Rede des Bundesministers der Verteidigung, Boris Pistorius,

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! 
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! 

Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Monaten weiter zugespitzt. Die Bedrohung durch Russland ist konkret. Sie ist ernst, sie ist akut, und sie wird inzwischen fast täglich sichtbar. Das bedeutet: Wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit schnell und konsequent weiter stärken. Dazu brauchen wir eine Bundeswehr, die einsatzbereit, aufwuchs- und durchhaltefähig ist. Nur so können wir abschrecken.

Eine starke Reserve ist dafür zentral, Menschen, die bereitstehen und die wissen, was zu tun ist: Handwerker, Ingenieure, Ärzte, Arbeiter, Manager – Frauen und Männer, die mit anpacken, schnell und entschlossen, die Verantwortung übernehmen, die ihre Erfahrung in die Bundeswehr einbringen, ihre beruflichen Fähigkeiten und eben ihre Bereitschaft, Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes zu übernehmen. Dafür, meine Damen und Herren, gebührt den Reservistinnen und Reservisten unser aller Respekt, unsere Anerkennung und unser Dank. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Bundeswehr und für die Sicherheit unseres Landes, ob im Heimatschutz oder eben im Rahmen des Operationsplans Deutschland.

Mit dem Reservestärkungsgesetz stellen wir jetzt die Weichen für eine noch stärkere Reserve, die es braucht, eine Reserve, die bereits im Frieden fest verankerter Bestandteil unserer Streitkräfte und unserer gesamtstaatlichen Verteidigung ist.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist: Reservedienstleistungen werden in einem klar definierten gesetzlichen Rahmen verpflichtend. Das bislang praktizierte Prinzip der sogenannten doppelten Freiwilligkeit wird den heutigen sicherheitspolitischen Anforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb sieht der Gesetzentwurf künftig einen verpflichtenden Reservedienst mit verpflichtender Freistellung durch den Arbeitgeber vor.

Dabei ist uns besonders wichtig: Die Verpflichtungen müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Dafür schaffen wir ein Stufenmodell, das die Dauer des zuvor geleisteten aktiven Wehrdienstes berücksichtigt, und je nach vorheriger Dienstzeit können Reservistinnen und Reservisten künftig dann drei bis maximal zwölf Wochen pro Jahr verpflichtet werden. Die Gesamtdauer aller verpflichtenden Reservedienstleistungen ist dabei auf sechs bis höchstens zwölf Monate begrenzt. Wir nehmen dabei die aktiven und zukünftigen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den Blick, und auch diejenigen, die sich heute für den neuen Wehrdienst entscheiden, werden Teil der aktiven Reserve.

Damit setzen wir auf eine Truppe, die weiß, worauf es in einer modernen Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung ankommt: Reservistinnen und Reservisten, die die hybriden Taktiken des Gegners kennen, die Gefahren durch Drohnenanflüge und -überflüge richtig einschätzen, die Heimatschutz können.

Wir setzen dabei auch auf Attraktivität: Wir führen erhöhte Zuschläge sowie eine erweiterte Erstattung von Fahrtkosten ein. Unabhängig von diesem Gesetz arbeiten wir mit Hochdruck an noch besserer Ausstattung, modernerem Material und guter Infrastruktur für unsere Reservistinnen und Reservisten.

Gleichzeitig setzen wir klare und sinnvolle Grenzen, und das ist wichtig zu betonen. Die verpflichtende Heranziehung zu Reservedienstleistungen gilt nicht für frühere Grundwehrdienstleistende. Auch die ehemaligen freiwillig Wehrdienstleistenden sind nicht betroffen. Reservistinnen und Reservisten ziehen wir nicht verpflichtend zu bewaffneten Auslandseinsätzen heran.

Und es gilt weiterhin: Heranziehung zu unbefristeten Reservedienstleistungen in Krisenlagen benötigen ohnehin und selbstverständlich die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Sehr viele Menschen in unserem Land – die meisten jedenfalls – wissen um die bedrohlichen Zeiten, in denen wir leben. Sie wissen aber auch sehr genau, was es zu verteidigen gilt. Und sie wissen: Wenn wir zusammenstehen, wenn wir alle zusammenstehen, dann gelingt die Verteidigung unserer Sicherheit und unserer Freiheit. Viele leisten dabei ihren ganz konkreten Beitrag in der Reserve. Und dieser Dienst betrifft nicht nur die Reservistinnen und Reservisten; er betrifft eben auch die Familien und Arbeitgeber. Auch ihnen gilt an dieser Stelle mein ganz besonderer Dank.

Und auch ihre Interessen beachtet der Gesetzentwurf. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden künftig früher bei allen Reservedienstleistungen über die beabsichtigte Heranziehung informiert. Sie können mögliche Hinderungsgründe vortragen, und sie erhalten eine höhere Kostenerstattung bei Beschäftigung einer Ersatzkraft. Für kleine und mittlere Unternehmen führen wir einen Förderbetrag ein. Das mindert Belastungen und erhöht die Planbarkeit für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, genauso wie für diejenigen, die unseren Reservistinnen und Reservisten den Rücken freihalten: Partner und Familien.

Bereits heute leisten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Dienst in der Reserve. Bis 2033 sollen mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Sicherheit unseres Landes beitragen. Das ist ehrgeizig, aber das ist notwendig. Und ich bin überzeugt: Wir werden das hinkriegen. Das Gesetz zur Stärkung der Reserve wird einen wichtigen Beitrag leisten. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.