zum Grundsteuer-Reformgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 27. Juni 2019 in Berlin:
- Bulletin 84-1
- 27. Juni 2019
Herr Präsident!
Meine verehrten Damen und Herren!
Wir diskutieren heute über die Reform der Grundsteuer. Das ist notwendig, weil wir ein Gesetz reformieren müssen, das seit vielen, vielen Jahren schon nicht mehr auf der Höhe der Zeit war und vor allem, wie uns das Bundesverfassungsgericht erwartbar mitgeteilt hat, auch nicht mehr den Anforderungen des Grundgesetzes entsprach.
Warum nicht? Die Einheitswerte, die gegenwärtig noch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind, stammen aus dem Jahr 1964 für den Westen Deutschlands und von 1935 im Osten. Das ist ziemlich lange her, und ich glaube, man muss nicht besonders gut in Mathematik oder sonst etwas sein, um sich vorstellen zu können, dass nach einem solch langen Zeitraum dann passiert, was das Bundesverfassungsgericht moniert hat, nämlich dass Grundstücke, die gleich betrachtet werden müssen und die gleich viel wert sind, unterschiedlich besteuert werden. Das ist mit dem Gleichheitsgebot der Verfassung nicht vereinbar, und deshalb haben wir jetzt einen großen Reformbedarf.
Dass wir in diese