zum Thema "Sport und Alltag verbinden – Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anpassen" vor dem Deutschen Bundestag am 26. Januar 2017 in Berlin:
- Bulletin 11-3
- 26. Januar 2017
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es zieht die Menschen in die Städte; wir erleben seit einigen Jahren einen starken und ungebremsten Trend. Wir brauchen deswegen in unseren Städten neue Wohnungen – viele neue Wohnungen, wie wir alle wissen. Wir reden in der Wohnungspolitik über bezahlbaren Wohnraum und Neubau, über Nachverdichtung und Aufstockung, das Schließen von Baulücken und das Erschließen von Baulandreserven. Es ist außerdem richtig, dass wir über Menge, also über Quantität, reden. Aber wir dürfen dabei die Qualität des Lebens in unseren Städten nicht aus den Augen verlieren. Das Leben in den Städten muss lebenswert bleiben. Dazu gehört beispielsweise auch der Sport-platz um die Ecke. Deswegen muss der Breiten- und Freizeitsport seinen wichtigen Platz in unseren Städten und Gemeinden behalten.
In der Praxis erleben wir allerdings wegen der fortschreitenden Verdichtung der Ballungsräume auch eine Zunahme von Nachbarschaftskonflikten, nicht zuletzt mit dem Sport. Sportanlagen werden zunehmend in der Nutzung eingeschränkt oder sogar in die Außenbereiche verdrängt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem wollen wir entgegentreten; denn Sportangebote gehören in die Mitte unserer Gesellschaft, auch in den Ballungsräumen. Deshalb liegt Ihnen heute die Novelle zur Sportanlagenlärmschutzverordnung – ein schwieriges Wort – zur Beratung vor. Ziel der Novelle ist es, eine intensivere Nutzung von Sportanlagen zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
In ihrer aktuellen Fassung ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung mehr als 25 Jahre alt. Sie stammt aus dem Jahr 1991. Natürlich hat sich die Welt seitdem verändert. Es ist Zeit für einige gezielte Anpassungen. So wollen wir die Emissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel erhöhen und damit auf das Niveau der übrigen Zeiten bringen. Praktisch heißt das: Mit dieser Änderung wird der Zeitraum zur Nutzung von Sportanlagen in den Ruhezeiten um etwa das Dreifache verlängert.
Darüber hinaus wollen wir mit der Verordnung den Sportbetrieb auf älteren Anlagen, die bereits vor dem Jahr 1991 genutzt wurden, rechtlich besser absichern. Vor allem Modernisierungsmaßnahmen, mit denen eine Sportanlage an den Stand der Technik angepasst wird, zum Beispiel durch den Einbau von Kunstrasen auf Ascheplätzen, sollen die weitere Nutzung nicht infrage stellen. Es hat wirklich niemand verstanden: Ältere Sportanlagen, die schon vor 1991 errichtet wurden, noch in Betrieb waren und modernisiert wurden, verlieren nach geltendem Recht – das ist bis heute so – ihre Zulassung. Das ist so etwas von widersinnig. Das korrigieren wir jetzt, wie sich das gehört.
Alle Sachverständigen, die zur Novelle zur Sportanlagenlärmschutzverordnung gehört worden sind, haben diese beiden Änderungen als deutlichen Beitrag zur Förderung des Sports und zu einer intensiveren Nutzung der Sportanlagen gelobt. Selbstverständlich hätte es aus Sicht des Sports noch mehr Lockerungen beim Lärmschutz geben können. Aber es gilt eben auch, die Balance zu wahren.
Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen garantiert die Sportanlagenlärmschutzverordnung weiterhin einen wirksamen Lärmschutz für die Nachbarn von Sportanlagen. Die Verordnung gleicht zwischen den widerstreitenden Interessen des Sports einerseits und dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft andererseits aus. Sie orientiert sich an unseren veränderten Lebensgewohnheiten und trägt dazu bei, dass unsere Städte lebendig und lebenswert bleiben.