Spürbare Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger

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Beratung von Bund und Ländern Spürbare Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger

Bund und Länder haben sich auf wichtige Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt: eine Gas- und Strompreisbremse, eine Reform des Wohngeldes, ebenso ein Deutschlandticket für den ÖPNV. „Wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam“, sagte Kanzler Scholz. Der Bund wird die Länder zudem bei ihren Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine unterstützen.

6 Min. Lesedauer

Bundeskanzler Scholz mit den Ministerpräsidenten Weil (l.) und Wüst:

Bundeskanzler Scholz mit den Ministerpräsidenten Weil (l.) und Wüst: „Wir lassen niemanden mit den hohen Energiepreisen allein.“

Foto: Bundesregierung/HCPlambeck

Die Entlastungen kommen angesichts der hohen Energiepreise mit dem notwendigen Tempo, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch nach einem Treffen von Bund und Ländern. Dies sei wichtig, „damit die Bürgerinnen und Bürger keine Angst vor ihren Rechnungen haben müssen, genau das ist unser gemeinsames Ziel.“

Dass es wichtig ist, sich unterzuhaken, „hat sehr viel mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu tun“, sagte Scholz. Er unterstrich, der Krieg koste jeden Tag Menschenleben. Jeden Tag würden Städte, Dörfer, Straßen, Infrastruktur in der Ukraine zerstört. Er führe auch dazu, dass sehr viele Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz in unserem Land suchen.

„Es ist beeindruckend, mit welcher großen Unterstützung aus allen Kreisen der Bevölkerung es uns gemeinsam gelungen ist, das zu organisieren und dass nach so langer Zeit diese Solidarität und Unterstützung in Deutschland immer noch anhält“, sagte Scholz. Gleichzeitig sei das mit großen Aufgaben verbunden, die Bund, Länder und Kommunen zu bewältigen haben. Der Bund will den Ländern deshalb für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine unter anderem im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Bund und Länder fassten nach ihren Beratungen diesen Beschluss PDF, 145 KB, barrierefrei .

Grafik zu den Entlastungen (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Bund und Länder entlasten Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

Die Grafik zeigt unter der Überschrift „Bund-Länder-Treffen – Darauf haben wir uns zur Entlastung geeinigt“ die Punkte:

  • Gaspreisbremse/Strompreisbremse
    Für Bürgerinnen und Bürger, kleiner und mittelständische Unternehmen und Industrieunternehmen
  • Wohngeldreform
    Anpassung der Einkommensgrenzen für Wohngeld, so dass dann etwa 2 Millionen Haushalte Wohngeld beziehen können.
  • Deutschlandticket für den ÖPNV
    Soll schnellstmöglich eingeführt werden und 49 Euro pro Monat (Einführungspreis) kosten, digital und bundesweit gültig und monatlich kündbar sein.

Foto: Bundesregierung

Im Einzelnen berieten Bund und Länder über diese Punkte:

Energiepreise bremsen

Bund und Länder waren sich bei ihrer Konferenz einig, im kommenden Jahr eine Strom- und Gaspreisbremse befristet bis Ende April 2024 einzuführen und greifen dafür die Vorschläge der ExpertInnenkommission für Gas und Wärme auf. „Die Preisentwicklung belastet Bürgerinnen und Bürger. Viele Preise sind um ein Vielfaches gestiegen. Deshalb war es uns wichtig zu sehen, wie wir Bürgerinnen und Bürger, Familien, Handwerksbetriebe und Unternehmen entlasten können“, sagte Bundeskanzler Scholz nach dem Treffen. 

Gaspreisbremse entlastet und motiviert zum Energiesparen

Der Kanzler sagte, es werde drei Entlastungen geben – bei Gas, Fernwärme und Strompreisen. „Die Preisbremsen kommen jetzt für Bürgerinnen und Bürger und das ist gut, dass wir dafür jetzt den Rahmen gesetzt haben“, sagte er. 

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen werden spätestens ab März 2023 – eventuell rückwirkend zu Anfang Februar – durch die Bremse entlastet. Gaskunden können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent. Dies liegt deutlich unter den aktuellen Marktpreisen. 

Für einen sozial fairen Ausgleich sorgt die Besteuerung der Gaspreisbremse für all diejenigen, die über so viel Einkommen verfügen, dass sie auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Da die Gaspreisbremse erst im kommenden Jahr greift und die Bürgerinnen und Bürger schneller entlastet werden sollen, wird es eine Soforthilfe noch in diesem Jahr geben: Der Bund übernimmt die Abschlagszahlungen im Dezember.

Für die Industrie soll die Gaspreisbremse 70 Prozent des historischen Verbrauchs betreffen und ab Januar 2023 gelten. Der Preis soll auf netto 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Regelungen werden beihilfekonform gestaltet. 

Strom bezahlbar halten: über Kilowattstundenpreis und stabile Netzentgelte

Die Bremse für die Strompreise soll zum 1. Januar 2023 Stromkunden entlasten. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen werde der Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt“, sagte der Bundeskanzler. Auch hier gilt die Entlastung für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industrieunternehmen gilt bei Strompreisen eine Deckelung für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs und ein gedeckelter Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zudem sollen die Netzentgelte im Jahr 2023 auf gleichem Niveau bleiben.

Der Bundeskanzler kündigte an, die konkreten Regelungen würden zum 18. November im Kabinett auf den Weg gebracht. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil zollte der Bundesregierung seinen Respekt. Das Energiethema sein ein großes und schwieriges und bislang einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik. 

Profiteure solidarisch einbinden – Zufallsgewinne nutzen

Für die Finanzierung der Strompreisbremse sollen Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft werden. Zudem soll es Härtefallregelungen für besonders betroffene Bereiche geben, insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen. Weitere Hilfen sind für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Stadtwerke vorgesehen. 

Bundesweit gültiges Deutschlandticket

„Das 49 Euro Ticket wird kommen – nach Möglichkeit zum 1. Januar 2023“, sagte Ministerpräsident Weil und ist sich sicher: „Das ist eine praktische Verbesserung für das Leben vieler Menschen.“  Das Deutschlandticket soll die Bürgerinnen und Bürger nicht nur finanziell entlasten, sondern auch die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) steigern und zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Daher begrüßen der Bundeskanzler und die Länderchefs die grundsätzliche Einigung der Verkehrsministerkonferenz auf ein digitales, bundesweit gültiges „Deutschlandticket“ für den ÖPNV. Ziel ist es, das Ticket schnellstmöglich zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat einzuführen.

Der Bund will dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung stellen, die Länder haben zugesagt, sich in gleicher Höhe zu beteiligen. Darüber hinaus stellt der Bund schon ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Regionalisierungsmittel sollen jedes Jahr um drei Prozent erhöht werden. Über die weitere Entwicklung der Regionalisierungsmittel für die Zeit ab 2025 werden Bund und Länder Ende 2024 sprechen. 

Wohngeldreform: Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Bund und Länder teilen sich die Kosten der Wohngeldreform zur Hälfte. Ergänzend zahlt der Bund einen weiteren Heizkostenzuschuss, um die von Heizkosten besonders Betroffenen zu entlasten. Anspruch haben all diejenigen, die auch Wohngeld erhalten. Das Wohngeld entlastet als Mietzuschuss Menschen, deren Einkommen nicht genügt, um die hohen Nebenkosten zu bezahlen. Bislang beziehen 600 000 Haushalte Wohngeld. Mit der Wohngeldreform wird ab dem 1. Januar der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zukünftig werden rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können. Die Reform verbessert auch die Leistungen des Wohngelds mit einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente.

Ausgleich der Kalten Progression

In einer Phase besonders hoher Inflation schützen Bund und Länder die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland vor zusätzlichen Belastungen. Ziel ist es, die Folgen der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer auszugleichen. Konkret werden dafür im Inflationsausgleichsgesetz der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltshöchstbetrag sowie Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben. Von der Umsetzung des Inflationsausgleichsgesetzes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, werden rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbständige sowie selbsthaftende Unternehmerinnen und Unternehmer.

Geflüchtete aus der Ukraine - Unterstützung von Ländern und Kommunen

Um Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen, wird der Bund den Ländern für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine im Jahr 2023 einen Betrag von 1,5 Milliarden Euro überweisen. Für das Jahr 2022 hatte der Bund den Ländern bereits im April 1,5 Milliarden Euro zugesagt. 

Damit Bundesländer und Kommunen darüber hinaus auch die Kosten für Geflüchtete aus anderen Staaten stemmen können, wird der Bund die Länder mit einer allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023 unterstützen. Die vorliegende Lösung bei den Flüchtlingskosten sei wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, betonte der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, und sagte weiter: „Es ist gut, dass es jetzt ein klares Bekenntnis gibt des Bundes, auch strukturell, in der Flüchtlingsfinanzierung verlässlich eine Rolle zu spielen.“ Über die weitere Entwicklung werden Bund und Länder Ostern 2023 sprechen.