Digitaler Rezeptcode statt rosafarbenem Papierzettel: Seit 2024 ist das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verbindlich. Welche Vorteile hat das E-Rezept? Wie funktioniert das Ganze? Und wie sieht es mit der Datensicherheit aus? Fragen und Antworten im Überblick.
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Es gibt drei Möglichkeiten, wie Patientinnen und Patienten das neue E-Rezept in Apotheken einlösen können – eine davon ist die elektronische Gesundheitskarte.
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Das elektronische Rezept oder „E-Rezept“ hat das bekannte rosafarbene Papierrezept, das man von der Arztpraxis erhält, zur Apotheke trägt und dort einlöst, abgelöst. Versicherte können das digitale Rezept zum Beispiel auf ihrem Smartphone verwalten und von dort aus direkt an die Apotheke senden.
Das digitale Rezept gibt es in Deutschland schon seit 2022. Es wurde seither Schritt für Schritt ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2024 ist es verbindlich für alle gesetzlich Versicherten: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten nur noch per E-Rezept.
Das E-Rezept bietet viele Vorteile: Es vereinfacht die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken, vermeidet Zettelwirtschaft und schafft so mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Unverzichtbar ist das digitale Rezept zum Beispiel bei Videosprechstunden. Und es erspart unnötige Wege - beispielsweise wenn Folgerezepte ausgestellt werden müssen. Auch möglich: Versicherte können das Rezept per App an ihre Apotheke senden und so das Medikament vorbestellen. Der Aufwand für Patientinnen und Patienten sowie Arztpraxen und Apotheken reduziert sich deutlich.
Es gibt drei verschiedene Wege, wie Patientinnen und Patienten das E-Rezept nutzen und in der Apotheke einlösen können:
Wo finde ich die App „Das E-Rezept“ der gematik? Was kann die App? Und wie melde ich mich an? Hier gibt es die App zum E-Rezept.
Versicherte können selbst entscheiden, mit welcher der drei Optionen sie ihr E-Rezept einlösen.
Eine Ärztin oder ein Arzt erstellt und signiert das Rezept digital und fälschungssicher – und speichert es dann in einem zentralen System, dem sogenannten „E-Rezept-Fachdienst“. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Code ausgestattet: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird unmittelbar an die Patientin oder den Patienten übermittelt – auf die elektronische Gesundheitskarte oder auf die E-Rezept-App.
In der Apotheke können Patientinnen und Patienten dann das Rezept einlösen – per Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder per Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke ebenfalls den E-Rezept-Fachdienst.
Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.
Bei der digitalen Übertragung von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher von der Ärztin oder dem Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden.
Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.
Weitere Fragen, Antworten und nähere Infos zum E-Rezept finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Möchten Sie sich allgemein über die Digitalisierung im Gesundheitswesen informieren? Einen Überblick über die Vorhaben gibt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums.