tagung des ministerrates der westeuropaeischen union am 19. juni 1992 auf dem petersberg zu bonn

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die aussen- und die verteidigungsminister der
weu-mitgliedstaaten kamen am 19.juni 1992 in bonn zusammen,
sie gaben die petersberg-erklaerung ab, die aus den
folgenden drei teilen besteht:
i. die weu und die sicherheit europas
ii. staerkung der operationellen rolle der weu
iii.beziehungen zwischen der weu und den anderen
europaeischen mitgliedstaaten der europaeischen union
bzw. des atlantischen buendnisses

petersberg-erklaerung

i. die weu und die sicherheit europas

entwicklungen bezueglich der sicherheitslage in europa,
der abruestung und der ruestungskontrolle
1.
die minister zogen eine bilanz der bedeutsamen veraenderungen,
die sich seit ihrer letzten ordentlichen tagung
im november 1991 bezueglich der sicherheitslage in
europa ergeben haben. sie betonten, wie wichtig
es fuer den frieden und die sicherheit in europa
sei, die rolle und die institutionen der ksze zu
staerken.
sie verliehen der erwartung ausdruck, dass in helsinki
beschluesse zur einleitung neuer verhandlungen ueber
ruestungskontroll- und abruestungsmassnahmen sowie
zur ausweitung der regelmaessigen konsultationen und
der zusammenarbeit in sicherheitsfragen gefasst werden.
angesichts der einrichtung eines neuen ksze-forums
fuer die zusammenarbeit im sicherheitsbereich sind
ihrer auffassung nach beschluesse zur staerkung der
faehigkeit der ksze, konflikte zu verhindern, krisen
zu bewaeltigen und streitigkeiten friedlich beizulegen,
von groesster bedeutung.
sie unterstuetzten den auf dem folgetreffen von helsinki
zur diskussion stehenden vorschlag, wonach sich
die ksze zu einer regionalen abmachung nach kapitel
viii der charta der vereinten nationen erklaeren
soll. die minister waren der ansicht, dass die ksze
befugt sein solle, friedenserhaltende
operationen unter ihrer eigenen verantwortung einzuleiten
und durchzufuehren.
2.
in dem masse, wie die weu ihre operationellen faehigkeiten
im einklang mit der maastrichter erklaerung weiterentwickelt,
sind wir bereit, je nach den umstaenden des betreffenden
falles und nach massgabe unserer eigenen verfahren
die wirksame durchfuehrung von konfliktverhuetung- und
krisenbewaeltigungsmassnahmen einschliesslich friedenserhaltender
aktivitaeten der ksze oder des sicherheitsrats der
vereinten nationen zu unterstuetzen. dies wird unbeschadet
moeglicher beitraege anderer ksze-staaten und anderer
organisationen zu diesen aktivitaeten geschehen.
3.
die minister begruessten die vom ksze-rat in berlin
und prag gefassten beschluesse bezueglich der beziehungen
zwischen der ksze und anderen sich gegenseitig verstaerkenden
europaeischen und transatlantischen organisationen
einschliesslich der weu. sie erklaerten, die weu sei
bereit, sich gemeinsam mit der europaeischen union in
vollem umfang am aufbau der europaeischen sicherheitsarchitektur
zu beteiligen.
ferner bekraeftigten sie ihre ueberzeugung, dass das
atlantische buendnis eine der unverzichtbaren grundlagen
der europaeischen sicherheit bildet. sie begruessten
den derzeitigen reformprozess in der nato, der auf
die schaffung einer tragfaehigen neuen transatlantischen
partnerschaft abzielt.
4.
die minister begruessten die auf der ausserordentlichen
kse-konferenz am 5.juni 1992 in oslo erreichte vereinbarung,
welche die grundlage fuer das inkrafttreten des kse-vertrags
bietet, der nach wie vor ein wesentliches ziel ihrer
bemuehungen im bereich der ruestungskontrolle darstellt.
die uneingeschraenkte und wirksame durchfuehrung des
vertrags wird die stabilitaet erhoehen und einer neuen
kooperativen sicherheitsordnung in europa den weg
ebnen. sie fordern die neuen vertragsstaaten auf,
seine ratifizierung noch vor dem ksze-gipfeltreffen
in helsinki sicherzustellen.
die minister halten es fuer sehr wichtig, dass rechtzeitig
zum gipfeltreffen in helsinki ein uebereinkommen
ueber die begrenzung der personalstaerken der
land- und luftstreitkraefte (kse 1a) geschlossen und der
vertrag ueber den offenen himmel durchgefuehrt wird.
sie erklaerten erneut, dass sie sich fuer ein baldiges
inkrafttreten des vertrags ueber den offenen himmel
einsetzen, und forderten andere ksze-staaten auf,
dem vertrag im einklang mit seinen bestimmungen
beizutreten.
5.
die minister begruessten die kuerzlich von den betroffenen
staaten ergriffenen massnahmen, durch die das inkrafttreten
des start-vertrags ermoeglicht werden soll, sowie
die am 17.juni in washington erreichte wichtige
vereinbarung zwischen den vereinigten staaten und
russland ueber weitere reduzierungen im strategischen
bereich.
6.
die minister verwiesen erneut darauf, dass die praesenz
auslaendischer streitkraefte im hoheitsgebiet eines
souveraenen staates die ausdrueckliche zustimmung
dieses staates erfordert. sie betonten, dass es wichtig
sei, in den laufenden verhandlungen rasch zeitplaene
fuer den abzug auslaendischer truppen aus dem hoheitsgebiet
der baltischen staaten aufzustellen.
7.
die minister brachten die ueberzeugung zum ausdruck,
dass ein uebereinkommen ueber chemische waffen in den
naechsten monaten erreicht werden kann. sie sind
zuversichtlich, dass dieses uebereinkommen in bezug
auf die weltweite multilaterale ruestungskontrolle
eine wichtige vorreiterrolle spielen kann, und appellieren
an alle mitgliedstaaten der abruestungskonferenz,
den sich herausbildenden konsens zu unterstuetzen.
sie brachten erneut ihre feste absicht zum ausdruck,
zu den urspruenglichen unterzeichnern dieses uebereinkommens
zu zaehlen, und fordern alle anderen staaten auf,
es ihnen gleichzutun.
8.
die weu-mitgliedstaaten bekraeftigten ihre entschlossenheit,
weiterhin zur schaffung einer neuen friedensordnung
in europa beizutragen, die im einklang mit der charta
von paris auf zusammenarbeit beruhen wird. die minister
hoben in diesem zusammenhang den wertvollen beitrag
des nakr hervor. vor diesem hintergrund hat die
weu die aussen- und die verteidigungsminister acht
staaten zentraleuropas zu einer sondertagung auf
ministerebene eingeladen, die noch im
laufe dieses tages stattfinden wird. die weu und
die eingeladenen staaten beabsichtigen, ihre konsultationen
und ihre zusammenarbeit im rahmen der neuen europaeischen
sicherheitsstruktur zu verstaerken.

durchfuehrung der erklaerung von maastricht

9.
die minister hoben die grundlegende bedeutung des
vertrags ueber die europaeische union hervor und sehen
der weiteren ausarbeitung der gemeinsamen
aussen- und sicherheitspolitik auf der tagung des europaeischen
rates in lissabon erwartungsvoll entgegen. sie eroerterten
die fortschritte, die im einklang mit der von den
weu-mitgliedstaaten auf der tagung des europaeischen
rates im dezember 1991 in maastricht angenommenen
erklaerung bei der entwicklung der rolle der weu
als verteidigungskomponente der europaeischen union
und als instrument zur staerkung des europaeischen
pfeilers der atlantischen allianz erzielt wurden.
10.
die minister bekraeftigten, wie wichtig es ist, dass
die weu im einklang mit ihrer maastrichter erklaerung
enge arbeitsbeziehungen zur europaeischen union und
zum atlantischen buendnis herstellt. sie verabschiedeten
einen bericht ueber die praktischen massnahmen, die
erforderlich sind, damit die weu diese beziehungen
entwickeln kann. sie baten den staendigen rat, dem
rat der zwoelf sowie dem nordatlantikrat konkrete
massnahmen vorzuschlagen, mit denen die herbeifuehrung
einer engen zusammenarbeit zwischen den jeweiligen
sekretariaten erleichtert werden soll.
11.
die minister nahmen einen bericht des generalsekretaers
ueber die fortschritte bezueglich der verlegung des
rates und des generalsekretariats der weu von london
nach bruessel entgegen. sie wiesen den staendigen
rat und den generalsekretaer an, zuegig die noetigen
vorkehrungen zu treffen, damit die verlegung im
januar 1993 abgeschlossen werden kann.
12.
die minister nahmen einen bericht des generalinspekteurs
der bundeswehr ueber die treffen der stabschefs entgegen.
die minister vereinbarten, dass die stabschefs zweimal
jaehrlich vor den ordentlichen tagungen des ministerrates
sowie erforderlichenfalls ad hoc zusammentreten
sollen. ferner kamen die minister ueberein, dass nach
der verlegung des rates und des sekretariats nach
bruessel den nationalen delegationen auch militaers
mit der aufgabe zur seite gestellt werden koennten,
fuer den rat stellungnahmen zu erarbeiten und ihn
zu beraten, den planungsstab ueber die ansichten
der stabschefs zu unterrichten sowie die fachliche
qualitaet der arbeit des planungsstabs zu ueberwachen.
13.
die weu-minister begruessten den von den verteidigungsministern
der iepg auf ihrer osloer tagung am 6.maerz 1992
gefassten beschluss, die kuenftige rolle der iepg in
der europaeischen sicherheitsarchitektur zu analysieren.
dies ist eine positive entwicklung, die uneingeschraenkt
mit dem von den weu-mitgliedstaaten in maastricht
beschlossenen ziel im einklang steht, eine verstaerkte
zusammenarbeit im ruestungsbereich im hinblick auf
die gruendung einer europaeischen ruestungsbehoerde
der weu naeher zu untersuchen. die weu-minister schlagen
vor, dass experten sowohl der weu als auch der iepg
diese frage eingehend pruefen, eine erste untersuchung
der rolle und der aufgaben einer moeglichen europaeischen
ruestungsbehoerde vornehmen sowie einen bericht zur
pruefung vorlegen.
14.
die weu-minister begruessten den am 25. mai auf der
bruesseler tagung der verteidigungsminister der eurogroup
gefassten beschluss, neben anderen optionen und falls
die noetigen voraussetzungen erfuellt sind, die moeglichkeit
zu pruefen, ob der weu einige oder alle der derzeitigen
aufgaben der eurogroup, fuer die noch bedarf besteht,
uebertragen werden koennen.
15.
die minister nahmen mit befriedigung die betraechtlichen
fortschritte zur kenntnis, die in bezug auf die
errichtung eines experimentellen weu-satellitenzentrums
in torrejon (spanien) erzielt wurden, dies sei ein
konkretes beispiel fuer die staerkung der operationellen
rolle der weu, und sie saehen der noch fuer dieses
jahr geplanten offiziellen einweihung erwartungsvoll
entgegen. ferner nahmen sie zur kenntnis, dass der
auftrag fuer die realisierbarkeitsstudie in bezug
auf das hauptsystem (main system feasibility study)
an ein konsortium von firmen aus weu-mitgliedstaaten
unter der fuehrung eines deutschen unternehmens vergeben
worden ist.

aktivitaeten der arbeitsgruppen

16.
im bereich der verifikation stellten die minister
mit befriedigung fest, dass eine reihe von regeln
fuer den einsatz multinationaler teams im kse-rahmen
von der weu erarbeitet und anschliessend im buendnis
angenommen worden sind. dies war seit der maastrichter
erklaerung das erste beispiel fuer die einbringung
von in der weu vereinbarten gemeinsamen positionen
in den konsultationsprozess der nato.
17.
unter beruecksichtigung der bereits erzielten fortschritte
einigten sich die minister grundsaetzlich auf eine
realisierbarkeitsstudie mit dem ziel, die kostenguenstigste
moeglichkeit fuer die gemeinsame durchfuehrung des
vertrags ueber den offenen himmel durch die mitgliedstaaten
aufzuzeigen. sie beauftragten die expertengruppe,
die grundlagen fuer die studie zu vereinbaren, die
optionen aufzuzeigen, die einer weiteren pruefung
wert sind, sowie die kostenfrage zu pruefen, damit
sie auf ihrer naechsten ordentlichen tagung einen
beschluss zur fortsetzung der studie fassen koennen.
sie hoben die bereitschaft der weu hervor, zu einem
spaeteren zeitpunkt mit dritten zusammenzuarbeiten,
und begruessten in diesem zusammenhang die kontakte,
die mit anderen europaeischen buendnispartnern sowie
mit der russischen foederation - russland stattgefunden
haben. sie vereinbarten, dass experten die moeglichkeiten
einer verstaerkten zusammenarbeit mit der russischen foederation
- russland, die eine gemeinsame realisierbarkeitsstudie
und/oder einen versuchsueberflug umfassen koennte,
untersuchen sollen.
18.
die minister erklaerten erneut, dass die arbeit der
unterarbeitsgruppe mittelmeer zur sicherheit im
mittelmeerraum von grosser bedeutung ist. sie verabschiedeten
ein mandat fuer die einleitung eines schrittweisen,
abgestuften dialogs der weu mit den maghreb-staaten,
der den politischen entwicklungen sowohl in diesen
staaten als auch im mittelmeerraum rechnung traegt.

das weu-institut fuer sicherheitsstudien

19.
die minister nahmen mit befriedigung die aktivitaeten
des weu-instituts fuer sicherheitsstudien in paris
zur kenntnis. seine veroeffentlichungen, seminare
und kolloquien haetten zu einem vertieften verstaendnis
fuer die derzeitige entwicklung einer europaeischen
sicherheitsidentitaet sowie zur verbesserung der
beziehungen zwischen der weu und anderen europaeischen
staaten einen grossen beitrag geleistet.

ii.staerkung der operationellen rolle der weu

1.
im einklang mit dem in der maastrichter erklaerung
der weu-mitgliedstaaten vom 10. dezember 1991 enthaltenen
beschluss, die weu als verteidigungskomponente der
europaeischen union und als instrument zur staerkung
des europaeischen pfeilers der atlantischen allianz
auszubauen, haben die weu-mitgliedstaaten zur staerkung
der operationellen rolle der weu geeignete aufgaben,
strukturen wie auch mittel geprueft und festgelegt,
die insbesondere einen weu-planungsstab und der
weu zugeordnete militaerische einheiten umfassen.
2.
die weu-mitgliedstaaten erklaeren sich bereit, militaerische
einheiten des gesamten spektrums ihrer konventionellen
streitkraefte fuer unter der befehlsgewalt der weu
durchgefuehrte militaerische aufgaben zur verfuegung
zu stellen.
3.
beschluesse zum einsatz von der weu zugeordneten
militaerischen einheiten werden vom rat der weu im
einklang mit den bestimmungen der charta der vereinten
nationen gefasst.
ueber die teilnahme an bestimmten operationen entscheiden
die mitglieder nach wie vor als souveraene staaten
entsprechend ihrer jeweiligen verfassung.
4.
militaerische einheiten der weu-mitgliedstaaten,
die unter der befehlsgewalt der weu eingesetzt werden,
koennten neben ihrem beitrag zur gemeinsamen verteidigung
in uebereinstimmung mit artikel 5 des washingtoner
vertrags bzw. artikel v des geaenderten bruesseler
vertrags auch fuer folgende zwecke eingesetzt werden:
- humanitaere aufgaben und rettungseinsaetze,
- friedenserhaltende aufgaben,
- kampfeinsaetze bei der krisenbewaeltigung, einschliesslich
massnahmen zur herbeifuehrung des friedens.
5.
die planung und durchfuehrung dieser aufgaben muss
in vollem umfang mit den fuer die kollektive verteidigung
aller buendnispartner erforderlichen militaerischen
vorkehrungen vereinbar sein.
6.
die militaerischen einheiten werden sich aus streitkraeften
der weu-mitgliedstaaten, einschliesslich streitkraeften
mit nato-aufgaben - in diesem fall nach konsultationen mit der
nato - zusammensetzen und multinational organisiert
werden sowie aus einheiten aller teilstreitkraefte
bestehen.
7.
alle weu-mitgliedstaaten werden bald angeben, welche
ihrer militaerischen einheiten und staebe sie der
weu fuer deren verschiedene potentielle aufgaben
bereitstellen wuerden. falls bereits aus streitkraeften
der weu-staaten gebildete multinationale truppenteile
bestehen oder geplant sind, koennten diese einheiten
mit zustimmung aller an ihnen beteiligten staaten
fuer einsaetze unter der befehlsgewalt der weu zur
verfuegung gestellt werden.
8.
die weu-mitgliedstaaten beabsichtigen, geeignete
faehigkeiten zu entwickeln und zu ueben, damit militaerische
einheiten der weu zur erfuellung dieser aufgaben
zu land, zur see oder aus der luft eingesetzt werden
koennen.
9.
vorbehaltlich praktischer hindernisse wird am 1.
oktober 1992 ein planungsstab eingerichtet, der
dem rat unterstehen wird. er wird seinen sitz gemeinsam
mit dem generalsekretariat in einem geeigneten gebaeude
in bruessel haben.
der rat hat heute generalmajor caltabiano (italienische
luftwaffe) zum ersten direktor des planungsstabs
ernannt.
der planungsstab wird fuer folgendes verantwortlich
sein:
- die vorbereitung von eventualfallplaenen fuer den
einsatz von streitkraeften unter der aegide der weu,
- erarbeitung von empfehlungen fuer die erforderlichen
fuehrungssysteme einschliesslich staendiger dienstanweisungen
fuer eventuell auszuwaehlende fuehrungsstaebe,
- fortschreibung einer liste der einheiten und kombinationen
von einheiten, die der weu fuer bestimmte operationen
zugewiesen werden koennten.
10.
der ministerrat billigte das mandat des planungsstabs.

iii. beziehungen zwischen der weu
und den anderen europaeischen mitgliedstaaten der
europaeischen union bzw. des atlantischen buendnisses

a.
im anschluss an die am 10. dezember 1991 im zusammenhang
mit dem vertrag ueber die europaeische union in maastricht
abgegebene erklaerung verwiesen die minister der
weu-staaten auf die folgenden grundlegenden prinzipien,
auf denen die beziehungen zwischen mitgliedstaaten
und assoziierten mitgliedstaaten beruhen sollten:
- beilegung ihrer meinungsverschiedenheiten mit
friedlichen mitteln im einklang mit den verpflichtungen aus
dem geaenderten bruesseler vertrag, aus dem nordatlantikvertrag
und aus der charta der vereinten nationen sowie
im einklang mit den nach den bestimmungen der schlussakte
von helsinki und der charta von paris eingegangenen
verpflichtungen und den anderen allgemein anerkannten
grundsaetzen und regeln des voelkerrechts,
- in uebereinstimmung mit der charta der vereinten
nationen verzicht auf die androhung oder anwendung
von gewalt in ihren beziehungen untereinander.
ferner hoben sie hervor, dass die sicherheitsgarantien
und verteidigungsverpflichtungen in den vertraegen,
welche die mitgliedstaaten innerhalb der westeuropaeischen
union und innerhalb des atlantischen buendnisses
miteinander verbinden, sich gegenseitig verstaerken und
von den unterzeichnern des teils iii der petersberg-erklaerung
bei streitigkeiten zwischen mitgliedstaaten einer
der beiden organisationen nicht geltend gemacht
werden.

b.
in ihrer maastrichter erklaerung vom 10. dezember
1991 schlugen die mitgliedstaaten der weu vor, dass
die staaten, die mitglieder der europaeischen union
sind, eingeladen werden, der weu zu den nach artikel xi
des geaenderten bruesseler vertrags zu vereinbarenden
bedingungen beizutreten oder, falls sie dies wuenschen,
beobachter zu werden. gleichzeitig wurden andere
europaeische mitgliedstaaten der nato eingeladen,
assoziierte mitglieder der weu nach modalitaeten
zu werden, die es ihnen ermoeglichen, an den taetigkeiten
der weu voll teilzunehmen.
im einklang mit teil iii der petersberg-erklaerung
kamen die minister ueberein, dass auf folgende punkte
hingewiesen werden sollte, wenn staaten, die daran
interessiert sind, eingeladen werden, mitglieder,
beobachter oder assoziierte mitglieder zu werden:

mitglieder

mitgliedstaaten der europaeischen union, die das
angebot zum beitritt zur weu angenommen haben, verpflichten
sich,
- im einklang mit den von allen weu-mitgliedstaaten
vertretenen grundsaetzen und wertvorstellungen den
bruesseler vertrag von 1948 in der am 23.oktober
1954 geaenderten fassung, seine protokolle und die
mit ihm zusammenhaengenden dokumente sowie die von
den mitgliedstaaten nach dem vertrag geschlossenen
uebereinkuenfte einzuhalten,
- die im einklang mit dem vertrag angenommenen uebereinkuenfte,
beschluesse und regeln sowie die erklaerungen beginnend
mit der erklaerung von rom vom 27.oktober 1984 zustimmend
zur kenntnis zu nehmen,
- die weu im einklang mit der am 10. dezember 1991
in der erklaerung ueber die rolle der weu und ihre
beziehungen zur europaeischen union und zum atlantischen
buendnis eingegangenen verpflichtung, die dem vertrag ueber
die europaeische union beigefuegt ist, zur verteidigungskomponente
der europaeischen union und als instrument zur staerkung
des europaeischen pfeilers der atlantischen allianz
auszubauen,
- den inhalt des teils iii der petersberg-erklaerung,
der teil des beitrittsprotokolls wird, uneingeschraenkt
anzuerkennen.

beobachter

mitgliedstaaten der europaeischen union, die das
angebot, beobachter zu werden, angenommen haben,
- koennen, obwohl sie keine vertragsparteien des
geaenderten bruesseler vertrags sind, unbeschadet
des artikels viii des geaenderten bruesseler vertrags
an den tagungen des weu-rates teilnehmen, auf antrag
der mehrheit der mitgliedstaaten oder der haelfte
der mitgliedstaaten einschliesslich der praesidentschaft
kann die teilnahme an ratstagungen auf vollmitglieder
beschraenkt werden,
- koennen zu tagungen von arbeitsgruppen eingeladen
werden,
- koennen auf antrag eingeladen werden, das wort
zu ergreifen,
- werden in bezug auf aufgaben, die der weu von
anderen foren und institutionen, deren mitglieder
sie bereits sind, uebertragen wurden, die gleichen
rechte und verantwortlichkeiten haben wie vollmitglieder.

assoziierte mitglieder

andere europaeische mitgliedstaaten des atlantischen
buendnisses, die das angebot, assoziierte mitglieder
der weu zu werden, angenommen haben, koennen, obwohl
sie keine vertragsparteien des geaenderten bruesseler
vertrags sind, vorbehaltlich folgender bestimmungen
und unbeschadet des
artikelsviii des geaenderten bruesseler vertrags in vollem
umfang an den tagungen des weu-rates, seiner arbeitsgruppen
und der nebenorgane teilnehmen:
- auf antrag der mehrheit der mitgliedstaaten oder
der haelfte der mitgliedstaaten einschliesslich der
praesidentschaft kann die teilnahme auf vollmitglieder
beschraenkt werden,
- sie werden durch staendige liaison-beziehungen
in die arbeit des planungsstabs einbezogen werden
koennen,
- sie werden in bezug auf aufgaben, die der weu
von anderen foren und institutionen, deren mitglieder
sie bereits sind, uebertragen wurden, die gleichen
rechte und verantwortlichkeiten haben wie vollmitglieder,
- sie werden das rederecht haben, ohne jedoch einen
beschluss blockieren zu koennen, fuer den ein konsens
unter den mitgliedstaaten erforderlich ist,
- sie koennen sich den beschluessen der mitgliedstaaten
anschliessen, sie werden an deren durchfuehrung teilnehmen
koennen, sofern nicht die mehrheit der mitgliedstaaten
oder die haelfte der mitgliedstaaten einschliesslich
der praesidentschaft etwas anderes beschliesst,
- sie werden an militaerischen operationen der weu,
fuer die sie streitkraefte bereitstellen, auf der
gleichen grundlage wie vollmitglieder teilnehmen,
- sie werden den inhalt von teil iii buchstabe a
der petersberg-erklaerung, der teil des assoziierungsdokuments
sein wird, in vollem umfang anerkennen,
- sie werden zum zweck des austausches von mitteilungen
betreffend tagungen und aktivitaeten, an denen sie
teilnehmen, an das fernmeldesystem (weucom) der
mitgliedstaaten angeschlossen,
- sie werden aufgefordert werden, zu den einzelnen
etats der organisation einen finanziellen beitrag
zu leisten.

weltraumaktivitaeten

aus praktischen gruenden werden weltraumaktivitaeten
bis zum ende der experimentellen phase des satellitenzentrums
im jahre 1995 auf die derzeitigen mitglieder beschraenkt
sein. waehrend dieser zeit werden die neuen mitglieder
und die assoziierten mitglieder fortlaufend ueber
die weltraumaktivitaeten der weu unterrichtet werden.
fuer assoziierte mitglieder werden geeignete vorkehrungen
getroffen werden, damit diese an spaeteren weltraumaktivitaeten
vom gleichen zeitpunkt an, zu dem beschluesse zur
fortsetzung dieser aktivitaeten gefasst werden, teilnehmen
koennen.

mandat

c.
die minister beauftragten den staendigen rat, die
aufnahme der gespraeche mit den betroffenen staaten
zu veranlassen.
die minister bekraeftigten den wunsch, die noetigen
vereinbarungen noch vor dem 31.dezember 1992 zu
schliessen.

erklaerung zur krise in jugoslawien

1.
die minister verwiesen erneut auf die von der gemeinschaft
und ihren mitgliedstaaten am 15. juni 1992 abgegebene
"erklaerung zu jugoslawien". sie brachten einmal
mehr ihre tiefe sorge ueber die fortdauer des konflikts
im ehemaligen jugoslawien zum ausdruck. insbesondere
bedauerten sie die verzweifelte humanitaere lage
und die fortgesetzte anwendung von gewalt in bosnien-herzegowina
(s.s. 656).
2.
die minister betonten, dass sofortige und umfassende
humanitaere hilfe insbesondere fuer die menschen in
bosnien-herzegowina dringend erforderlich ist. sie
unterstrichen ferner, wie wichtig es ist, die in
der resolution 758 des sicherheitsrats der vereinten
nationen vorgesehene sicherheitszone in und um sarajewo
einschliesslich des flughafens zu schaffen, und bekundeten
ihre unterstuetzung fuer die bemuehungen um die sicherung
einer solchen zone sowie um die wiedereroeffnung
des flughafens von sarajewo. sie begruessten und befuerworteten
die aktive beteiligung von mitgliedstaaten an dieser
operation.
3.
die minister hoben hervor, dass ihre staaten entschlossen
sind, die fortgesetzte gewaltanwendung sowie die
missachtung von ksze-verpflichtungen und grundlegenden
menschenrechtsnormen nicht hinzunehmen. in diesem
zusammenhang erinnerten sie an die von der ksze
kuerzlich gefassten beschluesse.
4.
die minister appellierten an alle betroffenen parteien,
die kampfhandlungen unverzueglich einzustellen und
sich an die waffenstillstandsvereinbarungen zu halten.
sie verwiesen erneut darauf, dass gebietsgewinne
oder -veraenderungen, die durch gewalt herbeigefuehrt
werden, unannehmbar sind und von der voelkergemeinschaft
nicht anerkannt werden. sie bekraeftigten ferner,
dass die menschenrechte und grundfreiheiten auch
nationaler und ethnischer gruppen wirksam geschuetzt
werden muessen.
5.
die minister betonten erneut, dass sie die operation
der vereinten nationen zur wahrung des friedens
in kroatien in vollem umfang unterstuetzen. alle
elemente des friedensplans der vereinten nationen
muessen genauestens beachtet und uneingeschraenkt
umgesetzt werden.
6.
die minister brachten erneut ihre nachdrueckliche
unterstuetzung fuer die konferenz ueber jugoslawien
einschliesslich der bemuehungen der europaeischen gemeinschaft
im rahmen der gespraeche ueber eine verfassung fuer
bosnien-herzegowina zum ausdruck.
7.
die minister erklaerten ferner, dass ihre staaten
entschlossen sind, die resolution 757 des sicherheitsrats
der vereinten nationen in vollem umfang einzuhalten
und die in ihr enthaltenen sanktionen vollstaendig
umzusetzen. in diesem zusammenhang stellten sie
fest, dass der sicherheitsrat der vereinten nationen
beschlossen hat, erforderlichenfalls umgehend weitere
schritte - unter anderem auf der grundlage des kapitels
vii der charta der vereinten nationen - zur herbeifuehrung
einer friedlichen loesung im einklang mit seinen
einschlaegigen resolutionen zu pruefen.
8.
die minister erklaerten, dass die weu bereit ist,
im rahmen ihrer moeglichkeiten einen beitrag zur
wirksamen umsetzung von resolutionen des sicherheitsrats
der vereinten nationen im zusammenhang mit dem konflikt
im ehemaligen jugoslawien zu leisten. sie beauftragten
eine aus vertretern der aussen- und der verteidigungsministerien
zusammengesetzte ad-hoc-gruppe, die moeglichkeiten
der weu zu pruefen, an der umsetzung der einschlaegigen
resolutionen des sicherheitsrats der vereinten nationen
mitzuwirken.

erklaerung der ausserordentlichen tagung des
weu-ministerrates und der staaten zentraleuropas

1.
auf einladung der deutschen praesidentschaft der
westeuropaeischen union trafen sich die aussen- und
die verteidigungsminister belgiens, bulgariens,
deutschlands, estlands, frankreichs, italiens, lettlands,
litauens, luxemburgs, der niederlande, polens, portugals,
rumaeniens, spaniens, ungarns, der tschechoslowakei
und des vereinigten koenigreichs am
19. juni 1992 in bonn, um ihre entschlossenheit
zu bekunden, den umfang der beziehungen zu erweitern,
die auf die entscheidung des bruesseler ministerrates
vom april 1990 hin aufgenommen wurden.
2.
die minister waren sich darin einig, dass angesichts
der umwaelzungen der letzten jahre in europa die
intensivierung der beziehungen zwischen der weu
und den staaten zentraleuropas zur stabilitaet und
zur errichtung einer neuen friedensordnung in europa
beitragen wird, die auf partnerschaft und zusammenarbeit,
mehr sicherheit und groesserem vertrauen sowie auf
abruestung beruht.
3.
die minister begruessten die vom ksze-rat in berlin
und prag gefassten beschluesse ueber die beziehungen
zwischen der ksze und anderen europaeischen und transatlantischen
organisationen, die sich gegenseitig staerken, einschliesslich
der weu. sie wiesen darauf hin, dass sicherheit im
weitesten sinne nicht nur militaerische, sondern
auch politische aspekte, die achtung der menschenrechte
und grundfreiheiten sowie wirtschaftliche, soziale
und oekologische aspekte einschliesst.
4.
die minister bestaetigten, dass die weu in uebereinstimmung
mit den vom europaeischen rat im dezember 1991 in
maastricht gefassten beschluessen einen der wesentlichen
bestandteile der kuenftigen europaeischen sicherheitsarchitektur
darstellen wird. in diesem zusammenhang stellten
sie fest, dass die petersberg-erklaerung folgenden
passus enthaelt:
"in dem masse, wie die weu ihre operationellen faehigkeiten
im einklang mit der maastrichter erklaerung weiterentwickelt,
sind wir bereit, je nach den umstaenden des betreffenden
falles und nach massgabe unserer eigenen verfahren
die wirksame durchfuehrung von konfliktverhuetung- und
krisenbewaeltigungsmassnahmen einschliesslich friedenserhaltender
aktivitaeten der ksze oder des sicherheitsrats der
vereinten nationen zu unterstuetzen. dies wird unbeschadet
moeglicher beitraege anderer ksze-staaten und anderer
organisationen zu diesen aktivitaeten geschehen."
5.
die intensivierung der beziehungen der weu zu bulgarien,
estland, lettland, litauen, polen, rumaenien, der
tschechoslowakei und ungarn soll die besonderen
beziehungen widerspiegeln, die zwischen diesen laendern
und der europaeischen union und ihren mitgliedstaaten
bereits bestehen und sich noch entwickeln. andere
geeignete formen der zusammenarbeit koennen je nach
bedarf und nach massgabe der entwicklung dieser beziehungen
eingefuehrt werden.
6.
die minister fuehrten einen eingehenden meinungsaustausch
ueber den ausbau der zusammenarbeit zwischen der
weu und diesen laendern. sie beschlossen, die bestehenden
beziehungen durch eine strukturierung des dialogs,
der konsultationen und der zusammenarbeit zu verstaerken.
schwerpunkt der konsultationen werden die sicherheitsarchitektur
und die stabilitaet in europa, die zukuenftige entwicklung
der ksze sowie ruestungskontrolle und abruestung,
insbesondere die umsetzung des kse-vertrags und
des vertrags ueber den offenen himmel sowie des wiener
dokuments 1992, sein. die ereignisse in europa und
in den nachbarregionen werden fuer die teilnehmer
von besonderem interesse sein.
auf diese weise werden die zentraleuropaeischen partner
der weu sich mit der kuenftigen sicherheits- und
verteidigungspolitik der europaeischen union vertraut
machen koennen und neue moeglichkeiten der zusammenarbeit
mit der verteidigungskomponente der union und dem
europaeischen pfeiler des atlantischen buendnisses,
so, wie sie sich nach und nach entwickeln, finden.
7.
die aussen- und die verteidigungsminister haben die
folgenden konkreten massnahmen beschlossen:
- die aussen- und die verteidigungsminister werden
einmal jaehrlich zusammentreffen. weitere treffen
auf ministerebene koennen einberufen werden, falls
die umstaende dies erfordern.
- zwischen dem staendigen rat der weu und den botschaftern
der betreffenden laender wird ein konsultationsforum
eingerichtet. dieses forum tritt mindestens zweimal
jaehrlich am sitz der weu zusammen.
- diese treffen werden gelegenheit bieten, die umsetzung
der beschlossenen massnahmen zu ueberwachen und gegebenenfalls
vorschlaege zur einbeziehung weiterer felder der
zusammenarbeit zu machen.
- die sicherheitspolitischen konsultationen auf
ministerebene und auf ebene des staendigen rates
der weu/der botschafter koennen durch treffen mit
einer ad-hoc-troika der weu auf ebene der hohen
beamten ergaenzt werden.
- folgende initiativen werden fortgesetzt und gefoerdert:
- regelmaessiger austausch von unterlagen und informationen,
- verstaerkte zusammenarbeit zwischen dem weu-institut
fuer sicherheitsstudien und den entsprechenden stellen
der betreffenden laender. es werden vermehrt seminare
und kolloquien veranstaltet. das stipendienprogramm
wird fortgesetzt.
8.
die minister sprachen sich fuer den ausbau der beziehungen
zwischen der versammlung der weu und den parlamenten
der betreffenden laender aus.
9.
diese im rahmen der weu mit den staaten zentraleuropas
durchgefuehrten massnahmen und aehnliche bemuehungen
im rahmen des buendnisses werden einander ergaenzen
und verstaerken.

erklaerung der ausserordentlichen tagung des
weu-ministerrates und der staaten zentraleuropas
zu berg-karabach

die minister sind ueber die fortdauer der kampfhandlungen
in berg-karabach tief besorgt. sie bekraeftigen ihren
appell an die konfliktparteien, umgehend einen wirksamen
waffenstillstand herbeizufuehren und zusaetzliche
schritte einschliesslich des rueckzugs aus besetzten
gebieten zu unternehmen. jede handlung, die sich
gegen die territoriale unversehrtheit eines staates
in der absicht richtet, politische ziele durch gewalt
und im widerspruch zu den prinzipien der ksze zu
erreichen, ist unannehmbar.
die minister begruessen mit nachdruck den friedensprozess,
der auf der tagung des ksze-ministerrats am 24.maerz
1992 in helsinki eingeleitet wurde. sie wuerdigen
die initiative, zwei vorlaeufige treffen in rom durchzufuehren.
sie bedauern, dass aus einer reihe von gruenden, darunter
die nichtteilnahme einer der betroffenen parteien,
auf den treffen noch nicht die fuer den erfolg der
friedenskonferenz von minsk erforderlichen voraussetzungen
geschaffen wurden. die gegenwaertigen anstrengungen
muessen jetzt verstaerkt werden, damit die friedenskonferenz
von minsk wie geplant am 23.juni 1992 einberufen
werden kann.
alle betroffenen parteien werden dringend aufgefordert,
diesen prozess mit dem ziel fortzusetzen, weiteres
blutvergiessen in berg-karabach zu verhindern und eine
gerechte und dauerhafte politische loesung herbeizufuehren.