gemeinschaftswerk aufschwung-ost - beschluss der bundesregierung vom 8. maerz 1991

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bundeskanzler dr. helmut kohl sandte am 8. maerz 1991
an die ministerpraesidenten der neuen bundeslaender und
an den regierenden buergermeister von berlin mit
folgendem schreiben die unterlage zum "gemeinschaftswerk
aufschwung-ost":

sehr geehrte kollegen,

die bundesregierung hat heute ein "gemeinschaftswerk
aufschwung-ost" beschlossen. es ist auf zwei jahre angelegt
und umfasst ein zusaetzliches finanzielles gesamtvolumen von
24 mrd. dm, jeweils 12 mrd. dm fuer 1991 und 1992.
ziel dieses programms ist die nachhaltige foerderung von
investitionen und arbeitsplaetzen in den neuen
bundeslaendern. schwerpunkte sind kommunale investitionen,
arbeitsbeschaffungsmassnahmen, unterstuetzung privater
unternehmensinvestitionen, regionale wirtschaftsfoerderung,
werfthilfen, umweltschutzmassnahmen, wohnungs- und
staedtebau sowie investitionen in den bereichen verkehr und
hochschulen.
ueber einzelheiten des "gemeinschaftswerks aufschwung-ost"
informiert sie die beigefuegte unterlage.
in einem gespraech, das ich gestern mit spitzenvertretern der
wirtschaftsverbaende, des handwerks und der
gewerkschaften gefuehrt habe, hat das gemeinschaftswerk breite
unterstuetzung gefunden.
ich waere ihnen dankbar, wenn sie sich persoenlich fuer die
moeglichst schnelle umsetzung dieses programms einsetzen
koennten. die bundesregierung ist bereit, hierfuer ihrerseits
unterstuetzung und hilfe zur verfuegung zu stellen.

mit freundlichen gruessen
ihr
helmut kohl
die dem schreiben des bundeskanzlers beigefuegte
unterlage hat folgenden wortlaut:

nach 45 jahren sozialistischer kommandowirtschaft muss
der uebergang zur sozialen marktwirtschaft zwangslaeufig mit
einem tiefgreifenden strukturwandel einhergehen. dieser
hat in den neuen bundeslaendern inzwischen voll eingesetzt.
die frueher verdeckte hohe arbeitslosigkeit tritt immer
offener zutage. viele arbeitsplaetze in so nicht mehr
ueberlebensfaehigen betrieben und in ueberdimensionierten
verwaltungen muessen aufgegeben oder angepasst werden.
auf der anderen seite entstehen in den neuen bundeslaendern
bereits zahlreiche neue arbeitsplaetze. so haben nach
einer befragung von infratest seit der "wende" rund eine
million personen eine neue beschaeftigung aufgenommen.
unbestritten bleibt aber: alte arbeitsplaetze fallen schneller
weg, als neue arbeitsplaetze entstehen. das war in der zeit
des wiederaufbaus der bisherigen bundeslaender anfang der
fuenfziger jahre nicht anders als spaeter in den regionen mit
aufgestautem strukturanpassungsbedarf, etwa im ruhrgebiet.
um so dringlicher ist es, die jetzt fuer viele menschen
schwierige phase des uebergangs zu wettbewerbsfaehigen strukturen
zu unterstuetzen. in dieser aussergewoehnlichen situation sind
deshalb alle in unserem lande gefordert, auch mit
unkonventionellen mitteln ihren teil zur inneren einheit
deutschlands beizutragen.
schluessel fuer die wirtschaftliche erholung in den neuen
bundeslaendern sind private und oeffentliche investitionen.
die bundesregierung hat bereits vielfaeltige hilfen und
anstoesse gegeben, um einen arbeitsplatzschaffenden
investitionsaufschwung in gang zu bringen. es gilt jedoch, die
zeit zu ueberbruecken, bis diese massnahmen breite wirkung
zeigen. dazu bedarf es einer gemeinsamen anstrengung von bund,
laendern, gemeinden, tarifparteien, verbaenden und aller
gesellschaftlichen gruppen. wenn jeder das in seinen
kraeften stehende tut, koennen wir gemeinsam die spanne bis
zum vermehrten entstehen neuer arbeitsplaetze verkuerzen und
bruecken in dauerhafte beschaeftigungsverhaeltnisse bauen.
fuer die schwierige umstellungsphase in den neuen
bundeslaendern brauchen wir weder komplizierte buerokratische
programme noch zeitaufwendige verwaltungsprozeduren,
sondern schnelle hilfen und das pragmatische
zusammenwirken aller im interesse der menschen in den neuen
bundeslaendern. gut und hilfreich sind alle massnahmen, die
sofort und unmittelbar vor ort fuer jeden sichtbar und spuerbar
wirksam werden. der erfolg einer gemeinsamen
anstrengung wird um so eher eintreten, je besser es gelingt,
die betroffenen zu beteiligten zu machen.
darum schlaegt die bundesregierung vor, in den neuen
bundeslaendern auf regionaler ebene unter der leitung von
landraeten bzw. oberbuergermeistern aufbaustaebe zur
begleitung aller massnahmen zur foerderung von wachstum
und beschaeftigung einzurichten, sofern es nicht bereits
vergleichbare einrichtungen (z. b.
wirtschaftsfoerderungsgesellschaften) gibt.
mitglieder der aufbaustaebe sollen
erfahrene mitarbeiter der arbeitsverwaltung, der oertlichen
wirtschaft und ihrer verbaende sowie des handwerks, der
kammern und gewerkschaften sein. sie treten regelmaessig zu
beratungen zusammen und erhalten bei bedarf unbuerokratische
beratende unterstuetzung von den landesregierungen,
der bundesanstalt fuer arbeit, von wirtschaftsverbaenden
und gewerkschaften sowie von den kommunalen
spitzenverbaenden.

aufgabe der aufbaustaebe ist es vor allem,

- qualifizierungs- und arbeitsbeschaffungsmassnahmen zu
akquirieren,

- einen sozialvertraeglichen uebergang bei
betriebsschliessungen zu sichern und unter nutzung vorhandener
einrichtungen insbesondere qualifizierungsmassnahmen in gang
zu bringen,

- eine koordination mit den uebrigen massnahmen der
beruflichen ausbildung, den oeffentlichen
infrastrukturinvestitionen und den regionalpolitischen
foerderungsmassnahmen zu ermoeglichen.

fuer eine beschleunigung des aufschwungs in den neuen
bundeslaendern stellt die bundesregierung fuer 1991 zusaetzlich
17 mrd. dm zur verfuegung. dieser betrag setzt sich
zusammen aus:

- 5 mrd. dm zur stabilisierung der haushalte der neuen
laender und ihrer gemeinden

- und 12 mrd. dm, die der bund fuer das
gemeinschaftswerk aufschwung-ost aufbringt.

das gemeinschaftswerk aufschwung-ost ist auf zwei jahre
angelegt. zu den 12 mrd. dm fuer 1991 kommen weitere
12 mrd. dm fuer 1992, so dass die bundesregierung das
gemeinschaftswerk insgesamt mit 24 mrd. dm ausstattet.
im rahmen dieses gemeinschaftswerkes und unter
beachtung der eigenverantwortung von laendern und
gemeinden hat die bundesregierung mit den neuen laendern
eine verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, nach der sofort
5 mrd. dm den kommunen in den neuen laendern als
investitionspauschale fuer instandsetzungen insbesondere von
schulen, krankenhaeusern und altersheimen zur verfuegung
gestellt werden. damit sollen ohne buerokratische
verzoegerungen unverzueglich auftraege an die heimische
wirtschaft vergeben und beschaeftigungsmoeglichkeiten
geschaffen werden.
weiterhin sollen im rahmen des gemeinschaftswerks fuer
investitionen sowie fuer weitere arbeitsbeschaffungsmassnahmen
1991 insgesamt 7 mrd. dm bereitgestellt werden. fuer
1992 erhoeht sich dieser betrag auf 12 mrd. dm.
die steuerliche foerderung privater investitionen wird
ausgeweitet (einzelheiten siehe anlage).
die bundesregierung geht davon aus, dass arbeitgeber,
gewerkschaften, verbaende und gesellschaftliche gruppen
unseres landes ihrerseits durch solidarische beitraege zum
erfolg des "gemeinschaftswerkes aufschwung-ost"
beitragen.

erstens erwartet die bundesregierung von den
wirtschaftsverbaenden und gewerkschaften, dass sie nach dem
vorbild der lehrstellenoffensive, mit der sie gemeinsam
nach amtsantritt dieser bundesregierung in den alten
bundeslaendern die drohende ausbildungsplatzknappheit
abgewendet hatte, ausreichend viele ausbildungsplaetze auch in
den neuen bundeslaendern bereitstellen. kein jugendlicher
in den neuen bundeslaendern soll ohne ausbildungsplatz
bleiben.

zweitens erwartet die bundesregierung auch, dass von der
wirtschaft aus- und weiterbildungskapazitaeten - wo immer
dies vertretbar ist - erhalten und neue geschaffen werden.

drittens erwartet sie von den tarifpartnern eine staerkere
verzahnung der tarifpolitik mit den erfordernissen des
arbeitsmarktes. eine annaeherung der einkommen an
westliches niveau in vorhersehbaren stufen und unter
beruecksichtigung der leistungskraft der unternehmen kann
fuer arbeitnehmer und unternehmer zukunftsperspektiven
schaffen, die eine beteiligung am aufbau in den neuen
bundeslaendern erleichtern. die tarifabschluesse - ggf. mit
vermoegensbeteiligung - koennen zu einer klaren perspektive
ebenso beitragen wie die notwendige staerkere
differenzierung der lohnstrukturen.

viertens erwartet die bundesregierung von den
kommunalen spitzenverbaenden und den spitzenorganisationen
der wirtschaft, dass sie unbuerokratisch, direkt und ohne
verbandsegoismus beim schnellen aufbau in den neuen
bundeslaendern helfen und dabei auch unkonventionelle
loesungen unterstuetzen - z. b. bei der privaten errichtung
und dem betrieb von kommunalen infrastruktureinrichtungen.
wenn alle in diesem sinne ihren beitrag zum gemeinsamen
aufbauwerk leisten und jeder an seinem platz
verantwortung uebernimmt, wird es gelingen, den uebergang
von der sozialistischen kommandowirtschaft zur sozialen
marktwirtschaft zu beschleunigen und ihn ohne allzu grosse
soziale haerten zu schaffen.

anlage

a. die wichtigsten eckwerte
fuer das gemeinschaftswerk aufschwung-ost

1. qualifizierung/arbeitsbeschaffung beschleunigen und mit
existenzgruendungen verbinden (2,5 mrd. dm fuer 1991 und
3 mrd. dm fuer 1992)
jede sinnvolle qualifizierungs- und
arbeitsbeschaffungsmassnahme wird 1991 und 1992 ermoeglicht,
anschliessende existenzgruendungen werden gefoerdert.

a) ziel

- zu den bislang vorgesehenen 130000
arbeitsbeschaffungsmassnahmen (abm) in 1991 zusaetzlich rd.
150000 foerderungen erreichen (mittelansatz 1991 insgesamt
rd. 5,2 mrd. dm),
- volle ausschoepfung der fuer berufliche
qualifizierungsmassnahmen bis ende 1991 vorgesehenen
moeglichkeiten (350000 teilnehmer),
- qualifizierungs-/abm-phase auch gezielt zur
neugruendung selbstaendiger existenzen nutzen, z. b. bei
projekten zum dekontaminieren von gewerbeflaechen.
- ab-massnahmen in bereichen mit besonders hohem
anteil von frauen an den beschaeftigten (z. b.
sozialstationen, pflegeheime, kinderbetreuungseinrichtungen).
- verzahnung von ab-massnahmen mit
strukturverbessernden massnahmen im agrarstrukturellen bereich
z.b. mit land- und forstwirtschaftlichem wegebau,
wiederaufforstung, wasserwirtschaft, dorferneuerung und
wohnungsbau im laendlichen raum).

b) neue elemente

- projektfoerderung (neben personenfoerderung) bei abm
mit erleichtertem zugang wird ermoeglicht.
- fuer abm koennen auch zuschuesse zu den sachkosten von
durchschnittlich einem drittel der personalkosten
uebernommen werden, damit koennen auch investitionen fuer die
ausweitung von qualifizierungsmassnahmen ermoeglicht
werden.
- fuer anschliessende existenzgruendungen werden - neben
den bisherigen foerdermassnahmen - in zusammenarbeit
mit kammern und banken gezielte informationen und
beratungen durchgefuehrt, es wird sichergestellt, dass
vorhandene abm-sachmittel zu guenstigen bedingungen
uebernommen werden koennen, etwa bei auslaufen von
abm-projekten.

c) gemeinsam umsetzen

die bereits genannten aufbaustaebe werden auf regionaler
ebene unter leitung der landraete bzw. oberbuergermeister
gebildet. je nach groesse der landkreise sollen gemeinsame
aufbaustaebe fuer mehrere landkreise gebildet werden.
dafuer sollen die arbeitsaemter personelle und
organisatorische unterstuetzung leisten. die finanzielle
foerderung der arbeitsbeschaffungsmassnahmen erfolgt durch
die arbeitsaemter.
die aufbaustaebe werden durch beratungsinstitutionen auf
laenderebene mit externem sachverstand unterstuetzt (z. b.
projektmanagementgesellschaft). federfuehrend:
landeswirtschafts-/-arbeitsminister unter beteiligung von
bundesanstalt fuer arbeit, treuhandanstalt, wirtschaftsverbaenden,
handwerk, gewerkschaften, kommunalen spitzenverbaenden.

1.1 die beruflichen ausbildungschancen
junger menschen sichern

allen schulabgaengern wird auch 1991 ein
ausbildungsangebot gemacht, fuer jeden ausbildungsplatzverlust
wird ersatz geschaffen.

ziel: ausbildungsplatzluecke verhindern:

- ausbildungsleistungen von betrieben, verwaltungen und
den freien berufen erhoehen, teilweise in kooperation mit
westbetrieben,
- ausserbetriebliche und berufsvorbereitende massnahmen
(afg) verstaerken,
- vorhandene ausbildungskapazitaeten in wirtschaftlich
gefaehrdeten betrieben erhalten - in engem
zusammenwirken von treuhandanstalt, wirtschaftsorganisationen,
westlichen investoren, staat und kommunen,
- vollzeitschulische ausbildungen ausweiten, z. b. in
berufsfachschulen/bereich wirtschaft,
- verbesserte information und werbung sowie
organisationshilfen, z. b. "senioren"-programm der kammern.

1.2 betriebliche und ausserbetriebliche berufsqualifizierung
abstuetzen

alle notwendigen qualifizierungen muessen ermoeglicht
werden.

a)
die westdeutsche wirtschaft ist aufgefordert, erfahrene
praktiker/ausbilder auf zeit in die betrieblichen
qualifizierungsstaetten zu entsenden und auch die notwendigen
modernen lehr- und lernmittel (maschinen, computer
und kommunikationsmedien nach west-standard)
bereitzustellen. damit ist die erwartung an die
westdeutsche wirtschaft verbunden, dass betriebliche
bildungsstaetten selbst im konkursfall noch fuer eine
bestimmte zeit aufrechterhalten bleiben.
b)
die bildungswerke von wirtschaft und gewerkschaften
leisten personal- und sachmittelhilfe fuer die
ausserbetriebliche berufsqualifizierung.
c)
die treuhandanstalt (und andere staatliche
institutionen) wird alle nicht benoetigten gebaeude und
einrichtungen zeitlich befristet fuer ausserbetriebliche
qualifizierungszwecke anbieten - z. b. bisherige akademien,
kasernen und werkstaetten.

2. kommunale infrastruktur unverzueglich instand setzen
(5 mrd. dm fuer 1991)

zusaetzlich zu dem von 10 auf 15 mrd. dm aufgestockten
kommunalen kreditprogramm erhalten die kommunen in
den neuen bundeslaendern 1991 eine investitionspauschale
in hoehe von 5 mrd. dm, die mit geringstmoeglichem
verwaltungsaufwand einsetzbar ist. der bund und die neuen
bundeslaender haben bereits am 28. februar 1991 eine
verwaltungsvereinbarung zur foerderung von kommunalen
investitionen unterzeichnet.
foerderschwerpunkte sind insbesondere krankenhaeuser,
stationaere alteneinrichtungen, schulen. die verpflichtung der
laender fuer die investive krankenhausfoerderung (p 23 khg)
bleibt unberuehrt.

3. beschleunigte verbesserung der verkehrsinfrastruktur
(1,4 mrd. dm fuer 1991 und 4,2 mrd. dm fuer 1992)

der bund stellt 1991 zusaetzlich 1,4 mrd. dm fuer den ausbau
der verkehrsinfrastruktur - sowohl schiene als auch strasse -
zur verfuegung, davon werden 400 mill. dm fuer den
bundesfernstrassenbau genutzt. 1 mrd. dm steht fuer kommunale
strassen, den oeffentlichen personennahverkehr der
kommunen und der reichsbahn zur verfuegung. mit weiteren
4,2 mrd. dm in 1992 - davon ein wesentlicher teil fuer die
reichsbahn - kann so die wirtschaftsnahe
verkehrsinfrastruktur in kurzer zeit wesentlich verbessert
werden. zur schnellen verbesserung von wirtschafts- und
beschaeftigungssituation wird vom bund empfohlen:
- nutzen aller verfuegbaren planungs- und
verwaltungskapazitaeten vom bund (z. b. bundesbahn),
- direkte verwaltungshilfen der alten laender,
- einbeziehen privater experten und projekttraeger,
- vereinfachtes vergabeverfahren.

4. modernisierung des wohnungsbestandes zusaetzlich
erleichtern, kommunale wohnungen privatisieren, stadt- und
dorfsanierung und staedtebaulichen denkmalschutz beschleunigen
(1,1 mrd. dm fuer 1991 und 1,1 mrd. dm fuer 1992)

- das bereits angelaufene kfw-programm zur
wohnungsmodernisierung und wohnungsinstandsetzung (volumen:
10 mrd. dm) kann kuenftig auch fuer ausbau-, umbau-
und anbaumassnahmen genutzt werden.

- fuer diese zwecke werden (einschliesslich fuer die sanierung
von heizungsanlagen) zusaetzliche mittel des bundes in
hoehe von 700 mill. dm (1991) bzw. 700 mill. dm (1992)
fuer 20prozentige investitionszuschuesse bereitgestellt. die
mittel kommen je zur haelfte privaten eigentuemern, aber
auch der genossenschaftlichen und kommunalen
wohnungswirtschaft zugute, die teile ihrer bestaende damit
zugleich in einen privatisierungsfaehigen zustand versetzen
kann, eine kumulation mit dem kfw-programm ist nicht
moeglich.
- die privatisierung von wohnungen aus kommunalem
bestand wird durch 20prozentige zuschuesse beim erwerb
durch die bisherigen mieter gefoerdert. hierfuer stehen
1991 und 1992 je 200 mill. dm bundesmittel zur
verfuegung.
- die gemeinden, auf die die bisherigen volkseigenen
wohnungsbestaende uebergegangen sind, werden aufgefordert,
die privatisierung durch preisnachlaesse bei der
veraeusserung zu unterstuetzen. der bund wird hierauf bei den
unter der verwaltung der treuhandanstalt stehenden
wohnungen (z. b. werkswohnungen, fruehere nva-wohnungen)
ebenfalls hinwirken.
- die staedtebaufoerderung wird durch ein sonderprogramm
in hoehe von je 200 mill. dm in 1991 und 1992 unterstuetzt.
die mittel kommen zur haelfte dem staedtebaulichen
denkmalschutz und der foerderung von etwa zehn
zusaetzlichen modellstaedten der stadt- und dorferneuerung
zugute.

5. verstaerkte foerderung privater unternehmensinvestitionen

einer verstaerkung der privaten investitionstaetigkeit kommt
fuer die sicherung bestehender und die schaffung neuer
dauerarbeitsplaetze besondere bedeutung zu. deshalb
werden
- die investitionszulage in hoehe von 12 prozent fuer
ausruestungsinvestitionen um ein halbes jahr bis zum
31. dezember 1991 verlaengert,
- die frist fuer die 8-prozent-investitionszulage fuer den
beginn des investitionsvorhabens ebenfalls um ein halbes
jahr bis zum 31. dezember 1992 ausgedehnt,
- die moeglichkeit fuer investoren gegeben, die
investitionszulage mit den vorgesehenen sonderabschreibungen
zu kumulieren.
dies bedeutet steuermindereinnahmen fuer den bund in
hoehe von 400 mill. dm 1991 und 650 mill. dm 1992.

6. regionale wirtschaftsfoerderung fuer neue arbeitsplaetze
in problemregionen buendeln (600 mill. dm fuer 1991 und
600 mill. dm fuer 1992)

neue wettbewerbsfaehige arbeitsplaetze muessen vordringlich
in gebieten mit hohen arbeitskraeftefreisetzungen
entstehen, um den dort betroffenen eine perspektive zu geben
(z. b. in regionen mit hohem anteil von werft-, bergbau-,
mikroelektronik-, chemie-, textilindustrie). der bund wird
deshalb in diesem und im naechsten jahr jeweils 600 mill. dm
fuer ein sonderprogramm im rahmen der gemeinschaftsaufgabe
"regionale wirtschaftsfoerderung" in regionen zur
verfuegung stellen, die vom strukturwandel besonders
betroffen sind. der bundesanteil belaeuft sich dabei auf
50 prozent.
bei der umsetzung kann die bewaehrte
gemeinschaftsaufgabe in den neuen laendern genutzt werden.

7. werfthilfen ost
(130 mill. dm fuer 1991 und 400 mill. dm fuer 1992)

um der werftindustrie in den neuen bundeslaendern bei
ihrem schwierigen anpassungsprozess zu helfen, erhaelt der
dortige schiffbau eine besondere werftenfoerderung. die
hilfen dienen der abwicklung laufender vertraege mit anderen
staaten des ehemaligen ostblocks. diese mittel, die sich
in 1991 auf 130 mill. dm sowie verpflichtungsermaechtigungen
in hoehe von 700 mill. dm und in 1992 auf 400 mill. dm
belaufen, sichern den ostdeutschen werften die erfuellung
dieser vertraege.

8. soforthilfen im umweltschutzbereich
(400 mill. dm fuer 1991 und 400 mill. dm fuer 1992)

es wird ein umweltschutzsofortprogramm aufgelegt. damit
sollen kurzfristig arbeitsplaetze geschaffen und gesichert
werden.
gefoerdert werden vorrangig abwasserentsorgungs- und
wasserversorgungsanlagen, dringende massnahmen zur
deponiesicherung sowie sicherungsmassnahmen bei
gesundheitsgefaehrdenden industrieanlagen.

9. hochschulen ost
(200 mill. dm fuer 1991 und 200 mill. dm fuer 1992)

dieses hochschulsonderprogramm ermoeglicht die
foerderung sofort durchfuehrbarer reparaturen in
hochschuleinrichtungen und studentenwohnheimen. da hier auch
massnahmen gefoerdert werden koennen, die unterhalb der
bagatellgrenze des hochschulbaufoerderungsgesetzes von
500000 dm liegen, entfallen die sonst ueblichen langen
vorlaufzeiten. die 200 mill. dm, die sowohl 1991 als auch 1992
zur verfuegung stehen, koennen also unmittelbar
beschaeftigungswirksam verwendet werden.

10. instandsetzung im gebaeudebestand des bundes
(insgesamt 320 mill. dm fuer 1991 und 1992)

die bundeseigenen wohnungen in den neuen bundeslaendern
sowie die kasernen der ehemaligen nva werden durch
umfangreiche mittel instand gesetzt. da der bund bei diesen
immobilien alle zustaendigkeiten hat, koennen die 320 mill. dm
ohne nennenswerte verzoegerungen mit positiven wirkungen
auf dem arbeitsmarkt eingesetzt werden.

b. besondere hilfen
ausserhalb "gemeinschaftswerk aufschwung-ost"

1. handel mit den laendern mittel-, ost- und suedosteuropas

mit dem uebergang auf konvertible waehrung im rgw ende
1990 droht wegen der zunehmenden devisenprobleme in
den ehemaligen staatshandelslaendern ein erheblicher
rueckgang der exporte in diesem jahr.
- zur vermeidung eines fadenrisses sind ende 1990 vor
allem ein hermes-sonderprogramm fuer die udssr mit
vorteilhaften bedingungen, die fortfuehrung der hermes-
deckungen fuer exporte nach polen, ungarn, csfr und
die neueroeffnung fuer rumaenien beschlossen worden.
- die sowjetische regierung hat den abschluss von
vertraegen mit unternehmen in den neuen bundeslaendern in
hoehe von 9 mrd. dm zugesagt. umsetzung dieser zusage
ist angelaufen.

2. landwirtschaft

um den strukturwandel beim uebergang zur sozialen
marktwirtschaft zu begleiten und zu sichern, sind
insbesondere folgende massnahmen vorgesehen:
- uebernahme von schulden, die landwirtschaftlichen
unternehmen durch administrative entscheidungen
aufgezwungen worden sind, durch die treuhandanstalt
(volumen: ca. 1,4 mrd. dm).
- zahlung von anpassungs- und ueberbrueckungshilfen
(800 mill. dm) sowie von standortbezogenen zuschlaegen
(400 mill. dm), in beiden faellen soll ein wesentlicher teil
schon im fruehjahr ausgezahlt werden.

c. ergaenzt wird das "gemeinschaftswerk
aufschwungost" durch massnahmen, die die umsetzung der
einzelnen programme beschleunigen

1. aufbau von verwaltung und justiz beschleunigen

den aufbau der gemeinden, staedte und landkreise in den
neuen laendern unterstuetzt der bund durch
personalkostenzuschuesse fuer fachkraefte aus dem westen. das
entsprechende personalkostenzuschussprogramm fuer 1991 und 1992
wird jeweils auf 100 mill. dm verdoppelt. um breitere
einsatzmoeglichkeiten fuer die fachkraefte zu eroeffnen und
bessere anreize zu geben, werden kuenftig u. a.
- kreisangehoerige gemeinden in die foerderung einbezogen
- zuschuesse fuer jede art der taetigkeit in den
kommunalverwaltungen gewaehrt
- auch abordnungen (ueber 1 jahr) und die beschaeftigung
von beamten und angestellten im ruhestand bezuschusst
sowie
- pauschalierte aufwandsentschaedigungen gezahlt.
vermittlungs- und anlaufstelle fuer personalbedarf der
kommunen ist das berliner buero der bundesvereinigung der
kommunalen spitzenverbaende, strasse des 17. juni 110,
1000 berlin 12.
fuer den bereich der justiz in den neuen laendern stellt der
bund fuer drei jahre jaehrlich 120 mill. dm zur verfuegung. in
zusammenarbeit mit den laendern koennen jetzt sehr rasch
bis zu 2300 richter, staatsanwaelte und rechtspfleger aus
dem westen entsandt werden.
im uebrigen leistet der bund personelle verwaltungshilfe
dadurch, dass er bei abordnung von beamten und
arbeitnehmern des bundes an die neuen laender bis ende 1992
alle finanziellen lasten (besoldung, verguetung, lohn,
reisekostenverguetung, trennungsgeld und aufwandsentschaedigung)
selbst traegt. im falle von versetzungen uebernimmt
der bund die gehaltsdifferenz zum westen sowie
aufwandsentschaedigung von trennungsgeld.

2. beschleunigte vermoegensuebertragung
insbesondere an kommunen

soforthilfe durch gesetzliche regelungen, massnahmen der
bundesregierung und der treuhandanstalt (tha):
- gesetz zur beseitigung von hemmnissen bei der
privatisierung von unternehmen und zur foerderung von
investitionen, hier insbesondere das
vermoegenszuordnungsgesetz. dieses gesetz ermoeglicht die
eintragung in das grundbuch.
es ermaechtigt darueber hinaus die kommunen, sofern sie
im zeitpunkt der verfuegung als rechtstraeger eingetragen
sind, ueber ehemals volkseigene grundstuecke und
gebaeude sofort zu verfuegen. sie brauchen nicht auf die
bestandskraeftige feststellung ihres eigentums zu warten,
die massgeblich dafuer ist, wem letztlich der wert/kaufpreis
des grund und bodens zur verfuegung steht.
das gesetz bietet weiterhin eine moeglichkeit, fuer
investive vorhaben bevorzugt grund und boden an
kommunen abzugeben.
- grosszuegige auslegung des "kommunalen
finanzvermoegens", wodurch die kommunen zusaetzlich
vermoegensgegenstaende erhalten, insbesondere in den bereichen
der wohnungsversorgung (mietwohnungen und eigenheime),
der wohnbauflaechen und der gewerblich nutzbaren
flaechen.
- uebertragung von grundstuecken aus dem bereich der
land- und forstwirtschaft an personen, die darauf ein
eigenheim errichtet haben, zu guenstigen konditionen.
- bereitstellung bundeseigener liegenschaften, die fuer
aufgaben des bundes nicht benoetigt werden. zusicherung des
bundesministeriums der finanzen, dass in jedem fall ueber
die weitere verwendung bundeseigener liegenschaften
im benehmen mit den betroffenen kommunen
entschieden wird. bei verwendung fuer unmittelbare
verwaltungsaufgaben der laender und kommunen (z. b.
dienstgebaeude, schulen) ist ein preisnachlass von 25 prozent
fuer die laender und bis zu 75 prozent fuer die kommunen
vorgesehen.
- die treuhandanstalt wird den gemeinden die nutzung
der mfs-objekte - wegen eventueller restitutionsansprueche
zunaechst fuer drei jahre - ueberlassen, soweit sie zur
erfuellung eigener verwaltungsaufgaben benoetigt werden.
wenn keine restitutionsansprueche bestehen, sollen die
benoetigten grundstuecke von der treuhandanstalt
vorrangig an die gemeinden zu guenstigen bedingungen
veraeussert werden.
- die bundesregierung schlaegt der unabhaengigen
kommission (partei- und organisationsvermoegen) und der
treuhandanstalt vor, zur foerderung der
fremdenverkehrswirtschaft in den neuen bundeslaendern alle
vermoegensobjekte des feriendienstes des fdgb einschliesslich
infrastruktureinrichtungen den in diesen gebieten liegenden
gemeinden zur verwaltung und verwertung zu
uebergeben, hierbei steht die verwertung unter dem vorbehalt
der massgaben des einigungsvertrages, wonach u. a.
restitutionsansprueche vorrang haben. die gemeinden
haben die verwertungserloese zur befriedigung evtl.
entschaedigungsansprueche zu verwenden, im uebrigen
gemeinnuetzigen zwecken zuzufuehren.
die kommunen sind aufgefordert, die sich durch das
massnahmepaket bietenden chancen zu nutzen und investitionen
durch breite anwendung des investitionsgesetzes zu
ermoeglichen und dafuer die notwendigen
investitionsbescheinigungen auszustellen.

d. den raschen beschaeftigungsaufbau
tarifpolitisch flankieren

die tarifpartner koennen zum beschaeftigungsaufbau
beitragen, indem sie
- tarifvertraege ueber aufstockung des kurzarbeitergeldes
aendern,
- darauf hinwirken, die arbeitsverhaeltnisse mit bisherigem
arbeitgeber bei uebergang von mitarbeitern aus
kurzarbeit in abm zu beenden,
- tarifpolitik mit den erfordernissen des arbeitsmarktes
staerker verzahnen und durch tarifabschluesse (ggf. mit
vermoegensbeteiligung) den menschen in den neuen
bundeslaendern eine klare perspektive geben. dazu gehoert
insbesondere eine staerkere differenzierung der
lohnstrukturen sowie eine annaeherung der einkommen an
westliches niveau in stufen unter beruecksichtigung der
leistungskraft der unternehmen.

gemeinschaftswerk aufschwung-ost
bundesanteil
.. 1991........ 1992
baransatz .. ve .. baransatz
........... mill. dm
1. kommunales investitionsprogramm
(insbesondere schulen, krankenhaeuser,
altenheime)
5 000 (-) -
- 2. arbeitsbeschaffungsmassnahmen
2 500 (3 000) 3 000
3. verkehr
1 400 (4 200) 4 200
davon:
- bundesfernstrassen
- kommunaler strassenbau/
oeffentlicher personennahverkehr
- investitionsvorhaben der
deutschen reichsbahn
400 (900) 900
11000 (1500) 1500
- (1800) 1800
4. wohnungs- und staedtebau
1 100 (1 100) 1 100
davon:
- modernisierung/instandsetzung
- privatisierung kommunaler
wohnungen
- staedtebaufoerderung
700 (700) 700
200 (200) 200
200 (200) 200
5. verstaerkte foerderung privater
unternehmensinvestitionen
400 (-) 650
- verlaengerung investitionszulage
- (-) 250
- kumulation der investitionszulage
mit steuerlichen sonderabschreibungen
400 (-) 400
6. sonderprogramm
"regionale wirtschaftsfoerderung"
600 (600) 600
7. werfthilfen ost
130 (700) 400
8. umweltschutzsofortmassnahmen
400 (400) 400
9. hochschulen ost
200 (200) 200
10. instandsetzung im gebaeudebestand
des bundes
270 (50) 50
11. sonstiges
- (-) 1400
insgesamt
12 000 (10 250) 12 000
baransaetze 1991/1992 24 000

mitfinanzierung durch die neuen laender

im gespraech des bundesfinanzministers dr. theo waigel
am 6. maerz 1991 mit den sechs laenderfinanzministern aus
dem beitrittsgebiet einigte man sich zum
gemeinschaftswerk aufschwung-ost bei den gemeinschaftlich zu
finanzierenden massnahmen auf folgende finanzierungsschluessel:
anteil
bund laender/gemeinden
- v. h. -
verkehr
kommunaler strassenbau/oepnv
75 25
wohnungs- und staedtebau
- modernisierung/instandsetzung
- staedtebaufoerderung
75 25
33 1/3 66 1/3
sonderprogramm
"regionale wirtschaftsfoerderung"
50 50
werfthilfen ost
(wettbewerbshilfe)
66 2/3 33 1/3
umweltschutz
1)1)
hochschulen ost
75 25
1) finanzierungsanteile werden fuer jedes einzelprojekt gesondert
festgelegt.