zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vor dem Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2026 in Berlin:
- Bulletin 103-3
- 16. Oktober 2026
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Stellen Sie sich vor: Ein mittelständisches Unternehmen streitet sich mit einem Kunden im Ausland über eine Lieferung. Die zwei Parteien können dann vor ein staatliches Gericht ziehen mit allen Unwägbarkeiten: Welches Gericht ist zuständig? In welcher Sprache wird verhandelt? Nach welchem Recht wird verhandelt? Oder – viel klüger – sie haben ein Schiedsverfahren für solche Fälle vereinbart. Dann entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht, das die Parteien selbst bestimmen. Der Schiedsspruch ist verbindlich wie ein Urteil. Das geht in der Regel sehr schnell und liegt in den Händen von Fachleuten, die die Branche gut kennen.
Die Regeln für das Schiedsverfahren stehen in der Zivilprozessordnung. Sie haben sich bewährt. Aber sie stammen aus den 1990er Jahren, und die Welt ist digitaler geworden und global vernetzter. Deswegen braucht unser Schiedsrecht ein Update. Genau das setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um. Wir bringen das Schiedsrecht auf die Höhe der Zeit.
Was ändert sich für die Unternehmen?
Erstens: weniger Papier. Unternehmen sollen Schiedsvereinbarungen einfacher abschließen können, zum Beispiel per E-Mail.
Zweitens: Verhandlungen per Videoschalte, und elektronische Schiedssprüche werden ausdrücklich erlaubt. Das spart viele Reisen und damit Zeit und Geld und, um an die letzte Debatte anzuknüpfen, auch viel CO2.
Drittens: Unternehmen sollen künftig Unterlagen bei Gericht auch auf Englisch einreichen können, und Verfahren sollen auf Englisch geführt werden können, wenn alle einverstanden sind.
Viertens: mehr Transparenz. Schiedssprüche und Gerichtsentscheidungen sollen leichter veröffentlicht werden können; natürlich in anonymisierter Form. Wenn jemand widerspricht, bleiben Schiedssprüche weiterhin vertraulich.
Fünftens: mehr Klarheit bei Eilmaßnahmen. Wir schaffen klare Regeln, wann einstweilige Maßnahmen des Schiedsgerichtes vollstreckt werden können.
Warum das alles? Weil wir wissen, dass Unternehmen sich ganz genau aussuchen, was ihnen hilft, wo sie Geschäfte machen und wo sie sich gegebenenfalls dann auch wirksam streiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sorgen wir also gemeinsam dafür, dass das Schiedsverfahren so modern ist wie die Wirtschaft, die es nutzt. Gutes Recht ist ein Standortvorteil, und darauf setzen wir.
Vielen Dank.