Was ist neu im September 2026?

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Aktuelle Gesetze und Regelungen  Was ist neu im September 2026?

Strengere Regeln für die Bewerbung „umweltfreundlicher“ Produkte, ein moderneres Steuerberatungsrecht sowie ein Alkoholverbot an Bahnhöfen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Neuregelungen im September 2026 im Überblick.

2 Min. Lesedauer

Grafik mit Schriftzug: Gesetzliche Neuregelungen im August 2026.

Grafik: Bundesregierung

Regeln und Transparenz bei Produkten verstärken

Ab dem 27. September müssen Unternehmen Werbebegriffe wie „umweltfreundlich“ belegen können, um Greenwashing zu verhindern. Nicht mehr zulässig sind zum Beispiel pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“. Nur noch staatliche oder nach festgelegten Systemen zertifizierte Siegel dürfen von Unternehmen verwendet werden.

Zusätzlich gibt es zwei neue EU-weite Labels: Das „Gewährleistungslabel“ informiert über den mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch, das „GARAN-Label“ kennzeichnet zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller. Ziel ist es, Käuferinnen und Käufer vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen und ihnen nachhaltige Kaufentscheidungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu Regeln und Transparenz bei Produkten

Moderneres Steuerberatungsgesetz kommt

Die Steuerberatung wird für Bürgerinnen und Bürger flexibler, zugleich wird Bürokratie für Beratende abgebaut. Mit einer Änderung des Steuerberatungsgesetzes schafft die Bundesregierung die Grundlage für ein breiteres Beratungsangebot. Ab dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder umfassender bei der Steuererklärung unterstützen. 

So dürfen Lohnsteuerhilfevereine weitreichender bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten. Für Vermieterinnen und Vermieter bedeutet das mehr Auswahl. Bisher war das nur bei jährlichen Einnahmen von höchstens 18.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung erlaubt. Diese Grenze entfällt ersatzlos.

Weitere Informationen zum Steuerberatungsgesetz

Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft

Die Deutsche Bahn führt ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5.400 Bahnhöfen ein, um die Sicherheit zu erhöhen. Ab dem 1. September gilt das Verbot bereits am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Das Verbot betrifft die Bahnsteige und Bahnhofshallen. Wer dort künftig trinkt, verstößt gegen die Hausordnung und muss mit Konsequenzen rechnen.

Der Konsum in gastronomischen Betrieben der Bahnhöfe sowie das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleiben weiterhin gestattet. Bis zum 15. Oktober soll die Regelung schrittweise auf alle weiteren Bahnhöfe ausgeweitet werden.

Weitere Informationen zum Alkoholverbot an Bahnhöfen

Alle Neuregelungen auf einen Blick: Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Was ändert sich im neuen Monat? Hier finden Sie einen Überblick , Monat für Monat.