zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vor dem Deutschen Bundestag am 17. Januar 2024 in Berlin:
- Bulletin 03-5
- 17. Januar 2024
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung haben weitreichende Veränderungen nicht nur am Haushalt 2023, sondern auch am Haushalt 2024 erforderlich gemacht. Deshalb sollten wir an dieser Stelle aber auch einmal daran erinnern, was trotz dieses gewachsenen Konsolidierungsbedarfs erreicht und erhalten worden ist.
Aus dem Bundeshaushalt und dem Klima- und Transformationsfonds werden im Jahr 2024 wiederum Rekordmittel für Investitionen in die Stärkung unserer wirtschaftlichen Grundlage und in die ökologische und digitale Transformation mobilisiert.
In Deutschland bleibt soziale Absicherung auf einem internationalen Spitzenniveau erhalten. Wir sorgen durch das Startchancenprogramm an 4.000 Schulen dafür, dass das Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft erhalten bleibt und dass die fatale Bindung von Herkunft und späterem Bildungs- und beruflichen Erfolg Schritt für Schritt durchbrochen wird.
Wir ertüchtigen unsere Streitkräfte und beenden die Vernachlässigung der Bundeswehr. Und wir entlasten die arbeitende Mitte in unserem Land bei der Lohn- und der Einkommensteuer.
Wir müssen also in der Tat konsolidieren. Wichtige politische Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes sind davon aber nicht berührt. Fraglos: Wenn Schwerpunkte sich verändern, wenn auch nach einer langen Phase der Prosperität und der niedrigen Zinsen im vergangenen Jahrzehnt und der expansiven Finanzpolitik seit 2020 neu über Staatsaufgaben und Staatsausgaben verhandelt wird, dann ist es unvermeidlich, dass auch Veränderungen und Einschränkungen vorgenommen werden. Deshalb werden wir Finanzhilfen zurückführen.
Beispielsweise wird schrittweise und planvoll die Erstattung beim Agrardiesel entfallen. Damit ist nicht eine Geringschätzung für diesen enorm wichtigen Sektor unserer Volkswirtschaft verbunden; im Gegenteil: Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen wollen nun in einen Dialogprozess und einen Strategieprozess eintreten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland zu stärken. So wie die Bundeswehr vernachlässigt worden ist, so ist doch auch die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland vernachlässigt worden, und zwar doch nicht von dieser Koalition, sondern über viele Jahre und Jahrzehnte.
Aus diesem Grund stellen wir uns nun der Herausforderung. Wir stellen uns der Herausforderung in den Fragen von bürokratischen Belastungen, der Marktordnung und auch der Möglichkeiten, im Steuerrecht auf die spezifischen Bedürfnisse dieses Sektors einzugehen. Wir nehmen ökonomische Entwicklungen, die sich positiver herausgestellt haben, zum Anlass, auch diesbezüglich zu justieren. Beispielsweise erzielen wir höhere Einnahmen aus der Ausschreibung von Flächen für die Offshorewindenergie. Diese Einnahmen können wir nun anders verwenden.
Und wir arbeiten daran, die Treffsicherheit unseres Sozialstaates weiter zu verbessern und die Integration in den Arbeitsmarkt noch stärker zu forcieren. Das ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht alleine nur eine fiskalische Operation. Arbeit ist nicht nur eine Quelle von Lebensunterhalt. Arbeit strukturiert den Alltag und vermittelt auch Sinn. Unsere Vorstellungen und unsere Überlegungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik haben also nicht nur den Charakter von Konsolidierungsbeiträgen für den Bundeshaushalt. Sie sind auch gezielt darauf gerichtet, die Lebenschancen von Menschen zu verbessern, indem sie in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Ich habe es gerade schon angedeutet: Wir haben auch eine finanz- und haushaltspolitische Zäsur. Die Phase der niedrigen Zinsen ist zu Ende gegangen. Die Phase, in der wir auch die Reformdividende der Agenda 2010 im letzten Jahrzehnt nutzen konnten, ist zu Ende gegangen. Auch die expansive Finanzpolitik der Pandemie- und Krisenjahre geht zu Ende. Deshalb arbeiten wir an einer fiskalischen Trendwende. Wir sind dabei schon weitergekommen. Die Schuldenquote Deutschlands sinkt von 69 auf 64 Prozent, das Defizit von 3,6 Prozent gesamtstaatlich auf deutlich unter zwei Prozent. Die Steuerquote sinkt ebenfalls. Die Investitionsquote dagegen steigt gegenüber dem Vor-Pandemie-Niveau.
Die fiskalische Trendwende ist erreicht. Wir sind noch nicht am Ziel, aber die Richtung stimmt.