Rede der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner

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Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sicherheit gewährleisten und Selbstbestimmung ermöglichen – das ist die Zielrichtung meiner Verbraucherpolitik, die Zielrichtung der christlich-liberalen Verbraucherpolitik.

Wer Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und sie nicht bevormunden will, der sollte neben dem Schutz vor allem für eines sorgen, nämlich für Transparenz. Das Ziel ist vorgegeben. Wir gehen entschlossen Schritt für Schritt voran.

Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung gehen wir mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes. Bürgerinnen und Bürger erhalten Auskunft über das, was die Behörden und Ämter wissen; insbesondere erhalten sie Informationen über Rechtsverstöße bei Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Das ist der Kern des Gesetzes.

Die SPD hat das in der Großen Koalition damals mit beschlossen. Wir haben damals gemeinsam beschlossen, das Gesetz zu evaluieren. Weniger als ein Jahr nach Abschluss der Evaluierung haben wir heute, am 2. Dezember 2011, die zweite und dritte Lesung. Durch die Novellierung macht die christlich-liberale Koalition das Verbraucherinformationsgesetz noch besser, und zwar zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es soll einfacher, wirksamer und noch bürgerfreundlicher werden. Wir machen es einfacher, indem wir die Antragstellung per E-Mail erleichtern, Fristen streichen und das Antragsverfahren verkürzen. Kurz und unbürokratisch – das ist das Motto.

Wir machen es wirksamer, indem wir den Anwendungsbereich ausdehnen; denn für Verbraucher ist es schlicht nicht einzusehen, warum sie über Produkte wie Lebensmittel und Textilien Auskunft erhalten sollen, über Produkte wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Spielzeug aber nicht. Auch das sind Gegenstände des täglichen Lebens. Hier soll das Verbraucherinformationsgesetz künftig wirken.

Ich gebe Ihnen ein zeitgemäßes praktisches Beispiel. Jetzt steht Weihnachten vor der Tür. Es werden sehr viele Lichterketten verkauft. Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen solche Lichterketten zum Beispiel darauf, ob Kabel überhitzt sind oder Brände ausgelöst werden können. Über die Erkenntnisse sollen die Verbraucher informiert werden, wenn sie bei den Behörden nachfragen. Das ist ein weiterer Fortschritt in diesem Bereich.

Wir können und wollen auch nicht alle Bereiche ins VIG einbeziehen. Bei Finanzprodukten etwa gibt es keine Messwerte, die objektiv feststellbar sind. Bei Finanzprodukten ist das Risiko häufig die zweite Seite der Medaille; die erste sind die höheren Zinsen. Wer will in welchem Bereich wie davor warnen? Manche Menschen sind bereit, ein höheres Risiko einzugehen. Umso wichtiger sind eine gute, individuelle Beratung und eine gute Verbraucherbildung. Deshalb verpflichten wir gerade die Banken zu dem sogenannten Beipackzettel und den Beratungsprotokollen.

Vorgestern haben wir im Kabinett den Beschluss zur Umsetzung des europäischen "Bruders", der Prospektrichtlinie, in nationales Recht gefasst, und zwar genau in unserem Sinne. Das sind keine Fragen des VIG, sondern des Anlegerschutzes. Auch hier setzen wir auf Transparenz und Information.

Schließlich machen wir das VIG auch bürgerfreundlicher, indem wir die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger senken. Schon im heutigen System entstehen keine hohen Kosten. Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass Frau Künast seinerzeit in ihrem ersten Entwurf für alle Anfragen – für die kleinen und für die großen – die volle Kostendeckung vorgeschlagen hat.

Bei uns sind künftig alle Anfragen bis 250 Euro kostenfrei. Aber wir ziehen natürlich auch irgendwo eine Grenze, die sich am Verwaltungsaufwand orientiert. Ich denke, das ist nur gerecht. Denn sonst muss der Steuerzahler die Rechnung zahlen.

Das VIG ist auch ein Teil meines Aktionsplanes, mit dem wir die Konsequenzen aus dem Dioxinskandal zu Anfang des Jahres ziehen und die gesamte Kette vom Futtertrog bis ins Ladenregal auf den Prüfstand gestellt haben. Wir stellen mit dem VIG klar: Grenzwertüberschreitungen sind kein Geheimnis. Messergebnisse bei Stoffen wie Dioxin, für die es Grenzwerte gibt, sind kein Geheimnis. Auch die Lieferkette ist bei Rechtsverstößen kein Geheimnis.

Mir ist wichtig, dass die Verbraucher auf der Basis des VIG künftig schnell und möglichst umfassend informiert werden müssen. Rezepturen hingegen sind ausdrücklich ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Sie müssen nicht offengelegt werden. Das haben wir auch klar im Gesetzentwurf verankert.

Unser Aktionsplan ist übrigens zu weiten Teilen umgesetzt. Es waren zehn Punkte. Alles, was vom Bund geregelt werden konnte, ist erfolgreich geregelt worden. Wo der Bund federführend war und die Möglichkeit dazu hatte, haben wir dies gemeinsam mit den Ländern zügig abgehandelt.

Gemeinsam handeln: Das will ich auch bei den Vorschlägen des Bundesrechnungshofes zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Dieser Bericht wurde übrigens von mir in Auftrag gegeben. Ich werde Vorschläge machen, wie wir gemeinsam mit den Ländern Fortschritte machen können, etwa bei den einheitlichen Standards, der einheitlichen Überwachung und beim Krisenmanagement.

Ich appelliere an die Länder, sich zu beteiligen, und ich gehe davon aus, dass mich auch die Opposition in diesem Hohen Haus dabei nachdrücklich unterstützt. Ich appelliere an die Oppositionsparteien, bei ihren zuständigen Länderministern um Unterstützung zu werben. Die ersten Äußerungen dazu waren nicht sehr erfolgversprechend.

Wir haben mit dem VIG gute Erfahrungen gemacht. Sicher, es gab im Vorfeld auch Bedenken vonseiten der Wirtschaft. Aber in der Realität haben sich diese nicht bewahrheitet. Das breite Heer der seriös wirtschaftenden Unternehmen in Deutschland braucht keine Sorgen zu haben. Im Gegenteil: Es kann vielmehr damit rechnen, letztendlich vom Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu profitieren.

Die christlich-liberale Koalition setzt nach wie vor verstärkt auf Transparenz zugunsten der Verbraucher. Wir stärken die Unternehmen durch größeres Verbrauchervertrauen. Wir machen das VIG mit Augenmaß noch schlagkräftiger. Das VIG ist ein gutes Gesetz, und wir machen es heute noch besser.