Die neuen Regelungen beim Elterngeld

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FAQ zum Elterngeld Die neuen Regelungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Was hat sich geändert? Welche Arten von Elterngeld gibt es? Und wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Die wichtigsten Fragen und Antworten im FAQ.

4 Min. Lesedauer

Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.

Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter dabei, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gelten neue Regelungen.

Foto: picture alliance / Shotshop / Addictive Stock

 

Wer nach der Geburt des Kindes seine berufliche Arbeit zunächst unterbricht oder einschränkt, erhält in dieser Zeit wenig bis gar kein Gehalt. Um das fehlende Einkommen aufzufangen, gibt es das Elterngeld. Es soll Mütter und Väter dabei unterstützen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Seit dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Wer erhält künftig die Unterstützungsleistung? Über welchen Zeitraum kann Elterngeld ausgezahlt werden und wie hoch fällt es aus?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was hat sich beim Elterngeld geändert?

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 ist die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen auf 175.000 Euro gesunken. Wenn die Grenze überschritten wird, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Es wird durch das Finanzamt ermittelt und steht im Steuerbescheid.

Der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 ebenfalls neu gestaltet: Ein gleichzeitiger Bezug der Familienleistung von beiden Elternteilen ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Von der neuen Regelung ausgenommen sind beispielsweise Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung, Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden. Diese Eltern können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Welche Formen von Elterngeld gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Elterngeldes: 1) das Basiselterngeld, 2) das ElterngeldPlus und 3) den Partnerschaftsbonus. Die Varianten können auch miteinander kombiniert werden.

Basiselterngeld

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung des Kindes beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten – danach können sie das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Grundsätzlich können Eltern das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonus

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Der gesamte Bezugszeitraum kann sich durch den Partnerschaftsbonus folglich um vier Monate verlängern. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Die Berechtigten können für jeden Lebensmonat neu entscheiden, welche Variante sie bekommen möchten. Entscheiden sie sich für den Partnerschaftsbonus, muss dieser wahlweise für zwei bis vier Monate am Stück bezogen werden. Wie lange Mütter und Väter insgesamt Elterngeld bekommen, hängt davon ab, für welche Varianten sie sich entscheiden.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. 

Elterngeld können Sie bekommen

  • für Ihr leibliches Kind,
  • für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners,
  • für Ihr Adoptivkind, auch bei Stiefkindadoptionen und, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft,
  • in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes eine Behinderung haben, schwer krank oder gestorben sind. 

Wie hoch ist das Elterngeld?

Eine allgemeingültige Höhe des Elterngeldes lässt sich nicht beziffern. 

Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:

  • Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
  • Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
  • Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
  • Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
  • Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?

Je nach Einkommen beträgt das

  • Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und
  • ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Mit dem Elterngeldrechner können Sie sich unverbindlich ausrechnen lassen, wie viel Elterngeld Sie bekommen könnten und wie sich die Varianten des Elterngeldes den individuellen Bedürfnissen entsprechend am sinnvollsten kombinieren lassen.