- Bulletin 14-89
- 11. Februar 1989
das bundesministerium des innern teilt mit:
bundesinnenminister dr. friedrich zimmermann hat am
9. februar 1989 die neonazistische vereinigung "nationale
sammlung" (n. s.) verboten und den sofortigen vollzug
dieser massnahme angeordnet.
die "nationale sammlung" richtet sich gegen die
verfassungsmaessige ordnung. sie schaedigt mit ihrem
oeffentlichen bekenntnis zum neonazismus das ansehen der
bundesrepublik deutschland. die vereinigung wurde im sommer
vergangenen jahres gegruendet und verstand sich als
bundesweite waehlerinitiative. eine beteiligung an den
kommunalwahlen in hessen im maerz dieses jahres war
beabsichtigt.
"geistiger chef" der vereinigung und ihr ideologischer kopf
war der bekannte neonazi michael kuehnen, der bereits die
im jahre 1983 vom bundesminister des innern verbotene
"aktionsfront nationaler sozialisten/nationaler aktivisten"
(ans/na) leitete. kuehnen betaetigte sich u. a. als
"wahlkampfleiter" der "nationalen sammlung". sein ehemaliger
stellvertreter in der verbotenen ans/na, thomas brehl, war
stellvertretender vorsitzender der "nationalen sammlung".
der bundesminister des innern, dr. friedrich
zimmermann, erklaerte am 9. februar 1989 zu dem
verbot:
diese verbotsverfuegung ist heute morgen um 6.30 uhr
zugestellt worden und seitdem wirksam. der vollzug des
vereinsverbots - wohnungsdurchsuchungen und
sicherstellungen des vereinsvermoegens - wird seit heute
frueh von den zustaendigen landesbehoerden durchgefuehrt.
die "nationale sammlung" wurde am 15. juli 1988
gegruendet. die organisation hat derzeit 170 mitglieder, die
bundesweit aktiv sind und ihre verfassungsfeindliche zielsetzung
in besonders aggressiver, kaempferischer form verfolgen. sie
uebt im gesamten neonazistischen bereich eine sogwirkung
aus.
dieser schlag gegen neonazis soll ein erneutes zeichen
und unuebersehbares warnsignal setzen.
das verbot dieser rechtsextremistischen neonazistischen
organisation ist das vierte mal, dass ich in meiner
amtszeit eine vereinigung verboten habe, nach dem verbot des
linksextremistischen auslaendervereins "devrimici sol"
(revolutionaere linke), die strafgesetzwidrige vereinigung
des "hell's angels motor-club e.v.", hamburg, und die
rechtsextremistische "aktionsfront nationaler sozialisten/
nationaler aktivisten (ans/na). dies beweist meine
entschlossenheit, extremistischen bestrebungen mit
verbotsmassnahmen entgegenzutreten.
ich werde auch in zukunft nicht zoegern, wenn es sich
erforderlich erweisen sollte, alle notwendigen mittel
einzusetzen, um eine gefaehrdung der inneren sicherheit
abzuwenden.
die bundesrepublik deutschland wird auch in zukunft kein
tummelfeld fuer rechtsextremisten sein. es wird nicht
hingenommen, dass kuehnen und seine anhaenger erneut eine
bundesweit taetige neonazistische vereinigung aufbauen, die
sich im laufe der zeit zu einer partei verfestigt.
mit dem heute ausgesprochenen verbot ist der erforderliche
schritt getan, dass diese rechtsextremistische gruppierung
"nationale sammlung" nicht an den hessischen
kommunalwahlen am 12. maerz 1989 teilnehmen kann.
verbotsmassnahmen sind nicht das alleinige mittel im kampf
gegen verfassungsfeinde. der vorrang gebuehrt - bei der
bekaempfung des rechtsextremismus ebenso wie bei der
bekaempfung des linksextremismus - nach wie vor der
geistig-politischen auseinandersetzung sowie der
ausschoepfung aller strafrechtlichen mittel.
ich begruesse es daher ausdruecklich, dass gegen ehemalige
angehoerige der verbotenen ans/na strafverfahren wegen
aufrechterhaltung des organisatorischen zusammenhalts
einer verbotenen vereinigung eingeleitet wurden. ich gehe
davon aus, dass die verfahren bald zu einem erfolgreichen
abschluss gebracht werden koennen.
der politische extremismus des rechten und des linken
spektrums besitzt keine echte chance, den freiheitlichen
demokratischen rechtsstaat zu beeintraechtigen. die grosse
mehrheit der buerger der bundesrepublik deutschland sind
in der freiheitlichen demokratie verwurzelt.