des Supreme Courts gesagt haben: „John Marshall has made his decision, now let him enforce it.“ Er brachte damit auf den Punkt, dass Verfassungsgerichte keine Gerichtsvollzieher haben, sondern dass ihre Macht vom Respekt gegenüber ihren Entscheidungen abhängt, von der Bereitschaft, Urteile zu akzeptieren, auch von der Einsicht der politisch Mächtigen, die Grenzen, die Verfassungen ihnen setzen und die Gerichte feststellen, zu respektieren.

Natürlich haben Entscheidungen des Verfassungsgerichts immer wieder auch für heftige Kritik und Kontroversen gesorgt. Schließlich ging es oft um gesellschaftspolitisch hochrelevante und politisch wie rechtlich hochumstrittene Fragen. Man denke an die Urteile zur Ostpolitik, zur Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, an die Kruzifix-Entscheidung oder das Urteil zur Meinungsfreiheit mit Blick auf den Satz „Soldaten sind Mörder“.

Streit in der Sache gehört zur Demokratie. Es ist aber das große Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, dass es wie kaum eine andere Institution für einen sachlichen und respektvollen Austausch von Argumenten und ihre besonnene Abwägung steht. Dennoch: Viel zu oft werden die Karlsruher Entscheidungen in den Kategorien von Sieg und Niederlage behandelt, geht es um Gewinner und Verlierer. Dabei geht es doch häufig im Verfahren erst darum, Verfassungsrecht zu konkretisieren und herauszufinden, was gilt und was Recht ist.

Die gesellschaftliche Einsicht, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit ein Gewinn für alle ist, unabhängig vom Ausgang eines einzelnen Verfahrens, diese gesellschaftliche Einsicht müssen wir erhalten und, wo immer es geht, weiter stärken!

Das ist alles andere als einfach, gerade heute. Wir leben in einer Zeit, in der gesellschaftliche Debatten zunehmend unerbittlich, oft demagogisch geführt werden und die Erregungs- und Empörungskurven immer größere Ausschläge haben, gerade in den sogenannten sozialen Medien. Umso dankbarer bin ich all jenen, die sich die Mühe machen und in ihren Medien unterschiedliche Argumente darstellen, Zusammenhänge erklären und die Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgerichts erläutern. Die Mitglieder der Justizpressekonferenz hier in Karlsruhe tun dies Tag für Tag. Mit ihrer Arbeit tragen sie mit dazu bei, die Akzeptanz und den Respekt für eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu schaffen, ohne die diese nicht effektiv sein kann. Deshalb lassen Sie mich auch denjenigen danken, die dafür arbeiten, den rechtspolitischen Korrespondentinnen und Korrespondenten hier in Karlsruhe. Vielen Dank!

Aber was können, was müssen wir noch tun angesichts der besonderen Verletzlichkeit und der Gefahren durch autoritäre Kräfte?

Eins ist klar: Nicht nur die Demokratie muss wehrhaft sein, sondern auch der Rechtsstaat! Es war richtig, dass der Gesetzgeber im Jahr 2024 Stellung und Struktur des Bundesverfassungsgerichts stärker als bisher im Grundgesetz verankert und auch Vorkehrungen gegen mögliche Blockaden im Wahlverfahren getroffen hat. Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaates! Kürzer gesagt: Hüten wir den Hüter unserer Verfassung gut!

Aber die Stärkung der Resilienz betrifft nicht allein das Bundesverfassungsgericht, sondern die gesamte Justiz, zum Beispiel personell. Dass es für Richterinnen und Richter keine Neutralität geben kann, wenn die Missachtung des Grundgesetzes zur Rede steht, ist selbstverständlich. Ebenso gilt: Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt, der kann keine Richterin oder Richter sein.

Ich bin dankbar dafür, dass so viele von Ihnen, meine Damen und Herren, an unterschiedlichen Stellen daran mitarbeiten, die Resilienz des Rechtsstaates zu stärken. Die Justiz wehrhaft zu machen gegen die Verächter von Rechtsstaat und freiheitlicher Demokratie, das ist die Aufgabe, die uns alle angeht und für die viele etwas tun können!

Was es zu verteidigen und zu festigen gilt, das zeigt unser heutiger Jubilar. Das Bundesverfassungsgericht genießt seit vielen Jahren Anerkennung weit über Deutschland hinaus. Es strahlt in die ganze Welt und dient Juristinnen und Juristen in zahlreichen Ländern als Orientierung. Mehr noch: Das Gericht war Inspiration für neue Verfassungsgerichte – in Spanien, in Osteuropa, in Südafrika. Viele Entscheidungen aus Karlsruhe werden auch jenseits der deutschen Grenzen nicht nur aufmerksam wahrgenommen, sondern finden auch Resonanz in der dortigen Rechtsprechung, so wie unser Exportschlager, das „deutsche“ Verhältnismäßigkeitsprinzip. Ich finde, meine Damen und Herren Richterinnen und Richter, ehemalige und aktuelle, auf all das können und sollten Sie stolz sein! Wir sind es!

Deshalb zum Schluss: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Glücksfall für unsere liberale Demokratie! Und das ist allen voran Ihnen, den gegenwärtigen und früheren Richterinnen und Richtern, zu verdanken, die Sie stets mit Klugheit, Unabhängigkeit und größter Sachkompetenz über die Einhaltung unseres Grundgesetzes wachen, aber auch den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und all den vielen, die im Hintergrund zu dieser Erfolgsgeschichte beitragen. Ihnen allen ganz herzlichen Dank! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, Entschlossenheit und Weitsicht, die es für diese, da bin ich sicher, bleibend herausfordernde Arbeit braucht. Danke Ihnen allen!

Unsere Demokratie zu bewahren und zu schützen, unsere Freiheit zu verteidigen, das verbindet alle, die heute mit Ihnen feiern. Wir feiern ein starkes, unabhängiges Bundesverfassungsgericht. Und vielleicht – oder ich bin mir fast sicher – würde Adenauer heute sagen: Genau so ham wa uns dat vorjestellt! Herzlichen Glückwunsch zum 75. Geburtstag!