zur Tagung „10 Jahre Aufarbeitungskommission“ der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 23. Oktober 2026 als Videobotschaft:
- Bulletin 105-5
- 25. Oktober 2026
In den vergangenen zehn Jahren haben sich mehr als 3.000 Menschen Ihnen als Kommission anvertraut. Manche in einer vertraulichen Anhörung, manche in einem schriftlichen Bericht. Viele erst Jahrzehnte nach der Tat – lange, nachdem sie als Kind sexuell missbraucht worden sind. Wer eine solche Geschichte, seine Geschichte, teilt, braucht einen Menschen, der zuhört, nicht wertet, nichts beschönigt. Mehr als 3.000 Menschen haben diesen Menschen bei Ihnen gefunden. Was für ein Vertrauensbeweis!
Und dieses Vertrauen ist nie enttäuscht worden. Als vor zehn Jahren die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gegründet wurde, hatten Betroffene jahrelang für sie gekämpft. Und sie hatten ein klares Ziel: Es sollte, nein, es musste sich etwas verändern. Das hat die Kommission geschafft: Sie hat den Blick geweitet, sie hat ihn umgedreht und zuerst gefragt: Was ist den Betroffenen geschehen? Und warum? Und dabei hat sie nicht wie im Strafverfahren den Angeklagten in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben lange, viel zu lange gebraucht, um die Perspektive zu ändern. Und wir haben viel zu lange gebraucht, um nicht über die Betroffenen und ihre Bedürfnisse zu sprechen, sondern mit ihnen. Aufarbeitung ist ein Recht der Betroffenen. Es ist ein Teil von Gerechtigkeit. Denn die Betroffenen haben ein Recht zu erzählen, wie ihnen widerfahren ist, Fragen zu stellen und zu verlangen, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden: in Heimen, in Kirchen, in Schulen. Und vor allem in über 60 Prozent der Fälle: in Familien.
Aufarbeitung wird gerade dann wichtig, wenn das Strafrecht keine Option mehr ist, weil Taten verjährt sind oder Täter nicht mehr leben. Wir haben oft darüber diskutiert, und es ist uns allen erst im Laufe der Zeit klargeworden, dass es Betroffene nicht nur um Verurteilung geht, sondern gerade auch um die Anerkennung ihres Leids und des Unrechts, das ihnen geschehen ist. Deshalb ist Aufarbeitung wichtig.
Und natürlich brauchen wir alle, brauchen insbesondere die Betroffenen, auch eine möglichst wirksame Strafverfolgung. Dazu gehört, dass Betroffene lange genug Zeit haben, sich zu einer Anzeige zu entschließen. 2015 wurde deswegen der Verjährungsbeginn bei sexuellem Missbrauch von Kindern weiter hinausgeschoben, bis das Opfer 30 ist – wofür ich mich damals als Staatssekretärin eingesetzt habe. Auch bei volljährigen Betroffenen sollten wir die Regeln anpassen und die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung verlängern. Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz. Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen außerdem: Immer mehr Taten geschehen im Netz oder werden dort angebahnt. Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs werden geteilt und getauscht. Die wichtigste Spur zu den Tätern ist oft die IP-Adresse. Doch oft ist sie beim Anbieter schon gelöscht, bevor der Täter ermittelt werden kann. Wir bekommen dann nur die schrecklichen Bilder zu Gesicht. Die Täter finden wir zu oft nicht. Das wollen wir ändern. Internetanbieter sollen IP-Adressen und Portnummern drei Monate lang speichern. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundestag. Die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus fordert diesen Schritt seit Jahren. Ich halte ihn für überfällig.
Neben einer wirksameren Strafverfolgung wollen wir auch ein besseres materielles Strafrecht. Wir sind uns in der Koalition einig, dass wir den Vorstoß der Europäischen Union unterstützen, eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung zumindest im Hinblick auf Jugendliche einzuführen.
Und schließlich wollen wir auch die Betroffenen unterstützen. Deshalb stärken wir die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von häuslicher Gewalt, damit mehr Menschen den Weg zu Polizei und Gericht gehen – und ihn auch durchstehen. In Fällen von schwerer häuslicher Gewalt schaffen wir einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Betroffene können so durch eine psychosoziale Fachkraft im Ermittlungs- und Strafverfahren begleitet werden. Sie wissen, wie belastend Gerichtsverfahren für Menschen sein können, die schwerste Gewalt- oder Sexualverbrechen erlebt haben. Deshalb wissen Sie auch, wie gut es ist, wenn man eine professionelle Unterstützung an seiner Seite weiß.
In den letzten zehn Jahren waren Sie im Bereich der Aufarbeitung eine solche professionelle Unterstützung. Sie werden auch in den nächsten zehn Jahren – und darüber hinaus – gebraucht. Es ist deshalb wichtig, nach vorn zu blicken; auch das tun Sie auf Ihrer Tagung. Dafür danke ich Ihnen, der Kommission, den Anhörungsbeauftragten, Ihrem Team und den Betroffenen, die mitarbeiten, für Ihren Einsatz und für Ihre wichtige Arbeit in den letzten zehn Jahren, in denen Sie mit vielen berührenden Schicksalen umgehen mussten. Und besonders danke ich den mehr als 3.000 Menschen, die den Mut und das Vertrauen hatten, ihre Geschichte zu teilen. Ohne sie gäbe es keine Aufarbeitung.