Im Kabinett beschlossen
Künftig soll es mehr Möglichkeiten geben, eine Spenderniere zu erhalten – durch die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende. Das Kabinett hat dafür einen Änderungsentwurf des Transplantationsgesetzes beschlossen. Ein Überblick.
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Der Gesetzentwurf soll helfen, mehr Betroffenen die dringend benötigte Transplantation zu ermöglichen.
Foto: picture alliance/dpa
Seit langem deckt die Zahl der Spendernieren den Bedarf nicht, weshalb Betroffene oft viele Jahre auf eine Nierenspende warten. Neben der postmortalen Nierenspende ist auch eine Lebendspende möglich. Hier kann bisher nur eine nahestehende Person Spenderin oder Spender sein – etwa Eltern, Geschwister oder Lebensgefährten. Das will die Bundesregierung ändern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Das Problem: Manche Spender-Empfänger-Paare sind nicht kompatibel. Bei ihnen ist eine Organtransplantation nicht möglich – zum Beispiel wegen einer Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit. Hier soll künftig eine Überkreuz-Spende helfen: Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht, die „über Kreuz“ spenden können.
Überkreuz-Lebendnierenspende soll möglich werden
Hierzu soll ein nationales Programm für die Überkreuz-Lebendnierenspende und ein Pool von inkompatiblen Organspendepaaren aufgebaut werden. Aus diesem Pool werden die miteinander kompatiblen Organspenderinnen und -spender und Organempfängerinnen und -empfänger ermittelt, zwischen denen eine Lebendnierenspende durchgeführt werden kann. So kann mehr Betroffenen die dringend benötigte Transplantation ermöglicht werden.
Die Überkreuz-Lebendspende von Nieren stärke die bewusste Entscheidung für die Organspende, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.”
Wenn eine nahestehende Bezugsperson mit der betroffenen Person nicht kompatibel ist, kann eine Überkreuz-Spende infrage kommen.
Grafik: Bundesregierung
Anonyme Nierenspende möglich
Zudem soll die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende möglich werden. Das ist eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person. Die nicht gerichtete anonyme Spende wird in das Programm für die Vermittlung und Durchführung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einbezogen. „Das gibt vielen Menschen Hoffnung, die auf eine Spenderniere angewiesen sind”, so Ministerin Warken.
Darüber hinaus soll der Schutz von Spenderinnen und Spendern von Organen und Gewebe verbessert werden. Dafür ist eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und eine Evaluation der Spenderinnen und Spender vor einer Spende geplant. Zudem soll es verpflichtend sein, die Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess – vor, während und nach der Spende – individuell zu betreuen.
Bisher lange Wartezeiten auf Organspende
Menschen, die in Deutschland auf eine Spenderniere warten, leiden unter gravierenden Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Ende 2024 warteten in Deutschland rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere. Gleichzeitig sank die Zahl der Nierentransplantationen auf 2.075.
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