Gemeinsame Initiative für mehr Arbeitsplätze in Ostdeutschland von Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bulletin

  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften haben sich am 22. Mai 1997 auf eine gemeinsame Initiative verständigt, um dem Aufbau Ost zusätzliche Schubkraft zu geben und insbesondere die Beschäftigungslage in den neuen Ländern zu verbessern. Diese Initiative wird getragen von der Bundesregierung, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Deutschen Angestelltengewerkschaft, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Industrie- und Handelstag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Kreditgewerbe.

In den neuen Bundesländern sind seit der Vereinigung große wirtschaftliche und soziale Fortschritte erzielt worden. Dennoch ist die wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland noch nicht selbsttragend. Die Bauwirtschaft hat inzwischen ihre Funktion als Wachstumsmotor verloren - eine Rolle, die Industrie und Dienstleistungen erst schrittweise übernehmen können. Es bleibt weiterhin vordringliche Aufgabe, alles für die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und für die Gewinnung neuer Arbeitsplätze zu tun. Dies kann nur gelingen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmenssektors nachhaltig gestärkt wird und die unternehmerische Basis durch Neugründung auch auswärtiger Investoren weiter verbreitert wird. Alle müssen ihren eigenständigen Beitrag zum Aufbau leisten: Wirtschaft und Unternehmen, insbesondere aus Industrie, Handel und Kreditwirtschaft, die Tarifparteien und der Staat.

Derzeit erreicht die ostdeutsche Wirtschaft im Durchschnitt erst knapp 57 Prozent des Produktivitätsniveaus der westdeutschen Wirtschaft; die Lohnkostenbelastung der Wertschöpfung liegt in Ostdeutschland um fast 30 Prozent höher als in Westdeutschland - bei allerdings großen Unterschieden zwischen verschiedenen Branchen und Unternehmen. Diese Eckdaten markieren den Wettbewerbsrückstand der ostdeutschen Wirtschaft; aber sie zeigen auch Ansatzpunkte für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Eine gemeinsame Initiative muß zugleich den Produktivitätsrückstand abbauen helfen und Lohnkostennachteile reduzieren. Neben hohen Kosten spielen hier auch Schwierigkeiten beim Marktzugang und in Verbindung damit eine unzureichende Kapazitätsauslastung eine mindestens ebenso große Rolle. Mit den Rahmenbedingungen, die der Staat setzt - von der Genehmigungspraxis bis zu den Förderkonditionen -, werden ebenfalls die Entfaltungsmöglichkeiten der ostdeutschen Unternehmen wesentlich mitbestimmt.

Eine gemeinsame Initiative muß sich daher an folgenden Leitlinien orientieren:

  • Ziel des Aufbaus Ost ist der Aufbau einer Wirtschaft, die Einkommen und Investitionen zunehmend aus eigener Kraft erwirtschaftet und sich im internationalen Wettbewerb behaupten kann.
  • Die Tarifpolitik muß neben ihren zentralen Aufgaben ihren Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erbringen, indem sich die Lohnentwicklung an der Leistungskraft der Unternehmen orientiert, also beschäftigungsgefährdende Kostenimpulse vermeidet.
  • Die Wirtschaft muß dazu beitragen, daß sich die Chancen der Unternehmen auf nationalen und internationalen Märkten verbessern. Hierfür sollen insbesondere von den größeren Unternehmen in Industrie und Handel zusätzliche Initiativen zugunsten der ostdeutschen Wirtschaft ergriffen werden.
  • Der Staat bleibt beim Aufbauprozeß in Ostdeutschland in der Pflicht. Dazu gehören wachstums- und beschäftigungsfördernde Rahmenbedingungen ebenso wie gezielte Fördermaßnahmen für ostdeutsche Unternehmen - insbesondere in der Industrie - auf ihrem Weg in die Wettbewerbs- fähigkeit. Daneben bestehen auch bei der Infrastruktur - trotz beachtlicher Fortschritte - erhebliche Defizite.

Vorrangiges Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist es,

  • die Wachstumsdynamik der ostdeutschen Wirtschaft weiter zu stärken,
  • die Beschäftigung in den neuen Ländern im Jahr 1997 mindestens auf dem Niveau von 1996 (rund 6,4 Millionen) zu stabilisieren,
  • in den darauffolgenden Jahren an die positive Beschäftigungsentwicklung der Jahre 1994 und 1995 anzuknüpfen, das heißt einen jahresdurchschnittlichen Zuwachs von rund 100000 Beschäftigten zu erreichen.
I. Tarifpolitik am Beschäftigungsziel orientieren

(1) Die Tarifpolitik orientiert sich am Beschäftigungsaufbau und an der Leistungskraft der Unternehmen sowie an der besonderen Notwendigkeit, in den neuen Ländern zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die Tarifpartner werden gemeinsam Lösungen suchen, um die gesamtwirtschaftliche Lohn-Produktivitätslücke gegenüber den alten Ländern so rasch wie möglich zu schließen. Sie streben zugleich eine Reform des Flächentarifvertrages an, um den Betriebspartnern einen größeren Regelungsspielraum zu eröffnen. Damit wird auch die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems in Ostdeutschland gestärkt.

(2) Die Tarifparteien ermöglichen in den Tarifverträgen Optionen für die Betriebe, die zur Erhöhung der Beschäftigung genutzt werden können. Möglichkeiten dazu sind:

  • Regelungen für kleine und mittlere Betriebe;
  • Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung;
  • längerfristige betriebliche Vereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen zur Stabilisierung der Arbeitskosten, wobei der Ertrag auch der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und/oder einer Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer zugute kommt;
  • Regelungen für die Übernahme von Auszubildenden und Berufsanfängern;
  • vermehrtes Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen.

(3) Beide Tarifpartner werden darauf hinwirken, daß die bestehenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten verstärkt genutzt werden. Beschäftigungssichernde und -fördernde Arbeitszeitmodelle sollen den betrieblichen Erfordernissen Rechnung tragen und gleichzeitig die Wünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Arbeitszeitsouveränität berücksichtigen (zum Beispiel Arbeitszeitkonten, Jahresarbeitszeiten). Umfassender als bisher müssen die Möglichkeiten zur befristeten Einstellung genutzt werden.

Die Tarifparteien ermöglichen die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Berufsrückkehrern und Berufsanfängern durch entsprechende Regelungen und Fördermöglichkeiten, die verstärkt in Anspruch genommen werden sollen.

(4) Um auf akute Beschäftigungsprobleme in einzelnen Betrieben sachgerecht reagieren zu können, gewährleisten die Tarifparteien kurzfristig nutzbare, praktikable und wirksame Regeln und Verfahren (Härtefallklauseln), die normalerweise innerhalb von 14 Tagen Entscheidungen ermöglichen (zum Beispiel durch Beschäftigungssicherungsklauseln). Ziel ist es auch, durch eine befristete Reduzierung der Arbeitskosten Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.

Zu diesen Maßnahmen sollen unternehmerische Strategien hinzutreten, die auf der Basis eines überprüften Unternehmenskonzeptes die Überlebensfähigkeit der Unternehmen und Betriebe sichern.

II. Wirtschaft: Zusätzliche Initiativen für den Aufschwung Ost ergreifen

(1) Die industrielle Basis in den neuen Ländern ist nach wie vor zu schmal. Während die Industrie in Westdeutschland rund 26 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung erwirtschaftet, sind es in Ostdeutschland nur 14 Prozent.

Ziel muß sein, eine wettbewerbsfähige industrielle Basis in Ostdeutschland herzustellen, die den neuen Bundesländern mittel- und langfristig eine sich selbst tragende wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht.

Die deutsche Industrie bekennt sich ausdrücklich zu ihrer Mitverantwortung für den Aufbauprozeß in den neuen Bundesländern. Um die industrielle Basis der ostdeutschen Wirtschaft zu verbreitern, engagieren sich die Verbände der gewerblichen Wirtschaft für folgende Ziele:

  • Stabilisierung der Ausrüstungsinvestitionen des Verarbeitenden Gewerbes auf einem Niveau, das weiterhin überdurchschnittliches Wachstum ermöglicht, unter der Voraussetzung der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer, einer Fortführung der Investitions- und Eigenkapitalförderung für das Verarbeitende Gewerbe und insgesamt investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang spielt auch die Verbesserung der Gewinnaussichten in Ostdeutschland eine wichtige Rolle.
  • Steigerung der Einkäufe aus den neuen Bundesländern im Vergleich zu 1995 um 50 Prozent bis zum Jahr 2000. Dies setzt allerdings voraus, daß entsprechende preisliche und qualitative Liefermöglichkeiten bestehen beziehungsweise geschaffen werden.
  • Verstärkte Verlagerung und Schaffung von Entscheidungskompetenzen, Leitungsfunktionen und F+E-Kapazitäten in den neuen Bundesländern, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
  • Förderung von Kooperationen ostdeutscher Unternehmen mit ausländischen Tochterunternehmen westdeutscher Konzerne im Rahmen von Lieferantenforen, um ostdeutschen Zulieferern den Zugang auf internationale Märkte zu erleichtern.

Die "wir., Wirtschaftsinitiativen für Deutschland e.V." wird diese Bemühungen unterstützen und in geeigneter Form über Fortschritte berichten.

(2) Der Handel übernimmt zusätzliche Anstrengungen, um die Vermarktung ostdeutscher Konsumgüter zu erleichtern und setzt sich - entsprechend der Verabredung zwischen Bundesregierung und führenden Unternehmen des deutschen Handels vom 20. Februar 1997 - als Ziel, die Bezüge aus den neuen Bundesländern bis Ende 1998 zu verdoppeln.

Dies gilt in besonderer Weise für den Bezug von Nahrungsmitteln. Beim Bezug von Gütern des non-food-Bereichs hängt die Steigerung der Bezüge auch von der Lieferfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft ab.

Begleitung und Monitoring dieser Zielsetzung übernimmt die wir.-Initiative.

Um die Absatzchancen ostdeutscher Konsumgüter zu erhöhen, wird eine Konsumgütermesse ausschließlich für in Ostdeutschland hergestellte Produkte vorbereitet. Führende Unternehmen des deutschen Handels haben sich bereit erklärt, sich an der Finanzierung dieser Messe zu beteiligen.

(3) Die Kreditwirtschaft wird auch weiterhin Initiativen ergreifen, um

  • Unternehmen in Schwierigkeiten rasch und wirksam bei der angestrebten Konsolidierung und bei der Umsetzung zukunftsfähiger Entwicklungskonzepte zu helfen (Existenzsicherung),
  • Existenzgründern und Unternehmen in der Aufbauphase bei der Wagniskapitalbeschaffung zu unterstützen.

Zu diesem Zweck werden Banken und Sparkassen

  • dazu beitragen, daß aufkommende Finanzierungsschwierigkeiten bereits in der Frühphase angegangen und Konsolidierungskonzepte deshalb mit größerer Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden können;
  • sich bei einer weiteren Begleitung der Unternehmen engagieren;
  • die von der Deutschen Ausgleichsbank erfolgreich initiierten "Runden Tische" weiter begleiten und unterstützen.

Gleichzeitig werden auch Bund und Länder ihren Teil dazu beitragen, daß die Umsetzung von Lösungskonzepten durch rasche Entscheidungsprozesse bei flankierenden öffentlichen Hilfen (zum Beispiel Bürgschaften) unterstützt und vorhandene Fördermöglichkeiten konsequent und flexibel genutzt werden; hierzu gehört ebenso die Möglichkeit, Zinsen und Tilgung im Rahmen öffentlicher Förderprogramme unter bestimmten Voraussetzungen zu stunden.

Um den Zugang zu bestehenden Förderprogrammen zu erleichtern, werden Banken und Sparkassen

  • ihr Informationsangebot unter Nutzung der modernen Kommunikationstechniken bedarfsgerecht und anwendungsbezogen ausrichten. Dabei soll auch stärker nach konkreten Unternehmensanlässen (Liquiditätshilfen, Sanierungsfälle, Existenzgründungen, Beteiligungen, Technologieförderung) unterschieden werden, um Entscheidungsfindungen zu erleichtern;
  • die von Bund und Ländern bereitgestellten Instrumente zur Risikoteilung und zur Erleichterung der Beteiligungsfinanzierung nutzen, um die Kapitalversorgung, insbesondere die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen in den neuen Ländern, zu verbessern.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, die zuständigen Ressorts, die Kreditwirtschaft sowie Vertreter von Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften werden in einem Gremium ("Finanz- und Wirtschaftsforum Aufbau Ost") zusammentreten, um Finanzierungsfragen und -probleme der ostdeutschen Wirtschaft zu besprechen, Schwachstellen aufzuzeigen und kurzfristige Lösungsmöglichkeiten vorzusehen.

III. Staat: Aufschwung Ost weiter aktiv unterstützen

Die Bundesregierung wird die Wirtschaftsförderung auch in den kommenden Jahren auf hohem Niveau fortsetzen. Sie wird dabei in besonderer Weise dem kontinuierlichen Auf-bau und der Sicherung der neu entstandenen mittelständischen Strukturen, insbesondere in der Industrie, Rechnung tragen.

Die wichtigsten steuerlichen Fördermaßnahmen - zum Beispiel die auf die Industrie konzentrierte Fortführung der Investitionszulagen und der Sonderabschreibungen - gelten bis Ende 1998. Die Bundesregierung hat ein Förderkonzept für den Zeitraum nach 1998 vorgelegt.

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Die steuerliche Förderung wird insgesamt auf hohem Niveau fortgesetzt. Dabei weitere Schwerpunktbildung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Handwerk, innerstädtischer kleinflächiger Handel). Zusätzlich Einbeziehung der produktionsnahen Dienstleistungen und des Leasings in die Förderung.
  • Wegfall der Sonderabschreibungen, dafür eine deutliche Erhöhung der Investitionszulage mit besonderer Mittelstandskomponente.
  • Konzentration der Förderung im Wohnungsbau auf die Modernisierung im Altbaubestand.
  • Festlegung der Förderkonditionen für einen Zeitraum von sechs Jahren (1999-2004) statt bisher für zwei Jahre (mit Degression ab 2002).
  • Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Stabilisierung der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt fortgeführt. Die Instrumente zur schnelleren Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt und die Erweiterung der produktiven Arbeitsförderung nach § 249 h AFG (zum Beispiel auch Einstellung in der gewerblichen Wirtschaft) werden voll eingesetzt.
  • Für den "Eigenkapitalfonds Ost" sind 1997 und 1998 wiederum jeweils 500 Millionen D-Mark vorgesehen. Damit können mittelständischen Unternehmen langfristiges Eigenkapital durch Unternehmensbeteiligungen (Beteiligungsfonds Ost der Kreditanstalt für Wiederaufbau) beziehungsweise nachrangige unbesicherte, eigenkapitalähnliche Darlehen (Eigenkapitalergänzungs-Programm der Deutschen Ausgleichsbank) zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Das bewährte Eigenkapitalhilfe-Programm, mit dem mittelständischen Unternehmen insbesondere in der Gründungsphase und bei grundlegenden Neu- beziehungsweise Modernisierungsinvestitionen haftende Mittel zugeführt werden können, sowie die zinsgünstigen ERP-Darlehensmöglichkeiten werden in Ostdeutschland zunächst bis 1998 fortgeführt. Mit allen diesen Instrumenten kann ostdeutschen Unternehmen auch Risikokapital zugeführt werden. Auch das Instrument der Eigenkapitalbeteiligung durch mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Länder steht in Zukunft weiter zur Verfügung.
  • Für die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft ist es außerordentlich wichtig, neue und konkurrenzfähige Produkte zu entwickeln und die industrielle Basis durch die Gründung innovationsstarker neuer Unternehmen zu verbreitern. Um dies zu erreichen, müssen industrienahe Forschung und Innovation in den neuen Ländern weiter intensiviert und zukunftsträchtige Existenzgründungen unterstützt werden. Die hierzu notwendigen Eigenanstrengungen der Unternehmen und der Existenzgründer wird die Bundesregierung im Rahmen der industrienahen Forschungsförderung weiter unterstützen, so zum Beispiel mit den Programmen "F+E-Personalförderung Ost" (PFO), "F+E-Gemeinschaftsvorhaben Ost" (FUEGO) und "Förderung und Unterstützung von technologieorientierten Unternehmensgründungen" (FUTOUR). Hinzu kommen Initiativen der deutschen Wirtschaft entsprechend der Gemeinsamen Erklärung von Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vom 30. Oktober 1995 zur Intensivierung der Industrieforschung in den neuen Bundesländern. Der jetzt vorliegende zweite Bericht zur Umsetzung dieser Gemeinsamen Erklärung dokumentiert die bisherigen Leistungen ebenso wie die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen.
  • Um verstärkt ausländische Investoren für Ostdeutschland zu gewinnen, ist eine Gesellschaft zur Investorenwerbung durch die Bundesregierung und die neuen Länder als Ergänzung zu den Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder gegründet worden. Die Finanzierung von 50 Millionen D-Mark bis Ende 1999 erfolgt aus dem Parteienvermögen.
  • Bei Unternehmen mit Konsolidierungsbedarf sind zunächst Eigentümer und Kreditinstitute gefordert. Liegt ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor, sind Bund und Länder bereit, zum Beispiel mit Bürgschaften und Mitteln aus dem Konsolidierungsfonds vorübergehend zu helfen.
  • Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) leistet bei der Rettung privatisierter Unternehmen im Rahmen des Vertragsmanagements Beiträge im Zuge sogenannter "konzertierter Aktionen", für die in der Regel die Länder die Federführung übernehmen müssen. Voraussetzung sind das Vorliegen eines tragfähigen Fortführungskonzepts sowie Leistungen aller Beteiligten - vor allem BvS, Land, Eigentümer, Banken, Belegschaft. Bei gescheiterten Privatisierungen wird die BvS unter den gleichen Voraussetzungen auch weiterhin Auffanglösungen oder Weiterveräußerungen unterstützen.
  • Der Infrastrukturausbau wird weiter vorangetrieben. Im Telekommunikationsbereich wird noch in diesem Jahr das gesamte Netz digitalisiert sein. Damit werden die neuen Länder über eine modernere Telekommunikationsinfrastruktur verfügen als die alten Länder. Schwerpunkt im Verkehrsbereich sind die "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit". Alle Projekte sind im Bau. Es ist Ziel der Bundesregierung, die Verkehrsprojekte in ihren wesentlichen Teilen bis Anfang des nächsten Jahrzehnts fertigzustellen.
  • Um die Chancen für Wachstum und Beschäftigung auch vor Ort voll zu nutzen, können regionale Wirtschaftskonzepte wichtige Beiträge leisten. Leitidee ist das enge Zusammenwirken aller Verantwortlichen vor Ort und der gezielte Einsatz unterschiedlicher Förderinstrumente in der Region.
IV. Lehrstellenangebot ausweiten

(1) Die Beteiligten sind sich einig, daß das duale System der Berufsausbildung auch in den neuen Ländern die Grundlage für die Heranbildung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses bilden muß. Zentrales Ziel bleibt die Bereitstellung eines ausreichenden betrieblichen Lehrstellenangebots durch Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen. Deshalb gilt auch künftig der Grundsatz, daß Ausbildung vor Übernahme geht.

(2) Die Bundesregierung trägt durch die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze wesentlich zum Ausgleich am Lehrstellenmarkt bei. Auch in diesem Jahr werden die neuen Länder wieder durch ein Sonderprogramm unterstützt. Dies setzt allerdings Verabredungen der Tarifparteien voraus, die ihrerseits die Bereitstellung zusätzlicher Lehrstellen wirksam erleichtern. In jedem Fall muß die öffentlich geförderte Berufsausbildung durch zunehmende betriebliche Ausbildung zurückgeführt werden.

Die Bundesregierung wird auch weiterhin den Einsatz von "Lehrstellenentwicklern" fördern. Lehrstellenentwickler beraten Betriebe beim Einstieg in die Ausbildung, initiieren Ausbildungsverbünde und tragen so zur Ausweitung des betrieblichen Lehrstellenangebots bei.

(3) Staat, Wirtschaft und Sozialparteien werden die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung zügig weiter verbessern:

  • Mit einem nachhaltigen Modernisierungsschub wird sichergestellt, daß das Ausbildungsplatzangebot rascher als bisher zum Strukturwandel folgen kann; in diesem Jahr sollen allein 14 neue und 33 modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft treten. Neue Ausbildungsberufe und mehr Stufenausbildungen sollen betriebsspezifische Ausgestaltungen erleichtern und neue Ausbildungschancen für praktisch Begabte erschließen. Diese können ergänzt werden durch eine spätere Weiterbildung.
  • Als Beitrag der allgemeinbildenden Schulen wird die Vermittlung der Ausbildungsreife erwartet.
  • Die Kooperation von Ausbildungsbetrieben, überbetrieblichen Bildungsstätten und Berufsschulen muß ausgebaut werden mit dem Ziel, mehr Zeit für die Ausbildung im Betrieb zu erreichen. Dies soll auch durch eine entsprechende Organisation des Berufsschulunterrichts durch die neuen Länder gewährleistet werden.
  • Die Kammern sind aufgerufen, vorhandene positive Beispiele zur finanziellen Entlastung von Ausbildungsbetrieben möglichst auszuweiten.

(4) Noch ist der Anteil der Betriebe, die ausbilden, deutlich niedriger als in den alten Ländern. Deshalb ist es das gemeinsame Bestreben aller Beteiligten, die Zahl der Ausbildungsbetriebe deutlich zu erhöhen und das Angebot an Lehrstellen zu steigern.

Die Tarifvertragsparteien werden die Tarifverträge auf Ausbildungshemmnisse durchforsten. Sie werden Möglichkeiten zur Steigerung des Lehrstellenangebotes in die Tarifverhandlungen einbeziehen. In die Prüfung wird die Höhe der Ausbildungskosten aufgenommen. Die Tarifvertragsparteien prüfen, in welcher Weise den privaten und öffentlichen Unternehmen sowie den Verwaltungen, die die Zahl der Ausbildungsplätze über einen zweijährigen Durchschnitt hinaus verbindlich und nachprüfbar ausweiten, im Rahmen bestimmter tarifvertraglicher Vorgaben angemessene Kostenentlastungen ermöglicht werden können.

V.

Im Rahmen eines halbjährlichen "Wirtschaftstages Ost" ziehen die Beteiligten gemeinsame Bilanz hinsichtlich der erreichten Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinsamen Initiative. Entsprechend dem Ergebnis werden Schlußfolgerungen für die weitere Umsetzung gezogen.