Regierungserklärung des Bundesministers des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich,

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„Gelebte nationale Solidarität – 60 Jahre Bundesvertriebenengesetz“

Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Vor 60 Jahren, im Juni 1953, trat das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge in Kraft. Dieses sogenannte Bundesvertriebenengesetz kam nach langen und intensiven Beratungen zustande; denn es griff in viele Lebensbereiche und in viele politische Zuständigkeiten – Wirtschaft, Landwirtschaft, Wohnungs-bau, um nur einige zu nennen – ein. Das Gesetz baute auf den Erfahrungen der unmittelbaren Nachkriegsjahre auf und sollte die Grundlage der Integration von Millionen von Menschen werden. Es ist bis heute ein Dokument für gelebte nationale Solidarität in Deutschland.

Von den 16 Millionen Deutschen, die bei Kriegsende in den deutschen Ostgebieten und in den ost- und südosteuropäischen Staaten lebten, wurden fast zwölf Millionen aus ihrer Heimat vertrieben. Zwei Millionen fanden auf der Flucht, bei Vertreibung oder Deportation den Tod. Die traumatischen Erlebnisse der Vertreibung waren damals allgegenwärtig – umso mehr, als sich das Leid auch danach fortsetzte. Denn der Zufluchtsort, die neu gegründete Bundesrepublik, war ebenfalls von Elend, Hunger und Zerstörung gezeichnet. Jeder hatte mit sich selbst zu tun, und nur wenige hatten freie Kapazitäten, sich um die Flüchtlinge zu kümmern. Am Ende aber setzte sich die mitmenschliche Solidarität, die christliche Nächstenliebe und der gemeinsame Wille, Zukunft zu gestalten, durch. Dem nationalen Zusammenhalt in dieser schweren Zeit gilt unser Respekt.

Der Anteil aller Flüchtlinge an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes betrug damals 20 Prozent. Das heißt, jeder Fünfte war ein Vertriebener. Es galt, mehrere Millionen Menschen sozial und wirtschaftlich einzugliedern. Sie brauchten schnelle Hilfe, Kleidung und natürlich Essen. Sie brauchten Wohnungen, Arbeit und die Möglichkeit, sich eine Existenz zu gründen. Deutschland war damals auf sich allein gestellt; denn die Hilfe aus dem Ausland ließ lange auf sich warten.

Vor Ort – in den Dörfern, Städten und Gemeinden – wurden die Herausforderungen angenommen und bewältigt. Die Regierungen der Bundesländer hatten die große nationale Aufgabe begriffen. So hat etwa der Freistaat Bayern die Sudetendeutschen als seinen vierten Stamm aufgenommen, und bis heute ist dort an vielen Stellen und Orten die Handschrift der Sudetendeutschen erkennbar.

Mit anderen zu teilen, die in Not sind, baut auf einem geistigen Fundament und einem Menschenbild auf, das Bundeskanzler Konrad Adenauer zum Ausdruck brachte, indem er sagte: Im Mittelpunkt allen Strebens und Handelns bleibt der Mensch und seine Freiheit.

Die zweite Erkenntnis: Eine Nation ist eine Solidargemeinschaft, eine Schicksalsgemeinschaft, eine Familie – in guten wie in schlechten Zeiten.

Im Bundesvertriebenengesetz wurden deshalb auch zwei Grundsätze formuliert, nämlich

erstens: Vertriebene sind voll gleichberechtigte Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.

Zweitens: Notwendige Hilfe gibt es so lange, bis die Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben erfolgt ist. Das heißt, niemand sollte bevorzugt werden; aber es sollte sichergestellt werden, dass alle die gleichen Möglichkeiten und die gleichen Bedingungen für einen Neuanfang haben. Nicht die Umverteilung war das Ziel, sondern Ziel war es, jedem Menschen die Chance zu geben, sich selbst zu entwickeln, sich einzubringen und teilzuhaben.

Das Bundesvertriebenengesetz gab Antwort auf die drängenden Fragen. Es half dabei, die faire Verteilung der Vertriebenen auf alle Bundesländer zu vollenden, es linderte die Wohnungsnot. Mit besonderen Wohnungsbauprogrammen wurden 264.000 Wohnungen für umgesiedelte Vertriebene geschaffen. Für die Aussiedler wurden in den Folgejahren über 20 Sonderwohnbauprogramme in Milliardenhöhe aufgelegt. Bis 1968 wurden knapp zwei Millionen Menschen mit Wohnraum versorgt. Ein weiteres drängendes Problem war die Landwirtschaft. Die Bauern hatten in besonderer Weise unter ihrer sozialen Deklassierung zu leiden. Früher selbstständige Bauern, die von Haus und Hof vertrieben worden waren, waren nun gezwungen, sich als Landarbeiter zu verdingen. Mit der Eingliederung der vertriebenen Landwirte galt es, für diese Menschen einen tiefen Einschnitt in ihrem Leben, ihrem Selbstverständnis und auch ihrem Selbstbewusstsein zu bewältigen. Gleichzeitig musste die Ernährung der Bevölkerung sichergestellt werden.

Mit dem Bundesvertriebenengesetz schuf die Bundesregierung die Voraussetzung, dass viele vertriebene Bauern auch in ihrer neuen Heimat ihrem Beruf nachgehen konnten. Mehrere Milliarden D-Mark hat die Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1959 dafür ausgegeben. Es wurde 100.000 Bauernfamilien geholfen. Dahinter stand auch die Erkenntnis, dass ein Land nicht allein auf seine Industrieproduktion setzen kann, sondern dass die Ernährung der eigenen Bevölkerung durch landwirtschaftliche Urproduktion sichergestellt werden muss – ein Grundsatz, der auch heute noch gilt und den man ab und zu in Erinnerung rufen muss.

Eine weitere wichtige Erkenntnis lag dem Bundesvertriebenengesetz zugrunde: Freiheit des Einzelnen setzt voraus, dass er sich eine materielle Grundlage schaffen kann, die ihm im Leben Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsfreiheit gibt. Das Bekenntnis zum Eigentum, zur Förderung der Eigentumsbildung war ein wichtiges Signal. Die Regelung, dass Vertriebene wegen früherer Schulden nicht mehr in Anspruch genommen werden durften, war wichtig; denn damit wurden sie in die Lage versetzt, wieder Eigentum zu erwerben und damit unabhängig und frei ihr Leben zu gestalten.

Ebenso freiheitsfördernd wirkten die Hilfen bei der wirtschaftlichen Eingliederung. Die Arbeitslosigkeit war im Verhältnis zur einheimischen Bevölkerung wesentlich höher. Das Gesetz sah deswegen die Förderung von Existenzgründungen vor. Damit wurden Anreize für Kreativität und Innovation gesetzt, eine entscheidende Weichenstellung für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung, die Deutschland in der Folge so erfolgreich machen sollte.

Die Idee der Freiheit ist die Grundlage für Hilfe zur Selbsthilfe und war eine Triebfeder für das deutsche Wirtschaftswunder. Die Vertriebenen brachten gute handwerkliche Fähigkeiten und industrielles Know-how mit. Von der Glaskunst über die Textilherstellung bis hin zum Instrumentenbau reichte die Vielfalt erfolgreichen unternehmerischen Wirkens der Vertriebenen in der neuen Heimat.

All diese Vergünstigungen und Hilfen nach dem Bundesvertriebenengesetz galten auch für den zunehmenden Strom von Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone. Die Regierung Adenauer hat damit auf die aktuelle Entwicklung im Osten Deutschlands reagiert.

Übrigens, das Thema Vertreibung wurde in der DDR schlichtweg totgeschwiegen. Nachdem die Vertriebenen dort angekommen waren und alles verloren hatten, wurde ihnen durch die Zuordnung der Begriffe „Umsiedler“ und „Neubürger“ klargemacht, dass ihre Sicht der Dinge nicht gefragt war. Die Begriffe „Flüchtlinge“, „Vertriebene“, „Heimatlose“ waren verboten. Durch staatliche Anordnung gab es sie nicht. Die Heimatvertriebenen hatten im politischen Geschehen keine Stimme, kein Gesicht und in der DDR keinen Platz zur Erinnerung und zur Aufarbeitung ihres Schicksals. Was politisch nicht gewollt war, sollte auch nicht stattfinden, ohne Rücksicht auf die Ge-fühle der Menschen. Auf die kam es nicht an in der DDR. Dort stand nicht der Mensch im Mittelpunkt, sondern die Ideologie.

In der Bundesrepublik wurden die Vertriebenenorganisationen von Anfang an politisch eingebunden. Es war erklärtes Ziel der Regierung Adenauer, den Organisationen eine Stimme zu geben und ihnen die Mitgestaltung zu ermöglichen. Die Rolle der Landsmannschaften und ihrer Dachorganisation, des Bundes der Vertriebenen, während der Aufbaujahre und des Kalten Krieges können wir nicht hoch genug einschätzen.

Die Vertriebenen haben Deutschland nicht nur materiell wieder aufgebaut, sondern sie haben auch an der geistig-moralischen Grundlage unserer Freiheitsordnung mitgewirkt. Für sie bedeutete Integration nicht, Ansprüche zu stellen, sondern anzupacken, mitzuhelfen, dass die neue Heimat Bundesrepublik Deutschland eine gute Zukunft hat.

Trotz des erlittenen Unrechts und der Trauer um die verlorene Heimat sind sie nicht bitter und unversöhnlich geworden, sondern haben eine große Geste des Friedens ausgesandt. In der Charta der Heimatvertriebenen von 1950 heißt es:

„Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.“

Diese Haltung verdient größten Respekt: kein Rachegedanke, sondern Versöhnungsbereitschaft. Welch eine unglaubliche menschliche Leistung!

Auf dieser Grundlage haben sich die Vertriebenen der Aussöhnung und der Verständigung verpflichtet. Sie haben diese Verpflichtung ernst genommen und Brücken gebaut, nach Osten, in die alte Heimat, und das lange bevor staatliche Politik diesen Weg gehen konnte. In schwierigen Zeiten haben sie den Weg für Verständigung und Versöhnung offengehalten und waren dadurch Vorreiter auch der europäischen Einigung. Denn sie haben früher als andere begriffen, dass es eine gute Zukunft aller Mitgliedstaaten und Bürger Europas nur auf der Basis des Bekenntnisses zu gemein-samen Werten geben kann.

Das Bundesvertriebenengesetz wurde immer wieder an die aktuellen Entwicklungen angepasst, stets getragen von dem Gedanken der Solidarität mit unseren Landsleuten. Ging es zunächst um eine rasche Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge, trat später mehr und mehr die Aufnahme von deutschstämmigen Aussiedlern und ihren Angehörigen im damaligen Ostblock in den Vordergrund. Sie kamen nach Deutschland, weil sie wegen ihres Deutschseins diskriminiert wurden. Die Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion waren jahrzehntelang kollektiven Strafmaßnahmen ausgesetzt und systematisch entwurzelt worden.

Im Zeitraum 1950 bis 1988 kamen insgesamt über 1,6 Millionen Aussiedler einschließlich ihrer Angehörigen zu uns. Die starke Zunahme der Zahl der Aussiedler Ende der 80er Jahre war Zeichen des grundlegenden politischen Wandels in den Staaten des Warschauer Pakts.

Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat als Folge des starken Zustroms der Aussiedler das Amt des Aussiedlerbeauftragten beim Bundesminister des Innern geschaffen. In der Folgezeit kümmerte sich der damalige Aussiedlerbeauftragte Horst Waffenschmidt um die Koordinierung der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung und übernahm den Vorsitz im Vertriebenenrat. Er wurde zu einem wichtigen und engen Ansprechpartner der Aussiedlerorganisationen und gab wichtige politische Impulse für die Vertriebenengesetzgebung.

Heute haben wir im Bundesministerium des Innern mit Christoph Bergner einen Mann, der sich in besonderer Weise kompetent und mit Herz der Sache der Vertriebenen und der Aussiedler, aber auch der deutschen Minderheiten im Ausland verpflichtet weiß.

Die Schaffung des Amts des Aussiedlerbeauftragten war außerordentlich weitsichtig. Das zeigte sich 1990, als 400.000 Aussiedler einschließlich ihrer Angehörigen nach Deutschland kamen. Bis zum Ende des Jahrzehnts waren es dann jährlich durchschnittlich weitere 180.000 Aussiedler.

Dieser Ansturm brachte große organisatorische und finanzielle Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen mit sich. Wie in den Nachkriegsjahren stellte sich zunächst die Frage, wie die Aussiedler im Bundesgebiet verteilt werden sollten und wie sie vor Ort untergebracht werden könnten. Aufnahmelager wurden eingerichtet. Im Zentrum stand wieder – einmal mehr – das Grenzdurchgangslager Friedland. Wieder wurde die Glocke von Friedland zum Symbol der Freiheit, und sie ist es geblieben bis zum heutigen Tag. Und wieder war der Bundesgesetzgeber gefragt, Regelungen zu finden, die den Aufnahmekapazitäten gerecht wurden. Dies gelang der Regierung Kohl 1990 mit dem Aussiedleraufnahmegesetz, mit dem erstmals ein öffentliches Aufnahmeverfahren eingeführt wurde.

Das Festhalten am Solidaritätsgedanken war allerdings nicht immer unumstritten. Eine besondere Zuspitzung der Diskussion erfolgte mit dem Spätaussiedlerstatusgesetz von 2001. Danach wurden die Spätaussiedler zum Nachweis gezwungen, dass ihre Deutschkenntnisse auf familiärer Vermittlung beruhen. Dies führte natürlich in der Praxis zu großen Schwierigkeiten und hatte auch Auswirkungen auf die Familien. Viele wurden getrennt.

Dramatische Auswirkungen hatte das 2005 verabschiedete Zuwanderungsgesetz. Es erschwerte die Mitaussiedlung von Ehegatten und Abkömmlingen der Spätaussiedler beträchtlich.

In den letzten Jahren konnte jedoch wieder an die Politik der nationalen Solidarität angeknüpft werden. Es wurden viele Maßnahmen verabschiedet, die die Integration von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen unterstützten. Das betrifft die Anerkennung von Prüfungen und erworbenen Befähigungsnachweisen. Das betrifft spezielle Fördermaßnahmen, die die Deutschkenntnisse der Spätaussiedler und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt haben.

60 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes kann man hinsichtlich der Integration unserer deutschen Landsleute von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Die Weichenstellung der Adenauer-Regierung war richtig. Man hat den Vertriebenen eine neue Heimat gegeben und anerkannt, dass ihre alte Heimat ein untrennbarer Teil deutscher Geschichte und Kultur bleibt. Die Kultur und die Traditionen der deutschen Ostgebiete sind Teil unseres deutschen Selbstverständnisses, und auch daran mahnt und erinnert uns das Bundesvertriebenengesetz. Bund und Länder haben sich damals mit großer Überzeugung dazu verpflichtet, Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa wachzuhalten im Bewusstsein unserer Nation. Das reiche kulturelle Erbe, das die Deutschen aus ihrer jahrhundertealten Geschichte im östlichen Europa mitbrachten, ist für unsere Nation von herausragender Bedeutung. Ob Musik, ob Malerei, ob Architektur, Philosophie oder Wissenschaft und Forschung, der Beitrag des schöpferischen Geistes der Deutschen in den ehemaligen Ostgebieten hat unsere Nation und ihre Entwicklung mitgeprägt.

Die Bundesregierung fördert heute über den Beauftragten für Kultur und Medien Museen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, die sich dem deutschen Kulturerbe im östlichen Europa widmen. Ziel ist es, den Zugang zum kulturellen Erbe der Deutschen im östlichen Europa zu erhalten und seine zukunftsweisende Bedeutung sichtbar zu machen.

Breiten Raum nimmt aber auch die Zusammenarbeit mit Gruppen der Vertriebenen und Aussiedler ein, die sich für den Erhalt des Kulturerbes einsetzen und sich gemeinsam mit ausländischen Partnern engagieren. Alle Aktivitäten stehen im Zeichen der Kooperation mit den Partnerorganisationen in den Regionen und wenden sich verstärkt auch an die junge Generation.

Das Bundesvertriebenengesetz hat in den letzten sechs Jahrzehnten Geschichte geschrieben, auf die es aufzubauen gilt. Wichtig ist, die Erinnerung wachzuhalten. Mit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung hat die Erinnerung an das Schicksal der Millionen Vertriebenen eine zusätzliche Kraft bekommen. Es geht um unser gemeinsames Erbe. Dieses Erbe müssen wir unseren Nachfolgegenerationen vermitteln; denn Kultur und Geschichte der Vertriebenen gehören zu unserer Identität.

Dass wir das sagen können, verdanken wir auch der Leidenschaft und der Hartnäckigkeit der Vertriebenen, die immer darauf gedrängt haben, dass ihre Herkunft, ihre Tradition, ihre Bindung auch heute noch in unserem Land lebendig sind. Die Vertriebenen, denen unermessliches Leid widerfahren ist, dürfen sich unserer Solidarität, unserer Anerkennung und des nationalen Gedenkens sicher sein.