Innovationen durch KI fördern

  • Bundesregierung | Startseite
  • Newsletter und Abos  

  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

In Kraft getreten Innovationen durch KI fördern

Die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umsetzen, das ist Ziel eines Gesetzes. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland. 

1 Min. Lesedauer

Ein freundliches Chatbot-Symbol in einer Sprechblase interagiert mit Programmcode in einer futuristischen digitalen Benutzeroberfläche und symbolisiert künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll mehr vom Einsatz von KI profitieren können.

Foto: Getty Images/Witthaya Prasongsin

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass der Standort Deutschland die Chancen Künstlicher Intelligenz voll ausschöpfen kann. Ein entsprechendes Gesetz zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung ist nun in Kraft getreten. 

Die KI-Verordnung vom Juni 2024 schafft einen unionsweit geltenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen. Sie soll Innovation fördern, Grundrechte schützen und Vertrauen in KI stärken. 

Zur Umsetzung der KI-Verordnung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union die national zuständigen Behörden festlegen. Mit dem Gesetz stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben innovationsfreundlich und bürokratiearm erfolgt.

Orientierung für Unternehmen, Bündelung von Expertise

Das Gesetz legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen. Dabei wird auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.

Kernelement der Regelung ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur, die im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist. Dort entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum . Dieses bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und bietet Informationen für Unternehmen. 

Reallabore zur Erprobung neuer Technologien

Die Bundesnetzagentur wird auch Aufgaben bei der Innovationsförderung erhalten: Insbesondere soll sie mindestens ein KI-Reallabor einrichten, um dort innovative KI-Systeme testen zu können.