inkrafttreten des un-seerechtsuebereinkommens

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Das Bundesministerium für Verkehr teilt mit:

Am 17. November 1994 ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) in Kraft getreten. Dieses internationale Vertragswerk stellt zum ersten Mal eine umfassende Rechtsordnung für die Meere und damit für ein Gebiet, das zwei Drittel der gesamten Erdoberfläche umfaßt, auf. Deutschland hat an ihm maßgeblich mitgewirkt und ist der erste Industriestaat der nördlichen Hemisphäre, der ihm als Vertragspartei angehört.

Bundesminister Wissmann nahm das Inkrafttreten zum Anlaß, auf die überragende Rolle des SRÜ für die Freiheit des Seeverkehrs, zugleich aber auch für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Verhütung der Meeresverschmutzung hinzuweisen: „Wer die Leistungen des Verkehrsträgers Seeschifffahrt in ihrer Bedeutung für unsere Wirtschaft erkennt, muß das Seerechtsübereinkommen in seiner jetzigen neuverhandelten Fassung als ein umfassendes Regelwerk des internationalen Interessenausgleichs, der weltweiten Zusammenarbeit und der fortschreitenden Rechtssicherheit für den Seeverkehr begrüßen."

Die Alternative zu dem Übereinkommen - das hat die Erfahrung der letzten Jahrzehnte gelehrt - wären unabsehbare Eingriffe einzelner Staaten oder Staatengruppen, die in der Verzonung der Meere und Erschwerung und Verteuerung der Seetransporte bei gleichzeitiger Zunahme der Unsicherheit und der Verschmutzung der Meere enden könnten. Bundesminister Wissmann sieht das Seerechtsübereinkommen aber auch unter dem Aspekt, Deutschland auf das 21. Jahrhundert vorzubereiten: „Für Deutschland als Schifffahrtsnation, als Hafen- und Küstenstaat sowie als Landtransitstaat ist das Seerechtsübereinkommen eine zentrale Grundlage für die weitere Verbesserung der Sicherheit der Schiffahrt und für die Erhöhung des Meeresumweltschutzes." Deutschland ist der erste Staat, der nach dem Verfahren des Art. 211 SRÜ für seine inneren Gewässer moderne Anlaufbedingungen in Kraft gesetzt hat. Deutschland schöpft neben Frankreich als erster europäischer Staat die im SRÜ angelegten Sicherheits- und Umweltschutzbefugnisse der ausschließlichen Wirtschaftszone aus, die mit Wirkung vom 1. Januar 1995 erstmalig errichtet wird. Und Deutschland ist in besonderer Weise an der umfassenden Streitbeilegungsordnung des SRÜ beteiligt. Wissmann: „Ich freue mich ganz besonders darüber, daß mit dem Beitritt zum Seerechtsübereinkommen der Sitz des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg gesichert ist, der ersten bedeutenden Institution der UNO auf deutschem Boden."