Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig,

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Ich freue mich sehr, dass ich heute dabei sein darf, und frage als Allererstes: Erinnern Sie sich, wo Sie am 5. Juni 2025 waren?

Die meisten werden es nicht wissen. Es war für viele ein ganz normaler Donnerstag.

Beti Hohler kann sich an den Tag ganz genau erinnern. Plötzlich funktioniert ihre Kreditkarte nicht. Das passiert jedem von uns mal. Aber bei ihr war es kein Zufall. Beti Hohler ist Richterin am Internationalen Strafgerichtshof. Und seit dem 5. Juni 2025 steht sie auf der Sanktionsliste der USA, als Reaktion auf den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu, den der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erlassen hatte. Kein US-amerikanisches Unternehmen darf nun irgendwelche Geschäfte mit ihr abschließen; Amazon nicht, Netflix nicht – und VISA eben auch nicht. Und sie ist damit nicht allein. Ihr Kollege, Nicolas Guillou, der im August 2025 sanktioniert wurde, hat es so beschrieben: „Die Sanktionen betreffen jeden Aspekt meines Alltags. Ich bin in die 90er Jahre zurückkatapultiert worden. Ich bin eine Testperson für den Mangel an digitaler Souveränität Europas.“

In der vergangenen Woche haben die USA ihren Angriff auf den IStGH fortgesetzt. Diesmal haben sie Sanktionen gegen die Präsidentin des Gerichts verhängt. Es ist ein Frontalangriff auf das Völkerstrafrecht, ausgerechnet aus dem Land, das es mit den Nürnberger Prozessen einst geschaffen hat. Es ist gut, wenn wir uns das vor Augen führen, denn es lehrt uns einiges. Denn die Sanktionen zielen auf die Arbeitsfähigkeit des Gerichts. Das hat der IStGH früh erkannt und sich nach Möglichkeiten umgeschaut, Abhängigkeiten zu verringern. Im vergangenen Oktober hat er mitgeteilt, von Microsoft auf Open Desk umzustellen – das verringert auch die Wirkung von US-Sanktionen.

Open Source war also die Lösung.

Warum war das so? Und warum hat es diese Bedeutung? Ich würde sagen, mindestens aus vier Gründen, die auch im BMJV verfahrensleitend sind:

Erstens: Unabhängigkeit. Wir diskutieren wahnsinnig viel darüber. Dafür steht nicht nur das Beispiel des IStGH, denn mit Open Source ist man weniger von einzelnen Anbietern abhängig – zumal der Quellcode langfristig und frei verfügbar bleibt.

Zweitens: Transparenz. Wenn der Code offenliegt, kann jede und jeder überprüfen, was geschieht: Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es, welche Schwachstellen? Was passiert mit den Daten, die man eingibt? Im Zeitalter von Cyber-Angriffen – denen wir tagtäglich in unendlicher Zahl ausgesetzt sind in Deutschland – und selbst-hackenden KI-Modellen ist das alles andere als ein bloß theoretischer Vorteil.

Drittens: Gemeinschaft. Open Source wird gemeinsam entwickelt und weiterentwickelt – Sie wissen das – und fördert den freien Austausch von Wissen. Jeder kann Lösungen übernehmen, anpassen und verbessern – und davon profitieren alle. Und gleichzeitig bedeutet das eben auch, schnell und effizient sein zu können – und kostengünstiger.

Viertens – aus meiner Sicht der Punkt, der bedeutend ist und den wir bei Open Source manchmal vergessen: Demokratie. Open Source und Demokratie haben ähnliche Grundprinzipien: Transparenz, Teilhabe, gemeinsames Gestalten, Kontrolle von Macht.

Und wenn man sich das Beispiel des IStGH anschaut, dann kann man diese Aspekte erkennen. Und noch etwas wird deutlich: Open Source heißt digitale Souveränität – Souveränität von den USA, von Tech-Milliardären, einfach von allen, die zu viel Marktmacht besitzen. Diese Fragen können für das Fortbestehen unserer Demokratie – wo es nicht nur um die Frage geht, wer hat die Marktmacht, sondern auch, wer kann wie welche Inhalte verbreiten –, für unsere Demokratie kann diese Frage entscheidend sein. Das zeigt sich aktuell wieder an Beeinflussungen der Landtagswahlkämpfe durch KI und in den sozialen Medien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren dieser Tage viel über digitale Souveränität. Wir hatten gerade eine Kabinettsklausur, wo wir ganz viel über KI und digitale Souveränität gesprochen haben. Und ich bin der Auffassung, dass Open Source definitiv eine, wenn nicht die Antwort ist. Und das sieht natürlich auch die Politik: Die Europäische Kommission hat im Juni ihre Open-Source-Strategie vorgestellt. Und auch die Bundesregierung hat erkannt, dass technologische Abhängigkeiten riskant sind. Wir streben deshalb eine strategische Neuausrichtung unserer Digitalpolitik an. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Anbietern aus Drittstaaten insgesamt zu verringern. Zugleich soll mehr in Schlüsseltechnologien wie künstlicher Intelligenz und Cloud-Infrastruktur investiert werden. Das müssen wir, damit wir schneller werden. Auch hier geht es darum, verstärkt Open-Source-Technologien einzusetzen. Und mit öffentlichen Mitteln entwickelte Software soll grundsätzlich als Open Source bereitgestellt werden – getreu dem Grundsatz „public money, public code“.

Innerhalb der Bundesregierung steuert das Digitalministerium diese Bemühungen und stimmt sich dabei auch eng mit unseren europäischen Partnern und natürlich mit allen Ministerien ab, denn das Thema digitale Souveränität ist nicht nur im Digitalministerium verortet; es geht uns alle an, gleich in welcher Behörde wir arbeiten.

Mit mehr Open Source stärken wir auch unsere Demokratie.

Und Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt: Mit den Open Source Impulsen und dem Open Source Wettbewerb stärken Sie das Bewusstsein für die Bedeutung von Open Source. Indem Sie eine Plattform schaffen, um sich über Open Source Lösungen auszutauschen, und indem Sie Open Source Projekte unterstützen und bekannter machen.

Der Wettbewerb ist überaus erfolgreich. Seit dem letzten Jahr hat sich die Zahl der Beiträge zum Open Source Wettbewerb um circa 70 Prozent erhöht. Und gerade angesichts der starken Konkurrenz ist es eine besondere Ehre, und es freut mich ganz besonders, dass Sie auch uns ausgezeichnet haben: Letztes Jahr haben Sie in der Kategorie „Fachverfahren“ das Projekt „Zugang zum Recht“ ausgezeichnet – das ist unser Projekt, und ehrlich gesagt sind wir ein bisschen stolz darauf.

Ziel des Projekts ist, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht zu erleichtern – daher auch der Name. Wir wollen gerichtliche Verfahren mittels intuitiver und verständlicher Onlineangebote möglichst durchgängig digitalisieren – von Wegweisern und Vorab-Checks, über Antragsassistenten in leichter Sprache bis hin zur Möglichkeit, Anträge und Klagen digital einzureichen. Teil des Projekts ist auch das zivilgerichtliche Onlineverfahren, mit dem Bürgerinnen und Bürger bereits heute Zahlungsklagen – beispielsweise bei Mietstreitigkeiten oder Kaufverträgen – mithilfe eines intuitiven Eingabesystems erstellen und beim Amtsgericht einreichen können. Das spart Zeit und Geld – und es baut Hürden ab, den Rechtsweg zu bestreiten. Seit das Projekt letztes Jahr ausgezeichnet wurde, hat sich viel getan: Im April haben wir mit der Erprobung begonnen, zunächst an acht Amtsgerichten. Bis Jahresende sollen es 18 Amtsgerichte in zehn Ländern sein.

Auch haben wir uns vorgenommen, die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht noch einmal grundlegend neu zu denken. Unsere Vision ist ein Zivilprozess, in dem die Arbeit in einer modernen, zentralen Plattformumgebung erfolgt. Dort soll man strukturierte Daten synchron austauschen und gemeinsam bearbeiten können. Das ändert den traditionellen Zivilprozess enorm. Auch das wird Hürden senken – und vereinfacht den Zugang zum Recht. Und dank Open Source stärken wir die Unabhängigkeit unserer Justiz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mit einem Aufruf schließen: Beteiligen Sie sich an der Abstimmung zum Open Source Wettbewerb. Es wäre ein tolles Zeichen, wenn die 5.700 Stimmen vom letzten Jahr übertroffen werden. Machen Sie mit! Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich viel Erfolg.