- Bulletin 95-96
- 25. November 1996
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, und der niederländische
Außenminister, Hans van Mierlo, stellten den Tageszeitungen „Die Welt“ und
„De Volkskrant“ für die Ausgaben vom 22. November 1996 folgenden gemeinsamen
Beitrag zur Verfügung:
Wenn Europa sich im Zeitalter der Globalisierung erfolgreich in der Welt
behaupten will, dann ist mehr Mut zur Gemeinsamkeit als bisher in der
EU-Außenpolitik erforderlich. Europa kann die Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts nur meistern, wenn es mit einer Stimme spricht. Die derzeit
laufende Regierungskonferenz der Europäischen Union ist eine Gelegenheit, die
Handlungsfähigkeit der Europäischen Union in der Außenpolitik deutlich zu
stärken. Deutschland und die Niederlande vertreten einen gemeinsamen Ansatz
für die notwendigen Reformen.
Europa sieht sich wenige Jahre vor der Jahrhundertwende einer Vielzahl
neuartiger und schwieriger Herausforderungen gegenüber. Die Geschwindigkeit,
in der sich die Welt verändert und in der wir mit immer neuen
Herausforderungen konfrontiert werden, ist atemberaubend. Diese
Geschwindigkeit ist, davon müssen wir ausgehen, nur ein Vorgeschmack dessen,
was uns noch bevorsteht. Entschlossenes Handeln der Politik sowie Strukturen,
die entschlossenes Handeln auch ermöglichen, werden in Zukunft mehr denn je
notwendig sein.
Die politische Landkarte Europas und der Welt ist starken Veränderungen
unterworfen. Die bisherigen Strukturen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) der Euro- päischen Union reichen zur Lösung der uns
alle gemeinsam betreffenden Probleme nicht mehr aus. Wir Europäer haben einen
großen Bestand gemeinsamer Interessen. Europa wird seinen ihm zustehenden
Platz in der Welt nur behaupten können, wenn es diese Interessen gemeinsam und
geschlossen vertritt. Die nationalstaatlichen Rezepte des 19. Jahrhunderts
sind zur Kurierung der Probleme im Weltmaßstab des 21. Jahrhunderts längst
überholt und völlig unzureichend.
Im wirtschaftlichen Bereich hat die Europäische Union bereits weitreichende
und konkrete Antworten gegeben. Die Schaffung des Binnenmarkts zum 1. Januar
1993 und der Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zum
1. Januar 1999 – unter strikter Beachtung der Konvergenzkriterien – waren und
sind die entscheidenden strategischen Weichenstellungen für die
wirtschaftliche Zukunft Europas in den kommenden Jahrzehnten und für seine
Fähigkeit, auf den globalen Märkten als „global player“ mitzuspielen. Nur so
haben wir eine Chance, gegenüber Nordamerika und vor allem den dynamischen
asiatischen Wirtschaftsregionen wettbewerbsfähig zu bleiben.
Bei der politischen Integration sind wir noch lange nicht soweit wie im
Wirtschaftsbereich. Wir brauchen eine wirklich handlungsfähige und effiziente
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, sonst werden
wir die berechtigten Interessen Europas in der Welt nicht zur Geltung bringen
können.
Die Europäische Union hat zwar durchaus eine Reihe von Erfolgen in der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vorzuweisen. Sie hat auf die
revolutionären Umbrüche in Mittel- und Osteuropa schnell und entschlossen
reagiert und leistet einen wichtigen Beitrag zur politischen und
wirtschaftlichen Stabilisierung dieser Länder. Der Beitritt der zehn neuen
Demokratien Mittel- und Osteuropas zur Europäischen Union, die ein
Europaabkommen haben, muß das Fundament einer dauerhaften und gerechten
Friedensordnung für ganz Europa sein.
Der Krieg im ehemaligen Jugoslawien oder auch unsere Reaktionen auf die letzte
Irak-Krise oder die furchtbaren Vorgänge in Zentralafrika beweisen jedoch, wie
weit wir derzeit noch vom Ziel einer echten Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik entfernt sind. Die Europäischen Union tut zwar viel für die
Wiederherstellung der politischen Ordnung und für den Wiederaufbau in Bosnien
und Herzegowina. Dies dürfen wir keinesfalls unterschätzen. Jugoslawien hat
aber auch nur zu deutlich gezeigt, welche Defizite noch bestehen.
Die EU-Regierungskonferenz 1996 muß deutliche Fortschritte bringen. Sie muß
die Europäische Union nach außen handlungsfähiger machen. Dies entspricht auch
der Erwartungshaltung unserer Bürger. Effizienz, Kontinuität, Kohärenz,
Solidarität und auch die Sichtbarkeit müssen erheblich verbessert werden.
Deutschland und die Niederlande sind bereit, die notwendigen Reformen auf den
Weg zu bringen.
Damit die Europäische Union im Außenverhältnis klar identifizierbar auftreten
kann, mit einer Stimme spricht und über die notwendige Kontinuität in ihrem
Handeln und die nötige Sichtbarkeit verfügt, wollen wir ein neues Amt
schaffen. Die Präsidentschaft der Europäischen Union soll künftig durch einen
von den Mitgliedstaaten ernannten Generalsekretär für die GASP unterstützt
werden. Dieser Generalsekretär sollte dem Rat verantwortlich sein und ihm
sowie auf dessen Aufforderung auch dem Europäischen Rat regelmäßig Bericht
erstatten.
Dem GASP-Generalsekretär sollte eine neu zu schaffende GASP-Einheit
unterstellt werden. Die Einheit müßte sich aus Experten aus dem
Ratssekretariat, der Kommission, der WEU und den Mitgliedstaaten
zusammensetzen. Sie sollte den Vorsitz bei der Erarbeitung gemeinsamer
Analysen als Basis für Handlungsoptionen, bei der Vorbereitung und
Durchführung von Beschlüssen, beim Krisenmanagement und bei der langfristigen
Strategieplanung unterstützen. Künftig sollte nur „ein Papier“, ein Papier der
neuen Arbeitseinheit, auf dem Tisch des Rates liegen.
Wenn wir in der GASP zu mehr Handlungsfähigkeit kommen wollen, müssen wir auch
von der Zwangsjacke der Einstimmigkeit loskommen. Das
Einstimmigkeitserfordernis hat in der Vergangenheit immer wieder zu Blockaden
geführt und die Europäische Union am gemeinsamen Handeln gehindert. Deshalb
sollten Entscheidungen in der GASP künftig grundsätzlich mit qualifizierter
Mehrheit getroffen werden. Dabei sollte jedoch ein Schutzmechanismus
vorgesehen werden, falls ein Mitgliedstaat befürchtet, in einer für ihn
besonders wichtigen Frage überstimmt zu werden. In diesem Fall sollte mit
qualifizierter Mehrheit entschieden werden, ob Einstimmigkeit erforderlich ist
oder per Mehrheit entschieden werden soll.
Wichtig ist: Über die Teilnahme an militärischen Operationen entscheiden die
Mitgliedstaaten auch weiterhin als souveräne Staaten entsprechend ihrer
jeweiligen Verfassung. Deshalb müssen Beschlüsse, mit denen die WEU zur
Einleitung einer militärischen Operation ersucht wird, auch künftig der
Einstimmigkeit unterliegen. In solchen Fällen, in denen weiterhin
Einstimmigkeit gelten soll, sollte allerdings künftig das Prinzip der
konstruktiven Enthaltung vorgesehen werden: Das sich enthaltende Land muß
nicht an der Durchführung des betreffenden Beschlusses teilnehmen. Auch dies
ist ein Mittel, um künftig Blockaden zu vermeiden.
In die gleiche Richtung zielt der Vorschlag, die Möglichkeit einer Vertiefung
der Integration unter Mitwirkung nur einer Gruppe der Mitgliedstaaten im
Vertrag zu verankern. Die Integration darf nicht dort enden, wo kleine
Minderheiten zu Integrationsschritten nicht fähig oder nicht bereit sind.
Flexibilität darf andererseits aber keinesfalls zur Spaltung und auch nicht zu
einem „Kerneuropa“ führen. Für die verstärkte Zusammenarbeit bieten sich im
Rahmen der GASP insbesondere die Verteidigungspolitik einschließlich der
anvisierten gemeinsamen Verteidigung sowie die Rüstungszusammenarbeit an.
Aktive Solidarität unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist
unabdingbare Voraussetzung für glaubwürdiges gemeinsames Handeln. Deshalb
sollte dieser Gedanke künftig im EU-Vertrag stärker zum Ausdruck kommen. Im
Vertrag sollte auf der Regierungskonferenz eine allgemeine Verpflichtung zu
solidarischem Handeln insbesondere bei der Verwirklichung der im Vertrag
enthaltenen Ziele verankert werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine
gegenseitige Beistandsverpflichtung. Dennoch: Die Zugehörigkeit zur Union
schafft eine Solidarität, die schon heute auch im Bereich der Sicherheit
Auswirkungen haben muß.
Deutschland und die Niederlande setzen sich für eine volle Verwirklichung der
verteidungspolitischen Perspektive des EU-Vertrages ein. Dies kann nur
schrittweise erfolgen. Am Ende dieses Prozesses sollten die Integration der
WEU in die Europäische Union und eine gemeinsame Verteidigungsgarantie stehen.
Die Verwirklichung des ehrgeizigen Ziels einer Sicherheits- und
Verteidungsunion sollte in mehreren Phasen geschehen:
Bei der jetzigen Regierungskonferenz geht es darum, die sogenannten
„Petersberg-Aufgaben“ der WEU, die humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze,
friedenserhaltende sowie friedensschaffende Maßnahmen umfassen, das heißt
Aufgaben im Bereich des Krisenmanagements, im EU-Vertrag zu verankern. Ebenso
sollte auf dieser Regierungskonferenz die Erstreckung der Leitlinienkompetenz
des Europäischen Rates auf die WEU im EU-Vertrag festgeschrieben werden,
desgleichen das Ziel der Integration der WEU in die Europäische Union. WEU und
Europäische Union sollten dann – auf der Basis dieser Ergebnisse der
Regierungskonferenz und bei Wahrung der institutionellen Selbständigkeit der
WEU – im Bereich des Krisenmanagements immer enger zusammenarbeiten.
In einer späteren Phase könnte die Europäische Union die
verteidigungspolitischen Kompetenzen der WEU beim Krisenmanagement übernehmen
und politisch-militärische Strukturen entwickeln. Europäische Union und WEU
sollten in dieser Phase soweit wie möglich institutionell verschränkt werden.
Schließlich sollte der Prozeß der Integration der WEU in die Europäische Union
in einer abschließenden Phase durch Kündigung des WEU-Vertrages und
Übertragung der verbleibenden verteidigungspolitischen Kompetenzen auf die
Europäische Union seinen Abschluß finden. Das ist eine ehrgeizige und
langfristige, aber durchaus nicht unrealistische Zielsetzung.
Dieser Prozeß steht in keinem Gegensatz zu den Verpflichtungen, die für einen
Großteil der EU-Mitglieder im NATO-Rahmen bestehen. Die Entwicklung einer
europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität ist nicht Alternative,
sondern notwendige Ergänzung unserer gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen im
nordatlantischen Rahmen gemeinsam mit unseren amerikanischen Verbündeten.
Unter keinen Umständen dürfen wir die Erfolgsgeschichte „NATO“ der letzten
fünf Jahrzehnte leichtfertig aufs Spiel setzen.
Es ist richtig: Die Regierungskonferenz hat bisher noch nicht zu definitiven
Ergebnissen geführt. Dies ist jedoch völlig normal. Die Erfahrung lehrt, daß
zu den schwierigen Fragen oftmals erst zum Schluß eine Lösung „im Paket“
gefunden wird. Dies wird auch diesmal nicht anders sein.
Gerade im Bereich der GASP ist davon auszugehen, daß auf der Konferenz einiges
erreicht werden kann. Die Europäer haben in den letzten Jahrzehnten immer
wieder bewiesen, daß sie auch und insbesondere auf schwierige
Herausforderungen tragfähige gemeinsame Antworten zu finden in der Lage sind.
Gemeinsam können und werden wir auch im nächsten Jahrhundert erfolgreich
bestehen. Zur europäischen Einigung gibt es für Deutsche, Niederländer und für
Europa als Ganzes keine Alternative.