Innere Sicherheit - Garant der Freiheit - Rede des Bundesministers des Innern vor der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund

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Der Bundesminister des Innern, Dr. Friedrich Zimmermann, hielt beim Bundesdelegiertentag 1987 der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund am 16. Januar 1987 in Bonn-Bad Godesberg folgende Rede:

Zum Bundesdelegiertentag 1987 der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund überbringe ich Ihnen die Grüße der Bundesregierung.

Für den heutigen Tag haben Sie das Motto „Innere Sicherheit - Garant der Freiheit" gewählt. Damit weisen Sie zu Recht auf die freiheitssichernde Funktion innerer Sicherheit hin. Freiheit kann nur dort gedeihen, wo es auch Sicherheit gibt. Wer um Leben und Gesundheit, sein Eigentum oder seine sonstigen Rechtsgüter fürchten muß, lebt nicht wirklich frei, denn Freiheit bedeutet für den Bürger auch frei sein von Angst. Erst Sicherheit schafft Freiheit.

In der Bundesrepublik Deutschland brauchen wir zur Bewahrung des inneren Friedens starke, leistungsfähige Sicherheitskräfte. Sie müssen in der Lage sein, jederzeit den an sie gestellten vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu ist nicht nur eine angemessene personelle und materielle Ausstattung erforderlich. Wir brauchen auch von der Wichtigkeit ihrer Aufgabe überzeugte Vollzugsbeamte, die sich von ihrem Dienstherrn unterstützt und ermutigt fühlen. Mein Handeln als Bundesminister des Innern war deshalb stets darauf gerichtet, Polizei und Sicherheitsbehörden so auszustatten und zu motivieren, daß sie die ihnen gestellten Aufgaben erfüllen können. In diesem Bestreben weiß ich mich mit der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund einig.

Übereinstimmung in der Zielsetzung schließt allerdings nicht aus, daß es zu unterschiedlichen Auffassungen über Mittel und Wege kommen kann. Ich halte das für normal, und ich bin überzeugt, daß wir bei unserer gemeinsamen Zielsetzung trotz im Einzelfall möglicher Meinungsunterschiede, immer wieder zu sachgerechten Lösungen finden werden. Als Bundesminister des Innern bin ich im Interesse der Polizeibeamten in Bund und Ländern stets zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden der Polizei bereit.

Unser Staat sieht sich in den letzten Monaten einer erneuten Herausforderung durch terroristische Aktivitäten und gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen gegenüber. Obwohl während meiner Amtszeit als Bundesinnenminister

- rund 20 terroristische Gewalttäter und Personen des engeren Umfelds der Rote-Armee-Fraktion festgenommen werden konnten,

- eine Vielzahl terroristischer Verstecke mit Waffen, Falschpapieren, Fälschungsutensilien usw. aufgefunden werden konnte,

- eine Reihe konspirativer Wohnungen entdeckt wurde,

ist es noch nicht gelungen, die terroristische Bedrohung zu überwinden.

Der brutale Mord an dem Diplomaten Dr. von Braunmühl, mit dem die RAF erstmals einen Anschlag auf einen Funktionsträger im politisch-administrativen Bereich unternommen hat, ist das jüngste Glied in einer Kette von blutigen Terroranschlägen der RAF, denen allein seit Anfang 1985 sieben Menschen zum Opfer gefallen sind. Hinzu kommen eine Reihe von Sprengstoffanschlägen des gewalttätigen Umfeldes der RAF gegen Einrichtungen des Staates und der Wirtschaft sowie mehrere Anschläge der Revolutionären Zellen vor allem gegen Personen und Einrichtungen von Behörden, die mit Ausländerfragen befaßt sind. Trotz aller Erfolge unserer Sicherheitsbehörden war und ist es der Terrorszene offenbar immer wieder möglich, neue Bandenmitglieder zu rekrutieren. Fast noch schwerer wiegt allerdings, daß sich offenbar ein unterstützendes Umfeld findet, das terroristischen Gewalttätern Unterschlupf gewährt und ihnen bei den Tatvorbereitungen hilft. Es muß deshalb davon ausgegangen werden, daß insbesondere die RAF auch weiterhin das notwendige personelle, finanzielle und logistische Potential besitzt, um in blindem Haß gegen unseren Staat und unsere Gesellschaft blutige Gewaltakte zu begehen.

Diese Entwicklung muß zusätzlich vor dem Hintergrund einer allgemein wachsenden Gewaltbereitschaft insbesondere linksxtremistischer Gruppierungen gesehen werden. So wurden im vergangenen Jahr über 400 Brand- und Sprengstoffanschläge verübt, von denen nur etwa 10 Prozent zu Lasten der bekannten Terrorgruppe Rote-Armee-Fraktion und Revolutionäre Zellen gehen. Die ganz überwiegende Zahl der Anschläge wurde von linksextremistischen autonomen Gruppen verübt, welche die bekannten Aktionsweisen der Revolutionären Zellen übernommen haben. Außerdem wurden im Jahre 1986 109 Eingriffe in den Bahnverkehr vorgenommen und 125 Anschläge gegen Strommasten verübt, wobei im Einzelfall Schäden von 100 000 DM und mehr entstanden. Noch schwerer wiegt die Gefährdung von Menschenleben durch solche schweren Anschläge.

Die Bundesregierung ist sich der Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens gegen Gewalt und Terrorismus bewußt. Sie hat vielfältige Initiativen zur Verstärkung der Terrorismusbekämpfung ergriffen, die gleichermaßen

- den operativen Bereich,

- das rechtliche Instrumentarium,

- die personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden und

- die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet

umfassen. Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Punkte herausgreifen:

Die lnnenministerkonferenz hat in einer von mir angeregten Sondersitzung am 21. Oktober 1986 Einvernehmen über polizeiliche Maßnahmen zur Verstärkung des Fahndungsdrucks auf terroristische Gewalttäter erzielt. Dieses Einvernehmen bezieht sich unter anderem auf die praktische Umsetzung eines im Sommer vergangenen Jahres vereinbarten Fahndungskonzepts. Für einige bisher strittige Maßnahmen, wie Rasterfahndung, polizeiliche Beobachtung und Einsatz von verdeckten Ermittlern, konnte über die rechtliche Zulässigkeit und die Notwendigkeit zur Intensivierung dieser Maßnahmen Konsens erzielt werden. Auf rechtlichem Gebiet hat die Bundesregierung mit dem von den parlamentarischen Gremien im vergangenen Dezember beschlossenen Paket von Anti-Terrorgesetzen schnell die Konsequenzen aus der erneuten terroristischen Bedrohung gezogen und die gesetzlichen Grundlagen für eine verbesserte Bekämpfung politisch motivierter Gewaltkriminalität geschaffen. Das Gesetzespaket umfaßt unter anderem

- die Erweiterung des Straftatbestandes „Bildung einer terroristischen Vereinigung" ( 129 a StGB) auf schwerwiegende Straftaten gegen den Bahnverkehr und Strommasten sowie eine Erhöhung der Strafandrohung,

- die Wiedereinführung einer Strafvorschrift gegen „Anleitung zu Straftaten" ( 130 a StGB),

- die Erweiterung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts unter anderem auch für ausländische terroristische Vereinigungen und

- die Einführung einer gesetzlichen Regelung über die Nutzung der Datenbestände des Kraftfahrtbundesamtes (ZEVIS) durch die Polizei.

Die an der Erweiterung des § 129 a StGB in diesem Zusammenhang geübte Kritik entbehrt jeglicher Grundlage. Es ist falsch, daß der Einzeltäter, der - angeblich verirrt - eine gefährliche und kriminelle Gewalttat begeht, durch die Gesetzesänderung zum Terroristen wird. Terrorist wird man vielmehr durch seine eigenen Taten, durch Gründung oder Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Zwecke oder Tätigkeiten gerade darauf gerichtet sind, schwerste Straftaten zu begehen.

Wie Sie wissen, war ursprünglich auch die befristete Einfügung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vorgesehen. Dieses Vorhaben mußte jedoch wegen des Widerstands der FDP fallengelassen werden, die dem dabei federführenden Bundesjustizminister nicht gefolgt ist. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, daß ich die gegen die Kronzeugenregelung vorgetragenen Bedenken für nicht überzeugend halte. Die Gründe liegen auf der Hand:

Erstens: Die aktuelle terroristische Bedrohung macht es notwendig, daß wir alle Möglichkeiten der Terrorismusbekämpfung ausschöpfen. Das Mittel des Kronzeugen ist bei der Terrorismusbekämpfung sicherlich keine Wunderwaffe, wäre aber eines Versuchs wert. Nach zehn Jahren Terrorismusbekämpfung muß man auch neue Wege einschlagen.

Zweitens: Unser erstes Ziel muß es sein, weitere Morde zu verhindern. Es ist ein Unding, eine theoretische Diskussion über die Frage zu führen, ob ein Mörder die Alternative zwischen Freispruch oder lebenslänglich habe. Das ist nicht die Alternativ. Es geht vielmehr darum, vielleicht drei oder vier Mörder zu fassen und dafür einem Mittäter, der möglicherweise ein Auto oder eine Wohnung beschafft hat, die Strafe zu mildern oder zu erlassen. Ich warne vor der bei uns besonders ausgeprägten Neigung, sich in Grundsatzfragen zu verbeißen und darüber das praktische Handeln zu vergessen. Es ist nicht nur die Aufgabe des Staates, das Legalitätsprinzip zu wahren, sondern auch mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern, daß Terroristen neue Morde verüben.

Drittens: Die Briten kennen die Kronzeugen, die Amerikaner und auch die Italiener und die Franzosen haben ihn gerade eingeführt. Niemand kann im Ernst behaupten, daß dort das Rechtsbewußtsein Schaden nehme.

Viertens: Ich bin deshalb entschieden dafür, den Versuch zu wagen und für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren den Kronzeugen nach dem Modell einzuführen, das im vergangenen Dezember schon einmal dem Parlament zur Beratung vorlag. Danach werden wir neu entscheiden können, ob dieses Instrument wirksam ist oder nicht.

Fünftens: Der Staat muß das Gesetz des Handelns bestimmen. Wir dürfen nicht auf den nächsten Mord warten, sondern alles versuchen, um solche Morde zu verhindern. Niemand hofft darauf, aber die schreckliche Realität ist, daß es jederzeit passieren kann.

Die Bundesregierung hat, soweit sie die Verantwortung trägt, auch im Hinblick auf die personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden unverzüglich auf die neuen Anforderungen im Sicherheitsbereich reagiert. Das Bundeskriminalamt wird 1987 um 210 zusätzliche Mitarbeiter für Terrorismusfahndung und Personenschutz verstärkt. Der Bundesgrenzschutz erhält 1150 zusätzliche Stellen, von denen 150 speziell für Schutzaufgaben im Bonner Raum bewilligt wurden. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird zusätzliche Kräfte erhalten. Darüber hinaus werden im Haushalt 1987 auch die erforderlichen Mittel für die notwendige Ausrüstung der Sicherheitskräfte des Bundes bereitgestellt.

Die Bundesregierung hat damit wichtige personelle und materielle Voraussetzungen für eine weitere Intensivierung der Terrorismusbekämpfung geschaffen.

Ergänzend zu den bereits genannten Maßnahmen im operativen, rechtlichen, personellen und materiellen Bereich habe ich Weitere Initiativen ergriffen, um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des Terrorismus sowohl bilateral als auch multilateral noch enger zu gestalten.

Ein Beispiel dafür sind die Absprachen, die ich mit meinem französischen Amtskollegen, Innenminister Pasqua, zur Terrorismusbekämpfung getroffen habe, und die Vorschläge, die ich auf dem TREVI-Ministertreffen im September vergangenen Jahres in London zur grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus eingebracht habe. Diese Vorschläge wurden aufgegriffen und werden nun in den zuständigen TREVI-Gremien beraten oder sind schon verwirklicht.

Trotz der geschilderten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verstärkung der Terrorismusbekämpfung und trotz aller Erfolge der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern ist der Terrorismus eine lauernde Gefahr. Darüber dürfen wir weder uns noch den Bürgern Illusionen machen. Hier darf eskeine Fehleinschätzung von wem auch immer geben. Die Bundesregierung wird sich deshalb auch weiterhin konsequent dafür einsetzen, daß alle notwendigen rechtsstaatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden.

Neben dem Terrorismus ist es vor allem auch der Mißbrauch des Demonstrationsrechts durch kriminelle Gewalttäter, der die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

Die schweren Krawalle in Brokdorf, Wackersdorf und anderen Städten - ich erinnere nur an die jüngste Demonstration in Hamburg kurz vor Weihnachten - machen deutlich, daß die bei Demonstrationen auftretenden Gewalttäter die Auseinandersetzung mit unserem Staat suchen. Dabei gehen sie brutal gegen die Polizei vor, wenn sie ihre Schutzfunktion ausübt. Die Hemmschwelle der Gewaltanwendung ist dabei immer niedriger geworden. Die Eskalation der Gewalt, das zeigen die genannten Ereignisse, ist von den Chaoten von vornherein gewollt. Gewollt sind Krawalle und Zerstörung und Terror gegen die Bürger und unseren Staat. Diese Entwicklung dürfen wir im Interesse unseres Rechtsstaates und unserer Polizeibeamten nicht tatenlos hinnehmen. Wir müssen den Gewalttätern mit den gebotenen Mitteln entgegentreten. Dazu gehört vor allem eine Änderung der geltenden Rechtsvorschriften des Demonstrationsstrafrechts. Nach den schlimmen Ausschreitungen bei Großdemonstrationen ist es offensichtlich, daß die bestehenden Regelungen Lücken aufweisen und als rechtliche Handhabe nicht ausreichen.

Wir brauchen wieder den klaren Landfriedensbruchtatbestand, der 1970 von der damaligen Bundesregierung in blindem Reformeifer abgeschafft wurde. Das Ergebnis sehen wir heute und unsere Polizisten müssen es ausbaden.

Die gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen haben gezeigt, daß die Taktik der Gewalttäter darin besteht, aus der Masse von oft Tausenden Demonstranten heraus Straftaten zu begehen. Dabei können diese Gewaittäter unbeschadet agieren, weil sie vor einem Zugriff der Polizei in der Masse untertauchen können. Eine Änderung des Strafrechts halte ich daher für unausweichlich. Entsprechendes gilt auch für ein wirkungsvolles Verbot der Vermummung und der Schutzbewaffnung. Die bisherige Bußgeldbewehrung des Verbots beeindruckt erfahrungsgemäß gerade den Personenkreis gewaltbereiter Störer und ihres Umfeldes überhaupt nicht. Eine strafrechtliche Sanktion der Vermummung und der Schutzbewaffnung bei Demonstrationen ist deshalb ebenfalls. unerläßlich. Absoluter Unfug ist die Behauptung, eine solche Änderung bedeute eine „Kriminalisierung friedlicher Demonstrationen". Wer wirklich friedlich im Sinne des Grundrechts demonstrieren will, der kann doch wohl nicht dadurch Gewalttätigkeiten begünstigen, daß er Gewalttäter vor einem polizeilichen Zugriff abschirmt. Ebenso wird niemand allen Ernstes behaupten können, die Vermummung oder das Mitführen der Gegenstände „passiver Bewaffnung" diene dem schlichten Demonstrieren. Wer sich so ausrüstet, rüstet sich für gewalttätige Ausschreitungen und will dabei unerkannt bleiben.

Neben der Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums brauchen wir aber auch eine Verbesserung der Taktik und der Ausrüstung der Polizei. Ein von der Innenministerkonferenz eingesetzter Arbeitskreis ist beauftragt, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. In diesem Rahmen müssen auch Lösungen für einen intensiveren Meldedienst über militante Störer bei Demonstrationen gefunden werden. Niemand versteht, daß es diesem Staat nicht gelingen sollte, ein paar tausend immer wieder auftretende Gewalttäter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn wir nicht durch geeignete gesetzliche und polizeipraktische Maßnahmen den gewaittätigen Pseudodemonstranten das Betätigungsfeld entziehen, müssen wir auch mit einem weiteren Zulauf von Politkriminellen in das Lager der fanatisierenden extremistischen und terroristischen Gewalttäter rechnen. Die Erfahrung zeigt, daß nicht jeder Gewalttäter zum Terroristen wird, daß aber fast jeder Terrorist seine kriminelle Laufbahn mit gewalttätigen Aktionen begonnen hat.

Terroristische Aktivitäten und gewalttätige Demonstrationen nehmen unsere Aufmerksamkeit zu Recht in Anspruch. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß auch der Umfang der allgemeinen Kriminalität von entscheidender Bedeutung für die Sicherheitslage ist. Bei realistischer Analyse der allgemeinen Kriminalität müssen wir feststellen, daß die Zahl der Straftaten im Vergleich zur Kriminalität vor zehn oder mehr Jahren drastisch angestiegen ist.

Im Jahre 1985 wurden insgesamt 4 215 451 Straftaten - ohne Verkehrsdelikte - gezählt. Nach den mir bisher für das Jahr 1986 vorliegenden Zahlen (ohne 4. Quartal) ist für das vergangene Jahr noch mit einer Steigerung von zirka 3 Prozent zu rechnen. Damit liegt die Kriminalitätsrate mehr als doppelt so hoch wie vor 20 Jahren. Während die allgemeine Kriminalitätsrate sich über einen Zeitraum von 20 Jahren mehr als verdoppelt hat, haben die Gewaltdelikte diese Entwicklung in „nur" 10 Jahren zugenommen. 1985 wurden über 100 000 Gewaltdelikte gezählt, für 1986 ist mit einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen. Der durch Straftaten verursachte Schaden weist jedes Jahr einen neuen Rekord auf. Allein für die polizeilich registrierten Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Unterschlagung, Konkursstraftaten sowie Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor belief sich 1985 der Schaden auf über 4,3 Mrd. DM.

Die hohe Kriminalitätsrate führt beim Bürger zu dem Gefühl mangelnder Sicherheit und ständiger Bedrohung. Öffentliche Umfragen weisen dies aus. Die Sorge, Opfer einer Straftat zu werden, ist weit verbreitet. Hier wirkt sich der Anstieg der Kriminalität auf die Lebensqualität unserer Bürger aus. Die unmittelbare Kriminalitätsbekämpfung ist zwar vor allem Aufgabe der Länder. Aber die Probleme der inneren Sicherheit sind viel zu groß, als daß man sich darauf beschränken könnte, auf Zuständigkeiten zu verweisen. Ich fühle mich als Bundesinnenminister für das Ganze mit verantwortlich. Mich macht es sehr betroffen, daß es in unserem Staat nicht möglich sein soll, dem Bürger ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Sicherheit ist-es kann nicht oft genug gesagt werden - ein Eckpfeiler der Freiheit im demokratischen Staat.

Wir dürfen deshalb der sich ausbreitenden Kriminalität nicht tatenlos zusehen und müssen sie begreifen als das, was sie ist: Eine Herausforderung für alle, die auf den demokratischen Staat bauen und in ihm die beste Lebensform für eine freie Gemeinschaft sehen.

Die Reaktion des Staates auf diese Herausforderung im Sicherheitsbereich kann nicht einseitig nur in dem ständig weiteren Ausbau der Sicherheits- und Polizeikräfte unseres Landes bestehen. Es macht wenig Sinn, allein auf ein größeres Polizeikontingent mit besserer und teurerer Ausstallung zu bauen. Nicht minder wichtig ist die Festigung der ethisch-moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft, damit Kriminalität schon an den Wurzeln ihres Entstehens verhindert wird. Moralisch-ethische Labilität- ist der erste Schritt auf dem Weg in die Kriminalität. Wir müssen durch eine Wiederaufrichtung verbindlicher Wertvorstellungen Kriminalität frühzeitig verhindern. Hier sind alle Bürger aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.

An dieser Stelle richte ich auch einen Appell an die Medien, durch einen verantwortungsvollen Journalismus die Verbrechensbekämpfung zu unterstützen. Die Fernsehanstalten haben gerade in diesen Tagen die neuen Fahndungsaufrufe nach RAF-Terroristen gebracht und dabei die möglichen Veränderungen beim Aussehen dargestellt. Ich hatte dies im vorigen Jahr gegenüber den Intendanten angeregt. Ich halte dies für einen guten Anfang und hoffe nur, es war keine Eintagsfliege. Denn der Fahndungsdruck auf die Terroristen kann nicht nur durch die Polizei, sondern muß auch durch Bürger und Medien aufrechterhalten werden. Als Bundesinnenminister, der selbst unmittelbare Verantwortung für über 20 000 Mann Bundesgrenzschutz und 3 000 Beamte beim Bundeskriminalamt trägt, weiß ich, daß leistungsfähige und einsatzbereite Sicherheitskräfte auch ein weitgehend akzeptiertes Dienst- und Besoldungsrecht verlangen. Nicht alles, was in diesem Bereich wünschenswert ist, läßt sich allerdings auch immer verwirklichen. Manches muß hinter anderen staatlichen Aufgaben und Programmen, deren Erfüllung auch Geld kostet, zurückbleiben. Mit um so größerer Genugtuung kann ich heute feststellen, daß das Vorhaben „Anhebung der Stellenobergrenzen für den mittleren Dienst der Schutzpolizei" doch noch in den letzten Tagen des vergangenen Jahres zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht werden konnte.

Ich hatte den Vorschlag meiner Länderkollegen von Anfang an unterstützt, war allerdings der Ansicht, daß es im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens die Rücksichtnahme auf die Länder gebiete, zunächst die Entscheidungen der Landesregierungen herbeizuführen. Denn - wie Sie wissen - hat die Finanzministerkonferenz noch im vergangenen Oktober dem Vorhaben die Zustimmung verweigert.

Nachdem sich, wie ich annehme, nicht zuletzt auf Grund meiner wiederholten Appelle an die Länder, eine Mehrheit der Landesregierungen dem Vorschlag der Innenministerkonferenz angeschlossen hatte, konnte die Bundesregierung im Dezember die Änderungsverordnung entsprechend meiner Vorlage beschließen. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 19. Dezember 1986 der Verordnung zu, so daß sie noch zum Jahresende im Bundesgesetzblatt verkündet werden konnte. Von einer Verzögerungstaktik des Bundesinnenministers in dieser Frage kann keine Rede sein.

Durch die mit der Anhebung der Stellenplanobergrenzen verbundene Besoldungsverbesserung soll den gestiegenen Anforderungen und starken Belastungen im mittleren Polizeidienst, die ich Ihnen gegenüber im einzelnen nicht aufzuzählen brauche, Rechnung getragen werden. Sie berücksichtigt die Belastungen und Leistungen der Polizei, die im Interesse der Sicherheit aller Bürger unseres Landes ihren Dienst versieht. Mit der Verordnung hat die Bundesregierung ein Zeichen der Solidarität mit der Polizei gesetzt. Ein weiteres deutliches Zeichen der Verbundenheit der Bundesregierung mit der Polizei ist die Verabschiedung der Dritten Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch. Danach wird die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für alle Beamten und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben von jetzt 0,75 DM je Stunde für Nachtdienst und Samstagnachmittagsdienst bzw. von 1,25 DM je Stunde für Dienst an Sonn- und Feiertagen auf einheitlich 1,50 DM je Stunde erhöht. Die Überlegung, die Erhöhung der Zulage nur Beamten bei besonders belasteten polizeilichen Einsätzen zu gewähren, ist damit vom Tisch. Ich freue mich daher, daß es mir noch gelungen ist, daß die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten vor allem für alle Polizeibeamte angehoben wird. Ich bin zuversichtlich, daß der Bundesrat dieser Verordnung, die rückwirkend zum 1. Januar 1987 in Kraft treten soll, bald zustimmen wird. Solidarität mit der Polizei darf sich aber nicht nur im Eintreten für personelleund finanzielle Verbesserungen erschöpfen. Mindestens genauso wichtig ist eine klare, unmißverständliche Haltung derjenigen, die politische Verantwortung tragen, gegenüber Gewalt und Gesetzesverletzungen. Wer auf der einen Seite von den Sicherheitsbehörden den Einsatz etwa bei gewalttätigen Demonstrationen fordert, auf der anderen Seite aber keine Gelegenheit ausläßt, der Polizei die latente Bereitschaft zum Mißbrauch ihrer Befugnisse zu unterstellen, der trägt nicht dazu bei, der Polizei Solidarität zu vermitteln.

Polizei und Sicherheitsbehörden müssen wissen, daß der Staat und die verantwortlichen Politiker hinter ihnen stehen. Diese Gewißheit möchte ich als Bundesinnenminister den Polizeibeamten in Bund und Ländern geben. Ich werde mich deshalb auch weiterhin nicht nur konsequent für die berechtigten Belange der Polizei im personellen und materiellen Bereich einsetzen, sondern auch entschieden dafür eintreten, daß die Polizei den für die Erfüllung ihrer schweren Aufgabe erforderlichen Rückhalt in der Politik bekommt. Dem Bundesdelegiertentag 1987 der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund wünsche ich einen weiterhin guten Verlauf.