- Bulletin 81-87
- 1. September 1987
der bundesminister fuer innerdeutsche beziehungen, frau
dr. dorothee wilms, gab zu der am 26. august 1987
von bundeskanzler dr. helmut kohl angekuendigten
erhoehung des begruessungsgeldes auf 100 dm im jahr (vgl.
bulletin nr. 80 vom 27. august 1987) am 27. august
1987 folgende erkaerung ab:
ich freue mich, heute schon mitteilen zu koennen, dass das
gestern beschlossene erhoehte begruessungsgeld ab 1.
september dieses jahres an unsere landsleute aus der ddr
und aus ost-berlin sowie aus ost- und suedosteuropa
uebergeben werden kann, wenn sie in die bundesrepublik
deutschland kommen.
diese hilfe soll ihnen zeigen, dass sie uns willkommen sind.
sie soll auch dazu beitragen, dass sich diese besucher
waehrend ihres aufenthaltes bei uns ein wenig unabhaengiger
bewegen koennen. dieses materielle zeichen unserer
zusammengehoerigkeit kann und darf aber die menschliche
zuwendung und persoenliche hilfsbereitschaft nicht
ersetzen, die unsere mitbuerger in der vergangenheit schon in
reichem masse erbracht haben.
staatliche massnahmen koennen nach unseren
grundvorstellungen das private bemuehen nur ergaenzen. auch die
bundeslaender und gemeinden sollten in ihren leistungen fuer
unsere landsleute nicht nachlassen.
zur solidaritaet sind alle aufgerufen. vorbilder gibt es. so hat
kuerzlich eine stadt von sich aus die eigene bargeldhilfe fuer
die besucher erhoeht, als die ddr die umtauschmoeglichkeit
bis zu 70 mark auf 15 mark fuer die reisenden unterhalb des
rentenalters senkte.
begruessungsgeld wird kuenftig einmal jaehrlich in voller hoehe
von 100 dm an die besucher gezahlt. besucher, die 1987
das begruessungsgeld von 30 dm bereits ein- oder zweimal
entsprechend der bisherigen regelung erhalten haben,
koennen vom 1. september 1987 an den unterschiedsbetrag
von 70 dm bzw. 40 dm in anspruch nehmen.