- Bulletin 44-98
- 22. Juni 1998
Der Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, eröffnete die Konferenz "Ständiger Internationaler Strafgerichtshof"
am 16. Juni 1998 in Rom mit folgenden Worten:
Herr Vorsitzender,
Exzellenzen, meine Damen und Herren,
zunächst darf ich Ihnen meinen Glückwunsch zu Ihrer Wahl zu diesem wichtigen
Amt aussprechen. Deutschland hat vollstes Vertrauen in Ihre Leitung. Es ist
mir eine Ehre, zu Beginn dieser Konferenz zu Ihnen sprechen zu dürfen. Die
Konferenz wird eine historische Gelegenheit werden, wenn wir alle dazu
beitragen. Sie bedeutet eine reelle Chance, die Weltgemeinschaft ein großes
Stück voranzubringen. Diese Chance darf nicht vergeben werden. Die Verbrechen,
von denen wir hier sprechen, gehen kein Land allein an. Sie betreffen, wo
immer sie begangen werden, uns alle. Deshalb sollten alle Länder
zusammenstehen und dafür sorgen, daß diese Verbrechen nicht länger straflos
begangen werden können. Um dies zu erreichen, brauchen wir einen starken,
unabhängigen und wirksamen Internationalen Strafgerichtshof. Deutschland
unterstützt in vollem Umfang die gestern von der britischen Präsidentschaft
der Europäischen Union vorgetragene Erklärung.
Die deutschen Grundpositionen - die Grundbausteine für den Gerichtshof - sind
bekannt und unverändert. Wir setzen uns ein
- für einen Gerichtshof mit universaler Zuständigkeit für die Kernverbrechen,
einschließlich der Kriegsverbrechen in internen Konflikten,
- für den Grundsatz der Komplementarität,
- einen unabhängigen Ankläger und
- eine strikte und vorbehaltlose Verpflichtung zur Zusammenarbeit.
Außerdem wiederholen wir unseren Vorschlag, das Verbrechen des
Angriffskrieges in die Liste der Kernverbrechen aufzunehmen, wobei allerdings
die Rolle des Sicherheitsrates nach der Charta der Vereinten Nationen zu
berücksichtigen ist. Die Definition dieses Verbrechens sollte sich im Einklang
mit historischen Präzedenzfällen auf offensichtliche und unstreitige Fälle von
Angriffskriegen konzentrieren. Ich weiß, daß die Verhandlungen hier schwierig
sein werden und daß in den nächsten fünf Wochen unzählige Detailfragen zu
regeln sein werden. Lassen Sie mich vor allem zwei der schwierigsten Punkte
herausheben, die für uns besonders wichtig sind:
Die automatische Jurisdiktion bei den Kernverbrechen und die Unabhängigkeit
des Anklägers. Wenn der Internationale Strafgerichtshof seinen Namen verdienen
soll, werden die Mitglieder der Völkergemeinschaft bereit sein müssen, seine
Zuständigkeit für die Kernverbrechen zu akzeptieren. Ich glaube nicht, daß
dies eine zu große Zumutung für die Staaten ist: In einer eng miteinander
verknüpften Welt und einer globalen Gesellschaft ist der eigenen Souveränität
durch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit besser gedient als durch den zum
Scheitern verurteilten Versuch, sich isoliert zu behaupten. Im Rahmen des
Prinzips der Komplementarität, wie es bereits im Entwurf verankert ist, geben
wir nicht unsere nationale Souveränität an eine fremde Instanz auf. Vielmehr
erfüllen wir schlicht unsere Pflicht gegenüber der internationalen
Gemeinschaft, indem wir die Lücken schließen, durch die die schlimmsten
Verbrecher bisher schlüpfen konnten. Deutschland setzt sich für das Prinzip
der universellen Jurisdiktion des Gerichtshofs über die Kernverbrechen ein, um
die Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen zu fördern. Es
gibt keine Ausnahmen für diese Herrschaft des Rechts: Sie gilt unterschiedslos
für alle, oder sie gilt gar nicht. Deswegen kann es keinen Kompromiß geben,
der dazu führt, daß ein Staat es sich selbst aussuchen darf, wann er sich und
seine Staatsangehörigen dem Recht unterwirft und wann er sich darüber
hinwegsetzt.
Ebensowenig darf es den einzelnen Staaten überlassen bleiben, ob eine
Angelegenheit überhaupt vom Ankläger untersucht werden kann. Eine angemessene
richterliche Überwachung auch in der Ermittlungsphase ist notwendig, aber
abgesehen davon sollten wir es dem Ankläger auch erlauben, ohne eine
ausdrückliche Aufforderung durch einen Staat tätig zu werden. Wir sollten
nicht vergessen, daß die Staatengemeinschaft den Ankläger wählt, um durch die
Untersuchung und Bestrafung der schlimmsten Verbrechen die gemeinsamen
Interessen aller zu verfolgen. Diese Interessen sind nicht davon abhängig, ob
es die Diplomatie einem Staat gerade erlaubt, eine Anzeige zu erstatten. Ich
bin sicher, daß sich alle Delegierten ihrer Verantwortung vor den künftigen
Generationen bewußt sind. Von Rom muß das Signal ausgehen, daß die Zeiten, in
denen die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit straflos bleiben
konnten, unwiderruflich vorbei sind. Ein Statut ohne Hintertüren und
Vorbehalte, das einen starken, unabhängigen und wirksamen Gerichtshof
errichtet, würde dieses Signal bedeuten, das lange überfällig ist.
Ich möchte alle bitten, gemeinsam für dieses Ziel zu arbeiten und wünsche
Ihnen - im Interesse unserer Zukunft - den Weitblick und die Entschlossenheit,
um es zu erreichen.