zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vor dem Deutschen Bundestag am 27. Juni 2008 in Berlin:
- Bulletin 74-1
- 27. Juni 2008
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich bin Herrn Riesenhuber sehr dankbar, dass er das komplexe Thema der Wagniskapitalfinanzierung in seinem Schlussakkord zielführend auf das Endspiel der Europameisterschaft hingeführt hat. Auf die Frage des Herrn Präsidenten, ob Ihre Ermunterung an meine Adresse auch darauf hinauslaufen könnte, dass ich einen aktiven Part dabei spielen sollte, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, was Herr Dautzenberg mir zurief: "Aber wir wollen doch gewinnen!" – Recht hat er.
Als ich einige Reden verfolgte, war ich fasziniert davon, welcher Spagat sich dabei auftut. Aus der Rede von Herrn Troost, in der es in der Tat nicht um Wagniskapitalfinanzierung ging, hatte man den Eindruck, dass wir mit einem solchen Gesetzentwurf, wie er heute verabschiedet werden soll, die Knechte eines internationalen Finanzkapitals würden. Sie haben die antikapitalistischen Reflexe in allen Tönen rauf- und runtergespielt. Das macht keinen Sinn.
Die FDP argumentiert dagegen, das Ganze sei eher ein Investitionsbegrenzungsgesetz, und den angeblich so interessenfreien Renditevorstellungen der Investoren müsse viel mehr Raum gegeben werden. Das Ganze zeugt geradezu von einer ungeheuren Risikovergessenheit, als ob wir es nicht mit einer ganzen Reihe von Risiken in der Entwicklung der Finanzwirtschaft sowohl national als auch international zu tun hätten. Man hat den Eindruck, dass man mit einem mittleren Weg, einer Common-Sense-Position und einem gesunden Menschenverstand bei den beiden Gesetzentwürfen, die heute verabschiedet werden, eigentlich ganz gut und richtig aufgehoben ist.
Ich will gleich zu Beginn folgende Tatsache sehr deutlich machen: Es gibt kein anderes Land, das international so vernetzt ist und in seiner Wohlstandsentwicklung von Außenwirtschaftsbeziehungen so abhängig ist wie die Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, jeder, der das Chancenpotenzial der globalen und internationalen Entwicklung in Abrede stellt, weil er die damit verbundenen Risiken so hochstilisiert, dass man gar keinen Blick mehr für die Chancen hat, hält ein Plädoyer für Wohlstandsverluste in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir müssen den Menschen vermitteln, dass Deutschland ein massives Interesse hat, seine Außenwirtschaftsbeziehungen weiterzuentwickeln sowie an den vernetzenden und integrierenden Effekten oder Entwicklungen weiter teilzuhaben. Dazu gehören nicht nur eine sehr starke Realwirtschaft – diese haben wir als Exportweltmeister –, sondern auch eine eigene Finanzwirtschaft, die mit den weltweiten Entwicklungen in etwa mithalten kann.
Daher macht die ständige Verleumdung, die ständige Diskreditierung – so schwierig die Prozesse auch sein mögen – keinen Sinn. Das bedeutet nicht, dass man die damit verbundenen Risiken verleugnen sollte, die gerade in der Finanzmarktkrise offenbart werden.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass das deutsche Bankensystem beziehungsweise die Finanzdienstleister in Deutschland inzwischen einen hohen Stellenwert haben und mit 1,3 Millionen beziehungsweise 1,4 Millionen hochqualifizierten Arbeitsplätzen rund 4 Prozent zu unserem Bruttosozialprodukt beitragen.
Das heißt, die Diffamierung, die Verleumdung oder die Bedienung von Vorurteilen und Antireflexen in diesem Zusammenhang hat in meinen Augen nichts mit politischer Verantwortung zu tun.
Damit ich nicht missverstanden werde: Nationale und internationale Finanzmärkte sind für uns sehr wichtig. Sicherlich ist die Schieflage zwischen einer sehr starken Realwirtschaft und im Vergleich dazu einer unterentwickelten Finanzwirtschaft in Deutschland sehr groß. In Großbritannien ist es umgekehrt. Großbritannien hat fast seine gesamte industrielle Basis aufgegeben und dafür eine riesige Finanzwirtschaft geschaffen, übrigens mit hoher Anfälligkeit gegenüber den damit verbundenen Risiken. Vor diesem Hintergrund ist nicht in Abrede zu stellen – ich finde, das sehen Sie von der FDP nicht richtig –, dass die Finanzmärkte erhebliche unerwünschte Risiken, fehlerhafte Entwicklungen und Exzesse als Begleiterscheinungen haben und dass allein der Markt das keineswegs richtet. Herr Schäffler und Herr Ahrendt, wenn wir in der Rationalität einen Marktmechanismus hätten, dann hätte es zu der aktuellen Finanzmarktkrise gar nicht kommen dürfen, weil die selbstdisziplinierenden Kräfte des Marktes dafür hätten Sorge tragen müssen, dass dieser fast eingetretene Super-GAU auf den Finanzmärkten nicht stattfindet.
Diese Analyse führt automatisch dazu, dass Spielregeln erlassen werden müssen. Wir wissen, dass die Spielregeln vor dem Hintergrund des freien Kapitalverkehrs nicht nur unter den Bedingungen der Europäischen Union, sondern auch darüber hinaus nicht allein auf nationalstaatlicher, sondern nur noch auf internationaler Ebene funktionieren können.
In den letzten acht, neun Monaten hat sich hier einiges getan. Den Menschen muss sicherlich vermittelt werden, dass es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Aber wir sind im Hinblick auf das Erlassen von Spielregeln weitergekommen. Ich nenne als Beispiele die kritische Betrachtung der Ratingagenturen, die Tatsache, dass Exzesse nicht mehr in dem Maße möglich sind, weil kein Eigenkapital mehr unterlegt werden muss, die Definition von Liquiditätsstandards und die Verbesserung der die Grenzen der Nationalstaaten übergreifenden Aufsicht. Hier hat sich einiges entwickelt, was gelegentlich auch in Ihren Analysen einen größeren Stellenwert haben sollte, wenn Sie nicht nur meinungsstark und faktenschwach, sondern auch faktenstark sein möchten.
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen stellt, wie ich finde, einen richtigen und wichtigen Schritt dar. Er hat eindeutig auch etwas mit Defiziten in der Marktentwicklung zu tun. Nach unserer Analyse wird in Deutschland Wagniskapital – da stimme ich Herrn Riesenhuber zu – vom Markt nicht in dem Ausmaß zur Verfügung gestellt, wie dies eigentlich notwendig wäre. Das heißt, hier ist staatliches Handeln geboten, und dem werden wir gerecht: durch eine sogenannte transparente Besteuerung ausschließlich auf der Ebene des Anlegers.
Ich entnehme Ihren Worten, Herr Schäffler, dass Sie glauben, wir hätten die Private Equity-Branche insgesamt steuerlich besser stellen müssen. Weshalb? Weshalb sollen wir denen steuerliche Vorteile gewähren? Sie sollen ihre Rendite erzielen, aber warum denn mit dem Geld des Steuerzahlers?
Es gibt überhaupt keinen Grund, dies zu fordern, nach dem Motto: Wenn der Steinbrück schon einmal dabei ist, gewisse Steuererleichterungen in einem begrenzten Rahmen zu gewähren, warum dann nicht gleich mit der Gießkanne Steuererleichterungen für die gesamte Private Equity-Branche? Ich deute nur an, dass es sich da um Volumina handelt, die jeder anderen haushaltspolitischen Zielsetzung deutlich entgegenwirken.
Ich habe in diesem Zusammenhang ebenfalls nie verstanden, warum Sie aufgrund Ihrer ordnungspolitischen Vorstellungen – zumindest subkutan – einer Art steuerlicher Rundumförderung das Wort reden.
Aus Zeitgründen und weil in den meisten vorherigen Beiträgen, angefangen bei dem von Frau Hauer, darauf hingewiesen worden ist, will ich auf diesen Gesetzentwurf nicht weiter eingehen.
Ich möchte noch einmal Folgendes deutlich machen: Ich glaube, dass es richtig ist, sich auch mit den Risiken zu beschäftigen und gewissen Fehlentwicklungen auf nationalstaatlicher Ebene mit einem solchen Risikobegrenzungsgesetz einen Riegel vorzuschieben. Im Übrigen kritisiere ich all diejenigen, die so tun, als ob der Staat da gar nicht eingreifen müsste. Dass der Staat eingreift, ist der explizite Wunsch der Branche selber gewesen. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs entspricht zum überwiegenden Teil den Vorschlägen der Branche. Das haben sich doch nicht irgendwelche verrückt gewordenen Politiker ausgedacht.
Wir wollen damit die Transparenz stärken. Wir wollen mehr Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt. Wir wollen, dass der Einfluss, den Investoren allein oder gemeinsam auf Unternehmen ausüben, in Übereinstimmung mit ihrem Stimmrechtsanteil steht und nicht darüber hinausgeht. Wir wollen verhindern, dass leistungsfähige Unternehmen durch die übermäßige Belastung mit Krediten ausgeplündert werden. Sie alle kennen diesen Mechanismus: Der Preis, den man zum Aufkauf eines Unternehmens zahlt, wird dadurch refinanziert, dass man sich dieses Geld über Sonderausschüttungen zurückholt. Wir wollen, dass vor allem diejenigen, die von solchen Übernahmen in der Regel als Erste negativ berührt sein können, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Informationsrechte bekommen und sich darauf einstellen können.
Im Rahmen dessen, was das deutsche Mitbestimmungsrecht ihnen eröffnet, dürfen und sollen sie auch mitbestimmen. Sie wissen, dass die Mitbestimmungsgesetzgebung in Deutschland im internationalen Vergleich nicht die schlechteste ist.
Ich will einem verbreiteten Vorurteil entgegenwirken, das auch Herr Troost bedient hat. Sie alle kennen die Medienberichte über den Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken und die dadurch bei den Immobilienkäufern ausgelösten Verunsicherungen. Viele Menschen haben den Eindruck, ihre Hypothekenverträge fänden sich plötzlich ganz woanders wieder und es könnte jemand kommen, an der Wohnungstür klingeln und sagen: Jetzt hast du die Zwangsvollstreckung vor dir. Vor dem Hintergrund dieser enormen Verunsicherung will ich hier zwei Klarstellungen machen:
Erstens: Kreditverkäufe sind weltweit ein wichtiges Refinanzierungsinstrument für Banken. Es macht insgesamt keinen Sinn, diese Kreditverkäufe zu diskreditieren; denn von diesem Refinanzierungspotenzial profitieren alle Kunden von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen Banken: Kredite werden dadurch billiger. Das muss ausgesprochen werden.
Zweitens – mir ist sehr daran gelegen, darauf hinzuweisen –: Bisher sind in Deutschland keine Fälle bekannt, in denen nach Erwerb einer Hypothek durch Finanzinvestoren trotz ordnungsgemäßer Bedienung dieser Kredite eine Zwangsvollstreckung erfolgt ist.
Das gibt es nicht. Nein, das gibt es definitiv nicht. Verbreiten Sie doch nicht diesen Schwachsinn! Die Bedingung ist: wenn der Kredit ordnungsgemäß bedient wird. Wenn ein Kredit nicht ordnungsgemäß bedient wird, dann kommt man in eine schwierige Lage. Dazu muss ich ehrlich sagen: Da wird auch Vater oder Mutter Staat nicht jedem Kreditnehmer die Risiken von der Backe nehmen können. Das ist nicht unsere Aufgabe.
Mit diesem Teil des Risikobegrenzungsgesetzes ist klar, dass Banken die Verbraucher künftig vor Vertragsabschluss – also nicht von hinten durch die Brust ins Auge – darüber informieren, ob ein Kredit verkäuflich ist oder nicht. Es steht dem Kunden dann offen, selber zu entscheiden, ob er anderswo einen entsprechend garantierten Kreditvertrag abschließen will.
Auch deshalb haben wir in diesen Gesetzentwurf – ich bin dankbar, dass die Koalitionsfraktionen zu diesem Ergebnis gekommen sind – gezielt kein Sonderkündigungsrecht aufgenommen; denn ein solches Sonderkündigungsrecht würde dazu führen, dass die Zinsen steigen, weil das Geschäft für die Banken unkalkulierbarer wird, weil sie dann keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr bekommen würden. Das würde automatisch zu einer Verteuerung der Kredite führen. Insofern ist die Tatsache, dass wir kein Sonderkündigungsrecht im Gesetz haben, im Sinne des Verbrauchers, der auf diese Weise niedrigere Zinsen zu zahlen hat.
Gerade in der jetzigen Situation, vor dem Hintergrund einer noch nicht ausgestandenen Finanzkrise, sind wir darauf angewiesen, Vertrauen in die Finanzmärkte zurückzugewinnen; denn wir brauchen diese Finanzmärkte für eine Volkswirtschaft in der Dimension der Bundesrepublik Deutschland. Von Verantwortlichen ist Vertrauen missbraucht worden; wir haben es mit Exzessen zu tun, wie ich gesagt habe. Aber es macht keinen Sinn, auf dieser Klaviatur der Vorurteile und Reflexe weiterzuspielen. Bundestag und Bundesregierung sind gemeinsam aufgefordert, alles zu tun, damit Vertrauen in die Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewonnen werden kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.