Abschaffung der Gasspeicherumlage

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Entlastung bei den Energiekosten Abschaffung der Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage fällt ab dem 1. Januar 2026 weg. Mit der Abschaffung entlastet die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als drei Milliarden Euro. Das Wichtigste im Überblick.

4 Min. Lesedauer

Zu sehen ist ein Gasspeicher und ein Manometer. Die Nadel zeigt einen mittleren Füllstand an.

Von der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Foto: picture alliance/Sven Simon

Die Gasspeicherumlage hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Gasversorgung in Deutschland gespielt. Ab dem 1. Januar 2026 fällt sie weg. Das ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu entlasten und die Energiepreise in Deutschland zu stabilisieren. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Die Gasspeicherumlage wäre ursprünglich bis zum 31. März 2027 erhoben worden. Die Kosten übernimmt der Bund. Damit werden Gasverbraucherinnen und -verbraucher ab dem 1. Januar 2026 keine Gasspeicherumlage mehr zahlen.

Die Bundesregierung hat damit eine der Maßnahmen des Energiepreis-Entlastungspakets und des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage (Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) ist am 28. November in Kraft getreten.

Was bedeutet das für Gasverbraucher, die Energiepreise und die Versorgungssicherheit? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.