- Bulletin 26-88
- 17. Februar 1988
der bundesminister des innern, dr. friedrich
zimmermann, hielt in der polizei-fuehrungsakademie in
muenster-hiltrup zum thema "innere sicherheit in unserer
zeit - leitlinien der kriminalpolitik" folgende rede:
kriminalitaetsentwicklung
kriminalpolitik will perspektivisch strafbares und
strafwuerdiges verhalten verhindern und begangene straftaten
verfolgen. sie muss sich daher an der feststellbaren und
prognostizierbaren kriminalitaet ausrichten. massgeblich fuer
zielrichtung und intensitaet der kriminalpolitik sind neben umfang
und struktur der kriminalitaet vor allem die tendenzielle
entwicklung, rahmenbedingungen und ursachen.
die kriminalitaet steigt seit langem bestaendig, in manchen
deliktsbereichen bedrohlich an. in den letzten zwanzig
jahren hat sich die zahl der in der polizeilichen kriminalstatistik
erfassten straftaten von 1,9 millionen (1966) ueber 3,1
millionen (1976) auf zuletzt 4,4 millionen (1986) weit mehr als
verdoppelt. statistiken der strafjustiz weisen tendenziell in
die gleiche richtung.
verschiedene kritiker der statistik und der polizei fuehren die
statistische zunahme auf hoehere polizeidichte und eine
dadurch verstaerkte "kriminalisierung" besonders junger
menschen zurueck. dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass
die zahl der polizeibeamten zum beispiel von 1976 bis 1986
nur von 170 000 auf 195 000 erhoeht wurde. die
stellenvermehrung hinkte also hinter dem kriminalitaetsanstieg
betraechtlich hinterher und kann nicht dessen ursache, sondern
allenfalls seine folge sein. zudem entdeckt die polizei nach
wissenschaftlichen untersuchungen nur etwa sechs
prozent der erfassten straftaten selbst und ist somit auf
anzeigen aus der bevoelkerung angewiesen.
ist daraus nun zu folgern, dass die steigerungsraten der
statistik nur die aenderungen des anzeigeverhaltens
reflektieren, zeigen sie also nur an, ob das dunkelfeld mehr oder
weniger stark ausgeschoepft wurde? erste ergebnisse eines
im auftrag des bundeskriminalamtes durchgefuehrten
forschungsprojektes liefern ein wichtiges indiz zur
beantwortung dieser frage. repraesentativbefragungen zur
opferhaeufigkeit bei diebstahl und koerperverletzung und deren
vergleich mit der polizeilichen kriminalstatistik zeigen, dass
die entwicklung von angezeigten und nicht angezeigten
straftaten weitgehend parallel verlaeuft. die kriminalstatistik
spiegelt den tatsaechlichen kriminalitaetsverlauf somit korrekt
wider. die starke kriminalitaetszunahme ist also keine
statistische fiktion, sondern harte realitaet.
der statistisch belegte kriminalitaetsverlauf stieg langfristig
aber nicht nur in der bundesrepublik deutschland steil an.
ein vergleich der haeufigkeitszahlen zeigt, dass die
statistische gesamtentwicklung ungeachtet vielfaeltiger
vergleichsprobleme in anderen eg-staaten aehnlich verlief:
das statistisch registrierte kriminalitaetsniveau ist in der
bundesrepublik deutschland ungefaehr so hoch wie in
england/wales, frankreich oder in den niederlanden.
ungleich hoehere zahlen liegen aus daenemark vor.
die uebereinstimmung im statistischen trendverlauf bei
diesen staaten ist bemerkenswert. gleichwohl war dieser
anstieg nicht bei allen industriestaaten anzutreffen. ein sehr
markantes gegenbeispiel bildet japan. dort sind fuer den
gleichen zeitraum stagnierende oder sogar ruecklaeufige
tendenzen im straftatenanfall zu beobachten. diese
unterschiede im trend weisen bereits auf ursachen fuer den
kriminalitaetsverlauf und auf ansatzpunkte fuer eine
vorausschaetzung kuenftiger entwicklungen hin. im uebrigen ist die
uebereinstimmung im kriminalitaetsbild westeuropaeischer
staaten kein argument, unsere anstrengungen zu
vermindern, insbesondere der bedrohliche anstieg der
massenkriminalitaet (zwei drittel aller delikte sind diebstaehle)
laesst sich nicht als bagatelle abtun.
auch wenn durch diebstahl oder vandalismus (insbesondere-
sachbeschaedigung) im einzelfall oft nur ein geringer
schaden entsteht, summieren sich die einzelschaeden
wegen der ausserordentlichen anzahl dieser delikte auf
jaehrliche gesamtschaeden in mehrfacher milliardenhoehe, zumal
wenn das betraechtliche dunkelfeld - schaetzungen nehmen
das acht- bis zehnfache der registrierten kriminalitaet an -
einbezogen wird. und aus einem noch gewichtigeren grund
kann diese in erschreckendem ausmass angestiegene flut
von massendelikten nicht als bagatelle verharmlost werden.
die am beispiel des vandalismus schon zur alltaeglichen
erscheinung und erfahrung gewordene massenkriminalitaet
(wie: diebstahl aus kfz, koerperverletzung, ladendiebstahl)
beeintraechtigt das sicherheitsgefuehl der bevoelkerung
erheblich und ist aus meiner sicht eine groessere bedrohung fuer
das rechtsbewusstsein in unserer gesellschaft als etwa
vergleichsweise seltene spektakulaere straftaten. die
verschiedentlich geforderte entkriminalisierung bestimmter
delikte der massenkriminalitaet waere eine unvertretbare
kapitulation unserer rechtsordnung vor dem kriminellen
unrecht und muesste das vertrauen weiter
bevoelkerungskreise in die schutzfunktion des staates
und des rechts erschuettern .
ausserdem haben sich aber auch in den vergangenen
jahrzehnten gravierende qualitative veraenderungen ergeben.
so hat nach beobachtungen der polizei die brutalitaet der
taeter bei der straftatbegehung zugenommen. dies gilt
bereits fuer die allgemeine kriminalitaet, ganz besonders aber
fuer die politisch motivierte kriminalitaet sowie fuer das
organisierte verbrechen. diese beiden bereiche haben sich in
besorgniserregender weise ausgebreitet.
waehrend bis 1968 politisch motivierte gewalttaten
ausnahmeerscheinungen waren und von einzeltaetern veruebt
wurden, hat sich in den siebziger und achtziger jahren eine
vielzahl gravierender und aufsehenerregender anschlaege
links- und rechtsextremistischer sowie auslaendischer
terrorgruppen ereignet.
seit dem beginn der gewaltverbrechen der baader-
meinhof-bande sind 37 menschen durch deutsche
linksterroristische anschlaege umgekommen. 22 personen wurden bei
straftaten von rechtsextremisten/-terroristen getoetet, davon
allein beim oktoberfest-attentat 1980 in muenchen dreizehn
personen. in der gleichen groessenordnung liegt auch die
zahl der opfer des auslaendischen terrorismus, wobei der
ueberfall auf die israelische olympiamannschaft 1972 und
der sprengstoffanschlag auf die diskothek "la belle" in
berlin 1986 grausame hoehepunkte darstellten.
waehrend noch in den siebziger jahren die anzahl der
politisch motivierten brand- und sprengstoffanschlaege
zusammen jaehrlich unter 100 lag (1976: 40), wurden
bei stetig ansteigender tendenz 1987 288 brand- und
49 sprengstoffanschlaege registriert, wobei der
schwerpunkt den linksextremistisch orientierten gruppen
zuzuordnen ist.
viele dieser taten, die sachschaeden in millionenhoehe
verursachen, werden von "autonomen" kleingruppen veruebt, die
unter bezugnahme auf aktuelle "reizthemen" staat und
wirtschaft durch "permanente revolte" zerstoeren wollen.
eine bedrohung stellen solche taten nicht nur fuer konkrete
einzelopfer, sondern darueber hinaus fuer den bestand
unserer politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen ordnung
dar, die die taeter beseitigen bzw. mit gewalt veraendern
wollen.
terroristen und organisierte verbrecher zeigen zudem eine
wachsende internationalisierung. ihnen kommen die
modernen verkehrsmoeglichkeiten und die zunehmende
freizuegigkeit im reiseverkehr voll zugute, waehrend polizei und
justiz- trotz erfolgversprechender ansaetze - noch
schwierigkeiten bei der internationalen zusammenarbeit zu ueberwinden
haben. die grenzen sind fuer die kriminalitaet offener als fuer
die strafverfolgung. terroristen haben dadurch ihr
aktionsfeld, aber auch ihre ruheraeume erheblich ausweiten
koennen. weitere probleme kommen hinzu: so werden zum
beispiel manche regelungen im datenschutz- oder
eingriffsrecht von diesen taeterkreisen konsequent ausgenutzt.
das organisierte verbrechen hat sich gezielt neue, lukrative
betaetigungsfelder erschlossen. an vorderster stelle steht
hierbei die rauschgiftkriminalitaet. die gewaltigen gewinne
aus dem drogengeschaeft und anderen betaetigungsfeldern
werden vom organisierten verbrechen durch einschleusung
in legale wirtschaftsbereiche "weissgewaschen". den preis
der rauschgiftkriminalitaet haben zum einen die
drogenabhaengigen mit jaehrlich mehreren hundert drogentoten,
tausenden von fruehinvaliden und einem
menschenunwuerdigen, trostlosen leben zu zahlen. zum anderen
verursacht die rauschgiftsucht durch eine umfangreiche
beschaffungskriminalitaet vom apotheken- oder wohnungseinbruch,
fahrzeugaufbruch, scheckbetrug bis zum raub, sowie
durch erhebliche dauerbelastungen unserer sozialen
sicherung enorme folgekosten. besonders hohe soziale
schaeden, die in zahlen nur unzureichend fassbar sind, werden
durch wirtschafts- und umweltkriminalitaet verursacht.
ursachen der entwicklung
die wirkungsvolle, insbesondere praeventive bekaempfung
der vielfaeltigen kriminalitaetsformen verlangt nach einer
analyse der ursachen fuer die zu beobachtenden
entwicklungstrends. der kriminologischen ursachenforschung sind
jedoch durch gravierende theoretisch-methodische
probleme enge grenzen gesetzt. die kriminologische
wissenschaft kann daher nur wenige gesicherte ergebnisse zum
ursachenkomplex vorweisen. bei aller gebotenen vorsicht
erscheinen mir aber die folgenden aussagen ueber die
wesentlichen einflussfaktoren und entstehungsbedingungen
fuer den kriminalitaetsverlauf vertretbar zu sein.
der umfang der kriminalitaet wird wesentlich von der
demographischen struktur der bevoelkerung mitbestimmt. die
polizeiliche kriminalstatistik zeigt eine fuer die einzelnen
altersgruppen sehr unterschiedliche kriminalitaetsbelastung.
kinder und aeltere erwachsene sind, bezogen auf ihren
bevoelkerungsanteil, deutlich unterdurchschnittlich,
jugendliche, heranwachsende und jungerwachsene bis etwa unter
30 jahren dagegen weit ueberproportional belastet. die
entwicklung der bevoelkerungsanteile dieser altersgruppen muss
sich folglich auf die kriminalitaetsentwicklung auswirken.
die entwicklung der kinder-, jugend- und
heranwachsendenkriminalitaet bzw. ihre tatverdaechtigenzahlen in der
kriminalstatistik zeigen die demographischen verschiebungen
recht deutlich. jedesmal wenn die geburtenstaerksten
jahrgaenge jeweils in diese altersstufen rueckten, erreichten
zunaechst die kinderkriminalitaet (1978), sodann die
jugendkriminalitaet (1982) und darauf die
heranwachsendenkriminalitaet (1985) ihren hoechsten stand.
der demographische faktor ist aber nicht der
alleinentscheidende, wie schon das japanische beispiel zeigt. die
stabilitaet im kriminalitaetsgeschehen auf niedrigem niveau ist in
japan nicht zuletzt dem umstand zu verdanken, dass man es
dort verstanden hat, bei aller modernisierung,
technisierung, leistungs- und konsumorientierung den kern der
traditionellen grundwerte bis heute zu bewahren. dazu
gehoert nicht zuletzt ein starkes gefuehl der verbundenheit
und der verantwortlichkeit gegenueber der familie und allen
anderen bezugsgruppen bis hin zum staat. dies schliesst
auch die achtung und beachtung der verbindlichen und
ungeschriebenen verhaltensregeln ein. eine solche
grundhaltung ist eine entscheidende huerde fuer die entwicklung
von kriminalitaet.
ganz anders verlief die entwicklung zum beispiel in der
bundesrepublik deutschland. wie die meinungsforschung
mit den ergebnissen vieler umfragen belegen kann, haben
sich hier in den grundwerten ende der sechziger und in den
siebziger jahren, zumal bei einem grossen teil der jugend
mit formal hoeherer bildung, geradezu dramatische
veraenderungen vollzogen, die sich bis heute in den einstellungen vor
allem, aber nicht nur, der juengeren menschen auswirken.
tiefgreifende generationskonflikte, die ablehnung jeglicher
ueberkommener autoritaet von den eltern ueber die lehrer bis
zu kirche und staat generell, das verlangen nach nahezu
unbegrenzter individueller freiheit und selbstbestimmung,
die ueberbetonung des konfliktes, des kampfes gegenueber
kompromiss, toleranz und konsensus, dies alles fuehrte bei
vielen jungen menschen zu schwerwiegenden
verwerfungen im weltbild. dabei ist nicht zu verkennen, dass
wertewandel und neue sichtweisen auch notwendige
bestandteile einer dynamischen gesellschaft sind.
im zusammenhang mit der kriminalitaetsentwicklung sind
besonders die veraenderungen im rechtsbewusstsein
bedeutsam. die bewusste verletzung von strafvorschriften
durch schwarzfahren, ladendiebstahl, sachbeschaedigung,
gewalt bei demonstrationen, haeuserbesetzung,
rauschgiftkonsum usw. wurde ideologisch gerechtfertigt als
notwendiger protest und gerechte gegenwehr gegen eine
vorgebliche ausbeutung, unterdrueckung und totale
ueberwachung in einem nur kapitalinteressen dienenden
polizeistaat. diese propaganda radikaler, vor allem studentischer
gruppierungen erreichte - nicht zuletzt wegen der teilweise
berechtigten kritik an fehlentwicklungen der modernen
industriegesellschaft - auch teile der nichtakademischen
jugend. die extremsten auswuechse dieser jugendrebellion,
die drogenwelle und der terrorismus, wurden zu geisseln
unserer gesellschaft und werden es bei allen
veraenderungen im einzelnen auf absehbare zeit auch bleiben. der
ausserordentlich starke anstieg zumal der
strassenkriminalitaet haengt wohl eng mit diesem wertewandel
zusammen, ohne dass dies allerdings empirisch belegbar waere.
neben der wahrung tradierter grundwerte gibt es noch
einen vorzug, der insbesondere die japanische gesellschaft
so wenig anfaellig gegen zumindest die oeffentlich sichtbare
kriminalitaet macht. familie, nachbarn, schule,
freundeskreis, sie alle fuehlen sich fuer das verhalten ihrer
gruppenmitglieder verantwortlich. ein japaer weiss, dass er mit
normverstoessen nicht nur seine ehre, sondern auch die der
bezugsgruppen befleckt. diese moralische verantwortung
gegenueber der gruppe bestimmt in hohem masse das
sozialverhalten.
in der bundesrepublik deutschland hingegen hat besonders
der rasante wertewandel ab ende der sechziger jahre die
bedeutung der alten, teilweise fuer unglaubwuerdig erklaerten
autoritaeten eltern, lehrer oder pfarrer als leitbilder und
ratgeber fuer das erlernen sozialer normen bei teilen der
jugend erschuettert und das notwendige grundvertrauen
zwischen diesen jugendlichen und ihren erwachsenen
bezugspersonen untergraben. statt an ihrem beispiel
orientieren sich jugendliche, besonders aus zerruetteten familien,
aus den sozialen unterschichten und dem
auslaenderbereich, an den teils selbst geschaffenen und nicht selten
kriminellen spielregeln der gruppen gleichaltriger.
zumal in den grossstaedten, oft auch durch staedtebauliche
fehlentwicklungen gefoerdert, sind die
zwischenmenschlichen beziehungen besonders in den vergangenen
jahrzehnten oft fluechtig und unverbindlich geworden. diese
anonymitaet hat gleichgueltigkeit des einzelnen gegenueber
seiner sozialen umwelt und mangelnde bereitschaft, sich
fuer andere mitverantwortlich zu fuehlen, zur folge. auch
dadurch wird eine nachbarschaftskontrolle erschwert, die
begehung von straftaten durch ein geringes entdeckungs-
und anzeigerisiko beguenstigt, sowie insgesamt die
bereitschaft zu informeller konfliktbereinigung abgebaut. der
gefaehrdung junger menschen kann so oft nicht mehr
rechtzeitig vor der verfestigung zu einer kriminellen karriere
begegnet werden. die ausweitung des persoenlichen
freiheitsspielraumes hat viele noch ungefestigte junge
menschen ueberfordert und zu straftaten verleitet.
zentralisierung, motorisierung und zunehmende
schreibtischtaetigkeit durch den steigenden verwaltungsaufwand
hatten zudem der polizei vielerorts einen grossteil ihrer
buergernaehe und milieukenntnisse gekostet.
in manchen stadtteilen, wie zum beispiel dem frankfurter
bahnhofsviertel, hat sich in einem teils bodenstaendigen, teils
internationalen vergnuegungsmilieu das organisierte
verbrechen eingenistet und kaum gestoerte stuetzpunkte
geschaffen. in teils heruntergekommenen vierteln, wie zum
beispiel teilen von berlin-kreuzberg oder der hamburger
hafenstrasse, ist es anarchistischen gewalttaetern (sog.
autonomen u. a.), hausbesetzern, alkohol- und
drogenabhaengigen gelungen, sich "staatsfreie" raeume zu
schaffen, in denen die gesetze durch eigene regeln ersetzt
wurden. so haben sich gefaehrliche herde fuer eine bunte
vielfalt krimineller aktivitaeten bis zum umfeld des terrorismus
gebildet. weitere bereiche, in denen die staatsmacht
ohne adaequate strategien die kontrolle zu verlieren droht,
sind die auslaenderghettos in den innenstaedten.
die tatgelegenheiten haben sich in den vergangenen
jahrzehnten aus den verschiedensten gruenden stetig
ausgeweitet. infolge deutlich angestiegener vermoegen,
insbesondere der privaten haushalte, gibt es grundsaetzlich
mehr verlockungen fuer potentielle taeter. das gilt fuer den
hausrat ebenso wie fuer kunst- und schmuckgegenstaende, fuer
kraftfahrzeuge wie fuer das angebot in warenhaeusern. all
dieses hab und gut wird zudem weniger kontrolliert und bewacht.
fahrzeuge werden zumeist unbewacht und ohne alarmanlage
abgestellt, wobei oft die gegenstaende im geparkten
kraftfahrzeug ebenso wie muehelos abzusetzende autoradios
einen zusaetzlichen anreiz bieten. auch sonst hat die
kontrolle ueber privates wie oeffentliches vermoegen in der
vergangenheit staendig abgenommen.
viele bewohner der innenstaedte sind in preisguenstigere
wohnviertel am rande der stadt gezogen, so dass manche
citybereiche nachts menschenleer sind. familien haben
sich durch abwanderung oder abschiebung der grosseltern
in das altersheim verkleinert. villen und wohnungen stehen
- auch durch laengere urlaubsreisen - laenger unbewacht
leer. der regelmaessige abendliche fernsehkonsum
absorbiert die aufmerksamkeit der familie, auch zu lasten des
nachbarhauses. der damit verbundene nachlassende
kontakt mit dem nachbarn mindert die zum schutz vor
verbrechen wichtige aktive nachbarschaft. in oeffentlichen
verkehrsmitteln hat sich die tatgelegenheit zum
schwarzfahren durch selbstbedienung und die abloesung des
schaffners durch wenige kontrolleure, die fuer das "geuebte auge"
leicht erkennbar sind, ebenfalls verbessert.
bei einem teil der jungen menschen sind die
schwierigkeiten gewachsen, die vermehrte freizeit befriedigend und
zugleich gesellschaftskonform auszufuellen. dies wird durch
arbeitslosigkeit, zumal unter jungen auslaendern, noch
verschaerft. zwar gibt es zu den zusammenhaengen zwischen
arbeitslosigkeit und kriminalitaet widerspruechliche
forschungsergebnisse. bei jungen menschen ist jedoch
insbesondere bei laengerer arbeitslosigkeit eine erhebliche
gefaehrdung durch statusverlust, sinkenden
lebensstandard und die leere einer endlosen freizeit anzunehmen.
seit ende der sechziger jahre hat sich eine buntscheckige
jugendsubkultur herausgebildet. sie steht zu der
werteordnung der etablierten erwachsenenwelt in einer mehr oder
weniger ausgepraegten opposition. ihre angehoerigen sind
daher erzieherisch schwer beeinflussbar. sie treten
vorzugsweise in gruppen gleichaltriger auf, an deren verhalten sie
sich auch orientieren. im gruppendynamischen prozess und
oft unter alkoholeinfluss wird dann eine vielzahl von
straftaten begangen, insbesondere diebstahl und
aggressionsdelikte. die freizeit wird vorzugsweise in diskotheken,
kneipen und spielhallen totgeschlagen, oertlichkeiten, in
denen besonders oft kontakte und uebergaenge zur
kriminellen szene erfolgen. insbesondere in diesem milieu wachsen
intensivtaeter heran.
besorgniserregend im hinblick auf die entwicklung der
neigung zur gewalttaetigkeit ist auch der unkritische
dauerkonsum von krimis und horrorfilmen oft schon im fruehen
kindesalter, der nicht ohne auswirkungen auf die
einstellungen insbesondere bereits vorgeschaedigter,
verhaltensgestoerter junger menschen und damit auch auf die
jugenddelinquenz bleiben konnte.
das auslaenderproblem in verbindung mit nahezu offenen
grenzen ist ein weiterer wichtiger aspekt fuer die
kriminalitaetsentwicklung. eines der hindernisse fuer die integration
der auslaender ist ihre ungleichmaessige verteilung ueber das
bundesgebiet. ein drittel der auslaender draengt sich in zwoelf
grossstaedten zusammen, auf die nur 14 prozent der
deutschen bevoelkerung entfallen. jeder vierte tuerke, der sich in
deutschland aufhaelt, wohnt in berlin, koeln, hamburg,
duisburg oder muenchen. bereits jeder vierte frankfurter
ist ein auslaender. zudem konzentriert sich die auslaendische
wohnbevoelkerung in grossstadtvierteln mit unguenstiger
sozialstruktur und hoher kriminalitaetsrate. so entstand eine
spezifische subkultur mit eigenen normen. die
sozialisationsbedingungen fuer die auslaendischen jungen
menschen sind daher denkbar unguenstig. hinzu kommt die
durch eine unzureichende schul- und berufsausbildung
hohe jugendarbeitslosigkeit der auslaender.
bereits jetzt ist, mit stark steigender tendenz, fast jeder
fuenfte von der polizei ermittelte tatverdaechtige ein
auslaender und in frankfurt fast schon jeder zweite. dabei faellt
die ueberproportionale zunahme bei den unter 21jaehrigen
auslaendern und ganz besonders bei den asylbewerbern auf.
problematisch ist hier auch, dass abgelehnte asylantraege
meist nicht zur abschiebung der betroffenen fuehren, so dass
dieser kaum integrierbare personenkreis immer mehr
zunimmt.
nur in teilbereichen ist der anstieg registrierter kriminalitaet
auf neue strafnormen zurueckzufuehren. die intensitaet der
verfolgung von verstoessen gegen solche normen ist im
laufe der zeit gewachsen. das gilt insbesondere fuer die
umweltkriminalitaet, in einzelbereichen auch fuer die
wirtschaftskriminalitaet. fuer den hohen anstieg der
gesamtkriminalitaet kann die kriminalisierung von verhaltensformen,
die vom gesetzgeber in den letzten jahrzehnten neu als
strafwuerdig erkannt wurden, aber nicht in anspruch genommen
werden.
prognose
die weitere entwicklung der kriminalitaet laesst sich wegen
vielfaeltiger methodischer schwierigkeiten nicht sicher
voraussagen. es fehlt an gesicherten erkenntnissen ueber die
zusammenhaenge zwischen gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und politischen prozessen sowie der
kriminalitaetsentwicklung. die datenbasis ist unzureichend. am
ehesten sind plausible annahmen fuer trendhafte veraenderungen der
zuvor beschriebenen ursachenkomplexe moeglich. dabei
sind nicht alle trendbeeinflussenden phaenomene - wie etwa
die erste oelkrise - vorauszusehen, schon gar nicht nach zeit
und gewichtung. die auswirkung geplanter
kriminalpolitischer massnahmen ist ebenfalls ein ungewisser faktor.
trotz dieser erheblichen einschraenkungen laesst sich soviel
prognostizieren: die demografische entwicklung laesst fuer die
kommenden jahre ruecklaeufige tendenzen bei straftaten mit
hohen taeteranteilen junger menschen erwarten, so zum
beispiel fuer diebstahl, vandalismus und anderen
aggressionsdelikten ohne politischen hintergrund sowie fuer handel
und konsum von cannabis und anderen weichen drogen.
dagegen duerfte die auslaenderkriminalitaet weiter zunehmen.
die auslaenderpopulation, zur zeit ca. 4,5 millionen, waechst
bis zum jahr 2000 auch ohne groessere zuwanderungen aus
dem ausland voraussichtlich auf ca. 6 millionen, waehrend
die deutsche bevoelkerung sinkt. unsicherheiten fuer diese
prognose ergeben sich aus offenen fragen, wie zum
beispiel sich die asylbewerberzahlen kuenftig entwickeln. eine
weitere betraechtliche zuwanderung wuerde die bestehende
auslaenderproblematik noch erheblich verschaerfen: die
arbeitslosigkeit der meist nicht ausreichend qualifizierten
jungen auslaender, die ghettobildung, die ablehnung von
auslaendern in teilen der deutschen bevoelkerung, durch all
dieses verstaerken sich integrationsschwierigkeiten und
damit die gefahren explosiver entwicklungen und
uebermaessig wachsender kriminalitaet. gefahren sind auch darin zu
sehen, dass konflikte aus den heimatlaendern, zum beispiel
zwischen tuerken und kurden, nach deutschland importiert
werden.
eine liberale auslaendergesetzgebung hat fuer extremistische
gruppierungen verschiedener staaten und erdteile starke
anreize geschaffen, unter nutzung der vielfaeltigen vorteile,
die unser freiheitlicher und sozialer rechtsstaat ihnen bietet,
stuetzpunkte aufzubauen, um politische gegner sowohl im
ausland als auch hier in deutschland mit allen mitteln
bekaempfen zu koennen. bei einem ausufern dieser
bedenklichen tendenzen besteht die moeglichkeit, dass unser land
schliesslich sogar zum schauplatz buergerkriegsaehnlicher
auseinandersetzungen unter extremistischen auslaendern
mit gegensaetzlichen nationalen, religioesen und
ideologischen zielen und staatsterroristischer aktivitaeten
auslaendischer machthaber wuerde.
insgesamt steht einem moeglichen rueckgang der
massendelinquenz voraussichtlich eine bedrohliche zunahme in den
bereichen auslaenderkriminalitaet, politisch motivierte
kriminalitaet, organisierte kriminalitaet und weisse-kragen-
kriminalitaet gegenueber. die anforderungen an polizei und
kriminalpolitik werden somit quantitativ wie qualitativ insgesamt
steigen.
kriminalpolitik
die kriminalpolitik beruecksichtigt diese festgestellte als auch
die prognostizierte kriminalitaetsentwicklung, in dem sie dort
schwerpunkte der kriminalitaetsbekaempfung setzt, wo mit
einem besonders starken kriminalitaetsanstieg und wo mit
einer unguenstigen entwicklung besonders schwerer und
besonders schaedlicher kriminalitaet zu rechnen ist. aber
sie setzt solche schwerpunkte auch unabhaengig von
der zurueckliegenden oder vorausgesagten quantitativen
zunahme eines deliktsbereichs
-bei besonders sozialschaedlicher kriminalitaet,
-bei kriminalitaet, die das sicherheitsgefuehl der
bevoelkerung besonders belastet,
-bei deliktsarten, die als einstiegskriminalitaet sofort als
vorstufe zu schwerer kriminalitaet besonders kriminogen
sind.
die kriminalpolitik des bundesinnenministers konzentriert
sich auf folgende bereiche:
-die gesetzgebungsarbeit,
-die einwirkung auf die polizei, insbesondere ihre
personelle und logistische ausstattung, ihre organisatorische
und fachaufsichtliche betreuung,
-die internationale zusammenarbeit der innenminister wie
der sicherheitsbehoerden und
-ausserpolizeilicher praevention.
gesetzgebung
da ein grossteil der gesetzgebung, die der gewaehrleistung
der inneren sicherheit dient, in die kompetenz des
bundesgesetzgebers faellt, liegt in der initiierung und vorbereitung
von bundesrecht ein schwerpunkt der kriminalpolitik des
bundesministers des innern.
kriminalpolitik zielt nicht nur auf die bekaempfung von
verstoessen gegen geltendes strafrecht. es muss ihr anliegen
sein, strafwuerdiges verhalten unter strafandrohung zu
stellen. strafwuerdigkeit kann sich aus der sozialschaedlichkeit
und der gefaehrlichkeit des verhaltens ergeben.
dass der bundesinnenminister eine solche
strafgesetzgebungspolitik konsequent verfolgt, zeigt
seine mitwirkung am ersten und zweiten gesetz zur bekaempfung der
wirtschaftskriminalitaet ebenso wie am kontinuierlichen ausbau
des umweltstrafrechts.
als weiteres beispiel ist das vom bundesminister des innern
initiierte gesetz zur bekaempfung des terrorismus vom
19. dezember 1986 zu nennen, in dem strafwuerdig zu
beurteilende verhaltensweisen poenalisiert, beziehungsweise
die strafandrohungen fuer diese verhaltensweisen verschaerft
wurden. gegenwaertig ist es mein bestreben, den
gewalttaetigen ausschreitungen im zusammenhang mit
demonstrationen und anderen oeffentlichen veranstaltungen unter
freiem himmel auch durch strafnormen zu begegnen.
die oeffentliche aufforderung zur teilnahme an einer
verbotenen versammlung ebenso wie vermummung und
schutzbewaffnung - erfahrungsgemaess vorstufen der
gewalttaetigkeit - sind als gewollte oder in kauf genommene
forderung von ausschreitungen strafwuerdig. ebenso draengt der
bundesminister des innern auf eine gesetzliche klarstellung der
strafbarkeit von blockaden, unbeschadet der damit
verfolgten fernziele.
die kriminalpolitik des bundesministers des innern strebt
verfahrensregelungen an, die zu einer optimalen erfuellung
der polizeilichen funktionen der gefahrenabwehr und der
strafverfolgung fuehrt, ohne dass verfassungsrecht verletzt
und hergebrachte grundsaetze des strafverfahrens, des
verwaltungsverfahrens und des datenschutzes beeintraechtigt
werden. insbesondere von der polizei anzuwendendes
recht in einsaetzen, die keine verzoegerung dulden, muss
verstaendlich und uebersichtlich sein. ich habe daher wert
darauf gelegt, dass in die koalitionsvereinbarung, die der
bildung der bundesregierung 1987 zugrunde liegt,
entsprechende grundsaetze der verfahrensgesetzgebung im
sicherheitsbereich aufgenommen werden zur vermeidung
einer normenflut, die sich vor allem durch zu grosse
regelungstiefe und doppelregelungen ergibt. in diesem bereich
sind generalklauseln unverzichtbar. befugnisregelungen
muessen fuer polizeibeamte und buerger verstaendlich
bleiben.
als beispiel fuer einen gelungenen ausgleich des
spannungsverhaeltnisses zwischen datenschutz und sicherheit
kann die einfuehrung des faelschungssicheren und
maschinenlesbaren personalausweises und europapasses
angefuehrt werden.
neue formen der kriminalitaet, insbesondere die
zunehmende bedrohung durch das organisierte verbrechen,
koennen nicht ohne verdeckte ermittlungen bekaempft werden.
da deren rechtsgrundlage teilweise als unzureichend
angesehen wird, strebe ich regelungen in der
strafprozessordnung und in den polizeigesetzen an, die einen
praktikablen einsatz verdeckter ermittler gestatten.
als unvereinbar mit dem gerechtigkeitsprinzip erweist sich,
dass kriminelle durch straftaten ein vermoegen ansammeln,
das der justiz infolge der hohen beweisanforderungen im
strafverfahren entzogen bleibt. nach meiner ueberzeugung
wuerde eine durch den betroffenen widerlegbare vermutung
dafuer, dass bestimmte vermoegensmassen aus qualifizierten
straftaten der gleichen art stammen, wie sie der
rechtskraeftigen verurteilung zugrunde liegen, das rechtsstaatsprinzip
nicht verletzen und der justiz in vielen faellen den zugriff
ermoeglichen. fuer das betaeubungsmittelgesetz habe ich eine
entsprechende verfassungsrechtlich gepruefte
beweiserleichterung vorgelegt.
polizei
die kriminalpolitik des bundesministers des innern ist
darauf ausgerichtet, dass die fuer die durchsetzung des
ordnungswidrigkeiten- und strafrechts in erster linie
zustaendige polizei in bund und laendern so effizient wie moeglich
eingesetzt wird. dies setzt voraus, dass sie personell und
saechlich gut ausgestattet und ausgebildet ist, optimal
organisiert und gefuehrt wird. mehr beispielhaft seien folgende
grundsaetze erwaehnt, deren befolgung der bundesminister
des innern fuer erforderlich haelt, um ein hoechstmass an
effizienz rechtsstaatlicher aufgabenerfuellung der polizei zu
erreichen:
-die polizei muss so organisiert und strukturiert sein, dass
sie fuer den buerger schnell erreichbar und schnell vor ort
ist, dass moeglichst viele polizeibeamte der schutzpolizei
im aussendienst taetig und insbesondere zu
kriminalitaetsbelasteten zeiten eingesetzt sind. der buerodienst muss
auf das notwendige mass beschraenkt bleiben.
-buergernaehe der polizei ist fuer eine optimale
aufgabenerfuellung entscheidend. die oertliche und regionale
organisation der polizeidienststellen ist dafuer ebenso wichtig wie
- insbesondere in ballungsraeumen -
kontaktbereichsbeamte und streifenbeamte in ausreichender zahl. ueber
das ziel hinaus, objektiv sicherheit zu gewaehrleisten, ist
es wichtig, das subjektive sicherheitsgefuehl der buerger zu
staerken.
-ein hohes mass an flexibilitaet ist erforderlich, um sich auf
wechselnde schwerpunkte zu konzentrieren.
personalstaerken, dienstzeiten und streifenplaene muessen sich an
der entwicklung der kriminalitaet ausrichten.
-die taetigkeit der "allround polizisten" muss durch den
gezielten einsatz von spezialisten und wissenschaftlern
unterstuetzt werden, um wissenschaftliche erkenntnisse
und moderne technologie der polizeilichen praxis
nutzbar zu machen.
-die moderne technologie muss von der polizei
allenthalben genutzt werden.
-die beratung der buerger zur kriminalitaetsverhuetung muss
moeglichst flaechendeckend und eigeninitiativ erfolgen.
personelle ausstattung, unterbringung und ausruestung der
eigenen polizeikraefte, ihre organisation und ausbildung,
ihre fuehrung und effiziente dienstleistung haben in der
sicherheitspolitik des bundesministers des innern einen
hohen stellenwert.
bgs-verbaende
der bundesminister des innern hat den bgs in den
siebziger und achtziger jahren so ausgebaut und organisiert, dass
es ihm moeglich ist, seine gesetzlichen aufgaben des
grenzschutzes einschliesslich der kontrolle des
grenzueberschreitenden verkehrs, des objektschutzes sowie besondere
aufgaben im spannungs- und verteidigungsfall zu erfuellen und
die polizei der laender in faellen von besonderer bedeutung
wirkungsvoll zu unterstuetzen.
in den letzten jahren habe ich folgende verbesserungen in
der personellen staerke und ausruestung der verbaende des
bgs durchsetzen koennen:
-verstaerkung des einsatzpotentials insbesondere durch
aufstellung einer neuen einsatzabteilung und durch
aufstellung einer weiteren schutzdiensthundertschaft fuer
objektschutzaufgaben.
-verbesserung der wirksamkeit der beweissicherung und
dokumentation durch moderne technik.
-optimierung des persoenlichen schutzes der einsatzkraefte
durch technische mittel.
-bewilligung eines bootes fuer die nordsee.
fuer die naechsten jahre sind weitere massnahmen zur
staerkung der verbaende des bundesgrenzschutzes geplant:
-konsolidierung der einsatzverbaende unter anderem
durch erhoehung der einstellungszahlen.
-erhoehte anstrengungen der personalwerbung in der
zeitspanne geburtenschwacher jahrgaenge.
-verstaerkte betonung der vielfaeltigkeit des
funktionsspektrums bei der darstellung des berufsbildes.
-verstaerkter personalabfluss zu den laendern zur
verbesserung der altersstruktur.
-umsetzen des taktischen konzepts zur erhoehung der
erfolgsquote bei der beweissicheren festnahme
erkannter straftaeter anlaesslich gewalttaetiger, demonstrativer
aktionen und
-verbesserung der polizeitypischen bewaffnung
(einfuehrung der mehrzweckpistole 1).
gse
die kontrolle des personenverkehrs an den grenzuebergaengen
ist - ebenso wie die kontrolle des warenverkehrs - ein
unverzichtbares element der wahrung der rechtsordnung
und der abwehr von gefahren, die von aussen her in die
bundesrepublik deutschland hineinzuwirken drohen. an der
grenze zu anderen eg-staaten beziehungsweise zu
vertragsstaaten des schengener abkommens sollten deshalb
die grenzkontrollen erst dann vollstaendig abgebaut werden,
wenn parallele ausgleichsmassmahmen getroffen sind.
diese massnahmen sollen bewirken, dass stoerer und
straftaeter sich nicht die verbleibende unterschiedlichkeit der
rechts- und kompetenzraeume durch den wegfall der
kontrollen samt ihres generalpraeventiven effektes zunutze
machen koennen. ich draenge daher die partnerstaaten,
moeglichst bald entsprechenden vereinbarungen zuzustimmen,
auch wenn sie mit aenderungen des nationalen rechts sowie
finanziellen aufwendungen verbunden sind. dabei ist zu
beruecksichtigen, dass an den aussengrenzen der
partnerstaaten die sicherheitsinteressen aller partner voll gewahrt
werden muessen.
um die leistungsfaehigkeit des grenzschutzeinzeldienstes
kuenftig noch weiter zu verbessern, plane ich:
-die einrichtung eines neuen grenzterminalsystems mit
integrierten automatischen ausweislesern und
-organisatorische straffungen im bereich der
grenzschutzaemter, deren fuehrungsfaehigkeit durch abschluss
des aufbaus der lage- und einsatzzentralen gesteigert
wird.
bka
ueber die funktionen des bundeskriminalamtes als
zentralstelle der deutschen kriminalpolizei ebenso wie als
ermittlungsorgan verwirklicht der bundesinnenminister kraft
seiner fach- und dienstaufsicht zielvorstellungen seiner
kriminalpolitik. dazu gehoeren folgende zielsetzungen:
-organisation polizeilicher datensammlungen so, dass sie
unter beachtung der notwendigen datenschutzrechtlichen
vorkehrungen fuer polizeiliche massnahmen ohne
verzoegerung und benutzerfreundlich zur verfuegung stehen.
-fortentwicklung der kriminaltechnik in allen
anwendungsmoeglichkeiten.
-moeglichst praxisnahe kriminologische und
kriminalistische forschung und deren umsetzung.
-verwendung neuer methoden des erkennungsdienstes,
unterstuetzt durch edv.
-funktionsabgrenzung zu den laenderpolizeien im
ermittlungs- und tatortbereich nach dem grundsatz, dass
aufgaben so aufgeteilt werden, wie sie am besten erfuellt
werden koennen.
-ausbau internationaler beziehungen und des systems
von verbindungsbeamten zur besseren bekaempfung
grenzueberschreitender und internationaler kriminalitaet.
in den letzten jahren wurde das bundeskriminalamt vor
allem durch folgende massnahmen gestaerkt und ausgebaut:
-aufbau einer eigenen abteilung "rauschgiftbekaempfung".
beginn des ausbaus eines netzes von
rauschgiftverbindungsbeamten.
-aufbau einer gruppe zur bekaempfung organisierter
kriminalitaet.
-intensivierung der terrorismusbekaempfung,
insbesondere durch ein neues fahndungskonzept und personelle
und sachliche verstaerkungen.
-einrichtung neuer kommunikationstechniken fuer den
nationalen und den internationalen (interpol) bereich.
-systematischer ausbau der polizeilichen
datenverarbeitung.
ich werde in den kommenden jahren auf eine weitere
effizienzsteigerung des bundeskriminalamtes hinwirken,
insbesondere durch verstaerkungen der
zentralstellenfunktion und der internationalen kooperation:
-im informations- und kommunikationswesen sind die
optimierung bestehender verfahren, die erschliessung
neuer einsatzfelder, die erhoehung des nutzungskomforts
und weitere verarbeitungsmoeglichkeiten zu realisieren.
-das netz der verbindungsbeamten mit schwerpunkt in
den bereichen rauschgift und terrorismus ist europaeisch
und supranational weiterauszubauen.
-ich bin bestrebt, mit anderen eg-staaten den
gegenseitigen zugriff auf sachfahndungsdateien, unter
beruecksichtigung des jeweils nationalen datenschutzrechts auch
auf personenfahndungsdateien, zu verwirklichen.
-wir werden in den zustaendigen gremien der imk
massnahmen der informationsgewinnung und -verdichtung
initiieren und durch zentrale auswertung unterstuetzen, die
das fruehzeitige erkennen terroristischer karrieren und
strukturen ermoeglichen sollen.
-durch anlassbezogen eingerichtete besondere
ermittlungsgruppen wird das bka in zusammenarbeit mit
grenz- und auslaenderbehoerden sowie dem auswaertigen
amt dem phaenomen des auslaenderterrorismus und
-extremismus (einschl. des staatsterrorismus)
entgegenwirken.
-als besonderer schwerpunkt polizeilicher
spionagebekaempfung ist die umsetzung eines im bereich der
bundesregierung erarbeiteten leitfadens zur
bekaempfung des illegalen technologietransfers vorgesehen.
laenderpolizei
bei der personellen und logistischen staerkung der
laenderpolizeien wirkt der bundesminister des innern vor allem ueber
die innenministerkonferenz und ihre arbeitsgremien mit.
auch als "gast", der foermlich nicht mitbestimmt, hat er die
moeglichkeit, empfehlungen zu geben, einwendungen zu
erheben, an der formulierung von beschluessen mitzuwirken
und sie inhaltlich zu beeinflussen.
einwirken auf die personelle und logistische ausstattung der
laenderpolizeien, ihre ausbildung und ihren einsatz kann der
bundesminister des innern ferner durch seine
"vorreiterfunktion" im hinblick auf bka und bgs, durch
oeffentlichkeitsarbeit und vielfaeltige kontakte des ministers und
seiner mitarbeiter zu entsprechenden politischen institutionen der
laender.
bereitschaftspolizei
fuer die ausstattung der bereitschaftspolizei wendet der
bundesminister des innern jaehrlich beachtliche mittel auf.
gemaess dem verwaltungsabkommen liefert der bund
kraftfahrzeuge, sanitaetsausruestung sowie sonstiges geraet,
waffen und munition. darueber hinaus stellt er durch
ersatzbeschaffung die staendige einsatzbereitschaft im
technischen bereich sicher. die einheitliche grundausstattung
erleichtert den gemeinsamen einsatz von
bereitschaftspolizeien der laender.
diese einsaetze werden beobachtend ausgewertet.
wesentliche erkenntnisse sind anstoesse und grundlage fuer die
fortentwicklung beziehungsweise praxisorientierte
verbesserung
-der materiellen ausstattung,
-von organisationsformen geschlossener einheiten,
-der aus- und fortbildung,
-des rechtlichen instrumentariums.
die entwicklung der polizeilichen lage in den letzten jahren
hat deutlich gemacht, dass bund und laender auf
geschlossene einheiten nicht verzichten koennen. von daher ist es
vorrangiges anliegen, dass die bereitschaftspolizei personell
dem verwaltungsabkommen entsprechend verfuegbar ist,
dass sie gut ausgebildet wird und dass entsprechende zeit fuer
verbandstraining und sonstige fortbildungsmassnahmen zur
verfuegung steht. durch inspektionen ist sicherzustellen, dass
das verwaltungsabkommen eingehalten wird.
um die bereitschaftspolizei in die lage zu versetzen, brutale
ausschreitungen, wie sie sich in den letzten jahren im
zusammenhang mit demonstrationen immer wieder
ereignet haben, besser bekaempfen zu koennen, habe ich
insbesondere folgende verbesserungen der ausstattung erreicht:
-verbesserung der dokumentationstechnik,
-verbesserung der beweglichkeit und flexibilitaet durch
halbgruppen-fahrzeuge,
-zufuehrung weiterer moderner wasserwerfer.
auf das bundesamt fuer verfassungsschutz - ebenfalls ein
unverzichtbares element der sicherheit der bundesrepublik
deutschland - will ich hier nicht naeher eingehen.
internationale zusammenarbeit
kriminalpolitik kann angesichts der grenzueberschreitenden
und internationalen kriminalitaet nicht auf den nationalen
bereich beschraenkt bleiben. ihre wirksame bekaempfung
setzt vielfaeltige bezuege bilateraler und multilateraler
zusammenarbeit zwischen den fuer die innere sicherheit in den
jeweiligen staaten zustaendigen ministern und ihren
sicherheitsbehoerden voraus.
entsprechend den gegebenen notwendigkeiten und
moeglichkeiten bei unserer derzeitigen praesidentschaft habe ich
vor allem die kooperation mit westeuropaeischen staaten
bilateral wie multilateral zuegig ausgebaut. erwaehnt seien:
die trevi-kooperation, die von unseren anregungen und
wuenschen des bundesinnenministers weitgehend gepraegt
ist. das gilt in juengster zeit beispielsweise
-fuer die regelung ueber die zusammenarbeit bei der
zurueckweisung von auslaendern, von denen eine
terroristische gefahr ausgehen kann,
-fuer die vereinheitlichung der visapolitik,
-fuer die einrichtung eines gemeinsamen lagebildes,
-fuer die verstaerkte gemeinsame fahndung, insbesondere
oeffentlichkeitsfahndung, nach terroristen,
-fuer die gegenseitige unterstuetzung bei der entsendung
von rauschgiftverbindungsbeamten,
-fuer die einrichtung einer arbeitsgruppe zur entwicklung
gemeinsamer strategien der bekaempfung schwerer,
insbesondere grenzueberschreitender kriminalitaet,
-fuer den vorschlag einer verstaerkten zusammenarbeit in
den bereichen kriminaltechnik und forschung, vor allem
durch die gemeinsame nutzung zentraler
kriminaltechnischer sammlungen.
erwaehnt seien auch die verhandlungen zur umsetzung des
sogenannten schengener abkommens, in denen wir vor
allem zu erreichen suchen:
-einen dem grundsatz der erforderlichkeit
entsprechenden systematischen informations- und datenaustausch
sowohl im praeventiven wie repressiven bereich
fahndungsunion einschliesslich erleichterung des rechtshilfe-
und auslieferungsverkehrs),
-die harmonisierung der rechtsbereiche, aus deren
unterschiedlichkeit der potentielle straftaeter durch
unkontrollierten grenzuebertritt vor allem nutzen ziehen kann
(insbesondere betaeubungsmittelrecht, waffen- und
sprengstoffrecht) und
-die beruecksichtigung der sicherheitsinteressen aller
partner bei der kontrolle und dem schutz der aussengrenzen.
ich nenne ferner beispielhaft die zusammenarbeit in den
verschiedenen gremien des europarats, insbesondere der
pompidou-gruppe zur vorbeugenden wie strafverfolgenden
rauschgiftbekaempfung ebenso wie die kooperation des
bundeskriminalamtes mit einer reihe westeuropaeischer
laender in staendigen arbeitsgruppen, in denen probleme der
rauschgiftbekaempfung behandelt werden.
in dem vom recht und unserer aussenpolitik gesteckten
rahmen arbeiten wir selbstverstaendlich auch mit laendern
ausserhalb westeuropas und in weltweiten internationalen
gremien zusammen, um grenzueberschreitende und internationale
kriminalitaet besser bekaempfen zu koennen. hier seien
besonders hervorgehoben:
-die mitgliedschaft in der organisation ikpo-interpol,
deren kuenftiges europaeisches regionalbuero mit
wesentlicher unterstuetzung des bundesinnenministers
aufgebaut wird,
-die mitwirkung in verschiedenen gremien der vereinten
nationen, zuletzt bei dem kongress fuer
verbrechensverhuetung 1985 in mailand und bei der weltdrogenkonferenz
1987 in wien,
-die kooperation bei der loesung von problemen der
luftsicherheit im rahmen der icao.
-die bilaterale zusammenarbeit mit laendern, in denen
rauschgift angebaut oder durch die rauschgift
transportiert wird, vor allem durch die entsendung von
rauschgiftverbindungsbeamten.
-die unterstuetzung von derzeit dreissig laendern durch
ausstattungs- und ausbildungshilfe.
ausserpolizeiliche praevention
die kriminialpolitik des bundesinnenministers geht ueber die
polizeiliche verhinderung und bekaempfung der kriminalitaet
hinaus. sie haelt die ausserpolizeiliche praevention in den
formen
-der verhinderung "krimineller karrieren" durch erziehung
(primaere praevention),
-der minderung von tatgelegenheiten durch schutz- und
abwehrmassnahmen potentieller opfer (sekundaere
praevention) und
-der resozialisierung und gesellschaftlichen
wiedereingliederung von straftaetern (tertiaere praevention) fuer
unverzichtbar.
nirgends koennen die eine gesellschaft verbindenden
normen besser vermittelt werden als innerhalb der familie.
nirgends lassen sich werte, die in religion und humanitaet
wurzeln und zur achtung der rechtsordnung fuehren, eher
verinnerlichen als in der kommunikation des kindes mit den
eltern. die ausbildung des rechtsbewusstseins muss vom
kindesalter an vollzogen werden. grundbedingung einer
ausgepraegten wert- und rechtserziehung ist, dass eltern
vorbildhaft leben und sich intensiv um ihre kinder kuemmern.
nach art. 6 des grundgesetzes steht die familie unter dem
besonderen schutz des staates. die familienpolitik der
bundesregierung traegt dem rechnung. ich halte diese
politik, nach deren grundsaetzen sozial schwache und
problematische familien gefoerdert werden, fuer besonders wichtig,
um kriminelle entwicklungen junger menschen von
vornherein zu verhindern.
nach der familie ist die schule der ort, an dem weichen
gestellt werden fuer die charakterliche entwicklung des
jungen menschen. aehnliches gilt fuer die berufsausbildung. in
schule und ausbildung darf die staerkung des wert- und
rechtsbewusstseins nicht zu kurz kommen. dabei geht es
nicht vorrangig um einen eigenen rechtskundeunterricht.
wie die vermittlung religioeser ueberzeugung nicht auf den
religionsunterricht beschraenkt ist, kann die charakterliche
bildung und die achtung vor den rechten anderer
grundsaetzlich in allen faechern, ausbildungsbereichen und
altersstufen vermittelt werden.
entscheidend sind engagement, vorbildhaftigkeit und
argumentationskraft der unterrichtenden und ausbildenden. wir
haben in diesem sinne wiederholt - zuletzt bei der
eroeffnung der arbeitstagung des bundeskriminalamtes am
23. november 1987 - an kultusminister, schulbehoerden
und lehrer aller schultypen appelliert. wir haben dabei
auch hervorgehoben, dass wertbildung ebenso eine
aufgabe der hochschulen darstellt, und uns gegen jeden
ansatz von indoktrination an universitaeten gewandt.
eine wirksame und umfassende kriminalitaetsbekaempfung
kann nicht darauf verzichten, dass die potentiellen opfer der
kriminalitaet sich und ihr vermoegen in zumutbarem rahmen
selbst schuetzen, ohne dass der staat dabei seine
verpflichtung zurueckstellt, privatpersonen und privates vermoegen zu
schuetzen. es liegt in der erfuellung dieser aufgabe, wenn der
staat durch seine sicherheitsbehoerden die buerger bei der
verbrechensvorbeugung beraet und unterstuetzt. dazu gehoert
auch der appell an die sicherheitsindustrie, zuverlaessige
sicherheitstechnik anzubieten und die einwirkung auf
die sachversicherer, in ihren vertragsbedingungen und
praemiensystemen den versicherungsnehmern anreize zu
wirkungsvollen schutzvorkehrungen zu bieten.
der bundesinnenminister beteiligt sich an dieser
krimininalpolitischen aufgabe vor allem durch mitwirkung in den fuer
vorbeugende verbrechensbekaempfung zustaendigen
gremien der innenministerkonferenz. er veranlasst ferner ueber
das bka forschungsprojekte, deren ergebnisse
insbesondere auch zur verbesserung der verbrechensverhuetung
beitragen sollen. es geht dabei um wissenschaftliche
untersuchungen zur gewinnung von erkenntnissen, auf deren
basis sowohl die eigenen schutzbemuehungen der
potentiellen verbrechensopfer gestaerkt als auch die praeventiven
massnahmen des staates intensiviert werden koennen.
hierbei werden neben klassischen methoden neue wege
unter wissenschaftlich erfolgter auswertung des
taeterwissens beschritten, um das potential der gefahrenabwehr
nachhaltig zu staerken.
ich moechte nochmals betonen: die von mir dargestellten
vorhaben und massnahmen decken das spektrum der
einwirkung des bundesinnenministers nicht vollstaendig ab. sie
zeigen aber die mehrdimensionalitaet meiner kriminalpolitik.
sie verfolgt eine ressortuebergreifende, interdisziplinaere
gesamtstrategie. alle politisch verantwortlichen kraefte
unserer gesellschaft, die unsere rechtsstaatliche
demokratie bejahen, muessen in diese kriminalpolitik eingebunden
werden, auf kommunaler, regionaler, landes- und
bundesebene. nur wenn diese gesamtstrategie zielstrebig und
dauerhaft umgesetzt wird, kann eine trendwende in der
kriminalitaetsentwicklung erreicht und gesichert werden.