vor dem Deutschen Bundestag am 17. März 2005 in Berlin:
- Bulletin 22-1
- 17. März 2005
"Aus Verantwortung für unser Land: Deutschlands Kräfte stärken"
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Vor fast genau zwei Jahren habe ich im Deutschen Bundestag die Agenda 2010 vorgestellt. Die Agenda 2010 ist die Antwort auf zwei große Herausforderungen, denen unsere Gesellschaft wie viele andere Gesellschaften in Europa ausgesetzt ist:
zum Ersten der Herausforderung, die mit der Globalisierung unserer Wirtschaft und damit der Globalisierung des Wirtschaftens zusammenhängt, und
zum Zweiten einem radikal veränderten Altersaufbau in unserer Gesellschaft.
Mir liegt daran, dass klar wird: Die Agenda 2010 ist ein Instrument, um unter veränderten Bedingungen Sozialstaatlichkeit und damit den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu sichern. Sie ist ein notwendiges Instrument; denn der Zusammenhalt unserer Gesellschaft lässt sich nur dann sichern, wenn wir zu Veränderungen in der Politik bereit sind. Die Veränderung schafft die Möglichkeit des Bewahrens; denn das, was über Generationen in Deutschland von einer jetzt älter gewordenen Generation aufgebaut worden ist, hat es verdient, bewahrt zu werden.
Aber genauso klar muss sein – angesichts der letzten Debatten muss das immer wieder deutlich gemacht werden –: Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist kein Luxus, den man in schwieriger werdenden Zeiten beiseite schaffen könnte.
Solidarität in einer Gesellschaft – das Einstehen der Starken für die Schwachen, der Gesunden für die Kranken und der Jungen für die Alten – ist gewiss eine Tugend. Sie ist aber zugleich auch Voraussetzung des ökonomischen Erfolgs in den entwickelten Gesellschaften Europas.
Wer den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft infrage stellt, wer soziale Kohäsion als überflüssiges Zierwerk in guten Zeiten betrachtet, der stellt eben nicht nur wichtige Errungenschaften von Politik und Gesellschaft in unserem Land infrage, nein, er ist vielmehr dabei, den inneren Frieden zu zerstören. Der innere Frieden ist nicht zuletzt ein ökonomisches Datum, eine Voraussetzung auch dafür, erfolgreich und effizient zu produzieren.
Die Agenda 2010 ist gewiss ein anspruchsvolles Reformprogramm, das – der Name bringt das schon zum Ausdruck – weit über die gegenwärtige Legislaturperiode hinausreicht. Die Agenda 2010 will Wirklichkeit gestalten und sie will verändern. Sie ist deshalb mit einem Reformbegriff verbunden, der sich eben nicht in Gesetzesbeschlüssen – ob im Bundestag oder Bundesrat – erschöpft, sondern bei dem es darum geht, die Wirklichkeit in Deutschland zu verändern. Deshalb ist es so wichtig, dass als Teil der Reformen, die mit dem Begriff "Agenda 2010" bezeichnet werden, nicht zuletzt die Umsetzung dieser Reformen gemeint ist und keineswegs nur das Beschließen von entsprechenden Gesetzen.
Der Gesetzesbeschluss – so begriffen bei der Gesundheitsreform, bei der Rentenreform, vor allen Dingen aber bei der Arbeitsmarktreform – ist die Voraussetzung für den Reformprozess; er ist der Anfang, aber keineswegs dessen Ende.
Bevor ich darauf eingehe, welche Wirkungen die Agenda 2010 entfaltet hat, ist es schlicht unumgänglich, Bemerkungen zur Lage auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Es ist gar keine Frage, dass die Zahlen, mit denen wir konfrontiert worden sind, uns alle bedrücken müssen. Mehr als fünf Millionen Arbeitslose, die im Februar gezählt worden sind, sind die ernsthafteste Herausforderung, vor der unsere Gesellschaft steht.
Aber klar muss auch sein: Gerade wenn man das als ernsthafte Herausforderung begreift – und das tun wir alle –, dann ist es erforderlich, aufklärerisch tätig zu werden, was denn diese Zahlen im Einzelnen begründet. Wir haben steigende Zahlen der Erwerbstätigen. Wir rechnen 2005 mit mehr als 300.000 zusätzlichen Erwerbstätigen. 2004 waren es 140.000. Ich erwähne das nicht, um die andere Zahl zu relativieren, die ich genannt habe. Ich sage aber, dass der Reformprozess, den wir in Gang gesetzt haben und der in etlichen Bereichen gerade zwei Monate alt ist, gleichwohl zu greifen beginnt.
Es bleibt dabei: Niemand darf über die Zahl von über fünf Millionen gezählten Arbeitslosen hinwegsehen oder sie sogar zu bagatellisieren versuchen. Es ist wichtig, den Menschen in Deutschland, die nicht zuletzt wegen dieser Zahl Verunsicherung spüren, zu erklären, wie sie denn zustande kommt. Allein im Januar dieses Jahres sind 360.000 Menschen zusätzlich in die Arbeitslosenstatistik gekommen. Das waren nun keineswegs neue Arbeitslose, sondern es waren Menschen, die bislang in der Sozialhilfestatistik geführt worden sind. Es waren Menschen, die – obwohl erwerbsfähig – keinerlei Angebote an Erwerbsarbeit bekommen haben. In den großen Städten Deutschlands ist die Zahl der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger – das ist eine Zahl des Statistischen Bundesamtes, nicht meine – im Durchschnitt um sage und schreibe 95 Prozent reduziert worden. Dies sind Menschen, die keine Arbeit hatten und die man in die Sozialhilfe gedrängt hatte, ohne ihnen eine Perspektive zu geben. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gelingt es uns zunächst, deutlich zu machen, dass wir sie als Menschen begreifen, die nicht vergessen sind, als Menschen begreifen, die wir brauchen und denen wir über Qualifizierung und Angebote eine Perspektive für ein Leben ohne staatliche Unterstützung geben wollen.
Ich weiß, dass das ein ungemein schwieriger Prozess sein wird. Aber es ist einer, der schon aus dem Grund unternommen werden muss, weil die Hälfte dieser Menschen Jugendliche unter 25 Jahre sind. Es kann doch nicht richtig sein, dass wir sie einfach in der Sozialhilfe abgedrängt liegen lassen, zwar notdürftig versorgt, aber ohne Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben. Ich will das jedenfalls nicht.
Wir haben mit den Reformen, die gemeinhin als "Hartz-Reformen" bezeichnet werden, den ernst gemeinten und ernsthaften Versuch gemacht, diese und andere Menschen in die Arbeitsmärkte einzugliedern. Wir setzen auf das Prinzip des Förderns, aber auch des Forderns. Diejenigen, um die es geht, werden Angebote erhalten – es sind nicht immer solche, die sie erwarten –, das zu tun, zu dem sie in der Lage sind, um für sich und ihre Familien ein Einkommen und Auskommen durch Arbeit zu schaffen. Wir haben deutlich gemacht, dass zumutbare Arbeit in Deutschland auch von denjenigen geleistet werden muss, die sich in Deutschland legal aufhalten. Das werden wir durchsetzen. Die Hartz-Reformen, die wir eingeleitet haben, sind zu genau diesem Zweck gemacht worden.
In diesem Zusammenhang ein Wort zur Bundesagentur für Arbeit: Die frühere Bundesanstalt für Arbeit mit mehr als 90.000 Beschäftigten war eine Organisation, bei der zehn Prozent derer, die dort tätig gewesen sind, mit Vermittlung in den Arbeitsmarkt beschäftigt waren, 90 Prozent der dort Tätigen dagegen mit der Verwaltung von Arbeitslosigkeit. Das war kein Zustand, der aufrechterhalten werden konnte. Die Zusammenlegung der beiden sozialen Systeme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat den Zweck, diesen Zustand zu beenden. Man kann ihn nur beenden, wenn sich die Art und Weise, wie diese Agentur arbeitet, von Grund auf ändert, wenn Vermittlung und nicht Betreuung im Vordergrund steht.
Wir sind vorangekommen. Im Januar mussten Hunderttausende von Anträgen auf Arbeitslosengeld II geprüft und beschieden werden. Erinnern wir uns: Manch einer hat geglaubt, dass das von denen, die in der Agentur beschäftigt sind, nicht zu leisten sei. Aber es ist doch geleistet worden. Ich finde, an dieser Stelle ist auch ein Wort des Dankes wegen des Arbeitseinsatzes dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angebracht.
Wir werden erreichen, dass die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den Agenturen vor Ort besser als in der Vergangenheit wird. Aber auch das ist eine Umstellung, die bewältigt werden muss. Wir werden und wir müssen erreichen, dass sich die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – es sind über 90.000 – ändert, dass sie wegkommen von Betreuung und hinkommen zur aktiven Vermittlung derer, die ihnen anvertraut sind.
In diesem Zusammenhang Folgendes: Es ist leicht, über diejenigen zu lästern, die diese Arbeit zu tun haben. Ich kenne nicht viele Unternehmen großen Zuschnitts, die eine so gewaltige Umstellung dessen, was sie Kerngeschäft nennen, in dieser Zeit mit diesen Erfolgen erreicht haben. Ich wiederhole: Ich kenne nicht viele Unternehmen.
Wer über den Arbeitsmarkt spricht, muss über Ausbildung in Deutschland reden. Wir haben in diesem Haus vielfach darüber diskutiert und auch gestritten. Wir sind schließlich dazu gekommen, zu sagen: Es ist nicht zuletzt die Verantwortung der Wirtschaft, für den eigenen Nachwuchs zu sorgen. Lasst mich deutlich sagen: Wer nicht ausbildet, sägt sich ökonomisch den Ast ab, auf dem er morgen zu sitzen hat.
Ich bin froh darüber, dass es durch eine Kraftanstrengung, und zwar eine gemeinsame von Regierung und Wirtschaft, gelungen ist, die Zahl der Ausbildungsverträge auch in den Betrieben deutlich zu steigern. Ich bin froh darüber, dass es uns gelungen ist, allen, die ausbildungsfähig sind, auch ein Angebot zu machen. Dieser Prozess muss weitergehen. Die Aufgabe, Ausbildungsplätze zu schaffen, ist nicht zu Ende seit dem letzten Jahr; sie beginnt in diesem Jahr, und zwar heute und morgen.
Ich bin all denen, die sich auf der Seite der Wirtschaft wie auf der Seite der Politik, insbesondere dem Präsidenten des DIHK und – lassen Sie mich das so sagen – Franz Müntefering, die Mühe gemacht haben, dankbar für den Erfolg, der in diesem Pakt steckt. Dieser Erfolg ist erzielt worden und er ist gewiss nicht durch Sie von der Opposition zustande gekommen. Es ist ein Erfolg und wir müssen daran anknüpfen.
Wir haben im Zusammenhang mit der Agenda dann darüber zu reden, was denn aus den Reformen im Gesundheitssektor geworden ist. Wenn man sich das einmal anschaut, dann stellt man doch fest, dass das, was wir übrigens gemeinsam gemacht haben – das wird ja gelegentlich gerne vergessen; jedenfalls dann, wenn es eng wird –, positive Wirkungen entfaltet hat. Damit komme ich zu den Krankenkassen, denn wir müssen darüber reden, wie wir es hinbekommen, dass die richtigen Konsequenzen gezogen werden. In 2003 haben die Krankenkassen einen Verlust von nahezu drei Milliarden Euro gemacht, in 2004 – das steht inzwischen fest – einen Gewinn von vier Milliarden Euro. Ich sage hier ohne Wenn und Aber: Dieser Gewinn von vier Milliarden Euro muss zu großen Teilen in Form von Beitragssenkungen und damit in Form von Senkung der Lohnzusatzkosten weitergegeben werden. Er muss weitergegeben werden in Form von Beitragssenkungen und nicht – das sage ich bewusst, obwohl ich zu Neid nun wirklich unfähig bin – in Form einer Erhöhung der Gehälter der Kassenvorstände.
Es wird – das ist auch ein gemeinsamer Beschluss; ich hoffe, wir vertreten ihn auch gemeinsam – zum 1. Juli dieses Jahres zur Umfinanzierung bei Krankengeld und Zahnersatz kommen. Das ist aber Teil der Gesundheitsreform und wird dazu führen, dass die Betriebe erneut 4,5 Milliarden Euro an Lohnzusatzkosten weniger zahlen müssen. Ich hoffe, das wird dort auch bemerkt und zu Einstellungen führen.
Es ist ja interessant, dass dann, wenn, wie in diesem Fall, die eine Forderung erfüllt wurde, sogleich die nächste nachgeschoben wird. Das kann doch nicht sein. Die Unternehmen haben, wenn ich in diesem Bereich alles zusammennehme, fast zehn Milliarden Euro an potenziellen Lohnzusatzkosten einsparen können. Das führt zu verbesserter Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, auch und gerade der mittelständischen. Die Folge davon dürfen doch nicht Verlagerungsandrohungen sein, sondern die Antwort darauf muss sein, dass mehr Einstellungen vorgenommen werden.
Zum Arbeitsmarkt gehört auch die Diskussion, die in den letzten Tagen sehr intensiv in der Presse – das habe ich sehr wohl mitbekommen – um die Frage geführt wurde, wie es sich mit dem Kündigungsschutz verhält. Ich finde man sollte sich einmal klar machen, was auf diesem Sektor geleistet worden ist und welche Wirkungen das hat, jedenfalls haben sollte. Wie ist denn die Lage? In Betrieben unter zehn Mitarbeitern werden diejenigen, die ab Januar 2004 eingestellt wurden, in Bezug auf die entsprechenden Kündigungsschutzregelungen nicht mitgezählt. Schauen wir uns jetzt einmal an, welche Möglichkeiten es auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt. Es wird ja immer gesagt, er sei kaum flexibel. Das ist vielleicht auch interessant für diejenigen, die uns zuhören beziehungsweise zuschauen, das wirklich einmal aufgearbeitet zu bekommen:
Unabhängig vom Alter der Person kann jedes Unternehmen jeden zwei Jahre lang befristet einstellen.
Wenn es sich um einen Existenzgründer handelt – es wird ja zu Recht viel darüber geredet –, dann sind Einstellungen mit einer Befristung von bis zu vier Jahren möglich. Das heißt, Existenzgründer können jeden vier Jahre lang befristet einstellen, ohne dass es für die Betreffenden irgendeine Form von Kündigungsschutz gäbe.
Schließlich zur Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die uns ja alle besonders bewegt: Für Personen ab 50 Jahren existiert so gut wie kein Kündigungsschutz, denn für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit, sie befristet einzustellen. Für Personen ab dem 52. Lebensjahr gibt es keine gesetzlichen Regelungen mehr in Bezug auf befristete Einstellung. Sie können also unabhängig von den Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse jederzeit eingestellt und entlassen werden, da ein Kündigungsschutz für diese Personengruppe nicht mehr existiert.
Das sollte eigentlich dazu führen, dass das Gerede darüber, es habe keinen Sinn, einen älteren Arbeitnehmer einzustellen, weil man bei einem schwächeren Betriebsergebnis ihn nicht entlassen kann, nun endlich aufhört. Hier ist ein Popanz aufgebaut worden. Ich will in dem Zusammenhang eines deutlich machen: Wer geglaubt hätte – wir haben ja alle erwartet, dass es so kommt –, dass die Lockerung des Kündigungsschutzes im eben dargestellten Sinne bei den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen über 50, zu einer massiven Einstellungswelle in den Betrieben führte, der sieht sich getäuscht. Das muss ich leider sagen.
Wir haben also in dem Bereich keinen Kündigungsschutz mehr. Trotzdem liegt die Beschäftigtenquote bei den älteren Arbeitnehmern bei nur sage und schreibe 40 Prozent. Dabei geht es um die, die über 55 sind. Ich füge hinzu: Welche Vergeudung von Wissen, von Erfahrung, von Fähigkeiten, auch von Kreativität wird da volkswirtschaftlich betrieben! Das können wir auf Dauer doch nicht zulassen.
Ich wäre ja sehr dankbar, wenn angesichts dieser Lage, beim Kündigungsschutz mit gleichem Nachdruck und mit den gleichen großen Schlagzeilen darauf hingewiesen würde, dass jetzt nicht nur die Möglichkeit besteht, sondern dass es die Pflicht von Unternehmen ist, auf die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu verzichten, sondern sie in den Produktionsprozess einzubeziehen.
Das zweite große Thema, das mit der Diskussion um die angeblich mangelnde Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt immer zusammenhängt, ist die Frage der betrieblichen Bündnisse. Ich würde raten, einmal einen Blick in die Wirklichkeit zu werfen und nicht ständig neue ideologische Popanze aufzubauen.
Die Wirklichkeit in Deutschland – übrigens keineswegs nur bei den großen Unternehmen – ist doch so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Gewerkschaften und ihre Betriebsräte sehr wohl in der Lage sind, betriebliche Bündnisse zu schließen, wenn es die Notwendigkeit dazu gibt, um ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Sie sind zum Verzicht immer noch bereit gewesen. Ich würde mir wünschen, die gleiche patriotische Einstellung, wie sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, wäre auf der anderen Seite auch gegeben.
Übrigens funktionieren die betrieblichen Bündnisse keineswegs nur, wenn es darum geht, die Arbeitsplätze in bestehenden Betrieben zu retten. Nein, wer nicht mit Scheuklappen durch die Gegend läuft, der kann sehr wohl mitbekommen, wie zum Beispiel im Osten unseres Landes durch betriebliche Bündnisse Ansiedlungserfolge erreicht worden sind. Ich nenne sie Ihnen gleich. Als es um die Frage ging, wo BMW investiert, ob in Tschechien, in der Slowakei oder in Deutschland, ist ein betriebliches Bündnis über Arbeitszeit- und Entgeltbedingungen geschlossen worden, das die Ansiedlung in Deutschland überhaupt erst möglich gemacht hat. Das zeigt doch, dass es funktioniert. Ich könnte mit der gleichen Berechtigung Porsche nennen und auch andere Automobilfirmen, um die es geht, zum Beispiel Opel in Eisenach. Aber ich will eine Ansiedlungsentscheidung nennen, die jüngst nur zustande gekommen ist und zustande kommen konnte, weil die Gewerkschaft flexibel genug war – es handelt sich übrigens um Verdi –, ein solches betriebliches Bündnis abzuschließen. Ich meine die Ansiedlung von DHL in Leipzig, ein interessanter Vorgang.
Man sieht doch, dass sich angesichts dessen, was wir bei der Diskussion um die Agenda 2010 vor zwei Jahren gesagt haben – gesetzlich handeln wir, wenn sich nichts bewegt –, sehr wohl etwas bewegt hat, dass es hinreichende Öffnungsklauseln gibt. Meine Bitte ist: Lasst uns auf die Einsichtsfähigkeit der Beschäftigten, ihrer Betriebsräte, ihrer Gewerkschaften setzen, die diese Einsichtsfähigkeit nachgewiesen haben, und lasst uns – es ist ja üblich geworden, sich auf Montesquieu zu beziehen – auch in diesem Fall sagen: Ein Gesetz, das nicht notwendig ist, unterbleibt besser.
Ich glaube also, dass wir die Gewerkschaften und die Beschäftigten ermuntern sollten, diesen Weg der Flexibilisierung in den Betrieben weiterzugehen. Das geschieht auch. Wir sollten aber aufpassen, dass wir nicht kontraproduktiv wirken, wenn wir sie mit gesetzlichen Regelungen, die die Tarifautonomie schwerstens infrage stellen, überziehen; kontraproduktiv insofern, als die Konflikte in der Arbeitswelt dann statt im Parlament und in Diskussionen in Zukunft stärker als im letzten Sommer auf der Straße ausgetragen werden. Das möchte ich wirklich nicht. Ich will keine anderen Länder nennen, aber Sie kennen sie alle. Deswegen denke ich, dass wir weiter auf die Bereitschaft zur Flexibilität, die bereits nachgewiesen worden ist, setzen sollten; die Zahl der Beispiele ließe sich vermehren.
Teil der Agenda war auch, die Lohnnebenkosten dadurch zu begrenzen, dass die Rentenversicherungsbeiträge stabil bleiben. Entgegen allen Unkenrufen haben wir das geleistet. Das war nur durch eine Reihe von Reformschritten möglich, die schon wieder in Vergessenheit geraten sind; ich weiß nicht, warum. Es ist doch wohl so, dass die Beiträge nur deshalb stabil gehalten werden konnten, weil wir die Kapitaldeckung neben die Umlagefinanzierung gestellt haben. 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben sich eine Zusatzversorgung – meistens eine betriebliche – geschaffen; 20 Millionen Menschen haben eine Kapitaldeckung aufgebaut und damit das Verhältnis zwischen der solidarischen Umlagefinanzierung und der eigenen Vorsorge zugunsten der eigenen Vorsorge verändert.
Durch die Reformen hat sich die Rentenbezugsdauer verändert, weil wir es geschafft haben, beim realen Renteneintrittsalter ein Jahr draufzulegen. Das reicht nicht. Auch hier gilt: Es ist vielleicht notwendig, über die Frage nachzudenken, ob das nominale Renteneintrittsalter erhöht werden muss; aber viel wichtiger als diese Diskussion ist die Anstrengung zur Erhöhung des realen Renteneintrittsalters. Diese Anstrengung muss fortgesetzt werden, übrigens auch aus ökonomischen Gründen.
Die Lohnzusatzkosten für die Rente konnten übrigens nur stabil gehalten werden, weil wir massiv Geld über die – viel gescholtene – Ökosteuer in die Rentenkasse geben. Deswegen warne ich diejenigen, die das oberflächlich kritisieren; eine Veränderung hätte nämlich negative Folgen für die Stabilität der Beiträge und damit für die Stabilität der Lohnzusatzkosten.
Ich füge hinzu: Wir sind es doch gewesen, die dafür gesorgt haben, dass das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung durchgesetzt wurde, ein Prinzip, bei dem es darum geht, dass diejenigen, die aktiv beschäftigt sind, in Bezug auf ihre Beiträge deutlich entlastet werden. Das wird so sein und das wird Auswirkungen auf die Stabilität der Beiträge und der Lohnzusatzkosten haben.
Wer fair ist, wer die Sorgen, die es angesichts der Arbeitslosenzahlen ohne Zweifel gibt, ernst nimmt und wer auf der anderen Seite kein Zerrbild von Deutschland zeichnen will, der muss darauf hinweisen, dass diese Reformschritte – im Übrigen international höchst beachtet und gewürdigt – positive Erfolge gezeigt haben. Es ist keineswegs so, dass wir ökonomisch gesehen in einem Jammertal lebten. Im Gegenteil: Die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe sinken nicht, sie steigen. Im Januar hat der Export gegenüber dem Vorjahr um 9,5 Prozent zugenommen, und das in einer Situation, in der wir durch die Euro/Dollar-Relation wahrlich nicht bevorzugt werden, in einer Situation, in der international inzwischen eingesehen wird, dass in den letzten Jahren unter den G8-Staaten allein Deutschland real mehr Anteil auf den internationalen Märkten gewonnen hat. Das ist doch ein Zeichen von Kraft, die in der Volkswirtschaft steckt, und nicht von Schwäche.
Wir würden einen riesigen Fehler machen, wenn wir es zuließen, dass ein Zerrbild der Lage Deutschlands gezeichnet würde. Wir haben Probleme – keine Frage. Aber wir haben auch die Kraft – das ist nachgewiesen –, mit diesen Problemen fertig zu werden.
Ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass das, was sich mit der Agenda verbindet, wirklich Wirkungen zeitigt und dass wir gut daran tun, unbeirrt und mit aller Kraft, über die wir verfügen, diese Reformen Wirklichkeit werden zu lassen und die Arbeit der Umsetzung anzugehen. Genau das tun wir.
Gleichwohl muss ich sagen: Es ist richtig, dass wir auch darüber nachdenken, welche zusätzlichen Impulse wir – wenn es geht, gemeinsam – geben können. Die internationale Situation, was den Wettbewerb angeht, hat sich ungeachtet der Kraft der deutschen Wirtschaft nicht verbessert, nicht nur wegen der Erweiterung der Europäischen Union, aber auch wegen der Erweiterung der Europäischen Union. Das führt naturgemäß dazu, dass wir uns zu überlegen haben, wie wir auf dem Gebiet der Steuerpolitik weiter vorgehen.
Bevor ich dazu Bemerkungen und Vorschläge mache, will ich auf eines hinweisen. Wie ist denn die Steuerdebatte verlaufen? Durch die drei Stufen der Steuerreform sind den Unternehmen und den privaten Haushalten 56 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gestellt worden. Man muss das angesichts der ständigen Forderungen immer wieder sagen.
Wir haben den Spitzensteuersatz, der bei unserem Amtsantritt 1998 bei 53 Prozent lag, auf 42 Prozent gesenkt. Wir haben eine uralte Forderung des Mittelstandes, nämlich die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Unternehmensteuer der Personengesellschaften – das ist bekanntlich die Einkommensteuer –, erfüllt. Großes Lob haben wir dafür nicht bekommen, obwohl wir es verdient gehabt hätten. Obwohl die Sache richtig war, hat es nie ein Lob gegeben. Es ist eine enorme Erleichterung gerade für den Mittelstand, dass die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Wir haben im Übrigen – das sage ich an die Adresse der Skeptiker – auch kräftig am unteren Ende gearbeitet. Die Reduzierung des Eingangssteuersatzes von 25,9 auf jetzt 15 Prozent ist von uns – ich darf sagen: von euch – geleistet worden. Diesen Erfolg sollte man sich nicht kaputtmachen lassen. Die Folge dessen ist, dass Deutschland in diesem Bereich eine Steuerquote hat, die im unteren Drittel des europäischen Geleitzuges liegt.
Wir haben indessen – das wird den einen oder anderen schmerzen – ein Problem bei den Kapitalgesellschaften. Das ist das Problem relativ hoher nomineller Steuersätze. Damit verbunden haben wir ein anderes Problem: Wegen der hohen nominellen Steuersätze wird immer wieder der Versuch unternommen, die eigentlich fälligen Steuern durch exorbitante Verrechnungspreise auf der einen Seite und Gewinnverlagerungen auf der anderen Seite nicht zahlen zu müssen. Wenn die Differenz zu groß ist, hat das zwei Folgen: Es wird versucht, sich bei jeder sich ergebenden Chance vor der Bezahlung der Steuern zu drücken. Das wiederum führt zu mangelnden Einnahmen bei den öffentlichen Haushalten.
Ich schlage deswegen vor, dass wir uns miteinander – wir brauchen den Bundesrat dazu – darauf einigen, den Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 19 Prozent zu senken. Es muss glasklar sein, dass es dabei darum geht, die Finanzierung so zu gestalten, dass das Steueraufkommen durch das Schließen von Steuerschlupflöchern nicht kleiner, sondern größer wird, die Finanzierung also aufkommensneutral gemacht wird.
Ich will andeuten, in welche Richtung meiner Meinung nach eine solche Finanzierung gehen sollte. Ich glaube, es ist angemessen, zwischen der Belastung der Unternehmen und derer zu unterscheiden, denen die Unternehmen gehören. Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens haben wir das getan: Man kann die Besteuerung der Aktionäre im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens verändern, also die Steuerbelastung der Aktionäre vergrößern und dafür die Steuerbelastung der Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, kleiner machen. Ich glaube, es ist auch angemessen, auf das zurückzukommen, was wir im Jahre 2003 miteinander diskutiert haben, nämlich die Frage, ob die Mindestbesteuerung nicht zur Senkung der Unternehmenssteuersätze – ich sage es ausdrücklich – erhöht werden kann. Schließlich glaube ich, dass wir beim Abbau von Steuersubventionen, den wir nicht so weit geschafft haben, wie es objektiv notwendig ist, endlich Ernst machen müssen. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir bei den Steuersparmodellen die Verlustverrechnungen deutlich beschränken und auf diese Weise Raum für das schaffen, was aus Wettbewerbsgründen für unsere Unternehmen notwendig ist – was wir also machen müssen, was wir aber im Interesse der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte aufkommensneutral gestalten müssen. Anders wird es nicht gehen, aber so könnte es gehen! Meine Bitte ist: Machen Sie mit bei dieser so wichtigen Operation.
Ich glaube, dass man darüber hinaus das verändern muss, was ich eingangs meiner Ausführungen zur Steuerpolitik erwähnt habe, nämlich die Anrechnung der Gewerbesteuer. Als wir diese Operation seinerzeit durchgeführt haben, haben wir gesagt: Mit der Operation erreichen wir, dass wir die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 390 Punkten voll anrechnungsfähig machen. Es gibt jetzt eine interessante Entwicklung: In dem Moment, in dem man den Spitzensteuersatz senkt, entstehen Folgen negativer Art für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Der Satz liegt jetzt bei ungefähr 340 Punkten. Ich finde, im Interesse der Förderung des Mittelstandes sollten wir den alten Zustand wiederherstellen. Das geht, wenn man den Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer von jetzt 1,8 Prozent auf zwei Prozent erhöht. Ich bin für eine solche Maßnahme und hoffe auf tätige Mitarbeit im Bundesrat.
Schließlich geht es mir um eine Frage, die im Bundesrat gelegentlich schon diskutiert worden ist und hinsichtlich derer ich glaube, dass man endlich Nägel mit Köpfen machen muss. Wir reden ja sehr intensiv über Neugründungen und über die Frage, wie wir Neugründungen von Betrieben erleichtern können. Das ist auch richtig so. Wir müssen aber auch darüber reden, wie wir diejenigen erhalten können, die es schon gibt. In den nächsten Jahren wird es eine große Anzahl von Betriebsübergängen – man nennt sie auch Erbschaften – geben. Ich beziehe mich – damit dies völlig klar ist – nicht auf private Erbschaften, sondern auf die Übergänge von Betrieben, insbesondere von kleinen und mittleren.
Ich bin dafür – ich weiß, Herr Ministerpräsident, dass auch Bayern dafür ist –, dass wir das Modell umsetzen, über das diskutiert worden ist, nämlich bei einem Betriebsübergang jedes Jahr zehn Prozent der an sich fälligen Erbschaftsteuer abzuziehen, wenn dieser Betrieb erhalten wird. Ich weiß, dass sowohl in Bayern als auch in Nordrhein-Westfalen, meine Herren Ministerpräsidenten, darüber diskutiert worden ist. Ich finde, das kann und soll man machen. Ich weiß, dass die betroffenen Kollegen in den Ländern dafür gerade stehen müssen. Denn die Steuern, die da anfallen, sind Steuern der Länder. Die Maßnahme ist absolut sinnvoll.
Die Bundesregierung wird einen solchen Gesetzesvorschlag unterstützen und, wenn Sie uns bitten, auch selber einbringen. Aber klar ist natürlich, dass es dann im Bundesrat kein Gewürge geben darf, sondern dass Sie sicherzustellen haben, dass das auch läuft. Denn es geht ja nicht, solche Gesetze im Bundesrat einzubringen und sie später abzulehnen. Soweit ich weiß, hat die Staatsregierung das nach dem Motto getan: Wir bringen ein, wenn die Ablehnung gesichert ist. Das kann ja nicht der Fall sein. Lassen Sie uns also diese Maßnahme, auf die der Mittelstand in Deutschland wartet, bitte schön auch wirklich machen!
Wir schlagen zusätzlich vor, dass wir die Mittelstandsbank des Bundes in den Stand versetzen, innovativen Mittelständlern für die Förderung von Innovationen Kredite in Höhe von zwei Prozent unter dem Marktzins zu gewähren. Das, glaube ich, wäre ein Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, das sofort auf den Weg gebracht werden könnte, ohne dass man auf etwas verzichtet, ein Paket, das wir ohnehin machen müssen und zu dem der Sachverständigenrat gebeten worden ist, Vorschläge zu unterbreiten.
Wir haben in der Tat das Problem, dass wir in einem vereinigten Europa außerordentlich unterschiedliche Steuersätze – ich rede über die direkten Steuern – und außerordentlich unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben. Wir arbeiten sehr daran – das ist schwer genug; das ist übrigens nicht nur auf die neuen Mitglieder bezogen; es gibt auch ältere Mitglieder, die da Schwierigkeiten machen –, eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die direkten Steuern zu schaffen. Angesichts der Entscheidungsprozesse in Europa ist das erstens nicht leicht und zweitens wird es dauern. Das liegt nicht an uns. Aber wenn ich mir einige andere Länder anschaue, dann weiß ich, was da an Arbeit bevorsteht. Ich sage es noch einmal: Das ist keineswegs nur auf die neuen Mitglieder bezogen, die ab 1. Mai letzten Jahres dabei sind. Auch große ältere Mitgliedstaaten – ich denke an Inseln und Ähnliches – haben da ein erhebliches Verweigerungspotenzial; das muss man einfach so sehen.
Ich bin dafür, dass man dies einbezieht und dass man den Sachverständigenrat auf dieser Grundlage bittet, möglichst rasch – ich hoffe, bis zum Herbst dieses Jahres – Konkretes dazu vorzulegen, wozu der Sachverständigenrat schon einen Vorschlag gemacht hat, nämlich wie man auf der Basis gemeinsamer Bemessungsgrundlagen zu einer rechtsformneutralen Besteuerung der Unternehmen kommen kann. Das ist ein wichtiger Punkt. Die Fachleute nennen das Dual Income, also die Trennung bei der Steuer zwischen betrieblicher und privater Sphäre ohne Ansehung der Rechtsform des Unternehmens. Daran wird gearbeitet. Diese Vorschläge sollen bis Ende oder besser bis Herbst dieses Jahres vorliegen.
Wir werden dann miteinander darüber reden müssen, wie wir diese umsetzen. Dabei ist eines zu berücksichtigen: Wenn man sich das vorstellt, erkennt man, dass man in der Besteuerung zu bestimmten Sätzen kommen wird. Es kann sein, dass die kleinen und mittleren Unternehmen, wenn man bestimmte Sätze vorsieht, dann unter Umständen höher besteuert werden, als das gegenwärtig der Fall ist. Das wäre falsch. Deswegen wird man sehr genau betrachten müssen, um was es dabei geht. Der Sachverständigenrat ist gebeten worden, ein Sondergutachten vorzulegen; dies wird er sicherlich auch tun.
Meine Bitte ist, diese Dinge rasch in Angriff zu nehmen. Alle meine Vorschläge verbauen nicht den Weg in eine grundsätzlich erneuerte Unternehmensbesteuerung nach dem skizzierten Muster. Wir sollten uns darauf verständigen, sie jetzt zu realisieren.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung daran anknüpfen: Wenn wir dies miteinander tun – angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen wird es eine gewaltige Kraftanstrengung sein –, dann erwarte ich, dass nicht gleich die nächste Forderung nachgeschoben wird. Wenn die Politik einen Rahmen geschaffen haben wird, der wirklich auskömmlich ist, dann sollte endlich das ständige Gerede von der Verlagerung von Betriebsstätten und Arbeitsplätzen aufhören und in Deutschland investiert werden. Diese Erwartung richte ich an die deutsche Wirtschaft.
Der zweite Bereich, über den wir uns verständigen müssen, betrifft die kurzfristige Verstärkung der Investitionen. Die langfristigen strukturellen Grundlagen sind durch die Reform-Agenda angelegt; aber wir müssen kurzfristig etwas tun. Ich will jetzt nicht in alle Einzelheiten gehen.
Wir müssen schneller zu Existenzgründungen kommen, als es gegenwärtig der Fall ist. Um nur ein Beispiel zu nennen: Mit einer Novelle des GmbH-Gesetzes können wir zu einer substanziellen Absenkung des für die Gründung notwendigen Mindestkapitals kommen. Wir werden ein elektronisches Handelsregister einführen, damit Neugründungen binnen Tagen realisiert werden können und nicht Monate brauchen. Dieser Punkt hat sehr viel mit Bürokratieabbau zu tun.
Des Weiteren müssen wir jede Anstrengung unternehmen, um bei der Verkehrsinfrastruktur mehr als bislang vorgesehen zu machen. Deshalb werden wir jährlich 500 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt mobilisieren, um ein Zweimilliardenprogramm für die nächsten vier Jahre aufzulegen, das die Verkehrsinfrastruktur verbessert.
In diesem Bereich nutzen wir nicht alle Möglichkeiten, um auch privates Geld zu mobilisieren. Deshalb halte ich es für wichtig, zu prüfen, ob es möglich ist, durch Finanzierungen über private Gesellschaften nach österreichischem Vorbild zu einer Verstetigung der Infrastrukturinvestitionen zu kommen.
Wir werden mit dem von den Fraktionen vorbereiteten Beschleunigungsgesetz versuchen, im Bereich der Public Private Partnership privates Kapital in Milliardenhöhe zu mobilisieren, um konkrete Projekte wie die A 1 in Nordrhein-Westfalen und die A 4 in Thüringen zusammen mit der Wirtschaft schneller umzusetzen, als es bei knappen öffentlichen Mitteln möglich wäre. Wir werden ein Planvereinfachungsgesetz vorlegen, das hilft, diese Investitionen schneller zu realisieren, als es gegenwärtig der Fall ist. Dies werden wir nicht auf einen Teil unseres Landes beschränken und es auch auf Investitionen in Stromnetze ausdehnen, die wir in der nächsten Zeit dringend brauchen und die ebenfalls zügiger ausgebaut werden müssen.
Mit der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz, auf die sich die Koalitionsfraktionen unter Mithilfe des einen und anderen geeinigt haben, werden wir mehr Rechtssicherheit für die Energieversorger erreichen. Wir werden erreichen – das ist von den Energieversorgern mitgeteilt worden –, dass bis zum Jahre 2010 sage und schreibe 20 Milliarden Euro in neue Kraftwerke, in die Ertüchtigung alter Kraftwerke und in die Netze investiert werden. Das ist eine Entwicklung, die ich für außerordentlich positiv ebenso wie für außerordentlich notwendig halte.
Lassen Sie mich zu einem Punkt kommen, der nach meiner Meinung wichtig ist und über den – auch zu Recht – viel gestritten worden ist. Ich meine die Frage: Wie geht es mit der Grünen Gentechnik weiter? Wir werden ein Gentechnik-II-Gesetz bekommen, das zusammen mit dem ersten Gesetz einen vernünftigen Rechtsrahmen für Investitionen in diesem Bereich darstellt.
Ich weiß, dass in diesem Gesetz bezogen auf die Haftungsfragen nicht alles so ist, wie sich das die Wirtschaft, die investieren soll und will, vorgestellt hat. Viele haben gesagt: Die Haftung sollen die öffentlichen Hände übernehmen. Aber ist das wirklich der richtige Weg? Können wir bei allem, was von der Wirtschaft neu begonnen wird, die Risiken wirklich so verteilen oder ist es nicht sinnvoll, zu sagen: Wir wollen einen vernünftigen Rahmen setzen; wir erwarten aber auch, dass ihr auf der Basis dieser gesetzlichen Regelungen zu Fonds kommt, die die Haftung unter euch regeln? Mein Eindruck ist jedenfalls, dass manchmal merkwürdig argumentiert wird, wenn man einerseits alles und jedes dem Staat überlassen will, jedenfalls dann, wenn man selbst betroffen ist, andererseits aber immer über Staatsfreiheit und Staatsferne redet.
Ich glaube, dass mit beiden Gesetzesvorhaben ein fairer Ausgleich und Planungsregelungen geschaffen worden sind, die Investitionen ermöglichen. Ich weiß, dass ein großes deutsches Unternehmen demnächst Ausbringungen machen wird. Ich bin im Übrigen bereit – wir haben das schon im Bundesrat angekündigt –, den gesetzlichen Rahmen zu setzen und die Aktionen auf der Basis dieses gesetzlichen Rahmens auch wirklich zu gestalten und nach zwei Jahren zu überprüfen. Wir werden sehen, ob wir in diesem Bereich unter dem europäischen Gesichtspunkt zu Veränderungen kommen müssen oder nicht. Vor einem sollten wir uns aber hüten, nämlich davor, die Zurückhaltung im gesamten Bereich der Gentechnik – es geht übrigens auch um Rote und Weiße Gentechnik – einseitig zu verteilen.
Ich erinnere an die Debatten zum therapeutischen Klonen hier im Deutschen Bundestag, wo ich quer durch alle Fraktionen des Deutschen Bundestages – ich sage das mit allem Respekt – ein Maß an Zurückhaltung erlebt habe, das ich jedenfalls nicht für richtig halten konnte. Ich will das hier nur sehr deutlich sagen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Sensibilität in diesem Bereich – um es freundschaftlich zu sagen – sei nur in der Mitte des Hohen Hauses vorhanden, also nur bei den Grünen, und die anderen seien nur darauf aus, das wirtschaftlich Vernünftige zu tun.
Ich denke, wir wollen eine vernünftige Balance finden. Mit den Gentechnikgesetzen I und II ist sie fürs Erste gefunden. Also lassen Sie uns nicht Debatten von gestern führen, sondern darauf setzen, dass jetzt die Ausbringung geschieht und wir in diesem Bereich weiterkommen. Wir werden dann sehen, ob wir nach zwei Jahren zu Veränderungen des gesetzlichen Rahmens kommen müssen oder nicht. Jedenfalls sollte begonnen werden. Ich denke, das ist die Aufgabe, die vor uns liegt.
Wir werden im Übrigen – weil ich beim Thema Investitionen bin – dafür sorgen, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bis 2007 auf dem jetzigen Niveau – das sind insgesamt 720 Millionen Euro, die nach bisherigen Erfahrungen Investitionen in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro auslösen – weitergeführt werden kann. Das ist durchfinanziert und das kann hier geschehen.
Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen und vor allen Dingen der Handwerksbetriebe geht es um den Erhalt von immerhin 60.000 Arbeitsplätzen und – wo möglich – um die Neuschaffung weiterer Arbeitsplätze. Das ist in der Situation, in der wir uns befinden, wahrlich nichts, was auf die leichte Schulter genommen werden könnte.
Ich will noch ein paar Bemerkungen zu dem machen, zu welchen neuen Impulsen es vor dem Hintergrund der Diskussion über die Agenda 2010 und der Aufgaben der Bundesagentur auf dem Arbeitsmarkt nach meiner Auffassung kommen muss.
Ich glaube, dass diejenigen, die da seinerzeit im Vermittlungsausschuss besonders tätig waren, inzwischen eingesehen haben, dass wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen noch einmal überprüfen müssen. Wir hatten seinerzeit Vorschläge gemacht. Ich will übrigens sagen: Ich gehe sehr respektvoll mit den Gegenvorschlägen um. Auch sie enthalten diskussionswürdige Überlegungen. Das kann man nicht bestreiten. Denn wir müssen der Gefahr widerstehen, dass wir über Transferleistungen einerseits und Hinzuverdienstmöglichkeiten andererseits dafür sorgen, dass Menschen zu lange in diesen Beschäftigungsverhältnissen bleiben. Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt, den diejenigen eingebracht haben, die damals skeptisch waren, und den man nicht mit leichter Hand wegwischen darf. Ich glaube, es lässt sich ein vernünftiger Mittelweg finden. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten. Denn auch da brauchen wir eine Zustimmung des Bundesrates, wenn wir das verändern wollen – wofür ich bin.
Den entscheidenden Punkt werden wir in der nächsten Zeit bei der Stärkung der Vermittlungsaktivitäten – zunächst für die unter 25-Jährigen – leisten müssen. Sie wissen: Diejenigen, die unter das SGB II fallen – das sind diejenigen, die Arbeitslosengeld II bekommen –, haben einen Rechtsanspruch entweder auf einen Ausbildungsplatz, auf eine Maßnahme der Qualifizierung oder auf einen Arbeitsplatz. Wenn wir bei den Langzeitarbeitslosen mit aller Kraft beginnen, können wir es schaffen, diesen Rechtsanspruch zu realisieren. Wir haben dafür etwa sieben Milliarden Euro in der Bundesagentur zur Verfügung. Wir sollten dieses Bemühen auf diejenigen ausdehnen, die unter das SGB III fallen, die also Arbeitslosengeld I beziehen oder keine Leistungen bekommen, weil sie noch bei den Eltern sind und diese Leistungen aus diesem Sicherungssystem bekommen.
Mir geht es darum – ich bin mit dem Wirtschafts- und Arbeitsminister völlig einig –, dass wir die Kräfte der Bundesagentur auf zwei Bereiche konzentrieren.
Zum Ersten müssen wir es schaffen, den jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Das ist übrigens auch aus demographischen Gründen notwendig. Wenn wir es nicht schaffen, die mehr als 600.000 jungen Leute unter 25 Jahren aus der Perspektivlosigkeit herauszuholen, dann werden wir das bitter bereuen, weil uns in kürzester Zeit die Arbeitskräfte fehlen werden, die wir brauchen, um weiter Wachstum generieren zu können. Das ist der Zusammenhang. Es wäre auch eine ökonomische Katastrophe, diese Leute in der Anonymität zu lassen und ihnen keine Perspektive zu geben.
Zum Zweiten müssen wir uns auf die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auf die über 55- oder über 58-Jährigen – konzentrieren, speziell im Osten. Auch hier müssen wir die Vermittlungstätigkeiten verstärken. Wir werden das tun. Wir müssen auch mit denen zusammenarbeiten, die in der Wirtschaft Zusatzbeschäftigung bereitstellen können und sollen. Wir stellen uns zum Beispiel vor, 250 Millionen Euro zu mobilisieren, um in Bereichen, die besonders gut sind, mehr zu tun. Formen des Wettbewerbsdenkens wie Best Practice sind, glaube ich, auch in diesem Bereich angemessen und vernünftig und sollten ausgebaut werden.
Ich habe mich mit der Frage der befristeten Beschäftigung auseinander gesetzt. Gelegentlich wird über Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt diskutiert, ohne wirklich zu den Punkten zu kommen. Es gibt einen Punkt, wo ich selber meine, dass wir bei der Befristung etwas tun müssen: Wir müssen die befristete Beschäftigung erleichtern, in dem wir das absolute Verbot der Vorbeschäftigung aufheben. Ich glaube, diese Entwicklung ist richtig und vernünftig. Ich plädiere dafür, dieses Verbot auf zwei Jahre zu beschränken, damit Kettenarbeitsverträge nicht unbegrenzt möglich sind.
Ich will in diesem Zusammenhang – auch das betrifft den Arbeitsmarkt – auf etwas hinweisen, was uns allen Sorgen macht, nämlich die in letzter Zeit evident gewordene Umgehung der Vereinbarungen, die wir anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union getroffen haben, was die Schutzfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Umgehung der Entsenderichtlinie angeht. Im Fleischerhandwerk und zunehmend auch im Baunebengewerbe – bei den Fliesenlegern, aber auch in anderen Bereichen – haben wir den Tatbestand, dass Sicherungsvorschriften für die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Flucht in Scheinselbstständigkeit und Ähnliches umgangen werden und damit unserer Volkswirtschaft schwerster Schaden zugefügt wird, übrigens auch den betroffenen ausländischen Arbeitnehmern, die nicht menschenwürdig beschäftigt werden. Wir müssen dazu kommen – auch hier braucht es die Zusammenarbeit von Bund und Ländern –, dass wir mit dem Aufbau von Taskforces, wie das so schön heißt, unnachsichtig alle legalen Möglichkeiten nutzen, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Wir brauchen nicht nur Recht und Ordnung im Inneren, wir brauchen auch Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt; auch dort müssen wir sie herstellen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang etwas sagen zu einer Diskussion über ein europäisches Vorhaben, das nicht nur in Deutschland die Menschen bewegt, sondern auch in unseren Nachbarländern: Ich meine die Dienstleistungsrichtlinie. Klar ist zunächst: Die Fehlentwicklungen, die ich eben skizziert habe, haben mit der Dienstleistungsrichtlinie nichts zu tun: weil sie noch nicht gilt. Und ganz klar ist auch: So wie Herr Bolkestein, der ehemalige EU-Kommissar, sie sich vorgestellt hat, wird sie nicht in Kraft treten.
Ich bin mir darüber mit dem französischen Präsidenten völlig einig – mit anderen im Übrigen auch –: Wir können nicht zulassen, dass es über die Dienstleistungsfreiheit, für die man im Prinzip durchaus sein sollte, zu Sozialdumping in Deutschland kommt, dass Sicherheitsstandards, die wir aus guten Gründen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgebaut haben, missachtet werden, und wir können nicht zulassen, dass die freien Wohlfahrtsverbände und diejenigen, die die Pflege von Alten und Kranken verantworten, in die Situation gebracht werden, dass sie nicht mehr mitkönnen, weil sie kaputtkonkurriert werden. Das kann nicht Sinn der Dienstleistungsfreiheit in Europa sein und das wird es mit uns auch nicht geben. Ich bin frohen Mutes, dass man das sowohl im Europäischen Parlament als auch in der Europäischen Kommission noch einsehen wird.
Ich will mich über das hinaus einem weiteren Thema widmen: Das ist die Frage, wie wir mit dem umgehen, was wir in Zukunft einerseits im Bildungssektor und andererseits im Bereich von Forschung und Entwicklung machen müssen. Ich glaube, wir finden sehr schnell eine Übereinstimmung in diesem Hohen Hause – ich hoffe, auch in der deutschen Öffentlichkeit – darüber, dass das Wohl und Wehe der deutschen Volkswirtschaft, die Chance, in Deutschland Wohlstand zu erhalten und, wo immer es geht, zu mehren, von unserer Fähigkeit abhängt, Geld zu mobilisieren, um in die Zukunft zu investieren. Wir müssen weg von Vergangenheitssubventionen, hin zu Zukunftsinvestitionen. Wenn man sich die Situation in Europa anschaut, stellt man fest, dass Deutschland, was die Forschungs- und Entwicklungsausgaben angeht, besser ist als der Durchschnitt, besser ist als die großen Industrienationen, mit denen wir in erster Linie zu konkurrieren haben, aber deutlich schlechter als zum Beispiel die Skandinavier. Es ist völlig klar: Wenn wir oben bleiben wollen, wenn wir Spitze bleiben wollen in der Weltwirtschaft, dann müssen wir mehr in Forschung und Entwicklung investieren. Und wir müssen es jetzt tun – wir können es nicht auf die lange Bank schieben.
Deshalb sage ich: Wer über Subventionsabbau redet, der kann, wenn er ernst genommen werden will, nicht darüber hinwegsehen, dass er zur Förderung von Forschung und Entwicklung die Eigenheimzulage hergeben muss. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit "Damit finanzieren wir eine große Steuerreform!". Im ersten Jahr würden die Einsparungen bei gerade einmal 300 Millionen Euro liegen; damit wäre das wirklich schwierig. Ich sage: Das ist eine Subvention, durch deren Streichung in Zukunft zwischen sechs und acht Milliarden Euro mobilisiert werden können. Das einzig Vernünftige, was man tun kann, ist, diese Mittel zu nehmen und sie samt und sonders in Forschung und Entwicklung auf der Bundesebene einerseits und in Bildungsinvestitionen auf der Landesebene andererseits zu stecken. Deshalb muss das Gewürge im Vermittlungsausschuss aufhören. Die Mittel für die Eigenheimzulage müssen ausschließlich für Forschung und Entwicklung sowie für Investitionen in Bildung eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang sage ich in aller Klarheit: Ich halte es wirklich für höchst bedenklich, wie mit den vier Milliarden Euro verfahren wird, die wir für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung stellen. Ich halte das für unverantwortlich, und zwar aus folgendem Grund: Investitionen in diesem Bereich – in Betreuung – sind objektiv notwendig zur Förderung der Kinder, die in den Familien das Maß an Förderung, das an sich erforderlich ist, nicht erfahren. Es gibt viele Gründe dafür, die man leider immer wieder feststellen muss. Wer über PISA redet – das ist bedauerlicherweise ja fast schon wieder vergessen –, der muss als Erstes darüber sprechen, wie wir es schaffen, jedem Kind unabhängig von seiner sozialen Zugehörigkeit eine Lebenschance zu geben. Das läuft über Bildung. Wenn es nicht anders geht, dann läuft das eben über Bildung und Betreuung. Einer der größten Fehler, den wir machen könnten – ich hoffe, das werden die Ökonomen zunehmend begreifen –, wäre, nicht zu erkennen, dass wir ohne Investitionen in Betreuung volkswirtschaftlich in ungeheure Schwierigkeiten kämen, weil wir dadurch das Potenzial von Frauen und somit auch das der deutschen Wirtschaft nicht zureichend nutzen könnten.
Die Investitionen in Ganztagsbetreuung sind nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit – das sind sie auch –, sie sind vor allen Dingen auch eine Frage der blanken ökonomischen Vernunft. Niemand in den Betrieben darf glauben, dass er das Arbeitskräftepotenzial, das wir schon in dieser Dekade brauchen, allein über eine gesteuerte Zuwanderung, für die ich bin, realisieren kann. Niemand darf das glauben. Das würde die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überstrapazieren. Es bleibt also dabei: Sowohl aus Gerechtigkeitsgründen als auch aus Gründen der ökonomischen Vernunft müssen wir und müssen auch die Betriebe in Betreuung investieren, weil dieses Potenzial sonst nicht genutzt werden kann. Das wäre schädlich für unsere Volkswirtschaft.
Im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit der Kommunen habe ich heute in der "Financial Times Deutschland" – ich bitte die anderen um Entschuldigung – eine interessante Zahl zur Entwicklung der Gewerbesteuer gelesen, die ja den Kommunen zusteht. Sie beträgt inzwischen mehr als 28 Milliarden Euro und damit vier Milliarden Euro mehr als im letzten Jahr. Man hat mir aufgeschrieben, dass das Nachkriegsrekord ist und im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 18 Prozent bedeutet. Nun habe ich eine Bitte an die Herren Ministerpräsidenten: Reden Sie mit Ihren Innenministern darüber, dass wenigstens ein Teil dieses erheblichen Zuwachses von den Kommunen in notwendige Investitionen gebracht und nicht nur kammeralistisch behandelt wird.
Das ist im Übrigen nicht alles. Wenn 95 Prozent der bisherigen Sozialhilfeempfänger in das Arbeitslosengeld II überführt werden – das hat das Gesetz ermöglicht; ob das immer mit aller Sensibilität ausgelegt worden ist, will ich dahingestellt sein lassen; ich neige schließlich nicht zu kräftigen Worten –, dann steht jedenfalls fest, dass auch in diesem Bereich gewaltige Einsparungen zu verzeichnen sind, die genutzt werden sollten, damit in die Sanierung von Schulen, damit in die Sanierung von kommunalen Einrichtungen, damit in die Sanierung von kommunalen Straßen investiert werden kann. Wir haben die Möglichkeit, Investitionen in diesem Bereich loszutreten und damit neuen Schwung in die Investitionstätigkeit zu bringen. Diese müssen wir auch nutzen.
Zu den Zukunftsinvestitionen wird gehören – das ist wirklich schwierig –, die Pflegeversicherung in Ordnung zu bringen. Wir wollen das bis zum Herbst dieses Jahres machen. Wir als Koalition wollen ein gemeinsames Programm vorlegen, das auf der einen Seite Klarheit und Sicherheit in die Finanzierung bringt sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer Betreuung ermöglicht und das auf der anderen Seite etwas für diejenigen tut, die mit am schwersten dran sind, nämlich die Demenzkranken. Wir müssen in diesem Bereich etwas tun. Wir wollen hier eine große Anstrengung unternehmen. Das wird nur gehen, wenn wir uns möglichst auf ein gemeinsames Konzept einigen.
Ich will noch ein Wort zu dem sagen, was meines Erachtens die Entsprechung des Reformprogramms für die sozialen Sicherungssysteme und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ist. Ich meine die Föderalismusreform. Ich glaube, wir sollten einen neuen Anfang machen. Es ist eine Legende, dass die Bundesregierung – ja, ich – von vornherein gegen diese Reform gewesen wäre. Aber Legenden sind manchmal langlebig. Ich sage Ihnen ganz klar: Mich interessieren in diesem Zusammenhang nicht Kompetenzen, sondern mich interessiert, was passiert.
Das gilt ausdrücklich auch für den Bildungsbereich. Ich sage hier klar: Wir brauchen in dieser Frage einen neuen Anlauf. Die Kommission, die Sie, Herr Ministerpräsident Stoiber, und Herr Müntefering geleitet haben, hat gute Ergebnisse vorzuweisen. 85 bis 90 Prozent waren konsensfähig. Ich frage mich, warum wir nicht zumindest diese umsetzen; aber bitte schön!
Ich sage für die Bundesregierung: Ich werde jeden Vorschlag – auch auf dem schwierigen Gebiet der Kompetenzen für die Bildung – unterstützen, auf den Sie sich mit Ihrem Ko-Vorsitzenden einigen. Sie können sicher sein: Wir beide setzen das auch durch. Ob Sie das mit Ihren Kollegen Ministerpräsidenten hinbekommen, ist eine andere Frage.
Ich halte das für notwendig, weil es bei einer Föderalismusreform wirklich darum geht, das, was wir auf dem Gebiet der Sozialpolitik und der Wirtschaft geleistet haben und weiter leisten werden, durch eine Entsprechung im Staatsaufbau zu ergänzen, die zu mehr Klarheit in den Kompetenzen und damit auch in den Verantwortlichkeiten und die zu mehr Effizienz in unserem föderalen Staatsaufbau führt. Das brauchen wir, wenn wir vorankommen wollen. Ich werde zu denen gehören, die einen solch neuen Ansatz, für den ich ausdrücklich werbe, mit aller Kraft unterstützen.
Ich hoffe, eines ist deutlich geworden: Wir sind in einer wirklich schwierigen Situation, was die Arbeitsmarktzahlen angeht. Man kann sie partiell erklären. Aber selbst wenn man sie erklärt, wie ich das getan habe, bleibt die Arbeitslosigkeit viel zu hoch. Das ist die Herausforderung in unserem Land. Alle, die sich zu diesen Fragen geäußert haben, haben gesagt: Das ist kein konjunkturelles Problem. Ich glaube, in dieser apodiktischen Form ist das nicht ganz richtig. Es ist auch ein konjunkturelles Problem, aber nicht in erster Linie. Das gebe ich zu. Es ist mehr ein strukturelles Problem. Aber auf dieses strukturelle Problem haben wir mit dem, was in der Agenda 2010 steht, und dem, was ich an neuen Impulsen vorgeschlagen habe, reagiert.
Eines muss dabei klar sein – das erwähne ich zum Schluss ausdrücklich noch ein-mal –: Wir sind in Deutschland und in Europa verglichen mit anderen Weltregionen deswegen in einer vergleichsweise guten Situation, weil wir ein europäisches Sozialmodell in unterschiedlichen Formen in der Europäischen Union erhalten haben, das den Menschen zweierlei ermöglicht, nämlich die Teilhabe am erarbeiteten Wohlstand und die Teilhabe an den Entscheidungen über die politischen Prozesse. Ich glaube, wir würden einen schwerwiegenden Fehler machen, wenn wir aus sehr kurzfristigen Erwägungen heraus, weil uns wirklich Sorgen bedrücken, das Prinzip des Sozialstaates und damit das Prinzip des Zusammenhalts unserer Gesellschaft über Bord werfen würden. Das wäre ein schwerer Fehler.
Was wir auf den Weg gebracht haben und was wir vorhaben, ist nicht einfach. Zum Teil kann es die Koalition aus eigener Kraft schaffen. Dort, wo sie das kann, wird sie es tun. Zum anderen Teil braucht sie wegen unterschiedlicher Mehrheitsverhältnisse hier und im Bundesrat die Zusammenarbeit all derer, die an dieser Zusammenarbeit interessiert sind, weil sie unser Land voranbringen wollen. Ich bin zu einer solchen Zusammenarbeit bereit und ich hoffe, dass wir hier im Deutschen Bundestag einen guten Anfang gemacht haben.