- Bulletin 12-97
- 5. Februar 1997
Präambel
Deutschland und Frankreich unterstreichen ihren Willen, gemeinsam die
notwendigen Schlußfolgerungen aus den veränderten Rahmenbedingungen für die
Sicherheit in Europa zu ziehen und dabei ihrer historischen Verantwortung zur
Förderung der europäischen Integration gerecht zu werden.
In diesem Sinne hat der Deutsch-Französische Verteidigungs- und
Sicherheitsrat beschlossen, der deutsch-französischen Zusammenarbeit im
Bereich der Sicherheit und der Verteidigung einen neuen Impuls in einer
europäischen wie auch atlantischen Perspektive zu verleihen.
Deshalb sind unsere beiden Länder entschlossen, einvernehmlich die
Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität im
Rahmen der Erneuerung der Allianz voranzutreiben und die transatlantische
Partnerschaft mit den nordamerikanischen Staaten auf eine neue und feste
Grundlage zu stellen.
Im Rahmen der Europäischen Union werden sich unsere beiden Länder für die
Verwirklichung einer Gemeinsamen Europäischen Verteidigungspolitik und für die
schrittweise Integration der WEU in die Europäische Union einsetzen.
Die europäischen und die atlantischen Institutionen werden sich weiter
öffnen. Unsere beiden Länder beteiligen sich daher aktiv an der Erarbeitung
der Rahmenbedingungen, nach denen sich die neuen Mitgliedstaaten und die
verschiedenen Partner, soweit sie jeweils betroffen sind, an der gemeinsamen
Ausführung der Verteidigungsaufgaben des Bündnisses sowie der
Krisenoperationen, die unter der Verantwortung der Völkergemeinschaft
durchgeführt werden, beteiligen werden.
Das vorliegende gemeinsame deutsch-französische Sicherheits- und
Verteidigungskonzept bildet den Rahmen für die Fortentwicklung der bilateralen
Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich für den Bereich der Sicherheit
und der Verteidigung. Das Konzept beruht im wesentlichen auf den folgenden
vier Elementen:
– gemeinsame Zielsetzungen für unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik;
– gemeinsame Analyse der Rahmenbedingungen für die Sicherheit unserer Länder;
– gemeinsamer Ansatz für die Strategie und die Aufgaben der Streitkräfte;
– gemeinsame Leitlinien für die militärische Zusammenarbeit, für die
Herausbildung gemeinsamer Fähigkeiten und für die Rüstungspolitik.
Die Arbeitsgremien des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und
Sicherheitsrates werden sich bei den weiteren Untersuchungen zur
Intensivierung der Zusammenarbeit im militärischen und im Rüstungsbereich an
diesem gemeinsamen Konzept und an den vom Rat vorgegebenen Leitlinien
orientieren.
1. Frankreich und Deutschland: eine Schicksals- und Interessengemeinschaft
Die Schicksalsgemeinschaft, die Deutschland und Frankreich verbindet, gründet
sich insbesondere auf die Übereinstimmung in strategischen und
gesellschaftspolitischen Grundfragen. Deutschland und Frankreich betrachten
die äußere und innere Sicherheit als zentrale Staatsaufgaben, deren Erfüllung
auf die Einbeziehung der gesamten Nation, insbesondere der Jugend, angewiesen
ist.
1.1 Unsere Sicherheitsinteressen sind zunehmend miteinander verflochten
Die fortschreitende europäische Integration verstärkt die politischen und
wirtschaftlichen sowie die gesellschaftlichen und Handelsverbindungen zwischen
unseren Staaten in einem Maße, das ihre Sicherheitsinteressen untrennbar
werden läßt.
Aufgrund ihrer geographischen Situation, ihres demographischen und
wirtschaftlichen Gewichts und ihres bisherigen Engagements für den
europäischen Aufbau sind Frankreich und Deutschland als Mitglieder der
Europäischen Union, der Atlantischen Allianz und der WEU im Zentrum eines
Netzes der Solidarität.
1.2 Gemeinsame Zielsetzungen
Die von unseren Ländern gemeinsam definierte Sicherheits- und
Verteidigungspolitik hat zum Ziel:
– Sicherstellung der Integrität unserer nationalen Territorien, freie
Ausübung unserer Souveränität und Schutz unserer Bürger;
– koordinierte Verstärkung unseres Beitrages für die mit der kollektiven
Verteidigung in Europa betrauten militärischen Bündnisse (Atlantische Allianz,
WEU);
– Erhaltung und Stärkung der Stabilität des europäischen Kontinents und
seiner Randzonen, einschließlich des Mittelmeerraums, sowie in den für die
wirtschaftlichen Aktivitäten und für den freien Handel unserer Länder
wichtigen Regionen;
– Beitrag zur weltweiten Erhaltung des Friedens und der internationalen
Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten
Nationen und den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union; durch Abstimmung über den Einsatz, den jeder zur Verhütung
und Bewältigung von Krisen zu leisten bereit ist; durch koordinierte
Wahrnehmung unserer Verantwortlichkeiten innerhalb der Vereinten Nationen.
2. Gemeinsame Bewertung des sicherheitspolitischen Umfelds
2.1 Risiken und Chancen
Unsere beiden Länder sehen sich den gleichen Risiken ausgesetzt und verfügen
über die gleichen Chancen für Kooperation und Stabilitätserhalt in und für
Europa.
Der Zusammenbruch der UdSSR, die Auflösung des Warschauer Paktes und die
Wiedervereinigung Deutschlands haben die Aufteilung Europas in zwei
miteinander rivalisierende Blöcke sowie die massive militärische Bedrohung,
die an unseren Grenzen existierte, beendet. Deutschland und Frankreich liegen
nicht mehr in der Reichweite eines zu raumgreifenden strategischen Operationen
befähigten Gegners. Im Osten Europas besteht aber noch für lange Zeit ein
überdimensioniertes militärisches Arsenal fort, dessen Entwicklung und
Kontrolle weiterhin Anlaß zur Sorge geben. Die Notwendigkeit zur Landes- und
Bündnisverteidigung bleibt erhalten, weil eine grundlegende Veränderung der
Rahmenbedingungen für die Sicherheit in Europa nicht ausgeschlossen werden
kann.
Demgegenüber zeichnen sich Instabilitäten, Krisen und Konflikte in Verbindung
mit Grenzstreitigkeiten, mit Fragen nationaler Minderheiten oder mit
interethnischen Rivalitäten in anderen Teilen Europas und an seiner Peripherie
ab. Sie können sich zu Krisen entwickeln, die sich jederzeit ausweiten und in
Konflikten einmünden und dabei unsere Länder direkt betreffen können.
Außerhalb der Grenzen Europas stellen hegemonistische Ambitionen einiger
regionaler Mächte sowie die Proliferation von Massenvernichtungswaffen – sehr
häufig als miteinander verbundene Phänomene – zusätzliche Risiken dar.
Außerdem sieht sich unsere Sicherheit Risiken ausgesetzt, die nicht im Rahmen
der zwischenstaatlichen Beziehungen anzusiedeln sind: terroristische
Aktivitäten, Ausbreitung des organisierten Verbrechens, des Waffen- und des
Drogenhandels.
Aus alledem ergibt sich, daß sich unsere gemeinsame Sicherheitsvorsorge nicht
mehr so sehr gegen eine eindeutige militärische Bedrohung richtet, sondern
mehr auf die Vorbeugung gegen Risiken und auf die Bewältigung von Krisen
ausgerichtet sein muß, die sich in Europa entwickeln oder die Sicherheit
Europas betreffen können.
2.2 Ein gemeinsamer Rahmen
Unsere beiden Länder ordnen ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik
gemeinsam in den Grundsatzrahmen der Charta der Vereinten Nationen und der
OSZE ein. Frankreich unterstützt die Aufnahme Deutschlands in den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Die Allianz bleibt eine unerläßliche Garantie für Europas Stabilität und
Sicherheit. Seit etwa 50 Jahren hat diese die transatlantische Verbindung
verkörpernde Institution ihren politischen und militärischen Nutzen bewiesen.
Wir haben vor, die Allianz zu erneuern, damit sie ein wirksames militärisches
Instrument im neuen strategischen Kontext bleibt und den transatlantischen
Verbund auf der Basis einer dauerhaften Partnerschaft mit den Vereinigten
Staaten ebenso gewährleistet wie die Europäische Sicherheits- und
Verteidigungsidentität mit der Fähigkeit der Europäer zu eigenständigem,
solidarischem Handeln.
Wir wollen die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen
Verteidigungspolitik unter dem Dach des Europäischen Rates voranbringen. Für
unsere beiden Länder muß die Europäische Union eine solidarische Gemeinschaft
darstellen, auch im Verteidigungsbereich. Wir treten daher ein für die
Verwirklichung der verteidigungspolitischen Perspektive des EU-Vertrages. In
diesem Sinne verfolgen unsere beiden Länder gemeinsam das Ziel, die WEU zu
gegebener Zeit in die Europäische Union zu überführen. Die Europäer müssen in
der Lage sein, eine Operation in eigener Verantwortlichkeit durchzuführen,
auch unter Nutzung von Mitteln der Allianz.
Unsere beiden Länder treten ein für die Schaffung einer alle Staaten Europas
umfassenden kooperativen Sicherheitsordnung. Neben der europäisch-atlantischen
Verankerung gewinnt die enge Zusammenarbeit mit unseren östlichen und
südlichen Nachbarn immer größere Bedeutung für die europäische Sicherheit.
Europäische Solidarität ist für unsere beiden Länder zuerst ihre
privilegierte Beziehung im Verteidigungsbereich, die sich auf den
Elysée-Vertrag vom 22. Januar 1963 und das Protokoll von 1988 gründet, mit dem
der Verteidigungs- und Sicherheitsrat geschaffen wurde. Dieser Anspruch findet
seinen Niederschlag in der Realisierung mehrerer gemeinsamer Projekte im
militärischen wie industriellen Bereich. Der Verteidigungs- und Sicherheitsrat
muß das privilegierte Instrument zur Definition einer gemeinsamen
deutsch-französischen Verteidigungspolitik werden.
3. Ein gemeinsamer strategischer Ansatz
3.1 Für ein gemeinsames Verständnis der Rolle unserer Streitkräfte
In der verbesserten Sicherheitslage in Europa bleibt die Landes- und
Bündnisverteidigung und die gestiegene Bedeutung wirkungsvoller präventiver
Krisenbewältigung der allgemeine Bezugsrahmen für die Aufgaben unserer
Streitkräfte. Für diese Aufgaben ist eine breite Reaktionspalette im
erweiterten geographischen Umfeld erforderlich.
Unsere beiden Länder messen der Umsetzung einer Strategie für die
Verhinderung von Konflikten jeglicher Art, die ihre vitalen Interessen oder
ihre Sicherheitsinteressen in Frage stellen können, eine große Bedeutung bei.
Dies schließt die Schaffung strategischer Aufklärungsmittel zur unabhängigen
Beurteilung von Krisensituationen ein.
Der Schutz unserer nationalen Territorien vor militärischer Bedrohung oder
jeglicher Form der Gefährdung der Sicherheit behält fundamentale Bedeutung.
Die in dieser Hinsicht von unseren beiden Ländern entwickelte umfassende
Konzeption ihrer Verteidigung ist auf den Schutz gegen jede Form von
Aggression ausgerichtet. Frieden und Stabilität in Europa werden entscheidend
von der Substanz des Gesamtdispositivs für Landes- und Bündnisverteidigung
bestimmt. Die Substanz ist abhängig von der Qualität der präsenten
Streitkräfte, aber auch von ihrer Fähigkeit zu Aufwuchs und Regeneration.
Die kollektive Verteidigung beruht auf einer den neuen strategischen
Gegebenheiten angepaßten Zusammensetzung von konventionellen und nuklearen
Kräften. Die höchste Sicherheitsgarantie der Verbündeten wird durch die
strategischen Nuklearkräfte des Bündnisses, insbesondere der Vereinigten
Staaten, sichergestellt; die unabhängigen Nuklearstreitkräfte des Vereinigten
Königreichs und Frankreichs, die eine ihnen eigene Abschreckungsfunktion
erfüllen, tragen zur globalen Abschreckung und Sicherheit der Verbündeten bei.
Unsere beiden Länder sind bereit, einen Dialog über die Rolle der nuklearen
Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik aufzunehmen.
Die Gesamtheit unserer konventionellen Streitkräfte, einschließlich der
schnell verlegbaren Krisenreaktionskräfte, bleibt vorrangig verfügbar für die
Verteidigung der Verbündeten im Rahmen der Verpflichtungen, die sich aus dem
modifizierten Brüsseler und dem Washingtoner Vertrag ergeben. Das EUROKORPS,
der aufgrund einer Initiative unserer beiden Länder geschaffene und seit
kurzem einsatzbereite multinationale europäische Großverband, ist Ausdruck
dieses gemeinsamen Engagements für die kollektive Verteidigung.
Unsere beiden Länder wollen darüber hinaus aktiv zur Erhaltung des Friedens
und der internationalen Sicherheit beitragen. Sie können sich in diesem Sinne
bereit finden, in sehr unterschiedlicher Form an verschiedenen Einsätzen der
Krisenbewältigung im Auftrage des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder
in Verantwortung der OSZE, im Rahmen der Allianz oder der WEU teilzunehmen.
Der Besitz schnell verfügbarer und innerhalb wie außerhalb Europas
verlegbarer militärischer Kräfte, die leicht in multinationale Strukturen zu
integrieren sind, ist wichtig. Solche Mittel werden sowohl für die kollektive
Verteidigung als auch für die Krisenbewältigung gebraucht.
3.2 Für eine größere Komplementarität zwischen unseren Streitkräften
Die deutsch-französische Zusammenarbeit im sicherheits- und
verteidigungspolitischen Bereich, die von Anbeginn in einer europäischen
Perspektive stand, hat eine besondere Qualität erreicht. Sie findet ihren
Niederschlag in der Realisierung zahlreicher gemeinsamer Projekte im Bereich
der militärischen Zusammenarbeit, im Bereich der Rüstungszusammenarbeit und im
Bereich der raumgestützten Aufklärung.
Mit unserer Zusammenarbeit beabsichtigen wir, die Wirksamkeit unserer
jeweiligen Verteidigungsinstrumente zu erhalten und zu verstärken. Es kommt
darauf an, mögliche Lücken auszugleichen und gleichzeitig das beste
Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Umsetzung unserer Verteidigungspolitik
anzustreben, unter Beachtung des Grundsatzes, vorhandene Mittel nicht zu
duplizieren. Der Schwerpunkt sollte dabei auf die gemeinsam zu bestimmenden
Kernfähigkeiten der Streitkräfte gelegt werden, insbesondere auf
Interoperabilität, Führungsmittel, Aufklärung, Langstreckentransport,
Logistik.
Die systematische Suche nach Komplementaritäten führt zur Zusammenlegung
militärischer Mittel. Sie könnte in folgende Richtungen gelenkt werden:
– Überlegungen in bezug auf die Aufträge der Streitkräfte beider Länder sowie
der multinationalen europäischen Streitkräfte;
– Gemeinsamer Ansatz für die Krisenbewältigung;
– Fortentwicklung der operativen Zusammenarbeit;
– Suche nach größerer Flexibilität und einer größeren Anpassung hinsichtlich
Organisation und Einsatz unserer militärischen Mittel.
3.3 Für eine gemeinsame Rüstungspolitik
Im Rüstungsbereich sehen sich unsere Länder einem sehr schwierigen
internationalen Kontext gegenüber, der durch die Verminderung der
Ausrüstungsbudgets und durch steigenden Konkurrenzdruck gekennzeichnet wird.
Europa muß daher über eine wettbewerbsfähige Industrie- und Technologiebasis
im Bereich der Verteidigung verfügen, die den Staaten die Beschaffung des für
die Ausrüstung ihrer Streitkräfte benötigten Materials im besten
Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht. Der Aufbau einer solchen Industriebasis,
der Abbau vorhandener Überkapazitäten und die Schaffung einer wirklichen
industriellen und technologischen Komplementarität zwischen den Partnerländern
müssen sich auf konkrete Kooperationsprojekte abstützen und die Ausstattung
der Streitkräfte in jedem Falle sicherstellen. Wir wollen eine umfassende
europäische Rüstungspolitik entwickeln und dabei die transatlantische
Kooperation erhalten.
Die gegenseitige Abhängigkeit der französischen und deutschen
Verteidigungsindustrie wird immer größer. Wir wollen unsere Rüstungspolitik in
noch größerem Umfang zusammenführen. Die von unseren Verteidigungsindustrien
eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bieten die Gelegenheit für eine
gemeinsame Politik, die darauf abzielt, die Fähigkeiten der für unsere beiden
Länder und für Europa strategisch bedeutsamen Verteidigungsindustrie
weiterzuentwickeln. Diese Reformen
stehen von Anbeginn in dieser Perspektive. Beide Länder stimmen darin überein,
im Bereich der Ausrüstungspolitik gegenseitig gewollte Abhängigkeiten zu
schaffen.
Um zu diesen Zielen zu gelangen, ist im Rüstungsbereich eine gemeinsame
Programmpolitik erforderlich. Unsere beiden Länder haben dafür die Basis
gelegt, als sie beim Gipfel in Baden-Baden eine gemeinsame
Kooperationsstruktur geschaffen haben, die mit der Verwaltung der bilateralen
Programme und der Zukunftsvorbereitung in einer europäischen Perspektive
beauftragt ist.
4. Leitlinien für die militärische und Rüstungszusammenarbeit
Der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat, privilegiertes
Instrument zur Definition einer gemeinsamen deutsch-französischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik, gibt die allgemeinen Orientierungen für die
Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit vor.
4.1 Leitlinien für die gemeinsame Zukunftsvorbereitung
Deutschland und Frankreich stimmen darin überein, daß eine gemeinsame Planung
notwendig ist, die deshalb vorrangiges Ziel unserer Bestrebungen sein muß. In
diesem Sinne gilt es, die Planungsverfahren zunächst darauf auszurichten, die
Ergebnisse in die Zukunft gerichteter Studien abzustimmen, daraus die von den
Streitkräften zu fordernden Fähigkeiten abzuleiten und schließlich einen
Zeitplan für die Ausrüstungsbeschaffung zu erstellen.
Zu diesem Zweck werden die Führungsstäbe der Streitkräfte im Rahmen der
Arbeitsgruppe "Militärische Zusammenarbeit":
– konzeptionelle Felder für die gemeinsame Studienarbeit identifizieren und
dort, wo es sinnvoll erscheint,
– Studien gemeinsam durchführen oder die Ergebnisse nationaler Studien
austauschen,
– konzeptionelle Vorstellungen austauschen, abstimmen und, wo immer möglich,
harmonisieren sowie
– daraus die für beide Streitkräfte für notwendig gehaltenen Fähigkeiten
ableiten, die autonom oder gemeinsam oder in gegenseitiger freiwilliger
Abhängigkeit herzustellen sind, wobei letzteres am ehesten der gewollten
Komplementarität und der Zusammenführung militärischer Komponenten gerecht
wird.
In gleicher Weise werden die nationalen Rüstungsdirektoren im Rahmen der
Arbeitsgruppe "Rüstungskooperation" vorhandene Strukturen nutzen, um die
Vorbereitung, Entwicklung und Herstellung künftiger Ausrüstungsgegenstände für
beide Streitkräfte gemeinsam zu untersuchen. Dabei sollten sie:
– die von den Führungsstäben für notwendig erachteten militärischen
Fähigkeiten bei der Festlegung der Untersuchungsfelder und der industriellen
Schlüsselbereiche auf dem Gebiet der Rüstung berücksichtigen;
– nach Optimierung der operationellen und technischen Spezifikationen des in
Kooperation gefertigten Materials streben, indem auf der Grundlage der von den
Führungsstäben der beiden Streitkräfte gemeinsam angemeldeten militärischen
Forderungen und vorgegebenen allgemeinen Rahmenbedingungen für künftige
Ausrüstung weitestgehend auf nationale Varianten verzichtet wird;
– ein Verfahren für die Beschaffung von Ausrüstung für gemeinsam zu
realisierende Fähigkeiten festlegen (nationale Produktion,
Gemeinschaftsproduktion, Kauf im jeweils anderen Partnerland, Kauf in
Drittländern).
Auf der Basis regelmäßiger gemeinsamer Abstimmungsgespräche legen die
Kopräsidenten der Arbeitsgruppen "Militärische Zusammenarbeit" und
"Rüstungskooperation" dem Ausschuß einen abgestimmten gemeinsamen
Fortschrittsbericht zur Planung des gemeinsamen Bedarfs der Streitkräfte und
zu den daraus abgeleiteten Rüstungsvorhaben vor.
4.2 Leitlinien für die militärische Zusammenarbeit
Die Förderung der Interoperabilität und die Stärkung der konzeptionellen,
strukturellen und materiellen Komplementarität im europäischen und im
Allianzrahmen stehen im Mittelpunkt der militärischen Zusammenarbeit.
Auf dieser Grundlage werden die Leitlinien für die deutsch-französische
militärische Zusammenarbeit ausgeführt, die folgenden Zielsetzungen
entsprechen:
Annäherung der Menschen
– durch Intensivierung der Austauschmaßnahmen im Rahmen der Einzelausbildung
im Bereich der Sprachausbildung, der wissenschaftlichen, operationellen und
fachlichen Führerausbildung und so weiter,
– durch Erweiterung der Gemeinschaftsausbildung im Rahmen bilateraler und
multilateraler Übungen sowie
– durch den Ausbau von Austauschprogrammen und sonstigen Möglichkeiten zur
Begegnung von Soldaten beider Streitkräfte;
Annäherung der Strukturen und der Doktrinen
– über Angleichung der Einsatz- und der Logistikkonzepte,
– über Einrichtung eines regelmäßigen Routine-Informationsaustausches
zwischen den Führungsstäben,
– durch die Erleichterung der gemeinsamen Planungsarbeit in Krisen;
Koordinierung und Zusammenlegung wichtiger Fähigkeiten; dieser neue und
entscheidende Bereich der gemeinsamen Anstrengungen der Streitkräfte zur
Anpassung an das veränderte strategische Umfeld verlangt unter anderem eine
– Intensivierung der Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen, wie zum Beispiel
dem Nachrichtenwesen und der Führungsunterstützung,
– Weiterentwicklung der operationellen Instrumentarien im Bereich des
Lufttransports, um den Einsatz und die Unterstützung der Lufttransportkräfte
beider Länder zu optimieren,
– Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der territorialen
Wehrorganisationen.
4.3 Leitlinien für die Rüstungszusammenarbeit
Die intensivierte deutsch-französische Rüstungszusammenarbeit entspricht
nicht nur bilateralen Interessen, sie dient auch dem Ziel, eine europäische
Rüstungspolitik zu begründen. Insbesondere muß sie Motor einer europäischen
Lösung zur allgemeinen Rationalisierung auf dem europäischen Rüstungssektor
sein. Eine europäische Rüstungspolitik ist ein wesentlicher Bestandteil der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der im Maastrichter Vertrag
geforderten Gemeinsamen Verteidigungspolitik und würde einen wichtigen Schritt
in Richtung auf die Herausbildung einer europäischen Sicherheits- und
Verteidigungsidentität darstellen.
Die kostengünstigere Deckung des Streitkräftebedarfs und der Aufbau einer
wettbewerbsfähigen europäischen Industrie- und Technologiebasis im Bereich der
Verteidigung müssen konsequent verfolgt werden. Im Rahmen der GASP bedarf es
gemeinsamer Regelungen für die Herstellung und Lieferung von Rüstungsgütern
innerhalb der Europäischen Union sowie für den Export nach außerhalb.
Auf dieser Grundlage werden die Leitlinien für die deutsch-französische
Rüstungskooperation und Rüstungspolitik ausgeführt, die im einzelnen
nachfolgenden Zielsetzungen entsprechen:
– in technischer und industrieller Hinsicht: Definition einer industriellen
und technologischen Strategie, die auf der Grundlage eines gemeinsamen
operativen Bedarfs die Ausrüstung der Streitkräfte zu geringsten Kosten ebenso
ermöglicht wie das Streben nach Standardisierung der europäischen
Rüstungsgüter im Rahmen einer gemeinsamen Planung und unter Berücksichtigung
der Vorgaben der Allianz;
– in wirtschaftlicher Hinsicht: gemeinsame Programmleitung der
Kooperationsvorhaben im besten Kosten-Nutzen-Verhältnis;
– in politischer Hinsicht: gemeinsame Entwicklung und Motorfunktion für eine
gemeinsame europäische Rüstungspolitik, die die Besonderheiten des
Rüstungsmarktes in der Perspektive einer Gemeinsamen Europäischen
Verteidigungspolitik (GEVP) berücksichtigt.