gemeinsame erklaerung ueber das gespraech von bundesministerin hasselfeldt mit ddr-bauminister prof. dr. baumgaertel

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der bundesminister fuer raumordnung bauwesen und
staedtebau der bundesrepublik deutschland, gerda
hasselfeldt, und der minister fuer bauwesen und
wohnungswirtschaft der deutschen demokratischen
republik, prof. dr.-ing. gerhard baumgaertel, geben
im anschluss an ihre arbeitsgespraeche am 5. januar 1990
in berlin folgende erklaerung ab:

1.
in umsetzung der zwischen bundeskanzler helmut kohl
und ministerpraesident hans modrow in dresden getroffenen
absprachen sowie aufbauend auf dem baufachlichen
informationsaustausch beider ministerien in den vergangenen
jahren sind beide minister uebereingekommen, die
zusammenarbeit im bereich des bauwesens, des staedtebaus und
der wohnungswirtschaft umfassend auszubauen, sie auf
eine neue grundlage zu stellen und langfristig zu gestalten.
fuer den verantwortungsbereich beider ministerien wird
dazu eine gemeinsame fachkommission unter leitung der
minister eingerichtet. zunaechst sollen vier arbeitsgruppen
fuer stadt- und dorferneuerung, wohnungswirtschaft,
bauwirtschaft und bautechnik (einschliesslich der
bauwissenschaft) die konkreten arbeitsfelder abstecken und
einzelmassnahmen festlegen.
in die arbeit dieser kommission wird der sachverstand aller
in baufachlichen, wohnungswirtschaftlichen und
staedtebaulichen fragen massgeblichen organisationen,
institutionen und gremien der deutschen demokratischen republik
und der bundesrepublik deutschland einbezogen.

2.
beide seiten sehen im wohnungs- und staedtebau, in der
verbesserung der wohn- und wohnumfeldverhaeltnisse eine
entscheidende voraussetzung, den menschen in ihrer
angestammten heimat bestmoegliche lebensbedingungen
zu schaffen.
im vordergrund der gemeinsamen arbeit sollen daher
zunaechst die aufgaben der stadt- und dorferneuerung
stehen. dabei geht es um die verbesserung der wohn- und
arbeitsverhaeltnisse, der infrastruktur und um die erhaltung
sowie erneuerung der vorhandenen bausubstanz,
insbesondere in den historischen altstaedten.
beide minister werden sich nachdruecklich dafuer verwenden,
dass, entsprechend den bei der einrichtung des fonds zur
finanzierung von reisezahlungsmitteln (devisenfonds)
getroffenen vereinbarungen, die mittel dieses fonds auch
fuer massnahmen der stadt- und dorferneuerung eingesetzt
werden.
die minister werden auf eine schnelle entscheidung darueber
draengen, welcher mittelanteil zur verfuegung steht, um die
notwendigen vorbereitungen eines programms zur
gezielten staedtebaufoerderung unverzueglich aufnehmen zu
koennen. sie sehen es weiter als notwendig an, alle fuer diesen
bereich angebotenen hilfsleistungen von laendern,
kommunen und sonstigen staatlichen und privaten einrichtungen
zu koordinieren und sicherzustellen, dass sie dem
vorgesehenen zweck zugefuehrt werden.
dabei kommt es auch darauf an, den kommunen in der
ddr als traegern der stadterneuerung organisatorische,
wirtschaftliche, baufachliche und handwerkliche erfahrungen
und unterstuetzungen zur verfuegung zu stellen sowie die
partnerschaftliche zusammenarbeit auf kommunaler ebene
zu foerdern. beide minister unterstreichen, dass die mittel
fuer die staedtebaufoerderung dann besonders erfolgreich
eingesetzt werden koennen, wenn es gelingt, damit in hohem
masse zusaetzliche private, genossenschaftliche und sonstige
initiativen zu wecken.

3.
um deutlich zu machen, welche wege in besonderem masse
geeignet sind, um stadterneuerungsmassnahmen
erfolgreich und den wuenschen der buerger entsprechend
durchfuehren zu koennen, wurde in aussicht genommen, in vier
kreisstaedten der ddr - gedacht ist an die staedte meissen,
weimar, brandenburg und stralsund - die vorbereitung und
durchfuehrung von sanierungsmassnahmen in
partnerschaftlicher zusammenarbeit aller beteiligten
beispielhaft zu demonstrieren.

4.
mit der neuorientierung der baupolitik in der ddr sollten
nach ansicht von bundesbauministerin hasselfeldt
reformen des wohnungs-, miet- und wohnungseigentumsrechts
einhergehen. sie haelt insbesondere die staerkung des
privaten eigentums fuer eine entscheidende voraussetzung zur
verbesserung der wohn- und lebensbedingungen. die
bundesregierung ist bereit, der ddr ihre erfahrungen bei
der durchsetzung einer sozialen wohnungsmarktwirtschaft
zu vermitteln.

5.
in der arbeitsgruppe bauwirtschaft sollen die
voraussetzungen fuer die verstaerkte zusammenarbeit zwischen
unternehmen und betrieben der deutschen demokratischen
republik und der bundesrepublik deutschland geschaffen
werden. dies setzt eine konsequente umsetzung der mit der
wirtschaftsreform in der ddr eingeleiteten massnahmen
auch fuer die bau- und baumaterialienindustrie voraus.

6.
zur staerkung der leistungs- und wettbewerbsfaehigkeit
der bau- und baumaterialienindustrie der deutschen
demokratischen republik halten beide minister darueber
hinaus eine intensive zusammenarbeit bei der schaffung von
bautechnischen grundlagen fuer die harmonisierung der
baunormen und der pruef- und zulassungsbestimmungen fuer
erforderlich. dazu gehoeren insbesondere

- angleichung der technischen spezifikation unter
beruecksichtigung der eg-harmonisierung,

- fragen der fachlichen einbindung der zusammenarbeit
zwischen der deutschen demokratischen republik und
der bundesrepublik deutschland in geregelte
vereinbarungen,

- ad-hoc-massnahmen fuer einen schnellen und
ungehinderten handelsaustausch von baustoffen,

- anerkennung von zertifikationen fuer pruefungen und
ueberwachungen im handelsaustausch, die anerkennung von
zulassungen fuer baustoffe und bauteile,

- massnahmen zum energiesparenden bauen.

7.
ausgebaut und auf die neuen aufgabenstellungen orientiert
werden soll nach auffassung beider minister auch die
zusammenarbeit im wissenschaftlich-technischen bereich,
wie sie bereits im rahmen des wtz-abkommens
erfolgreich praktiziert wird. dabei werden unter anderem die
fragen des energiesparenden bauens und der oekologischen
anforderungen an gebaeude und staedtebauliche
massnahmen auch weiterhin im vordergrund stehen.
im verlauf der gespraeche wurden weitere moeglichkeiten der
zusammenarbeit eroertert, wie zum beispiel der austausch
von ausstellungen zu architektur und staedtebau, die
durchfuehrung gemeinsamer veranstaltungen, symposien und
messen sowie der verstaerkte austausch von fachkraeften,
publikationen und forschungsergebnissen.
beide minister werten die gefuehrten gespraeche und die
konkrete zusammenarbeit als sehr nuetzlich und
erfolgversprechend. ein weiteres treffen wurde fuer den 31.
januar und 1. februar 1990 anlaesslich der baufachmesse
constructa in hannover vereinbart.