Rede des Bundesministers der Justiz, Dr. Marco Buschmann,

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Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer!

Mit den vorliegenden Entwürfen geht es um drei Dinge. Das erste betrifft die Tatsache, dass Gewalt in unserem Gemeinwesen kein Mittel der Auseinandersetzung ist. Eine Körperverletzung ist immer ein Straftatbestand. Und wenn keine Notwehr, Nothilfe oder behördliche Befugnis vorliegt, dann hat dafür auch Strafe zu erfolgen. Das passiert auch. Denken Sie an den Fall Matthias Ecke. Innerhalb von 24 Stunden waren die Täter identifiziert. Deshalb kann ich nicht verstehen, wenn unser wehrhafter Rechtsstaat gelegentlich schwächer geredet wird, als er ist. Straftaten haben bei uns nichts verloren. Und Strafe gehört vollstreckt, wenn Menschen meinen, mit Gewalt miteinander umgehen zu müssen. Das hat bei uns nichts verloren.

Eine Debatte allerdings ist im Kontext dieser Fälle zu Recht aufgeworfen worden, nämlich ob es Gewalt gibt, deren Sozialschädlichkeit über die Schädigung des Opfers hinausgeht. Solche Gewalt gibt es, nämlich Gewalt, die nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zufügen will, sondern die zum Ausdruck bringen will: Leute, hört auf, euch für das Gemeinwohl zu engagieren! Das ist Gewalt, mit der Angst und Schrecken verbreitet werden soll, damit sich Leute nicht mehr in der Tafel, in der Politik oder einer anderen dem Gemeinwohl nützenden Tätigkeit engagieren. Deshalb haben wir gesagt: Eine solche besondere Form der Gewalt muss auch rechtlich besonders behandelt werden. Deshalb geben wir den Gerichten im Rahmen der Strafzumessung die Möglichkeit, in solchen Fällen künftig höhere Strafen zu verhängen. Ich glaube, das ist richtig, um das Engagement in unserer Gesellschaft zu schützen.

Das zweite Thema, das wir angehen: Wir wissen, dass wir in unserer Gesellschaft denjenigen Menschen viel zu verdanken haben, die von Berufs wegen sich immer wieder ins Risiko begeben. Das sind Polizisten, das sind Rettungssanitäter, das sind Feuerwehrleute. Deshalb haben wir in den letzten Jahren aus dem Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – das war früher ja mal eine Privilegierung – heute eine Form des Unrechts gemacht, nach der Menschen, die solchen Menschen, denen wir etwas zu verdanken haben, Gewalt antun, besonders hart bestraft werden.

Wir stellen fest, dass es zu besonders schweren Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte kommt, die geradezu perfide sind. Da werden Menschen bewusst zu einem Einsatz herausgerufen, in einen Hinterhalt gelockt und möglicherweise arbeitsteilig von mehreren Menschen mit Steinen beworfen. Wenn jemand einen solchen perfiden Tatplan ausheckt und arbeitsteilig umsetzt und die Leidtragenden Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter sind, dann ist es auch richtig, hier ein besonders hohes Strafmaß an den Tag zu legen. Das ist das Zweite, was wir tun. Ich glaube, das ist richtig.

Ich will aber nicht verschweigen, dass allein das Strafrecht zu verschärfen, Polizisten und Vollstreckungsbeamten nicht immer hilft. Die Strafschärfungen der Vergangenheit haben nicht dazu geführt, dass die Widerstandshandlungen messbar zurückgegangen sind. Deshalb tragen wir noch etwas dazu bei, um diese Menschen besonders zu schützen, und zwar: Wir stellen da, wo der Bund es kann, Rechtssicherheit für die sogenannten Taser her, also die Distanzelektroschocker. Dafür habe ich mich schon im letzten Jahr eingesetzt, weil das empirisch nachweisbar diejenigen Beamten, die sie einsetzen, schützt, und zwar schon lange bevor sie eingesetzt werden. Diese Geräte sind häufig in grellen Farben ausgeführt, und wenn man sie sichtbar am Körper trägt, dann – es gibt Studien, die das zeigen – gehen die Widerstandshandlungen um bis zu 90 Prozent zurück. Wenn es eine Möglichkeit gibt, unsere Vollstreckungsbeamten so effektiv zu schützen, dann ist es auch richtig, dass wir diese Möglichkeit ergreifen. Wir tun das als Bund. Und all diejenigen in den Ländern, die das noch nicht getan haben, sollten das für ihre Polizistinnen und Polizisten auch tun.

Ich bitte um wohlwollende Behandlung der vorliegenden Entwürfe.