Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn,

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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Herren und Damen!

Heute debattieren wir die umfassendste Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes seit mehr als 30 Jahren. Wir stellen damit die berufliche Bildung auf eine neue Grundlage, die die Berufsausbildung qualitativ verbessert und sie zukunftssicher macht.

Eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben ist es, jungen Menschen eine qualifizierte Erstausbildung zu ermöglichen. Nur so sichern wir Jugendlichen gute Beschäftigungschancen und eine Teilhabe am Arbeitsleben. Eine qualifizierte Berufsausbildung ist aber auch deshalb so wichtig, weil sich Unternehmen nur mit gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im internationalen Wettbewerb behaupten können.

Wir müssen schon heute aufgrund der demographischen Kerndaten davon ausgehen, dass uns in zehn bis 15 Jahren bis zu 3,5 Millionen Fachkräfte fehlen werden, wenn wir nicht gegensteuern. Das heißt, die Jugendlichen, über die wir heute sprechen, spielen für den Erhalt der Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft eine ganz besonders wichtige Rolle.

Daher haben sich die Bundesregierung und die Wirtschaft im nationalen Ausbildungspakt verpflichtet, zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen in Deutschland bereitzustellen und ihnen damit die Chance zu eröffnen, eine gute Ausbildung zu erhalten.

Angesichts der zum 30. September dieses Jahres noch fehlenden 31.000 Ausbildungsplätze steht der Pakt jetzt vor der entscheidenden Bewährungsprobe. Es müssen nun alle Potenziale für die Nachvermittlung genutzt werden, damit es uns bis zum Jahresende gelingt, wirklich allen Jugendlichen ein Ausbildungsplatzangebot machen zu können, ihnen so eine qualifizierte Ausbildungschance zu ermöglichen. Die Wirtschaft – ich will das noch einmal ausdrücklich sagen – ist auch in ihrem eigenen Interesse gefordert, alles dafür zu tun, damit dieses Ziel erreicht wird.

Die Bundesregierung hat ihrerseits erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ausbildungschancen der Jugendlichen zu erhöhen. Speziell für die neuen Länder haben wir gemeinsam mit den Ländern das Ausbildungsplatzprogramm Ost 2004 auf 14.000 Ausbildungsplätze erhöht. Dafür stellt mein Haus rund 95 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesministerien und die Bundesbehörden werden ihre Ausbildungsleistung um circa 20 Prozent ausbauen. Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet 500 Ausbildungsplätze mehr an.

Die Bundesregierung unterstützt das neue Instrument der Einstiegsqualifizierung durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt der Jugendlichen und die Übernahme des pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages mit rund 270 Millionen Euro während der dreijährigen Ausbildungszeit. Darüber hinaus verdoppeln wir die Förderung des Programms "STARegio", mit dem wir regionale Initiativen zur Verbesserung der Ausbildungsstrukturen und des Angebots betrieblicher Ausbildungsplätze in den besonders schwierigen Regionen unterstützen. Dafür stellt mein Haus eine ganze Menge Mittel zur Verfügung.

Die Kammern – hier geht es um die beiden großen Ausbildungsbereiche Industrie und Handel, aber auch um das Handwerk – haben im Vergleich zum September 2003 rund 13.200 Ausbildungsverträge mehr registriert. Das ist ein Plus von 3,1 Prozent. Das zeigt, dass der Ausbildungspakt bereits in diesem Jahr eine erhebliche Dynamik entfaltet hat und erste wichtige Erfolge erzielt werden konnten.

Ich will an dieser Stelle ausdrücklich das außergewöhnliche Engagement der Wirtschaftsverbände, insbesondere der Kammern, und der Unternehmen sowie der Ausbildungsverantwortlichen vor Ort anerkennen.

Sie haben gezeigt, dass es möglich ist, einen negativen Trend umzukehren und deutlich mehr Ausbildungsplätze zu mobilisieren, wenn wirklich alle engagiert mitmachen und an einem Strang ziehen. Die aktuellen Probleme auf dem Ausbildungsmarkt bedeuten nicht, dass sich das System der dualen beruflichen Ausbildung überlebt hat. Ganz im Gegenteil. Das System der dualen beruflichen Bildung ist weltweit zu Recht anerkannt. Es bietet im Kern allen jungen Menschen die Chance, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen und damit ihr Leben selbstverantwortlich zu gestalten. Gleichzeitig sichert das System der dualen Berufsausbildung der Wirtschaft die Fachkräfte der Zukunft und trägt damit wiederum entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand Deutschlands bei. Damit das so bleibt, muss sich die duale Berufsausbildung den neuen Herausforderungen stellen. Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, tut genau dieses.

Ziel der Reform ist es, die Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugendlichen sicherzustellen sowie eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung für alle Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft zu gewährleisten.

Wir geben mit diesem Gesetzentwurf keine Königswege vor, sondern wir bauen Flexibilität aus und verstärken sie. Diesem Leitgedanken folgt der von uns vorgelegte Entwurf. In Zukunft können die Akteure vor Ort eine stärkere Kooperation der betrieblichen und der schulischen Systeme vereinbaren, um die Ausbildungsqualität zu steigern, alle Ausbildungskapazitäten optimal zu nutzen und damit auch strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft besser gerecht zu werden.

Durch die neue Kombination von betrieblicher und schulischer Ausbildung kann sowohl ein regionaler Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen besser ausgeglichen werden als auch auf den in vielen Ausbildungsberufen steigenden Theorieanteil angemessener reagiert werden. Dies wird dadurch möglich, dass das neue Gesetz den Ländern die Möglichkeit eröffnet, sicherzustellen, dass schulische Berufsausbildungszeiten in anerkannten Ausbildungsberufen genauso zählen wie betriebliche Ausbildungszeiten. Das entspricht im Übrigen auch dem Wunsch der Landesregierungen, und zwar unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Von einem Paradigmenwechsel weg von der betrieblichen hin zur schulischen Ausbildung, wie es einige von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, gelegentlich unterstellen, kann hier nicht die Rede sein. Ein solcher Paradigmenwechsel findet nicht statt.

Rund 500.000 Jugendliche befinden sich in schulischen Berufsausbildungsmaßnahmen, davon rund 200.000 in vollzeitschulischen Berufsbildungsgängen, die zu einem beruflichen Abschluss führen.

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes eröffnen wir den Ländern die Option, diesen Jugendlichen über Vereinbarungen mit den Kammern die Zulassung zur Kammerprüfung zu erleichtern. Denn die Kammerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die Länder haben diese Überlegungen im Bundesrat ausdrücklich begrüßt.

Die zügige Modernisierung der Ausbildungsberufe ist ein Herzstück der Berufsbildungspolitik der Bundesregierung. Wir haben seit 1999 rund 160 Berufsbilder modernisiert beziehungsweise neu geschaffen. Allein 2004 sind mehr als 30 neue Berufsbilder entstanden; im Jahr 2005 werden es 21 sein.

Die Hälfte aller Jugendlichen wird mittlerweile in modernisierten oder neu geschaffenen Berufsbildern ausgebildet. Ich denke, das zeigt nachdrücklich, wie aktuell und modern eine berufliche Ausbildung ist und wie wichtig und erfolgreich sie sowohl für Unternehmen als auch für Jugendliche ist.

Das neue Berufsbildungsgesetz unterstützt die rasche Modernisierung durch die Verringerung der Zahl der gesetzlichen Beratungsgremien. Zudem wird mit einer modifizierten Stufenausbildungsregelung zum Beispiel die Fortsetzung einer zweijährigen Berufsausbildung in anspruchsvolleren Ausbildungsberufen ohne Zeitverlust erleichtert. Diesem Ziel dient auch die in dem Gesetz ausdrücklich verankerte Möglichkeit, einschlägige Vorqualifikationen berufsspezifisch anzurechnen.

Wir wollen Ausbildungschancen für alle schaffen. Mit neuen Förderstrukturen und einer stufenweisen Qualifizierung in anschlussfähigen Ausbildungsangeboten verbessern wir aus diesem Grund gezielt die Chancen auch für benachteiligte Jugendliche.

Mit der letzten Novelle haben wir bereits vor eineinhalb Jahren die Möglichkeit geschaffen, Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen beispielsweise über Praktika oder sechsmonatige Qualifikationsbausteine auch unterschiedliche Einstiegswege in eine erfolgreiche berufliche Ausbildung zu eröffnen. Wir verbessern zudem die Chancen für differenzierte Wege in der Berufsausbildung durch klarere Regelungen zur Stufenausbildung und zur Anrechnung einer zweijährigen Berufsausbildung auf eine anschließende Ausbildung in einem Beruf mit dreijähriger Ausbildung. Inzwischen gibt es vier neue Berufe mit zweijähriger Ausbildung, die diesem Modell bereits entsprechen.

Dieser von uns beschrittene Weg wird sowohl den Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen als auch der Wirtschaft gerecht.

Das neue Berufsbildungsgesetz sieht außerdem vor, dass Ausbildungsabschnitte, die im Ausland absolviert werden, zu einem integralen Bestandteil der Berufsausbildung im dualen System werden. Das ist die logische Konsequenz der Entwicklung Europas zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass die Anteile der Berufsausbildung, die im Ausland absolviert werden, in vollem Umfang anerkannt werden.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Zusatz- oder Aufstiegsqualifikationen in Zukunft bereits während der Erstausbildung zu erwerben. Damit eröffnen wir leistungsstarken jungen Menschen neue Perspektiven für ihr berufliches Fortkommen und reagieren zugleich auf die steigenden Qualifikationsanforderungen in einer globalisierten Welt.

Die Neuerungen im Bereich des Prüfungswesens ermöglichen nunmehr die Durchführung von Abschlussprüfungen in zwei Teilen. Prüfungsleistungen aus der Berufsschule können in die Bewertung der Prüfung mit einfließen. Die neu gestaltete Erprobungsklausel eröffnet außerdem Wege, Ausbildungsberufe an aktuelle Entwicklungen zügiger anzupassen.

Das neue Berufsbildungsgesetz knüpft an die bewährten Strukturen des Berufsbildungsgesetzes von 1969 an. Es integriert aber auch die neuen und modernen Erkenntnisse der Berufsbildungsforschung und passt den ordnungsrechtlichen Rahmen an die Entwicklung der Berufsausbildung in den letzten Jahren an. Kurz gesagt: Die gesetzliche Grundlage stimmt also endlich mit den Anforderungen und Zielstellungen in der beruflichen Ausbildung vollständig überein. Wir haben zudem die Regelungen zur fachlichen Eignung in einem einheitlichen und transparenten System für alle zusammengefasst.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Sicherung einer hochwertigen beruflichen Bildung eine wichtige Aufgabe bleibt. Mit der heute von uns vorgelegten Novelle machen wir in diesem Sinne einen weiteren wichtigen Schritt. Ich möchte alle – die Betriebe, die Regionen, aber auch die Länder sowie die jungen Frauen und Männer – auffordern, sich dieser Aufgabe, dieser Herausforderung kreativ und mit Mut zur Verantwortung zu stellen. Das gilt natürlich genauso für den Deutschen Bundestag.