Vorläufige Haushaltsführung

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Fragen und Antworten Vorläufige Haushaltsführung

Seit 1. Januar 2025 greift die vorläufige Haushaltsführung. Die Bundesregierung ist und bleibt damit handlungsfähig und kann ihre bestehenden Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen. Doch was ist die vorläufige Haushaltsführung? Fragen und Antworten im Überblick.

2 Min. Lesedauer

Würfel mit der Jahreszahl 2025 umgeben von Euro Geldmünzen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Foto: picture alliance/CHROMORANGE

Mit dem Beginn des neuen Jahres greift die vorläufige Haushaltsführung – da bislang kein Bundeshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen wurde. Durch die vorläufige Haushaltsführung bleibt die Bundesregierung handlungsfähig und kann ihren Verpflichtungen voll und ganz nachgehen.

Was ist die vorläufige Haushaltsführung?

Die vorläufige Haushaltsführung ist im Grundgesetz Artikel 111 verankert. Sie greift automatisch, wenn zu Beginn eines Haushaltsjahres noch kein Bundeshaushalt verabschiedet wurde. Die vorläufige Haushaltsführung regelt dann, welche Ausgaben die Bundesregierung tätigen kann. Mit diesem Verfahren bleibt die Bundesregierung handlungsfähig und kann ihren Verpflichtungen voll und ganz nachgehen.

Die vorläufige Haushaltsführung ist ein erprobtes Mittel und kommt regelmäßig zum Einsatz – beispielsweise nach Bundestagswahlen, wenn sich aufgrund der Regierungsneubildung die Verabschiedung des neuen Bundeshaushalts in das kommende Jahr verschiebt.

Warum wurde noch kein Bundeshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen?

Im Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für den Haushalt 2025 auf den Weg gebracht. Seitdem befindet er sich im sogenannten parlamentarischen Verfahren. Das bedeutet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden, wie es mit dem Bundeshaushalt weitergeht. Da es nach Auflösung der Koalition keine parlamentarische Mehrheit für einen Beschluss zum Bundeshaushalt 2025 gibt, greift seit dem 1. Januar die vorläufige Haushaltsführung. 

Kann die Bundesregierung bei einer vorläufigen Haushaltsführung noch ihre Aufgaben erfüllen?

Ja, die Bundesregierung ist und bleibt handlungsfähig und kann ihre bestehenden Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen. Sämtliche festgelegte Leistungen, wie beispielsweise die Rente, das Kindergeld oder BAföG, werden weiterhin ausgezahlt.
Auch bereits eingegangene Verpflichtungsermächtigungen des Bundes, wie die Militärhilfe an die Ukraine, können bei einer vorläufigen Haushaltsführung bedient werden.

Welche Auswirkungen hat die vorläufige Haushaltsführung auf neue Projekte und Förderprogramme?

Neue Ausgaben kann die Bundesregierung nur eingeschränkt eingehen: Und zwar dann, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind. Insgesamt bedeutet es aber, dass es schwieriger ist und höhere Begründungen erfordert, neue Projekte zu starten.

Förderprogramme oder Baumaßnahmen, die allerdings bereits bewilligt wurden, werden weiter fortgesetzt – hier gibt das Grundgesetz klare Regeln vor. Die Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen und Ausgaben trifft das jeweils zuständige Ministerium.

Wann wird der Bundeshaushalt 2025 beschlossen?

Was die Dauer der vorläufigen Haushaltsführung angeht, gibt es keine klare Begrenzung. Es wird aber erwartet, dass eine voraussichtlich im Februar neu gewählte Bundesregierung einen neuen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 aufstellt. Anschließend entscheidet das Parlament nach seiner Neukonstituierung über den Haushalt 2025. Wann genau der Bundeshaushalt 2025 final beschlossen wird, ist aktuell noch nicht absehbar.

Weitere Informationen zur vorläufigen Haushaltsführung lesen Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums .