Rede des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester,

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Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wenn der Deutsche Bundestag heute die Rentenreform in ihrem zweiten Teil beschließt und auch der Bundesrat zustimmt, werden alle Rentnerinnen und Rentner – ich betone: alle Rentnerinnen und Rentner – nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft mehr Rente haben als nach dem alten Rentenrecht. Wir haben mit der Rentenreform vor allem dort zusätzliche Verbesserungen erreicht, wo Menschen durch die Betreuung behinderter Personen, durch die Erziehung von Kindern und aufgrund ihrer Gesundheit daran gehindert waren, selbst Rentenansprüche zu erwerben.

Ich will zunächst auf den weiten Bereich eingehen, der vor allem Frauen betrifft. Erstmals wird für alle Frauen, die unter 4.500 DM verdienen und Kinder erziehen, ihr rentenrechtlicher Verdienst vom dritten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes um 50 Prozent bis zu einer Grenze von 4.500 DM erhöht. Erstmals bedeutet dies, dass durch Kindererziehung und Erwerbstätigkeit höhere Rentenansprüche erworben werden können. Erstmals soll für alle Frauen – das gilt auch für Männer –, die zwei oder mehr Kinder erziehen und deshalb nicht erwerbstätig sind, diese rentenrechtliche Erhöhung gelten. Erstmals setzen wir fest, dass für Eltern, die behinderte Kinder erziehen und dadurch besondere Belastungen auf sich nehmen, 18 Jahre lang eine rentenrechtliche Höherbewertung erfolgt. Erstmals wird ein Rentenrecht, das Familienzeiten und Kindererziehung stärker berücksichtigt, deutsches Recht.

Mit dem neuen Rentenrecht haben wir sichergestellt, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und schwerbehinderte Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, besser gestellt werden als nach dem alten Rentenrecht. Nach langen Jahren des Rentenbeitragsanstiegs haben wir dafür gesorgt, dass der Rentenbeitrag abgesenkt wurde. Wir sorgen jetzt dafür – und zwar mit gesetzlicher Verpflichtung –, dass der Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2020 die Grenze von 20 Prozent nicht mehr überschreiten darf. Damit stellen wir sicher, dass alle diejenigen, die jetzt in Arbeit sind und mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen die Sicherung der Renten finanzieren, nicht dauerhaft eine steigende Belastung erfahren, wie es noch vor wenigen Jahren der Fall war.

Wir haben ferner – auch darüber muss heute entschieden werden – den Aufbau einer zweiten Rente für breite Bevölkerungsschichten möglich gemacht. Erstmals führen wir eine Regelung ein, die es ermöglicht, breite Bevölkerungsschichten beim Aufbau einer kapitalgedeckten ergänzenden Rente zu unterstützen. Sie ist keine Zwangsrente und kein Muss. Wir bieten vielmehr den Beziehern mittlerer und unterer Einkommen und vor allem den Familien mit Kindern eine umfassende Unterstützung an. Ich möchte ein Beispiel nennen: In einer Familie, in der  die Eltern 30 Jahre alt sind, zwei Kinder haben und erwerbstätig sind, gibt es – bei voller Förderung – für den Vater 300 DM, die Mutter 300 DM, jedes Kind 360 DM. Das sind 1.320 DM. Bei einer Gesamtsparleistung von 2.000 DM muss die Familie nur 680 DM selbst aufbringen. Der Rest wird durch staatliche Förderung gezahlt. Wir reden nicht nur über einen Quantensprung in der Alterssicherung, sondern wir führen diesen Quantensprung durch, weil die kapitalgedeckte ergänzende Rente als zweite Rente zukünftig für alle Menschen gefördert wird. Das ist Solidarität mit Gewinn!

Es liegt ein langer Prozess der Diskussion, des Ringens um diese Alterssicherung hinter uns, ein langer Prozess, in dem wir Erfahrungen gemacht haben, und ich – das sage ich sehr bewusst – über lange Zeit die Illusion hatte: Die Opposition trägt diese Reform mit, sie arbeitet konstruktiv an dieser Reform mit, weil es ein gesamtgesellschaftliches Werk ist. Das hat sich als Illusion erwiesen und dies bedaure ich. Gleichzeitig sage ich aber auch, dass ich bei der Opposition differenziere. Ich habe im ersten Teil des Gesetzgebungsverfahrens und – das sage ich ebenfalls – im zweiten Teil, bei der Arbeit des Vermittlungsausschusses, bei Ihnen, Frau Schwaetzer, den Eindruck gehabt, dass Sie sehr konstruktiv mit eigenen Vorschlägen – die ich nicht alle geteilt habe – an der Sache mitgearbeitet haben. Umso mehr bedaure ich, dass Sie und Ihre Partei das Ergebnis nicht mittragen können. Ich bin der Auffassung, dass Sie in einigen Punkten das Ergebnis nicht genau kennen. Ihr Hinweis beispielsweise, dass Auszahlpläne eine variable Auszahlung nicht vorsehen, ist schlicht falsch. Wir haben aufgenommen, dass nach den Auszahlplänen gleiche, steigende oder auch variable Teilrenten gezahlt werden können.

Völlig anders hat sich die Sache bei der Union gezeigt. Ich habe zumindest seit dem vorigen Frühjahr mit zunehmender Klarheit erkennen müssen, dass von der Union eine konstruktive Mitarbeit nicht gewünscht war. Wir haben keine eigenständigen konstruktiven Vorschläge erhalten, sondern es ist Ihnen nur um Blockade, Verschleppen und in vielen Punkten – das muss ich offen sagen, ich gehe noch darauf ein – um fast unzumutbare Diffamierung gegangen.

Herr Seehofer, wenn Sie heute von Sozialräubern sprechen, so sind wir das gewohnt; darauf will ich gar nicht weiter eingehen. Wenn Sie darauf hinweisen, ich hätte Ihrer Partei vorgeworfen, in den Landtagswahlkämpfen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit einer verlogenen Kampagne zur Witwenrente gearbeitet zu haben, so ist das völlig richtig. Es war eine verlogene Kampagne und ich will das begründen. Sie haben in großen Anzeigen wörtlich plakatiert: Rot-Grün will den Witwen an die Rente! – Dies ist verlogen! Ich will Ihnen zeigen, warum es gelogen ist. Das neue Rentenrecht ändert überhaupt nichts bei den Renten der jetzigen Witwen und  Witwer. Das Rentenrecht ändert nichts bei den Renten von Verheirateten, wo einer älter als 40 Jahre ist. Das Rentenrecht greift bei den Jüngeren, bei denen im Regelfall der Bezug einer Witwenrente erst in 25, 30 oder 35 Jahren eintritt. Ich vermute, dass Sie das gewusst haben, als Sie gelogen haben. Wir haben das jetzt geändert. Ich will, um Ihnen eine weitere Schmutzkampagne nicht zu ermöglichen, zur Richtigstellung sagen: Auch in diesen Fällen wird zukünftig jede Witwe und jeder Witwer, die oder der mindestens ein Kind erzogen hat, eine bessere Witwenrente bekommen als in der Vergangenheit.

Herr Seehofer, da wir gerade beim Thema Lügen sind: Ich habe eben auf Ihren Hinweis, dass Herr Professor Rürup erklärt hätte, die Rentenreform führte zu Beitragssteigerungen von 24 bis 25 Prozent, einen Anruf bekommen. Herr Rürup hat mir mitgeteilt, dies sei verlogen, er habe dies nie gesagt. Er hat mir vorhin im Parlament mitteilen lassen, dass die Rentenversicherungsbeiträge bei der Rentenreform in ihrer jetzigen Anlage über 22 Prozent nicht hinausgehen. Im Übrigen darf ich Ihnen sagen: Wir haben dies auch rechtlich abgesichert. Natürlich weiß heute niemand, ob ökonomische Grundannahmen im Jahr 2020 und im Jahr 2030 noch richtig sind, weder Herr Rürup noch ich und schon gleich gar nicht Herr Seehofer. Wir haben im Gegensatz zu anderen aber dafür gesorgt, dass jede Regierung reagieren und sicherstellen muss, dass die Zusagen, die gemacht worden sind, auch eingehalten werden.

Wir stehen heute vor dem Abschluss dieser großen Reform. Ich denke, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt für die Menschen in unserem Lande: Für die Älteren, die wissen, dass sie durch dieses neue Rentenrecht – ich betone es nochmals – auf jeden Fall höhere Renten haben werden als nach dem alten Rentenrecht; für die Jungen, die wissen, dass ihre Rentenbeiträge bezahlbar sind; für die junge Generation, die weiß, dass sie zukünftig mit dem Aufbau einer zweiten, kapitalgedeckten Rente zwei Rentenzahlungen erhalten wird; für alle Menschen in unserem Lande, die Kinder erziehen und jetzt wissen, dass ihre rentenrechtlichen Ansprüche zusätzlich höher bewertet werden. Für all diese Menschen wird die Reform ein Gewinn sein. Wie immer im Leben gibt es natürlich nicht nur Gewinner.

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sind in der Tat nur einen kurzen Weg gegangen und ein kurzes Stück gesprungen. Sie stehen heute exakt an dem Punkt, an dem Sie am Anfang standen. Das bedaure ich; denn ich hätte eigentlich gewollt, dass eine Opposition konstruktiv mitarbeitet. Ich freue mich, meine Damen und Herren, dass wir mit dem Abschluss dieser Reform wieder eines deutlich machen können: dass mit dem Begriff der Reform auch verbunden ist, dass es den Menschen nach der Reform besser geht als vor der Reform.

Dafür, dass Sie diesem Reformwerk zustimmen, möchte ich mich bedanken. Auch für die konstruktive Mitarbeit all derjenigen, die sich beteiligt haben, möchte ich mich nochmals recht herzlich bedanken.