gemeinsame erklaerung zur entwicklungshilfe in afrika

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bulletin

  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

die beiden minister fuer wirtschaftliche zusammenarbeit,
hans klein und michel aurillac, haben der
plenarsitzung der delegationen nachstehende gemeinsame
erklaerung zur entwicklungshilfe in afrika vorgelegt:

i. koordinierung der deutschen und franzoesischen hilfe
in afrika
der deutschen und der franzoesischen regierung liegt daran,
den vorbildcharakter der deutsch-franzoesischen
beziehungen im bereich der entwicklungshilfe hervorzuheben.

der am 22. januar 1963 von general de gaulle und
bundeskanzler adenauer abgeschlossene vertrag zwischen der
franzoesischen republik und der bundesrepublik deutschland
ueber deutsch-franzoesische zusammenarbeit legt
insbesondere fest, dass "bei der hilfe an entwicklungslaender
beide regierungen ihre programme im hinblick auf eine enge
koordinierung systematisch gegenueberstellen. sie pruefen
die moeglichkeit gemeinsamer massnahmen".
seit 1963 haben sich die zustaendigen franzoesischen und
deutschen stellen bemueht, diese bestimmungen
umzusetzen, indem sie ihre beziehungen im rahmen regelmaessiger
fachsitzungen in frankreich oder deutschland
entwickelten, um ihre hilfen zu koordinieren mit dem ziel, sich
zugunsten der entwicklungslaender zu ergaenzen.
so konnten wichtige grosse investitionsvorhaben in afrika
vor allem dank gemeinschafts- und parallelfinanzierungen
der franzoesichen und deutschen hilfe durchgefuehrt werden.
diese massnahmen werden fortgesetzt und ausgebaut, um
alle vorhaben der entwicklungshilfe zu finden, die
gemeinsam durchgefuehrt werden koennen oder deren durchfuehrung
zwischen der franzoesischen und der deutschen hilfe
koordiniert werden kann.
ii. europaeisches freiwilligenprogramm - efp
1.
im november 1985 haben bundeskanzler kohl und
staatspraesident mitterrand als deutsch-franzoesische initiative
ein europaeisches freiwilligenprogramm ins leben gerufen.
ziel dieser initiative war es, engere bindungen zwischen
jungen europaeern zu schaffen und ihnen auf diese weise
den gedanken der solidaritaet naeherzubringen.
junge europaeer - deutsche und franzosen - mit
abgeschlossener berufsausbildung werden gemeinsam auf
einen zweijaehrigen einsatz in afrikanischen
entwicklungslaendern vorbereitet. derzeit sind etwa 60 europaeische
freiwillige in benin, burkina faso, guinea, niger, senegal,
togo und der zentralafrikanischen republik taetig.
in der zweijaehrigen erprobungsphase des europaeischen
freiwilligenprogramms hat sich gezeigt, dass
-die idee einer tieferen verstaendigung der europaeischen
jugend sowohl bei der dreimonatigen gemeinsamen
vorbereitung der europaeischen freiwilligen als auch bei
ihrem gemeinsamen projekteinsatz praktisch umgesetzt
werden kann und
-die europaeischen freiwilligen trotz ihres
durchschnittsalters von nur 24 jahren in den vorhaben einen
wirksamen beitrag zur entwicklung des gastlandes leisten
koennen.
2.
die deutsche und die franzoesische regierung sind
entschlossen, sich dafuer einzusetzen, dass alle fuer die
fortfuehrung des europaeischen freiwilligenprogramms und seine
ausweitung auf andere entwicklungslaender notwendigen
voraussetzungen geschaffen werden.
die regierungen der anderen mitgliedstaaten der
europaeischen gemeinschaften wurden dazu ermuntert, ihrer
jugend die beteiligung am europaeischen
freiwilligenprogramm zu ermoeglichen.

gemeinsame abschlusserklaerung der sprecher

der sprecher der bundesregierung, staatssekretaer
friedhelm ost, und die sprecherin des praesidenten
der franzoesischen republik, miche'le gendreau-
massaloux, gaben nach der plenarsitzung der
delegationen im elyse'e-palast vor der presse folgende
gemeinsame erklaerung ab:

am 22. januar 1963 haben general de gaulle und
bundeskanzler adenauer hier an diesem ort den vertrag ueber
die deutsch-franzoesische zusammenarbeit unterzeichnet, um
die aussoehnung zwischen frankreich und der
bundesrepublik deutschland zu besiegeln.
dieses historische ereignis bildete den abschluss der
bemuehungen seit kriegsende, der jahrhundertelangen
rivalitaet, die von mehreren zerstoererischen
auseinandersetzungen gepraegt war, ein ende zu setzen.
die feierliche begehung des 25. jahrestages des elyse'e-
vertrages erlaubt es beiden laendern, ihre
schicksalsgemeinschaft zu bekraeftigen und ihre zusammenarbeit
im dienste des europaeischen einigungswerkes und des
friedens zu verstaerken.
in diesem geiste wurden in der plenarsitzung, die gerade
zu ende gegangen ist, mehrere entscheidungen
verabschiedet:
1.
die einsetzung des deutsch-franzoesischen rates
fuer verteidigung und sicherheit, die beim
50. gipfel in karlsruhe am 13. november 1987 angekuendigt
worden war, wird heute durch die unterzeichnung eines
protokolls zum vertrag ueber die deutsch-franzoesische
zusammenarbeit von 1963 vollzogen werden. dieses
protokoll wird den parlamenten beider laender zur zustimmung
zugeleitet werden.
beide laender halten es fuer wuenschenswert ihrer
zusammenarbeit in dem bereich der verteidigung und der
sicherheit mehr sichtbarkeit und dauerhaftigkeit zu
verleihen. diese zusammenarbeit, die schon zu den grundlegenden
zielen des vor 25 jahren beschlossenen elyse'e-vertrages
gehoerte, hat seit 1982 neuen auftrieb erfahren.
insbesondere anlaesslich der halbjaehrlichen gipfelbegegnungen
und der regelmaessigen treffen der vier aussen- und
verteidigungsminister.
der deutsch-franzoesische rat fuer verteidigung und
sicherheit wird mindestens zweimal im jahr zusammentreten,
abwechselnd in der bundesrepublik deutschland und in
frankreich. er wird ueber ein sekretariat verfuegen, dessen
sitz paris sein wird. artikel 4 des protokolls beschreibt die
hauptaufgaben des rates wie folgt:
ausarbeitung gemeinsamer konzeptionen auf dem gebiet
von verteidigung und sicherheit, sicherstellung einer
zunehmenden abstimmung in allen die sicherheit europas

angehenden fragen, einschliesslich des gebietes der
ruestungskontrolle und abruestung, beschlussfassung
hinsichtlich der gemischten militaerischen einheiten,
zusammenarbeit zwischen beiden armeen, verbesserung
der interoperabilitaet der ausruestung beider streitkraefte
sowie entwicklung und vertiefung der
ruestungszusammenarbeitarbeit.
es geht dabei sowohl darum, die bilaterale zusammenarbeit
im bereich von sicherheit und verteidigung zu verstaerken,
wie auch auf politischer ebene eine institution zu schaffen,
die der zusammenarbeit neue impulse verleiht.
dies geschieht in der ueberzeugung, dass das europaeische
einigungswerk unvollstaendig bleiben wird, solange es nicht
auch sicherheit und verteidigung umfasst. dabei handeln wir
im einklang mit den verpflichtungen zur solidaritaet, denen
wir uns im geaenderten bruesseler vertrag und im
natovertrag unterworfen haben.
2.
in uebereinstimmung mit der entscheidung, die anlaesslich
der 50. deutsch-franzoesischen konsultationen in karlsruhe
getroffen wurde, wird ab 1988 ein deutsch-franzoesischer
grossverband in form einer brigade aufgestellt.
dieser grossverband wird im raum suedlich stuttgart
stationiert. der deutsche beitrag wird im wesentlichen durch
verbaende der heimatschutzbrigade 55 gebildet. der
franzoesische beitrag wird aus verbaenden der franzoesischen
1. armee bestehen.
das brigadekommando wird in boeblingen ab 1. oktober
1988 aufgestellt.
der brigadekommandeur wird im wechsel ein franzoesischer
oder deutscher general sein, der diese funktion jeweils
zwei jahre ausueben wird. der erste brigadekommandeur
wird ein franzoesischer offizier, brigadegeneral jean
sengeisen, sein. ihm wird ein deutscher stellvertreter,
oberst gunther wassenberg, zur seite sein.
3.
die schaffung des deutsch-franzoesischen finanz-
und wirtschaftsrats, dessen einsetzung anlaesslich der
50. konsultationen beim karlsruher gipfeltreffen am
13. november 1987 angekuendigt wurde, ist ebenfalls
gegenstand eines protokolls zum vertrag von 1963 ueber die
deutsch-franzoesische zusammenarbeit. dieses protokoll
wird den beiden parlamenten zur ratifikation vorgelegt
werden.

dem deutsch-franzoesischen finanz- und wirtschaftsrat
gehoeren die finanz- und wirtschaftminister sowie die
gouverneure der beiden zentralbanken an. er tritt viermal
im jahr zusammen, abwechselnd in frankreich und in der
bundesrepublik deutschland. er berichtet den staats- und
regierungschefs der beiden laender bei jedem deutsch-
franzoesischen gipfeltreffen ueber seine taetigkeit. er kann
den beiden regierungen alle fragen vorlegen, die eine
entscheidung seitens der beiden regierungen erfordern.
artikel 4 des protokolls legt die aufgaben des rates fest.
dieses sind die eroerterung der grundlinien der nationalen
haushalte, regelmaessige eroerterung der wirtschaftslage und
wirtschaftspolitik der beiden laender und der
waehrungspolitik, die sie im nationalen europaeischen und
internationalen bereich verfolgen, soweit wie moeglich abstimmung
der positionen der beiden laender bei internationalen
verhandlungen ueber wirtschaftsfragen.
diese aufgaben werden wahrgenommen mit dem ziel, eine
moeglichst enge koordinierung der politik der beiden laender
in den zustaendigkeitsbereichen der dem rat angehoerenden
minister zu erreichen. diese verstaerkte zusammenarbeit ist
nuetzlich und erforderlich. sie leistet einen wichtigen beitrag
zur europaeischen wirtschafts- und waehrungsunion.
4.
der kulturrat, dessen schaffung beim gipfel in frankfurt
im oktober 1986 grundsaetzlich beschlossen worden war,
wird durch einen notenwechsel nunmehr offiziell eingesetzt.
diesen notenwechsel unterzeichnen die beiden
aussenminister und der franzoesische minister fuer kultur und
kommunikation.
der rat setzt sich aus zwanzig persoenlichkeiten des
kulturlebens zusammen, zehn von jeder seite. er hat die
aufgabe, der deutsch-franzoesischen zusammenarbeit in dem
bereich von kunst und kultur einen neuen impuls zu
verleihen.
5.
das beim gipfel von karlsruhe am 13. november 1987
gegruendete deutsch-franzoesische
hochschulkolleg wird in seiner zusammensetzung konkretisiert.
es dient der staerkung der deutsch-franzoesischen
zusammenarbeit im hochschulbereich und der erhoehung der
mobilitaet der studenten und hochschullehrer zwischen
beiden laendern. die achtzehn persoenlichkeiten, die das kolleg
bilden und vor allem dem universitaetsbereich angehoeren,
neun von jeder seite, sind vor kurzem benannt worden. der
sitz der beiden sekretariate ist strassburg und mainz. zur
finanzierung des kollegs sind 1988 zwei millionen dm
vorgesehen. das kolleg wird in einigen tagen seine erste
arbeitssitzung in stuttgart abhalten.
6.
die beiden minister fuer wirtschaftliche zusammenarbeit
haben eine gemeinsame erklaerung zur entwicklungshilfe in
afrika vorgelegt. wir unterstreichen dadurch unseren willen,
die deutsch-franzoesische zusammenarbeit zugunsten
dieses kontinents zu verstaerken und die taetigkeit des
europaeischen freiwilligenprogramms fortzufuehren und
auszuweiten.
7.
ferner wurde auf vorschlag der koordinatoren fuer die
deutsch-franzoesische zusammenarbeit der adenauer-
de gaulle-preis geschaffen. der entsprechende
notenwechsel wird durch die beiden aussenminister
unterzeichnet.
zweck dieses preises ist es, eine persoenlichkeit oder
institution, die fuer die deutsch-franzoesische zusammenarbeit
herausragende leistungen erbracht hat, zu wuerdigen und zu
ermutigen.
der preis wird jaehrlich durch eine jury von zehn deutschen
und franzoesischen persoenlichkeiten unter vorsitz der beiden
koordinatoren verliehen.