Verbesserung digitaler Verwaltungsleistungen

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Fragen und Antworten zum Registermodernisierungsgesetz Verbesserung digitaler Verwaltungsleistungen

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Mit dem Inkrafttreten des Registermodernisierungsgesetzes kann das „Once-Only“-Prinzip verwirklicht werden, so müssen bereits in Registern gespeicherte Angaben und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden.

2 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt eine Steur-Identifikationsnummer

Verwaltungsleistungen sollen digitaler, der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger kleiner werden.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Mit dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (sogenanntes Registermodernisierungsgesetz ) wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes . Die neuen Regeln sind ein bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung.

Warum wird das neue Gesetz zur Registermodernisierung überhaupt gebraucht?

Wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland ist, dass Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können. Das soll am besten nicht immer wieder neu geschehen, sondern "once only". Um dieses Ziel verwirklichen zu können, müssen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Erbringung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig identifiziert werden können. Ziel des Vorhabens ist eine praxisnahe und gleichzeitig verfassungs- und datenschutzkonforme Lösung, die dennoch zügig realisiert werden kann. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten.

Wieso eignet sich die Steuer-Identifikationsnummer für die Verwendung?

Grundvoraussetzung für eine solche Lösung ist, auf bestehende Strukturen aufzusetzen. Die Steuer-Indentifikationsnummer wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine "nicht-sprechende" Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.

Welche Vorteile bietet das Vorhaben für die Bürgerinnen oder Bürger?

Behörden werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr stets erneut bitten müssen, Angaben wieder und wieder zu machen und Nachweise beizufügen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen. Gemeint sind damit zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde. Stattdessen wird es möglich, diese Nachweise mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde anzufordern, die sie bereits hat. Dadurch können die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden. Dies gelingt aber nur dann zuverlässig und schnell, wenn es unter den Behörden ein verlässliches Ordnungsmerkmal - die Identifikationsnummer - gibt.

Wie können Bürgerinnen und Bürger den Überblick behalten, was mit ihren Daten geschieht?

Mit dem sogenannten "Datencockpit" soll jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, zum Beispiel bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. Das ist ein Meilenstein für mehr Transparenz und soll auch mehr Vertrauen schaffen.

Mit dem Registermodernisierungsgesetz ist eine wesentliche Verbesserung bei der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz verbunden. Europäische Vorgaben - insbesondere die "Single Digital Gateway-Verordnung" - verpflichten die deutsche Verwaltung zur Umsetzung dieses sogenannten Once-Only-Prinzips. Zudem sieht das Gesetz Änderungen der Abgabenordnung sowie weiterer Fachgesetze zur Verarbeitung der Identifikationsnummer zur Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz vor.