zu Medizinregistern und zur Medizinregisterdatennutzung vor dem Deutschen Bundestag am 21. Mai 2026 in Berlin:
- Bulletin 51-3
- 21. Mai 2026
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Regierungskoalition kümmert sich nicht nur um das wichtige Thema Beitragsstabilität, sondern wir verbessern auch die Strukturen. Das heute zu beratende Medizinregistergesetz ist ein Baustein, um Gesundheitsdaten besser nutzen und verknüpfen zu können, damit der Versorgungsalltag besser wird. Gleichzeitig stärken wir so auch den Forschungsstandort Deutschland.
Es gibt in Deutschland insgesamt mehr als 350 medizinische Register. Die Bandbreite der Register reicht von A wie AltersTraumaRegister bei der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie bis Z wie Zentralregister Malignes Melanom, aufgebaut von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. Diese Register enthalten systematisch zusammengestellte Informationen. Sie haben für die einzelnen medizinischen Fachgesellschaften schon heute einen hohen Informationswert. Allerdings liegen die Daten in den einzelnen Registern häufig unverbunden nebeneinander. Wir wollen dieses Wissen zur Verbesserung der Versorgung der Menschen in unserem Land und für die Versorgungsforschung jetzt stärker nutzbar machen.
Langzeitdaten aus Medizinregistern geben Aufschluss über Qualität und Wirksamkeit neuer Arzneimittel oder Therapien. Wirkt ein Arzneimittel zum Beispiel bei Frauen anders? Welche Dosis ist für Kinder besser geeignet? Wird die Versorgung durch das neue Arzneimittel wirklich besser? Für Antworten auf diese Fragen brauchen wir gute Daten aus dem Versorgungsalltag. Mit dem Medizinregistergesetz schaffen wir dafür erstmals einen Rahmen. Bundeseinheitliche Regelungen ermöglichen verlässliche Qualitätsstandards für Medizinregister und die in den Registern gespeicherten Daten.
Wir erleichtern damit, Daten zu erheben und zu nutzen. Wir senken den Bürokratieaufwand zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, die Daten an ein Medizinregister melden. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Datennutzung. Und wir werden Informationen zu den vorhandenen Medizinregistern in einem Registerverzeichnis bündeln. Damit bringen wir zusätzlich Transparenz in die Arbeit der Register und erleichtern den Zugang.
Wir wollen für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland buchstäblich alle Register ziehen. Und dafür wollen wir auch alle verfügbaren Mittel einsetzen. Die sichere Nutzung vorhandener Registerdaten ist ein wesentliches Mittel dafür. Dieses Gesetz ebnet dafür den Weg. Ich wünsche gute Beratungen.
Vielen Dank.